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Zusammenfassung Konsensuskonferenz 2010

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Konsenskonferenzen sind ein spezielles Instrument, um Fortschritte in komplexen Fragen zu erreichen, bei denen ein fehlendes gemeinsames Verständnis strategische Fortschritte verhindert. Die in diesem Bericht genannten strategischen Empfehlungen sind das Ergebnis der Europäischen Konsenskonferenz 2010 zum Thema Obdachlosigkeit. Sie sind die Schlussfolgerungen einer unabhängigen Jury zu sechs wesentlichen Fragen. Diese strategischen Empfehlungen sollen eine stabile Grundlage für kontinuierliche und verstärkte Fortschritte beim Thema Obdachlosigkeit in der Europäischen Union bilden, insbesondere im Rahmen der neuen Strategie Europa 2020 und der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung.

In Reaktion auf Hauptthema 1 „Was bedeutet Obdachlosigkeit?“ stellt die Jury „übliche“ Definitionen der Obdachlosigkeit (wie zum Beispiel im Freien schlafen) einander gegenüber und kommt zu dem Schluss, dass Obdachlosigkeit ein komplexer, dynamischer und differenzierter Prozess mit verschiedenen Wegen hinein und Auswegen oder „Verläufen“ für unterschiedliche Personen und Gruppen ist. Die Jury empfiehlt die Annahme der Europäischen Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung (ETHOS), die von FEANTSA im Jahr 2005 als gemeinsame Rahmendefinition für Obdachlosigkeit eingeführt wurde. ETHOS konzentriert sich auf die physischen, sozialen und rechtlichen Aspekte eines „Zuhauses“ und schafft so eine umfassende Typologie, die Obdachlose nach vier Hauptwohnsituationen klassifiziert: Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, unsicheres Wohnen und ungeeignetes Wohnen.

 

Die Antwort der Jury auf Hauptthema 2 „Ist die Beseitigung der Obdachlosigkeit ein realistisches Ziel?“ bezieht sich auf den Umfang der Bemühungen, mit denen eine übergreifende EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit untermauert werden sollte. Die Jury kommt zu dem Ergebnis, dass Obdachlosigkeit eine schwerwiegende Ungerechtigkeit und Verletzung der Grundrechte des Menschen darstellt, die beseitigt werden kann und sollte. Es wird zwar immer einen potenziellen Zufluss von Menschen auf dem Weg in die Obdachlosigkeit geben, aber die Jury kommt zu dem Ergebnis, dass laufende Präventions- und Interventionsmaßnahmen im Rahmen nationaler/regionaler integrierter Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit sowohl das Abrutschen in die Obdachlosigkeit verhindern als auch schnelle langfristige Lösungen für diejenigen, die sich bereits in der Obdachlosigkeit befinden, gewährleisten können. Die Jury ist somit der Auffassung, dass Obdachlosigkeit schrittweise verringert und schließlich beseitigt werden kann. Sie stellt einige konkrete Ziele auf, die angegangen werden müssen, um bei der Beseitigung der Obdachlosigkeit Fortschritte zu machen.

Bezüglich Hauptthema 3 „Sind Ansätze, bei denen die Unterkunft im Vordergrund steht, am effizientesten im Umgang mit dem Problem der Obdachlosigkeit?“ fordert die Jury einen Wechsel von Not- oder Übergangsunterkünften als Hauptlösung für das Problem der Obdachlosigkeit hin zu „unterkunftsorientierten“ Ansätzen. Damit ist der zunehmende Zugang zu dauerhaftem Wohnen und die Verbesserung der Kapazitäten in Prävention und bedarfsorientierter Unterstützung von Menschen in ihren Wohnungen gemeint.

In ihrer Reaktion auf Hauptthema 4 „Wie kann man gewährleisten, dass Obdachlose die Entwicklungspolitik mitgestalten können?“ fordert die Jury eine Abkehr von Ansätzen, die Obdachlose als passive Empfänger von Hilfsmaßnahmen sehen und eine Zuwendung zu Ansätzen, die ihre Rechte und Selbständigkeit betonen. Die Jury fordert eine Befähigung Obdachloser, um sie in Entscheidungen einzubeziehen, die ihr Leben betreffen. Die Jury hebt auch einige wichtige Hindernisse für die vollständige Einbeziehung Obdachloser in die politische Entscheidungsfindung hervor und macht Vorschläge zu deren Überwindung.

Bei Hauptthema 5 „In welchem Ausmaß sollten Menschen Dienste für Obdachlose in Anspruch nehmen können, ungeachtet ihres rechtlichen Status und ihrer Staatsangehörigkeit?“ geht es um die Zugänglichkeit von Diensten für Obdachlose, insbesondere für Migranten und Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedstaaten, die aufgrund ihres Rechts- oder Verwaltungsstatus Hindernissen gegenüber stehen. Die Jury betont, dass dieses Thema angesichts des größer werdenden Problems der Obdachlosigkeit von Migranten und Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten in einigen Mitgliedstaaten an Bedeutung gewinnt und zunehmend diskutiert wird. Die Jury stellt fest, dass niemand in der Europäischen Union mittellos werden sollte und betont die Bedeutung der Einhaltung der Grundrechte des Menschen ungeachtet seines Rechts- oder Verwaltungsstatus. Die Jury fordert einen integrierten Ansatz im Hinblick auf die Situation von Migranten und EU-Bürgern, die aufgrund ihres Rechts- oder Verwaltungsstatus Zugangshindernissen gegenüberstehen und obdachlos geworden sind. Die Jury betont die besondere Verantwortung der Migrationspolitik bei der Verhinderung dieser Situation. Dienste für Obdachlose dürfen jedoch nicht systematisch als Kompensation für eine inkonsequente Migrationspolitik eingesetzt werden, die die Menschen in die Mittellosigkeit und Obdachlosigkeit führt. Diese Dienste dürfen auch nicht als Mittel zur Regulierung der Migration verwendet werden. Die Anbieter von Diensten für Obdachlose sollten nicht für die Bereitstellung von Diensten für in Not geratene Menschen bestraft werden. Die Jury folgert, dass Bedarf an einer EU-Studie über die Zusammenhänge von Obdachlosigkeit, Migration und Freizügigkeit in der EU besteht, um das Verständnis für dieses Thema zu verbessern. Eine solche Studie sollte die geschlechtsspezifische Natur von Migrationserfahrungen und die besondere Situation einiger Migrantinnen angemessen berücksichtigen.

Hauptthema 6 wirft folgende Frage auf: „Welche Aspekte sollte eine Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit für die gesamte EU umfassen?". Die übergeordnete Schlussfolgerung der Jury besteht darin, dass es im Rahmen der neuen Strategie Europa 2020 und insbesondere der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung einer ehrgeizigen EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit bedarf, um nationale/regionale Strategien in den Mitgliedstaaten zu formulieren und weitere Fortschritte bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu erreichen. Sowohl der übergreifende europäische Rahmen als auch die nationalen/regionalen Strategien müssen einen integrierten Ansatz verfolgen, der alle relevanten Bereiche (wie Unterkünfte, Soziales, Gesundheitswesen und Beschäftigung) vereint. Die Strategien müssen umsichtig geführt werden und die Einbeziehung aller relevanten Akteure ermöglichen. Sie müssen evidenzbasiert sein, was eine fundierte Datensammlung und Forschung erfordert, und sie müssen sich auf konkrete Ziele konzentrieren. Im Rahmen der vorgeschlagenen europäischen Strategie fordert die Jury die Mitgliedstaaten auf, Fristen festzulegen, innerhalb derer Übernachtungen im Freien und langfristige Obdachlosigkeit beseitigt werden. Außerdem muss der Vermeidung von Obdachlosigkeit, der Förderung hochwertiger Dienste für Obdachlose und dem Zugang zu einer bezahlbaren Unterkunft, gegebenenfalls mit Unterstützung, um diese Unterkunft auch zu behalten, oberste Priorität eingeräumt werden. Integrierte Strategien zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit müssen den veränderlichen Profilen obdachloser Bevölkerungsgruppen Rechnung tragen. Auf europäischer Ebene muss der strategische Rahmen die Entwicklung nationaler/regionaler Strategien in den Mitgliedstaaten durch angemessene Überwachung, fundierte Forschung mit dem Schwerpunkt auf sozialer Innovation, ein Programm für gegenseitiges Lernen und internationalen Austausch, Förderung hochwertiger Dienste, nachhaltige Kontakte zu europäischen Finanzierungsmöglichkeiten und Berücksichtigung der Obdachlosigkeit in den entsprechenden politischen Bereichen fördern, überwachen und koordinieren.