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Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Tatsache, dass in der Europäischen Union 80 Millionen Menschen (jeder Sechste) von Armut bedroht sind, veranlaßte die Staatengemeinschaft, eine Europäische Plattform gegen Armut und Ausgrenzung zu schaffen. Worum es dabei konkret geht, ist hier zu lesen.


Video: Made in Germany|Kampf gegen Armut

Dazu fand unter Federführung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 10. Februar 2011 in Berlin eine Konferenz statt. Unter der Moderation von Prof. Dr. Georg Cremer, Caritas-Generalsekretär, erläuterte Walter Wolf als Vertreter der Europäischen Union Inhalte und Beweggründe. Schwierig gestaltet sich die Bemessung von Armut in den einzelnen Mitgliedsländern. Die Eu definiert das Ziel, die Armut bis zum Jahr 2020 zu verringern wie folgt: "Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere durch Verringerung der Armut mit dem Ziel, mindestens 20 Millionen Menschen aus der Gefahr von Armut und Ausgrenzung zu bringen." Wie die Anzahl der Menschen aus der Bevölkerung, die der Gefahr von Armut und Ausgrenzung ausgesetzt sind, ermittelt wird, wird nach drei Indikatoren bewertet (Armutsrisiko, materielle Entbehrungen, Arbeitslosigkeit) und steht den Mitgliedsstaaten frei.

Holger Winkler vertrat die Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Er legte dar, dass die Bundesregierung den Indikator Arbeitslosigkeit, speziell Langzeitarbeitslosigkeit, als Bemessungsgrundlage für die Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung für Deutschland als sinnvoll empfindet. Basisdaten sollen die Arbeitslosenzahlen des Jahres 2008 sein. Weiterhin wird die Plattform als ein Instrument der EU angesehen und es wird keine Veranlassung gesehen, in der Bundesrepublik entsprechende Gremien zu schaffen.

 

In der Diskussion wurde schnell klar, dass es dafür keine Zustimmung gab. Nach meinem Eindruck war jedem bewusst, dass es sich bei so einer Zielvorgabe um eine Alibifunktion handelt. Die Schaffung von ganzheitlichen Arbeitsplätzen, ohne die Sicherung eines Lohnes, der working pur ausschliesst, kann eine Verringerung der Armut nicht bewerkstelligen. Die Zielstellung muß daher viel differenzierter und unter Einbindung der Wohlfahrtsverbände, NGOs, sowie aller anderen sozialen Initiativen erfolgen. Ich darf daran erinnern, dass wir eine derart verwässerte Zielstellung bereits bei der Reduzierung des CO2-Ausstoßes hatten. Hier war das Erreichen des Zieles durch die bereits laufenden Vorgänge absehbar. Genau so soll es nun auch bei der Bekämpfung der Armut ablaufen. Statistische Maßnahmen, wie das Herausrechnen der über 58jährigen aus der Arbeitslosenstatistik gelten ab 2009. Wohl darum die Basis 2008. Da haben wir's ja schon fast geschafft.

Dr. Bernd Schulte gab einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die wichtig für die Umsetzung des Vertrages von Lissabon in den Nationalstaaten und insbesondere in der Bundesrepublik sind. Hier wies er auf Besonderheiten der deutschen Sozialgestzgebung hin.

In der sich anschließenden Podiumsdisskussion legten Dr. Eberhard Jüttner, Paritätischer Gesamtverband, Gabriele Schmidt, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und Dr. Klaus Nutzberger, Deutscher Städte- und Gemeindebund ihre Ansichten dar. Prof. Cremer machte darauf aufmerksam, dass der Abbau der vorhandenen Langzeitarbeitslosenzahlen, ohne die Verbesserung der schulischen und beruflichen Ausbildung, zwar bei den älteren Arbeitslosen gelänge, aber eine neue Generation von Arbeitslosen erzeugt wird, die noch nie Arbeit hatten. Meiner Meinung nach kann man auch hier mit einem statistischen Trick Abhilfe schaffen. - Wer noch nie gearbeitet hat, gilt einfach noch nicht als arbeitslos.

Ich glaube, dass der Fortführung der Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung, besonders nach dem diesbezüglich gescheiterten Jahr 2010 seitens der Bundesregierung mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Wie schwer sie sich dabei tut, sehen wir an den im Superwahljahr 2011 immer wieder scheiternden Verhandlungen bei den Hartz-IV-Regelsätzen und die sind nur ein kleiner Teil der Armutsbekämpfung. Lächerlich hingegen wirken die immer wieder propagandierten Verbesserungen für Kinder aus "armen Schichten". Wenn so etwas wirklich gewollt wäre, könnte man diese Problematik aus der Hartz-Iv-Diskussion herauslösen und die vorhandenen Mittel sinnvoll in den bestehenden Bildungseinrichtungen einsetzen.