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Einladung zur Pressekonferenz

Geschrieben von Dietmar Hamann am . Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Thema: Wohnungslosenhilfe fordert umfassende Maßnahmen gegen Wohnungsnot und soziale Ausgrenzung

Donnerstag, den 10. April 2014, 09.00 Uhr
Bundesgeschäftsstelle der BAG Wohnungslosenhilfe e. V.
Boyenstr. 42, 10115 Berlin
Tel. (0 30) 2 84 45 37 0
(U) Schwartzkopffstr. oder (U) Reinickendorfer Str., Ausgang Richtung „Erika Hess Eisstation“

In den letzten Jahren haben Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit deutlich zugenommen. In vielen Ballungsgebieten ziehen die Mietpreise ungebrochen an, zugleich schrumpft der Bestand an bezahlbaren Wohnungen sowie die Zahl der Sozialwohnungen. Menschen, die ihre Wohnungen verlieren, sind oft in vielen Lebensbereichen gleichzeitig von sozialer Ausgrenzung betroffen: Sie stehen vor Hürden bei der Gesundheitsversorgung, leiden unter Langzeitarbeitslosigkeit, geraten in eine menschenunwürdige Notversorgung, haben erhebliche Zugangsprobleme zu weitergehenden sozialrechtlichen Ansprüchen.

Angesichts dieser Entwicklung fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, eine umfassende Strategie von Bund, Ländern und Gemeinden zur Überwindung von Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung. Die Eckpunkte dieser Strategie stellen wir Ihnen auf unserer Pressekonferenz vor. Da die BAG W seit dem 1. Dezember 2013, nach fast 60 Jahren in Bielefeld, ihren Verbandssitz nach Berlin verlegt hat, würden wir uns freuen, Sie in unserer Berliner Geschäftsstelle begrüßen zu können.

Als Gesprächspartner / in stehen Ihnen bei der Pressekonferenz zur Verfügung:
Winfried Uhrig, Vorsitzender der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., Karlsruhe
Dr. Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W, Berlin
Werena Rosenke, stellvertretende Geschäftsführerin der BAG W, Berlin

Die BAG Wohnungslosenhilfe ist die bundesweite Dachorganisation der Wohnungslosenhilfe in Deutschland. Unsere Mitglieder vertreten insgesamt ca. 1.200 Dienste und Einrichtungen, dazu gehören ambulante Fachberatungsstellen, Angebote des Betreuten Wohnens, stationäre Einrichtungen mit Heimen und Wohnhäusern, Projekte für junge wohnungslose Erwachsene, spezifische  Angebote für wohnungslose Frauen, medizinische Hilfen für Wohnungslose, Betriebe und Projekte zur beruflichen und beschäftigungsbezogenen Qualifizierung und Integration.

Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Werena Rosenke
(stellv. Geschäftsführerin, Ltg. Presse / ÖA))

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Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Boyenstraße 42 • 10115 Berlin
Tel (+49) 30-2 84 45 37-0 • Fax (+49) 30-2 84 45 37-19
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Tel Rosenke: (+49) 30-2 84 45 37-11
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Electing Champions for a Social Europe

Geschrieben von Dietmar Hamann am . Veröffentlicht in Europäische Union

„Electing Champions for a Social Europe“ ist eine pan-europäische Kampagne, die vom European Anti-Poverty Network (EAPN) und seinen Mitgliedern (29 nationale Netzwerke – darunter die Nationale Armutskonferenz – und 18 europäische Organisationen) durchgeführt wird. Sie  repräsentieren hunderte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die vor Ort mit tausenden europäischen Bürger_innen und Partnern zusammenarbeiten und ein soziales Europa unterstützen.

Jede Stimme zählt

Seit der europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise ist das Vertrauen der Bürger_innen in die Europäische Union (EU) auf einen neuen Tiefststand von 33% gesunken. Bei der Europawahl könnten daher die EU und damit die Demokratie zu den großen Verlierern werden, wenn europa- und demokratiefeindliche Parteien in das Europäische Parlament gewählt werden. Die Gefahr ist bei einer geringen Wahlbeteiligung besonders groß. Daher ruft die Nationale Armutskonferenz alle Wähler_innen auf, von ihrem Recht Gebrauch zu machen und am 25. Mai zur Europawahl zu gehen.

Drei Forderungen für ein soziales Europa mit mehr Partizipation

Ein Sozialpakt für ein soziales Europa

Eine effektive EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung, Ungleichheiten und Diskriminierung

Verstärkte Demokratie und Partizipation der Zivilgesellschaft

Ein Sozialpakt für ein soziales Europa

  • Festlegung von ambitionierten sozialen Zielen für die Europäische Union und Sicherstellung, dass diese durch die Finanz- und Wirtschaftspolitik unterstützt werden
  • Erhalt der Sozialschutzsysteme unabhängig vom demographischen Wandel
  • Ergänzung der einseitig auf Budgetsanierung fokussierten europäischen Finanzpolitik um Wachstumsimpulse, soziale Folgenabschätzung und europäische Solidarität
  • Reduzierung von Ungleichheiten und Armut durch mehr Steuergerechtigkeit und die Schließung von Steueroasen
  • Unterstützung von universellem, qualitativ hochwertigem Sozialschutz als Investment und Stabilisator für inklusives Wachstum
  • Zusicherung, dass die nächste Revision der Europäischen Verträge EU-Richtlinien ermöglicht, die eine größere Kooperation für den Erhalt und den Ausbau von hohen sozialen Standards gestattet
  • Sicherstellung, dass das Transatlantische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) nicht zu einer Absenkung von sozialen Standards in der Europäischen Union führt

Eine effektive EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung, Ungleichheit und Diskriminierung

  • Die die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise kontinuierlich steigende Anzahl der von Armut betroffenen Bürger_innen nachhaltig absenkt, um das gesetzte Ziel (Reduzierung der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen um 20 Millionen) zu erreichen.
  • Basierend auf dem Zugang für alle zu Rechten, Produkten und Dienstleistungen sowie Unterkunft, Bildung, adäquatem Sozialschutz und Mindesteinkommen als Teil eines effektiven sozialen Basisschutzes.
  • Dies erfordert ambitionierte Ziele zur Armutsreduzierung und multidimensionale, integrierte nationale Strategien und Programme, um diese zu erreichen, flankiert durch weitere Strategien zu Themen, wie Kinderarmut, Altersarmut, Wohnungslosigkeit etc.
  • Die die Schaffung von Arbeitsplätzen beachtet und die positive Rolle der Sozialwirtschaft anerkennt.
  • Die den Zugang zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen für alle arbeitsfähigen Personen unterstützt und die Partizipation und Lebensstandard für diejenigen garantiert, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
  • Die den Genderaspekt von Armut und sozialer Ausgrenzung beachtet und garantiert, dass Antidiskriminierung in allen Politikbereichen der Armutsbekämpfung berücksichtigt wird.
  • Die in den Mitgliedstaaten die Umsetzung des Mindestanteils in Höhe von 20% im Europäischen Sozialfonds (ESF) für Armutsreduzierung durch adäquate Partnerschaften bei der Konzeption und Implementierung überwacht.
  • Die auf klaren europäischen und nationalen Budgets basiert, um ihre Umsetzung sowie die Unterstützung von lokalen Initiativen und Betroffenenorganisationen zu gewährleisten.

Verstärkte Demokratie und Partizipation der Zivilgesellschaft

  • Das Europäische Parlament als gleichberechtigter Partner bei europäischen Entscheidungen, inklusive Sozialbereich.
  • Zusicherung von Transparenz und Verlässlichkeit in EU-Entscheidungsfindungen mit Prozessen, die Abgeordnete und Kommissionsvertreter_innen für ihre Entscheidungen verantwortlich machen, inklusive der Respektierung von Verpflichtungen in internationalen Menschenrechtsvereinbarungen.
  • Partizipation und Befähigung im Zentrum der Entwicklung, Implementierung und Evaluation von Politik, inklusive Anerkennung und Unterstützung für die Partizipation der Zivilgesellschaft, insbesondere von sozialen NGOs und von Armut und sozialer Ausgrenzung Betroffenen, in einem sinnvollen Dialog auf europäischer und nationaler Ebene.
  • Eine jährliche Anhörung im Europäischen Parlament mit von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen basierend auf ähnlichen Prozessen auf nationaler Ebene.

Die vereinbarte Strategie Europa 2020 mit ihrem Ziel des integrierten Wachstums, dem Ziel zur Armutsreduzierung, sozialen Leitlinien und Partnerschaftsansätzen bietet eine Grundlage für die Erreichung von vielen der erwähnten Forderungen. Wir rufen die Kandidat_innen dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass diese ausbalancierte Strategie die verengte ökonomische Politik als Motor für EU-Kooperation ersetzt, und dass die Förderung aus den EU-Strukturfonds diese Prioritäten widerspiegelt.

Die Goodwill- und Hilfsindustrie

Geschrieben von Robert Trettin am . Veröffentlicht in Allgemeines

Vom Dienst an der Gesellschaft ist häufig die Rede und von der Ehre, die dieser Dienst bedeutet. Nichts gegen Ehrenamtlichkeit und Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamtliche Richter, Schöffen, der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr, das Engagement in vielen Initiativen, auch bzw. gerade im Armutsnetzwerk, bedeutet: Verantwortung übernehmen für sich selbst und das Umfeld in dem man lebt. Was aber ist daraus geworden?

Die Rücknahme der sozialen Errungenschaften, die unsere Mütter und Väter zum Teil schwer erkämpft haben begann schon Anfang der 80zigerger  Jahre. In dem sogenannten „Lambsdorffpapier“ wurde das Drehbuch für Hartz IV geschrieben.  Am 9. September 1982 – also vor mehr als 30 Jahren – hat der damalige Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff sein „Konzept für eine Politik zur Überwindung der Wachstumsschwäche und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ – den „Scheidebrief“ für die damalige sozialliberale Koalition – veröffentlicht. Seit dieser Zeit wird Politik – manchmal mehr, manchmal weniger – nach dieser Rezeptur gemacht. Und dennoch hat sich die Staatsschuld vervielfacht und die Arbeitslosigkeit liegt erheblich höher als damals. Die Leistungen im Gesundheitswesen sind gesunken, die Brille muss aus dem ohnehin schon niedrigen Regelsatz angespart werden, wie viele Dinge, die es ehemals auf Rezept gab.
Die Lücke, die durch den Sozialabbau entstanden ist soll durch ehrenamtliches Engagement zumindest nicht mehr so groß erscheinen. Ehrenamtliche sitzen an den Kassen der Schwimmbäder, Eltern putzen die Schule und bringen hin und wieder etwas Farbe an die Wand. Ganz selbstverständlich werden durch Ehrenamtsbörsen, Kommunikationsagenturen, Koordinierungsstellen usw. Freiwillige gesucht wie Hausmeister für eine Schule, Gärtner, die den Garten eines Altersheims pflegen, Menschen, die um eine Zeitspende gebeten werden um Kranken und Pflegebedürftigen etwas Zuwendung geben. Letzteres kann durch das Personal nicht mehr geleistet werden, weil mit immer weniger Menschen mehr für weniger Geld leisten, natürlich um den Gewinn zu maximieren.  

Der Bundesrat wollte etwas für die vielen Ehrenamtlichen im Lande tun. Das Ehrenamt sollte aufgewertet werden, auch finanziell. So beschloss der Bundesrat, die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 EUR anzuheben. Diese 2.400 EUR dürfen den Ehrenamtlichen pro Jahr ohne Steuern und Abgaben ausgezahlt werden. Die Pauschale kommt ursprünglich -wie Name bereits andeutet- von den Trainern in den zahlreichen Sportvereinen im Lande, gilt heute aber für alle Ehrenamtlichen.

Diese Regelung wissen die kirchlichen Arbeitgeber geschickt für sich zu nutzen. Vor allem im Bereich der ambulanten Pflege wird die Übungsleiterpauschale massiv missbraucht. Die Mitarbeiter, z. B.. der Diakonie oder Caritas, arbeiten quasi flächendeckend in einer Kombination aus Minijob und Ehrenamt. Die Diakonie zahlt ihren Mitarbeitern ein Minijob-Gehalt von max. 450 EUR, die nur eingeschränkt sozialabgabenpflichtig sind, und zusätzlich 200 EUR völlig abgabenfrei. Dadurch spart die Diakonie bis zu 24 Prozent gegenüber anderen Anbietern, die nicht mit diesem Trick arbeiten können. Diesen wirtschaftlichen Vorteil hat die Diakonie, weil nur als gemeinnützig eingestufte und staatliche Träger die Übungsleiterpauschale einsetzen dürfen.

Das Ehrenamt – wurde früher meist von relativ wohlhabenden Menschen und oft als sinngebende Tätigkeit im Alter übernommen. In der heutigen Zeit geht es mehr als jemals zuvor um die Gier nach Macht und Geld weniger Reicher und im Gegenzug um rücksichtlose Einsparungen bei der Mehrheit der Menschen. Die Korruption, die mit dieser Gier verbunden ist, macht auch vor dem Ehrenamt nicht Halt.

Immer mehr Arbeitsplätze fallen dem Diktat des Sparens und der sogenannten „Arbeitsverdichtung” zum Opfer. Und wenn sich dann herausstellt, dass die wenigen verbliebenen Arbeitskräfte die zu leistende Arbeit partout nicht schaffen können, stellt an ein paar Ein-Euro-Jobber oder „ewige Praktikanten” ein. Noch mehr lässt sich natürlich sparen, wenn gar kein Lohn gezahlt wird, wenn Ehrenamtliche die Jobs übernehmen. Die Personaldecke ist so weit herunter gekürzt worden, dass Ehrenamtliche zeitaufwendige Tätigkeiten übernehmen sollen, die sonst nicht als Leistung abgerechnet werden können, weil sie nicht (mehr) im Leistungsschlüssel oder der Fallpauschale der Klinik enthalten sind.
 

In den Initiativen der Erwerbslosen, des Armutsnetzwerkes wird Beratungstätigkeit erbracht, die von den zuständigen Behörden nicht geleistet wird. Finanzielle Unterstützung für diese doch so notwendige Arbeit gibt es kaum, mehr noch: Ein Vortragskünstler von McKinsey posaunte anlässlich eines Stipendiatentages von Startsocial in den Saal,  man solle doch mal die ehrenamtlichen um einen Obolus bitten, denn schließlich müssten diese ja froh sein, dass sie kostenlos arbeiten dürfen.

Fazit: Ehrenamt verdient Respekt. Wo das Engagement allerdings ausgenutzt wird um den Profit zu steigern, dient die Gratisarbeit nicht der Gesellschaft. Mehrfach wurde ich aufgefordert meine Kritik zu unterlassen, dennoch, es wird Zeit, Kontroverse und Beteiligung zuzulassen. Es reicht nicht,  „Helden des Alltags“ zu feiern. Die unbezahlten Tätigkeiten sparten dem Staat viel Geld.
Laut einer Studie würden in Deutschland jährlich viereinhalb Milliarden Stunden ehrenamtlich geleistet. Bei einem Stundenlohn von 7,50 Euro wären dies rund 35 Milliarden Euro.

Die eingesparten Mittel durch die Gratisarbeit kommen aber nicht etwa den sozialen Projekten zugute, sondern unverzüglich den Reichen. Treffend dazu schreibt Thomas Wiczorek: Der Ehrenamtliche steht am Ende da wie eine Frau, die zur Finanzierung des Familienurlaubs neben ihren Job noch putzt, Zeitungen austrägt und babysittet, dann aber erleben muss, wie der Mann das gesamte Geld versäuft.

Ich hoffe, meine Kritik verpufft nicht. Ich freue mich auf einen lebendigen Dialog.

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Strukturelle Gewalt

Geschrieben von Marcel am . Veröffentlicht in Frauen

FrauenGewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und eines davon finden wir täglich in Deutschen Jobcentern.

Das Gesicht auf den Fluren der Jobcenter ist häufig sehr jung und alleinerziehend, oder sehr alt und alleinstehend, die Gesichter dort sind häufig weiblich!

Stellen Sie sich vor, dass eine Mutter weinend gesteht, sich zu freuen, dass ihr Kind krank geworden ist. Aufgrund der Krankheit konnte das Kind nicht auf Klassenfahrt gehen. Die Mutter war erleichtert – Sie hatte das Geld nicht für die Klassenfahrt.

Unter dem Gefühl erleichtert über die Krankheit ihres Kindes zu sein, litt die Frau ab diesem Zeitpunkt täglich!

Stellen sie sich vor, dass in Deutschland schwangere Frauen sanktioniert werden. Das bedeutet, dass diese noch weniger als den Elendssatz von 391 Euro monatlich zur Verfügung haben! Und das in einem Zustand, wo Körper und Geist auf jede zusätzliche Ernährung angewiesen sind.

Interessant ist jedoch, dass das Jobcenter Mecklenburg Vorpommern, an anderer Stelle sehr großzügig gegenüber Frauen die von Hartz IV leben müssen ist. Seit 01. November muss die „Pille“ nicht mehr vom kargen Regelsatz bezahlt werden. Um Geburten armer Kinder zu verhindern, dafür hat dieser repressive Staat Mittel! Ein Leben in Würde für arme Kinder, dafür reicht es dann aber nicht! 500.000 Euro werden bereitgestellt durch das Land, um Geburten von „armen Kindern“ zu verhindern!

Wie kann es sein, dass alleinerziehende Frauen die Hartz IV beziehen in Deutschland Mangelerscheinung in ihrer Ernährung aufweisen? In einer Studie stellte sich heraus, dass viele Frauen zugunsten ihrer Kinder auf gute Ernährung für sich selbst verzichteten.

Der psychische Druck, der auf Frauen in solch prekären Lebenssituationen ausgeübt wird, ist enorm. In dieser bunten, glitzernden Konsumwelt ein Kind zu erziehen, das einzig und alleine das Wort „nein“ auf Wünsche und Bedürfnisse zur Antwort bekommt, ist deprimierend.

Und diese Dauerdepressionen und Repressionen machen Frauen krank! Jede dritte Frau, die von Hartz IV Betroffenen ist, ist nach neuesten Untersuchungen von psychischen Krankheiten betroffen!
Wir müssen hier und heute feststellen, dass durch die Hartz IV Gesetze täglich strukturelle Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ausgeübt wird und dies geschieht per Gesetz!

Jedoch – wenn wir meinen, dies sei das Ende der Schikanen, so kann ich hier ganz aktuell einbringen, dass wir das noch nicht erreicht haben. Eine sogenannte Arbeitsgruppe hat 124 Änderungsvorschläge erarbeitet. Hier finden sich die Wünsche der beteiligten politischen Akteure nach einer erheblichen Verschärfung der Hartz-IV-Gesetzgebung wieder. Und wieder trifft es Frauen, die alleinerziehend sind!

Die Umsetzung dieser Vorschläge bedeutet eine deutliche Schwächung bei der Gewährung von sogenannten Mehrbedarfen für Alleinerziehende. Zynisch wird verlangt, dass „Fehlanreize“ zu vermeiden seien. Nur alleinerziehende Mütter die einer Beschäftigung nachgehen, sollen zur Belohnung, dass sie aufstocken müssen, so genannte „Mehrbedarfe“ erhalten. Die Mütter, die bei Ihren kleinen Kindern zu Hause sind, gehen nach den kranken Ideen der so genannten Reformer leer aus.

Es kann in Deutschland nur einen Fehlanreiz geben, Kinder zu bekommen und diesem unmenschlichen Hartz System ausgeliefert zu sein!

Ich fordere die herrschenden Elite-Frauen in der deutschen Politik auf, sich nicht mit Flexi-Quoten in Führungspositionen für Frauen zu beschäftigen, sondern sofort die tägliche strukturelle Gewalt gegen Frauen unter ihrer Regierung zu beseitigen.

Sonderbedarfe im SGB II

Geschrieben von Robert Trettin am . Veröffentlicht in Gesundheit

Der Hartz IV Regelsatz wird auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte berechnet. Nicht berücksichtigt werden dabei Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben. Die Höhe des aktuellen Regelsatzes ergibt sich aus der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014.

Nach §§ 3, 24 sind alle gewöhnlichen, laufenden Bedarfe aus dem Regelbedarf zu decken. Die Aufstockung des Regelbedarfs um Anteile, für die nach dem früheren BSHG Einmalleistungen gewährt wurden, und die Gewährung eines Vermögenfreibetrages gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II von 750,- Euro pro Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für Anschaffungen sollen es dem Leistungsberechtigten ermöglichen, Geld für die Finanzierung der nicht laufend auftretenden Bedarfe zurückzulegen. Soll heißen, aus dem schon zu gering bemessenen Regelbedarf soll für notwendige Anschaffungen angespart werden. Nachfolgend die aktuelle Zusammensetzung des Regelbedarfs.

Gesamter Artikel als PDF

+++ Pressemitteilung +++ Hamburg/Berlin, 26. Februar 2014 +++

Geschrieben von nak am . Veröffentlicht in Sozialpolitik

Über 100.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz: Nationale Armutskonferenz
fordert Verlängerung des Schuldenerlasses bei Krankenkassen.


Über 100.000 Menschen in Deutschland haben die Möglichkeit zum Schuldenerlass in der Krankenversicherung nicht genutzt und sind nach wie vor nicht krankenversichert. Darauf macht die Nationale Armutskonferenz in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aufmerksam und fordert ihn auf, die Frist zu verlängern, die Ende 2013 abgelaufen ist. Andernfalls seien die Betroffenen
dauerhaft von der Krankenversicherung ausgeschlossen.
„Die Frist muss dringend verlängert werden, sonst bleiben die Betroffenen auf ihren Beitragsschulden sitzen“, sagt Werena Rosenke, Stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak).
Genauso wichtig sei es, die Bedingungen für den Schuldenerlass zu verbessern. Nur so könne den zumeist einkommensarmen und mittellosen Nicht-Versicherten ein Krankenversicherungsschutz ermöglicht werden. „Ein Problem liegt insbesondere darin, dass Beitragsschulden nur erlassen werden, wenn keine Leistungen der Krankenkassen in Anspruch genommen wurden. Diese Regelung gilt z.B. auch für wohnungslose Männer und Frauen, die ohne Unterkunft auf der Straße leben, und sich im Notfall behandeln lassen mussten“, so Rosenke weiter.
Ebenso seien die Mindestbeiträge Selbständiger bzw. ehemals privat Versicherter für viele Menschen mit Niedrigsteinkommen unbezahlbar. So liege der Mindestbeitrag für Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse bei ca. 300 Euro pro Monat. Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben nur rund 5.000 Menschen, die bisher nicht krankenversichert waren, einen Aufnahmeantrag bei einer Krankenversicherung vor Ablauf der Frist gestellt.

„Die geringe Beteiligung am Schuldenerlass ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Betroffenen davon gar nichts wussten“, so Werena Rosenke, „viele Betroffene nutzen weder Zeitungen noch Internet und die ansonsten selbstverständlichen Kommunikationswege.
Eine dieser Situation angemessene Informationsstrategie wäre hilfreich und wichtig.“


Hintergrund des Schreibens an Minister Gröhe ist die zum 31.12.2013 ausgelaufene Frist zum Beitragsschuldenerlass für Nichtversicherte. Seit 2007 besteht eine Krankenversicherungspflicht in Deutschland. Menschen, die bisher ohne Versicherungsschutz waren, müssen in der Regel alle seit Einführung der Versicherungspflicht aufgelaufenen Beiträge inkl. Säumniszuschlägen bzw. Prämienzuschlägen in der Privaten Krankenversicherung nachbezahlen, selbst wenn sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. So haben sich bei über 100.000 Menschen hohe Beitragsschulden angehäuft, die sie aufgrund ihres geringen Einkommens nicht bezahlen konnten. Mit dem so genannten
Beitragsschuldengesetz, das zum 1. August 2013 in Kraft getreten ist, wurde eine befristete Regelung zum Erlass dieser Schulden getroffen. Die Frist lief allerdings zum 31.12.2013 aus und noch immer sind laut Bundesamt für Statistik über 100.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.


Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks (European AntiPoverty Network-EAPN) gegründet worden. Ihr Ziel ist, Bedürftigkeit in Deutschland zu minimieren. Mitglieder der nak sind: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Armutsnetzwerk e.V., Armut und Gesundheit in Deutschland, BAG Schuldnerberatung, BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit, BAG Wohnungslosenhilfe, Bundesbetroffeneninitiative wohnungsloser Menschen, Bundesverband Die Deutsche Tafel e.V.,  Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Caritasverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, BAG der Landesseniorenvertretungen, Gesundheit Berlin- Brandenburg e.V.


Bei Rückfragen:


· Werena Rosenke, Stellvertretende Sprecherin, c/o Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe,
Tel.: 030/284 45 37-11, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
· Christian Böhme, Pressesprecher, c/o Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg,
Tel.: 040/415201-59 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | www.nationale-armutskonferenz.de