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Bundesregierung provoziert Armut

am . Veröffentlicht in Pressemitteilungen

nak-Sprecher Thomas Beyer kritisiert unverantwortlichen Kahlschlag zu Lasten der Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt

 

„Dem Eingliederungsgedanken droht der vollständige Zusammenbruch“, empört sich Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern. Anlass für seine harte Kritik ist die von der Bundesregierung geplante drastische Kürzung der Finanzierung von Beschäftigungsprojekten um rund eine Milliarde Euro: von 1,2 Milliarden Euro auf 185 Millionen Euro. Am kommenden Freitag wird der Bundesrat über das so genannte Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt beraten.

 

Angesichts der in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung flächendeckend vorgesehenen Streichungen findet Beyer die Behauptung, Maßnahmen seien in dem Umfang entbehrlich „geradezu zynisch“. Zumal Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beweisen würden, dass sich die Langzeitarbeitslosigkeit im Aufschwung verfestigt hat. „Betroffene haben ohne Eingliederungsmaßnahmen keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt“, resümiert Beyer. Daraus folgert der nak-Sprecher: „Die Bundesregierung provoziert Armut.“

Entwurf deutscher Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention

Geschrieben von Stefan Lorenzkowski am . Veröffentlicht in Behinderte

Das deutsche Institut für Menschenrechte hat auf seinen Seiten den 1. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt. Heute, am 30. Juni 2011, findet im deutschen Institut für Menschenrechte hierzu eine Veranstaltung statt. Dieser Bericht muss von der Bundesregierung im Rahmen der Verpflichtungen der UN-BRK an den Menschenrechtsrat übermittelt werden.
Der Bericht ist anhand der Artikel der Konvention gegliedert und berichtet über die bereits in Deutschland existierenden Aktivitäten in diesem Bereich. Für “make it work” sind vor allem die Bereiche Beschäftigung und Internationale Zusammenarbeit interessant und werden kurz erläutert.

Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung

Im Bereich Arbeit wird auf ähnlichen Bundesregierungberichten der letzten Jahre auf (z.B. Behindertenbericht 2009). Nach der Darstellung der gesetzlich verankerten Förderungen im Bereich Beschäftigung und Behinderung werden verschiedene Programme zur Verbesserung der Beschäftigung behinderter Menschen erwähnt (wie Initiative Inklusion, job4000, job – Jobs ohne Barrieren). Im Anschluss werden die Rolle der Ausbildung für behinderte Menschen und auch die WfbMs als wesentliche Elemente in diesem Bereich beschrieben.
Die Darstellungen lassen keine Kritik an dem bestehenden System erkennen. Die Quote zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen wird hoch gelobt, obwohl sie bisher noch nicht den Anteil von 5% behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht hat. Die Rolle der Berufsbildungswerke wird ebenfalls hoch gelobt, obwohl eine Vielzahl von Menschen mit Behinderungen häufig nicht den Einstieg in Unternehmen schaffen. Auch die WfbMs werden als wichtiger Bereich für die Beschäftigung behinderter Menschen angesehen, obwohl dies segregierende Einrichtungen sind.
Zusammenfassend werden weder neue Aspekte noch kritische Töne deutlich. Dass die Politik und viele Maßnahmen im Bereich Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen bisher nicht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe erreicht haben fehlt insgesamt:

  1. Fehlende langfristige Beschäftigungsmodell zwischen den WfbMs und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen;
  2. Immer noch eine Bevorzugung von WfbMs, wie auch explizit im Bericht dargestellt, die zu einer Verzerrung im Bereich Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen führen;
  3. Fehlende Konzepte mit ausreichender Sozialraumorientierung;

Interessant ist, dass die Lobbyarbeit stark sichtbar wird. So findet sich zu dem Thema Berufsbildungswerken ein Satz komplett aus einer Studie für die Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke wieder:

Die Berufsbildungswerke bieten denjenigen Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung während der Ausbildung auf besondere medizinische, psychologische, pädagogische oder sonstige Hilfen angewiesen sind. (aus: Entwurf 1. Staatenbericht auf S. 60)

In einem Bericht vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln für die BAG der Berufsbildungswerke findet sich exakt der gleiche Satz auf S. 46 unter der Überschrift 4.2 Geförderte Zielgruppen:

Die Berufsbildungswerke bieten denjenigen Jugendlichen eine qualifizierte Ausbildung, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung während der Ausbildung auf besondere medizinische, psychologische, pädagogische oder soziale Hilfen angewiesen sind. (aus: Insitut der deutschen Wirtschaft: Kosten und Nutzen der beruflichen Rehabilitation junger Menschen mit Behinderungen oder funktionalen Beeinträchtigungen – eine gesamtwirtschaftliche Analyse. Köln, 10. August 2010)

Diese Ähnlichkeit ist kein eindeutiger Beweis, lässt aber dennoch vermuten, dass die entsprechenden Interessenvertretungen im sozialen Bereich stark sind. Im Gegenzug stellt sich auch die Frage, warum nicht auch aus Veröffentlichungen von Verbänden behinderter Menschen entsprechende Stellen finden.

Artikel 32 – Internationale Zusammenarbeit

Dieser Berichtsteil ist recht kurz gehalten und beschreibt recht genau die Anstrengungen, die von der Bundesregierung unternommen wurden. Kritisch kann angemerkt werden, dass leider Maßnahmen fehlen, die aus dem internationalen Bereich nach Deutschland hinein wirken (z.B. Aktionsplan Berlin zur UN-BRK, das Projekt NUEVA uas Österreich, das nach Deutschland wirkt).

Was fehlt

Für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen und dem echten Mainstreaming in alle Bereiche, die sie betreffen fehlt unter anderem der Hinweis auf die Organisation der Eingliederungshilfe. Sie wird nur im Bereich der Leistungen erwähnt aber nicht in dem wichtigen Punkt der Einbeziehung behinderter Menschen in Entscheidungsprozesse (z.B. §§ 5 und 77 des SGB XII fehlt komplett.

Fazit

Der Bericht ist kein großer Wurf. Er beschreibt einen Status quo, der das bestehende konserviert und die Lücken nicht deutlich macht. Wie der 1. Staatenbericht von den Vertretern der deutschen Behindertenbewegung und anderen zivilstaatlichen Akteuren aufgenommen wird darf gespannt beobachtet werden.

So long….

Quelle: Make it work - Make it work von Stefan Lorenzkowski steht unter einer Creative Commons
Webseite: blog.inklusive-entwicklung.de

Kein Dumping durch Temporäranstellungen

am . Veröffentlicht in andere Länder

Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB):
 
Die Temporärarbeit ist eine prekäre Arbeit und sehr oft Quelle von Lohndumping. 41 % der Temporärfirmen halten etwa die Mindestarbeitsbedingungen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nicht ein. Die Temporärarbeit hat sich in den letzten 15 Jahren vervierfacht – auch wegen der Personenfreizügigkeit mit der EU.
 
Vor der letzten Volksabstimmung über die Erweiterung der Personenfreizügigkeit (Rumänien/Bulgarien 2009) haben die Behörden verspro-chen, die Massnahmen zum Schutz der Arbeitsbedingungen auch im Temporärbereich zu verstärken. Doch der allgemeinverbindliche GAV für die Temporärbranche ist bis heute nicht realisiert.

Ziel muss sein, dass die Temporärbeschäftigten zu gleichen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie Festangestellte. In einem Anhang soll der GAV Personalverleih deshalb Firmen und weitere GAV aufführen, in denen die Gleichbehandlung gälte. Knackpunkt dabei ist, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner festhält: „Verschiedene Arbeitgeber weigern sich, ihre GAV so auch für die Temporärbeschäftigten anzuwenden. Sie erhoben Einsprache gegen die Allgemeinverbindlichkeit. Sogar Bundesbetriebe wie die SBB wollen das Schutzniveau ihrer GAV für Temporärbeschäftigte nicht gelten lassen.“
 
SGB-Chefökonom Daniel Lampart fordert deshalb den Bundesrat auf, „mindestens die ehemaligen Regiebetriebe zu diesem GAV-Beitritt zu verpflichten und auf die anderen Grossunternehmen und Branchen entsprechend einzuwirken.“ Komme kein wirksamer GAV Temporär zustande, müsse das Prinzip der Gleichbehandlung gesetzlich verankert werden. Lampart weiter: „Der Bund muss zudem einen Normalar-beitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen erlassen. Der Personalverleih von ausländischen Arbeitskräften ist weiter auf Personen mit Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung (B- bzw. C-Bewilligung) einzuschränken.“
 
Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB und Mitglied der Geschäftsleitung Unia, zeigte mit Beispielen, warum sich Firmen weigern, ihren GAV auch für Temporärarbeitende gelten zu lassen: „Bei Novartis in Stein im Kanton Aargau verfügt jeder fünfte Angestellte nur über einen Temporärvertrag. Was heisst das konkret? Der Stundenansatz bei Chemikanten liegt in der Regel bei ca. 34 Franken. Doch die meisten Temporären erhalten nur rund 26 Franken pro Stunde. Damit „spart“ die Firma über 20% an Lohnkosten.“ Dieses Dumping müsse nun der GAV Personalverleih unterbinden. (Mitg. 4.7.2011)

Sozialhilfe in Ungarn

Geschrieben von Dietmar Hamann am . Veröffentlicht in Europäische Union

Unter Premier Viktor Orbań will die Fidesz-Regierung in Ungarn Sozialhilfeempfänger zu Arbeitseinsätzen verpflichten. Wer zu weit weg wohnt, dem droht die Unterbringung im Lager.

Wie von den Medien berichtet, könnte in Ungarn schon bald ein unheimliches Szenarium Wirklichkeit werden. Um die immensen Kosten zu senken, die die hohe Arbeitslosigkeit verursacht, soll die Arbeitslosenunterstützung von derzeit neun Monaten auf 180 Tage begrenzt werden. Ursprünglich angedacht waren gar 3 Monate. Wer dann keinen Job hat, soll im Rahmen eines "Ungarischen Arbeitsplans" zwangsverpflichtet werden können - unabhängig von der Qualifikation. Dabei ist an die Realisierung großer Bauvorhaben gedacht. Die Anreisezeit zu so einer Baustelle von 2 Stunden gilt als angemessen. Sollte auch das nicht möglich sein, sollen die Arbeitskräfte in Containerlagern untergebracht werden. Für die Bewachung solcher Lager sollen pensionierte Polizisten eingesetz werden, die sich so ihre schmale Pension aufbessern können. Diese "rüstigen Frührentner" (nach 25 Jahren Polizeidienst erfolgt die Pensionierung) wären genau die richtigen zur verlässlichen Bewachung von voraussichtlich 400.00 Betroffenen.

Es braucht nicht viel Fantasie, um zu erkennen, dass diese Politik vor allem auf die Roma abzielt. Während die Arbeitslosigkeit mit rund 8 Prozent im europäischen Durchschnitt liegt, ist Beschäftigungslosigkeit bei der größten ethnischen Minderheit endemisch. Sie ist schlechter ausgebildet und wird bei der Jobsuche diskriminiert. Viele Roma-Familien leben von Sozialhilfe.

EAPN-Generalversammlung 2011-Abschlussbericht

am . Veröffentlicht in EAPN

"Europa braucht ein neues Herz"

Die Generalversammlung fand vor dem Hintergrund einer zunehmend verärgerten Öffentlichkeit statt, die der EU und den Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten vorwirft, auf die derzeitige Krise nicht mit angemessenen Solidarmaßnahmen reagiert zu haben und statt der Menschen die Märkte zu schützen. Die Delegierten warnten davor, dass die EU die Unterstützung der Bevölkerung verlieren könne, wenn sich die Wahrnehmung durchsetze, dass Europa die Fundamente der Wohlfahrtsstaaten zerstöre.

Das Europäische Armutsnetzwerk EAPN beobachtet, dass die finanziellen Rettungspakete in der gesamten Europäischen Union die Menschen tiefer in Armut stürzen. So gefährden sie den sozialen Zusammenhalt und verstärken gleichzeitig den Einfluss von Finanzmärkten und Spekulanten. Insbesondere in jenen Ländern, die finanzielle Vereinbarungen mit der EU/dem IWF erfüllen müssen und Kredite nur noch mit Strafzinsen aufnehmen können, ist die Reaktion auf die Krise durch Sparprogramme gekennzeichnet, die vor allem die Schwächsten der Gesellschaft belasten.

Während EU und Mitgliedstaaten einerseits Sparprogramme durchsetzen, die nicht nachhaltig wirken können, weigern sie sich andererseits beharrlich, die von Habgier und Spekulation geprägten Handelssysteme zu disziplinieren und diejenigen zur finanziellen Verantwortung zu ziehen, die die Krise auf internationaler wie auf EU-Ebene verursacht haben. Zudem scheint die Europäische Zentralbank die Interessen der Banken über das Wohlergehen der europäischen Bürger zu stellen. Mit diesem Ansatz kann Europa bei der Armutsbekämpfung nicht erfolgreich sein. Die Reaktion Europas auf die Wirtschaftskrise zerstört die Aussicht auf eine gerechtere Gesellschaft sowohl kurz- als auch langfristig. In diesem Zusammenhang ist es wenig überraschend, jedoch sehr beunruhigend, dass sich die Zustimmung zum Projekt der europäischen Integration auf einem absoluten Tiefpunkt befindet. EAPN akzeptiert diese drakonischen Sparmaßnahmen nicht als einzig mögliche Alternative. Die Delegierten der Generalversammlung Europas rufen die führenden Politiker auf, dem Projekt Europa wieder ein Herz zu geben und die folgenden Maßnahmen umzusetzen:

  1. Soziale und nachhaltige Entwicklung und Solidarität müssen zur Priorität der EU¬-Politik werden. Die Menschenrechte sollten ins Zentrum der Bemühungen beim Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung rücken.
  2. Für die Armutsbekämpfung müssen ehrgeizige und einheitliche Ziele gesetzt werden, die alle drei vom Europäischen Rat im Juni 2010 beschlossenen Indikatoren berücksichtigen und eine strenge Kontrolle der erreichten Fortschritte für alle von Armut betroffenen Menschen sicherstellen, auch für die am stärksten Benachteiligten. Das Monitoring muss deutlich machen, dass ein Nichterreichen der jährlichen Ziele bei der Armutsbekämpfung inakzeptabel ist.
  3. Der Wohlfahrtsstaat und die sozialen Rechte sind Grundvoraussetzung für eine wirtschaftliche Erholung. Als solche müssen sie verteidigt und gefördert werden. Hierzu zählen auch die Empfehlungen zur „aktiven Einbeziehung" aller EU-Bürger. Diese muss gesichert werden, indem die Mitgliedsstaaten eine europäische Rahmenrichtlinie zu angemessenen Mindestlohnmodellen einführen, allen Bürgern Zugang zu bezahlbaren, qualitativ angemessenen öffentlichen Dienstleistungen gewähren und positive Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung ergreifen.
  4. Die öffentlichen Gemeinschaftsgüter (z. B. Wasser, Gesundheit, Verkehr, soziale Dienstleistungen) sind als Grundrecht zu verteidigen.
  5. Die Realwirtschaft muss gestärkt, die Sozialwirtschaft unterstützt werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen umfassende Investitionen in Arbeitsmarktstrategien tätigen, durch die angemessene Arbeitsplätze und Chancen für alle Bürger geschaffen und gefördert werden.
  6. Dem destruktiven System des spekulativen Handels muss Einhalt geboten werden. Die EU-Regierungen müssen dem Bankensektor auferlegen, seinen Anteil an der Last zu tragen und eine Finanztransaktionssteuer einführen, um soziale Investitionen zu finanzieren und ein hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, durch das die Korruption bekämpft werden kann.
  7. Steuerhinterziehung und -flucht müssen verhindert werden. Steueroasen, insbesondere solche auf dem Gebiet der Europäischen Union, müssen abgeschafft werden. Die EU-Regierungen müssen den Kampf gegen die organisierte Kriminalität energischer auf gesamteuropäischer Ebene führen, um so Schlüsselmechanismen auszumerzen, die Armut und soziale Ausgrenzung mit verursachen.
  8. Es sind Bedingungen zu schaffen, die es Mitgliedstaaten erlauben, Kredite zu angemessenen Zinssätzen aufzunehmen und die Solidarität innerhalb der EU zu fördern.
  9. Die EU-Regierungen sollten Kontrollmechanismen zur Ermittlung von Trends bei Wohlstand und Ungleichheit in allen Mitgliedstaaten entwickeln, um Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, durch die Ungleichheiten bei Einkommen und Wohlstand vermindert werden können.

Anmerkung: Die 22. Vollversammlung von EAPN fand vom 16. bis 18. Juni 2011 in Lissabon, Portugal, statt. Delegationen aus 27 Ländern und von 11 europäischen Organisationen nahmen an den Debatten und Aktionen teil. Bei dieser Vollversammlung nahm EAPN Netzwerke aus Island, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien als Mitglieder auf.

Aufruf der Bürgerinitiative-Grundeinkommen

am . Veröffentlicht in Lohnpolitik

Liebes Armutsnetzwerk, lieber Dietmar Hamann,

ich möchte Euch auf folgende Auseinandersetzung um die Menschenrechte in Deutschland hinweisen, die Hartz IV direkt betrifft:

Link zum Text

Darin der Autor Ralph Boes in Erwartung konfliktträchtiger Konsequenzen für sein Leben:

"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf, auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür HartzIV in Anspruch zu nehmen. (…)"

"Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. (…) Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muß dann für alle gelten!"

Ihr könnt den "Brandbrief" und damit die Menschenrechte in Deutschland auch mit Eurer Unterschrift unterstützen:

Brandbrief.

Vollstes Verständnis habe ich, wenn Ihr persönlich oder aufgrund Eurer Position nicht unterzeichnen mögt, aber bitte verteilt den Link bitte weiter oder nehmt ihn auf Webseiten auf.

Mit herzlichem Gruß,

Frigga Wendt