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Sanktionen

Geschrieben von Dietmar Hamann am . Veröffentlicht in Allgemeines

Sanktionspraxis Hartz IV
Interwiew mit Jürgen Weber (ANW)

(zum Abspielen des Viedos auf das Bild klicken.)

Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet

Geschrieben von Harald Thomé am . Veröffentlicht in Arbeitslos

Die letzten Tage ist es massiv durch die Medien gegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Ausweitung von Überwachung von Hartz IV-Empfängern ins Internet will. In einem Papier vom 8. April 2013 werden die Änderungsvorschläge der BA bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über 46 Seiten konkretisiert. Die BA fordert insbesondere die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ zur „Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce“ um so Nebeneinkünfte beispielsweise als Ebay- oder Amazon-Händler aufdecken. Daneben will fordert die BA Zugriff auf: Vermögensanlagen bei Versicherungen, Daten der Grundbuchämter, die Vermögensdaten nicht nur des jeweiligen beantragenden SGB II-Empfängers, sondern „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“, die Datenabgleiche sollen zudem monatlich und nicht mehr quartalsweise erfolgen. So die Welt dazu: http://tinyurl.com/m3gj6gz

Im Newsletter von Harald Thomé  wird hier das dem zugrundeliegende BA Papier veröffentlichen und es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, das Papier gibt es hier: http://tinyurl.com/l3lzowd Ich möchte Richtung Wohlfahrts- und Sozialverbünden und aber auch Parteien anmerken, dass es Zeit wird sich den geplanten SGB II – Änderungen entgegenzustellen. Genauso wird es Zeit, eigenen SGB II/SGB XII/SGB III-Änderungsforderungen zu entwickeln und vorzustellen.

TAFTA - die große Unterwerfung

Geschrieben von Lori Wallach am . Veröffentlicht in Europäische Union

Aufgeregte Politiker von Berlin bis Brüssel sehen durch den NSA-Skandal das Transatlantische Freihandelsabkommen in Gefahr. Über das, was in dem angestrebten Vertrag stehen soll, reden sie nicht so gern. Ein Blick auf die ersten Blaupausen lässt ahnen, was Europas Bürger nicht zu früh erfahren sollen.

Bereits vor fünfzehn Jahren versuchten Großunternehmen bei den Verhandlungen über das Multilaterale Investitionsabkommen (MAI) ihre Macht heimlich still und leise in unvorstellbarem Maße auszuweiten. Damals scheiterte das Projekt am hartnäckigen Widerstand der Öffentlichkeit und der Parlamente. Damit wurde unter anderem verhindert, dass sich einzelne Konzerne denselben Rechtsstatus wie Nationalstaaten verschaffen konnten. Das hätte etwa bedeutet, dass Unternehmen eine Regierung verklagen können, "entgangene Gewinne" aus Steuergeldern auszugleichen.

Jetzt aber kommen diese Pläne erneut auf den Tisch, und zwar in deutlich verschärfter Fassung. Der offizielle Name des neuen Projekts lautet "Transatlantic Trade and Investment Partnership", abgekürzt TTIP. Dieses transatlantische Handels- und Investitionsabkommen soll, ähnlich wie früher das MAI, die Privilegien von Konzernen und Investoren absichern und sogar noch ausweiten. So wollen die EU und die USA ihre jeweiligen Standards in "nicht handelspolitischen" Bereichen vereinheitlichen. Diese angestrebte "Harmonisierung" orientiert sich erwartungsgemäß an den Interessen der Konzerne und Investoren. Werden deren Standards nicht erfüllt, können zeitlich unbegrenzte Handelssanktionen verhängt werden. Oder es werden gigantische Entschädigungen für die Unternehmen fällig.

Für eine gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Geschrieben von Prof. Trabert am . Veröffentlicht in Gesundheit

Zurzeit steht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell stabil da. Der Gesundheitsfonds ist gut gefüllt, viele  Krankenkassen haben Rücklagen aufbauen können. Es zeichnet sich jedoch schon heute ab, dass diese positive Lage nicht von Dauer sein wird und sich die strukturellen Defizite in den kommenden Jahren ausweiten. Finanzierungsprobleme in der GKV dürfen nicht allein auf die Versicherten übertragen werden.

  • Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge abgeschafft werden.

Wenn künftig eine Beitragserhöhung erforderlich sein sollte, müssen Arbeitgeber sowie die Versicherten
zu gleichen Teilen beteiligt werden.

  • Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass der Sonderbeitrag für Versicherte sowie das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge zurückgenommen werden. Die Schieflage in der Lastenverteilung ist nicht vertretbar.

Arbeitgeber zahlen einen Krankenversicherungsbeitrag von nur 7,3 Prozent, die Versicherten dagegen – durch den zusätzlichen Arbeitnehmer-Sonderbeitrag – 8,2 Prozent. Die Versicherten tragen darüber hinaus hohe finanzielle Belastungen durch Zu- und Aufzahlungen sowie direkte Käufe.

  • Wir erwarten, dass die GKV-Beiträge von Arbeitgebern und Versicherten in der nächsten Legislaturperiode angeglichen werden und die paritätische Beitragsfinanzierung wiederhergestellt wird.

In der Haushaltsplanung des Bundes ist eine Reduzierung der Steuerzuschüsse geplant. Der Bundeszuschuss zur GKV darf jedoch nicht gekürzt werden, weil dies zu Mehrbelastungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler führt.

  • Wir erwarten, dass der steuerfinanzierte Bundeszuschuss zur GKV auf hohem Niveau stabilisiert und verlässlich fortgeführt wird.

Ein gemeinsamer Aufruf an die Parteien CDU, CSU und SPD von:
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V.
Deutscher Bundesjugendring (DBJR)
Deutscher Frauenrat
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und Mitgliedsgewerkschaften
gesundheit aktiv - anthroposophische Heilkunst e. V.
Katholische Arbeitnehmerbewegung Deutschlands e. V. (KAB)
NaturFreunde Deutschlands
Selbstbestimmt Leben in Deutschland
Sozialverband Deutschland SoVD
Sozialverband VdK Deutschland
Verein Armut und Gesundheit in Deutschland
Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Volkssolidarität

Arbeitsmarkt - „Initiative Pro Arbeit“

Geschrieben von Dietmar Hamann am . Veröffentlicht in Arbeitsmarktlage

Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gelten seit der „Instrumentenreform“ 2012 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt als „ultima ra-tio“ der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll sich von einer „Dauerförderung künstlich geschaffener Arbeitsplätze“ verabschieden und nachrangig gegen-über Instrumenten sein, die auf eine unmittelbare Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen (von der Leyen 2013). Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, dass die „Aus-richtung der öffentlich geförderten Beschäftigung auf einen „arbeitsmarktfernen“ Personen-kreis zur Aufrechterhaltung und (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit geschärft“ (Deutscher Bundestag 2011) wird. Über die Größe und Struktur dieses Personenkreises be-steht jedoch keine Klarheit. Zudem ist unklar, was arbeitsmarktferne Personen auszeichnet und wer diese Personen sind. Wie viele Personen sind als arbeitsmarktfern zu betrachten und kommen deswegen für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung in Frage? Die vorliegende Expertise geht dieser Frage nach.

Studie als PDF-Datei

Kinderreiche gemahnen Koalitionsrunde an Kindergelderhöhung

Geschrieben von Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. am . Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Mönchengladbach, den 1. November 2013. Zu Beginn der Koalitionsverhandlungen fordert der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. von der zuständigen Arbeitsgruppe die vor der Wahl von CDU/CSU und SPD versprochene Erhöhung des Kindergeldes ein. In einem offenen Brief ruft die Verbandsvorsitzende Dr. Elisabeth Müller die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Manuela Schwesig (SPD) und Annette Widmann-Mauz (CDU) auf, das Kindergeld für das dritte Kind um fünf Prozent, für das vierte und jedes weitere Kind um sieben Prozent zu erhöhen.

„Über die Erhöhung des verfügbaren Einkommens hinaus, halten wir die Aufstockung des Kindergelds für ein wichtiges familienpolitisches Signal in Richtung der 1,3 Millionen kinderreichen Familien in Deutschland“, so Müller.

Eltern von Mehrkindfamilien stellten „die eigenen Ambitionen hinter einem Familienmodell zurück“, das nicht nur „eine Lösung für aktuelle und zukünftige demographische Herausforderungen bietet“, sondern auch „die ganze Gesellschaft um sozial und emotional hochkompetente Mitglieder bereichert.“

Ausdrücklich wies Müller darauf hin, dass moderne Familienpolitik „an der zukunftsorientierten und wichtigen Gruppe der Mehrkindfamilien in einer von Kleinfamilien und Singles dominierten Gesellschaft nicht vorbeisehen“ dürfe.

Der Verband erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch im Mai dieses Jahres dem KRFD-Vorstandsmitglied Alexandra von Wengersky öffentlich versichert hat, dass die CDU durch die Staffelung des Kindergeldes zeige, „dass uns diejenigen besonders willkommen sind, die mehrere Kinder haben.“ Dieses Willkommensein muss auch über die Koalitionsverhandlungen hinaus Bestand haben.

Der offene Brief im Wortlaut ist unter www.kinderreichefamilien.de nachzulesen.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. ist im Jahr 2011 aus der Initiative engagierter kinderreicher Familien entstanden, hat mittlerweile 1300 Mitgliederfamilien und setzt sich in Politik, Wirtschaft und Medien für die Interessen von Familien ein. Der Verband versteht sich als Netzwerk von Mehrkindfamilien, die sich untereinander unterstützen und Öffentlichkeit für ihre Anliegen erreichen wollen. Der Verband ist überkonfessionell und überparteilich.

Herausgeber / Pressekontakt
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Dr. Elisabeth Müller
Korschenbroicher Str. 83
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-3030953
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