Bundesgentur für Arbeit (BA) kassiert Klatsche vor dem Bundesarbeitsgericht

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Was sollen Hartz-IV-Berechtigte da erwarten, wenn die von der BA nicht mal mit den eigenen Mitarbeitern anständig umgehen?! Anstand und Respekt gegenüber Anderen scheinen bei der BA Fremdwörter, statt normale Verhaltensweise zu sein! Das die BA, wie hier berichtet, durch alle Instanzen geht sagt alles! Dieser Rechstsstreit kostete viel Geld, das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte. Erst wenn sich an der Spitze der BA ein Umdenken zeigt, können die Betroffenen mit einer Verbesserung ihrer eigenen Lage rechnen.

Bei der Befristung von Arbeitsstellen muss die Bundesagentur für Arbeit – als Arbeitgeber – erneut eine Niederlage hinnehmen. Nachdem bereits in 2011 das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Befristung von 12.000 Arbeitsverträgen aufhob, reagierte die Arbeitsagentur mit Versetzungen. Dabei rügt das BAG, dass die Bundesagentur für Arbeit nur diejenigen versetzte, deren Arbeitsverhältnis entfristet wurde. Nach Ansicht der Bundesrichter seien hier keine fairen Vorgaben für die Versetzung gegeben, was gegen den Grundsatz des “billigen Ermessens” widerspreche.

Die Klägerin war seit Juli 2009 als Fachassistentin im Bereich der Arbeitsförderung bei der Behörde beschäftigt, der Arbeitsvertrag war bis zum 31.12.2011 befristet. Nachdem das BAG in 2011 die Befristung zahlreicher Arbeitsverträge mit Urteil 7 AZR 729/09 vom 09.03.2011 aufhob, erhielt auch sie eine Festanstellung. Allerdings wurde sie daraufhin mit Schreiben vom 14.07.2011 gegen ihren Willen zum von Pirna (Sachsen) in das über 270 km entfernte Weiden (Bayern) versetzt. Ihren Dienst sollte sie zum 01.08.2011 in Weiden antreten.

Bereits in den Vorinstanzen (Sächsisches LAG, Az. 2 Sa 356/12 vom 14.09.2012) konnte sie sich erfolgreich gegen die Versetzung wehren und brachte vor, dass die Versetzung aufgrund ihrer persönlichen Umstände unbillig sei. Diese Haltung der Vorinstanzen vertreten auch die obersten Arbeitsrichter mit aktuellem Urteil (Az. 10 AZR 915/12 vom 10.07.2013).

Das BAG machte klar, das zwar Arbeitgeber grundsätzlich ihre Arbeitnehmer auch versetzen können. Hier hat sich die Agentur für Arbeit aber nicht an die nötigen Voraussetzungen gehalten, da nur Arbeitnehmer zur Versetzung bei den Auswahlüberlegungen berücksichtigt wurden, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des Urteils aus 2011 entfristet wurde. Wie das Gericht mitteilt, liegen derzeit noch zahlreiche ähnliche Klagen in allen Instanzen der Arbeitsgerichte vor.

Quelle Bundesarbeitsgericht