Immer mehr Hartz-IV-Empfänger brauchen Kredit

Veröffentlicht in Arbeitslos

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger beantragen bei ihrem Jobcenter ein zinsloses Darlehen. Hatten 2007 noch durchschnittlich pro Monat 9800 sogenannte Bedarfsgemeinschaften bei ihrem Jobcenter einen solchen Kredit beantragt, um unvorhergesehene Sonderausgaben bezahlen zu können, waren es 2010 bereits 15.300 und ein Jahr später 18.400, wie Behördensprecherin Anja Huth sagte. Bis Ende Februar 2012 hatten bereits 17.600 Haushalte im Monatsdurchschnitt zinslose Kredite beantragt.

Rückzahlung in kleinen Raten

Im Schnitt erhalte jede Familie rund 250 Euro, die sie dann in kleinen Raten zurückzahlen müsse, erläuterte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg. "Die Darlehen werden dann gewährt, wenn plötzlich ein Bedarf da ist, den ich aus meinem Ersparten nicht decken kann", erklärte die Sprecherin. Häufig seien Stromnachzahlungen der Grund für einen Antrag, aber auch eine kaputte Waschmaschine oder die nötige Reparatur eines Autos brächten Empfänger von Arbeitslosengeld II leicht in finanzielle Bedrängnis.

Ausgaben steigen

Da mehr Betroffene ein Darlehen erhalten, steigen auch die Ausgaben dafür: Die Summe der Darlehen stieg nach BA-Angaben von 2010 auf 2011 von monatlich durchschnittlich knapp vier Millionen Euro auf fünf Millionen Euro. Die zinslosen Darlehen werden aus Steuergeldern finanziert.

Quelle: tagesschau.de vom 27.06.2012

Sklavenmarkt in Zwickau

Veröffentlicht in Arbeitslos

inklusive Zwangsvorladung für erwerbslose Menschen, mit dem Ziel sich zwangsausbeuten zu lassen.

20.06.2012 von 9 bis 13 Uhr

Verwaltungszentrum, Haus 9, Werdauer Str. 62

Einem großangelegten Fall von Sklavenhandel ist der Verein Gegenwind e.V. in der vergangenen Woche auf die Schliche gekommen. Mitten unter uns soll in einer öffentlichen Versteigerung menschliche Ware an Personaldienstleister verhökert werden. Bei den Sklaven handelt es sich um eniverbslose Menschen, die mit einer Zwangsvorladung unter  Androhung des Entzuges des Existenzminimums gezwungen werden, sich weit unter Wert zu verkaufen. Dabei werden sie nicht einmal mit den  Verleihfirmen in Kontakt gebracht, sondern sollen nur dem Bewerberpool der Zwischenhändler zugefuhrt werden.

Förderung und Bereitstellung der Strukturen zur Zwangsarbeit und modernen Sklaverei - Da sagen wir nein und protestieren gegen diese Machenschaften an diesemTag vor dem Verwaltungszentrum.

  • Weg mit Zwangsarbait und moderner Sklavarei !
  • Weg mit Sanktionen und Entzug das Existenzminimums!
  • Weg mit Hartz IV!

Alle, die ebenfalls dieser Meinung sind, sollten sich unseren Protesten anschließen. Es wird Zeit, dass diesen menschenunwürdigen Machenschaften ein Ende bereitet wird. Arbeit JA, aber zu fairen Löhnen und ohne staatliche Zwangsmaßnahmen.

Schließen Sie sich uns an !

Gegenwind e.V. ALI Glauchau-Zwickau-Cloppenburg

KdU in NRW – BSG hat erwartungsgemäß zu Gunsten der Hilfeempfänger entschieden

Geschrieben von Harald Thomé. Veröffentlicht in Arbeitslos

Das BSG hat mit Datum vom 16.05.2012 bestätigt, dass für die Festsetzung der Angemessenheit bei den Unterkunftskosten die WNG – Richtlinien maßgeblich seien. Das bedeutet entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz (WNG), ist zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit in NRW von 50 qm für eine und für jede weitere Person von weiteren 15 qm auszugehen.
Ferner hat das BSG festgestellt, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BSG handelt und dass das BSG dies für NRW schon mit Datum vom 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) entschieden hat.
Mit diesem Hinweis stellt das BSG klar, dass in der jetzigen Entscheidung kein „neues Recht“ gesprochen, sondern bestehendes bestätigt wurde. Damit hat das BSG die Möglichkeit für rückwirkende Überprüfungsanträge geöffnet, diese wären bei „neuer“ Rechtsprechung aufgrund der Vorschriften des § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II iVm § 330 Abs. 1 SGB III ansonsten ausgeschlossen.

In der Praxis bedeutet dies jetzt:

Allen Widersprüchen und Klagen, die sich gegen zu gering berücksichtigte Unterkunfts-, Betriebs- und Heizkosten seit dem 01.01.2010 richten (Wirksamwerden des WNG) ist jetzt mit den nunmehr höchstrichterlich klargestellten Angemessenheitssätzen abzuhelfen.

Durch die BSG Entscheidung ist klargestellt worden, dass die Begrenzung der KdU ausgehend von 45 qm rechtswidrig war und dass damit von den Jobcentern landesweit Zehntausende SGB II-Empfänger betrogen wurden. Hier ist jetzt die Stellung eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X möglich und anzuraten, dieser wirkt allerdings aufgrund der Gesetzesänderungen vom letzten Jahr „nur“ noch bis zum Jahresbeginn 2011 zurück. Der Überprüfungsantrag hat zur Folge, dass die Jobcenter alle zu Unrecht gekürzte Miete, Betriebskosten und Heizkosten sowie etwaig abgelehnte Zustimmung zum Umzug und deshalb abgelehnte Umzugs- und Renovierungskosten nachzahlen muss.

Die BSG Entscheidung wird analog im SGB XII anzuwenden sein. Auch hier ist nun den Sozialhilfe- und Grundsicherungsbeziehern in NRW zu empfehlen, dahingehende Überprüfungsanträge zu stellen um etwaig gekürzte KdU – Leistungen nachgezahlt zu bekommen.

Ebenfalls wird zu diskutieren sein, inwieweit die seit Januar 2010 ergangenen Kostensenkungsaufforderungen des WNG in NRW (Januar 2010) ergangen sind überhaupt Wirksamkeit entfalten. Diese erfolgten auf der Grundlage der behördlichen Mitteilung der Leistungsberechtigte bewohne eine unangemessene Wohnung (ausgehend von 45/47 qm) un d er wurde damit aufgefordert sich eine dergestalt angemessene Wohnung zu suchen. Hier würde ich den Standpunkt vertreten, jede Unterkunftskostenreduktion ausgehend von diesen falschen Werten rechtswidrig war und daher rückwirkend zu korrigieren ist.

In NRW ist jetzt von den Jobcentern und Sozialverwaltungen zu fordern, dass sie unverzüglich ihre KdU – Richtlinien korrigieren. Zudem sollen sie öffentlich erklären, dass alle Kostensenkungsaufforderungen seit Jan 2010 unwirksam sind und dass sie jetzt den einzelnen Betroffenen ersparen, in jedem einzelnen Fall Überprüfungsanträge zu stellen, sondern die Mitarbeiter vielmehr anweisen, dass eine rückwirkende Korrektur von Amtswegen und ohne entwürdigenden Überprüfungsantrag erfolgt.

In den nächsten Tagen werden wir dazu auf der Tachelesseite einen umfassenderen Artikel und einen Musterüberprüfungsantrag veröffentlichen.
Terminbericht des BSG zu der KdU – Entscheidung unter Ziff. 5: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12481

EU-Ausländer haben Anspruch auf Hartz 4

Geschrieben von Rechtsanwalt Dirk Feiertag . Veröffentlicht in Arbeitslos

Sozialgerichte stellen fest: EU Ausländer erhalten zunächst weiter Arbeitslosengeld II. Der Leistungsausschluss durch Jobcenter ist rechtswidrig und der von Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärte Vorbehalt ist unwirksam.
Der von Deutschland gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärte Vorbehalt ist rechtlich wirkungslos. Der Vorbehalt sollte nahezu alle in Deutschland lebenden EU-Ausländer von der Möglichkeit, Alg II-Leistungen zu beziehen, ausschließen. Die hierzu erlassene Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit ist rechtswidrig.

Dies stellten sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das Sozialgericht Leipzig in aktuell getroffenen Entscheidungen klar, Sozialgericht Berlin Aktenzeichen S 96 AS 6145/12 ER und S 110 AS 28262/11 sowie Sozialgericht Leipzig, Aktenzeichen S 20 AS 852/12 ER.

Rechtsanwalt Dirk Feiertag, der Vertreter des Leipziger Klägers erklärt: „Die Leistungen der deutschen Jobcenter nicht mehr für arbeitssuchende Europäer zur Verfügung zu stellen, ist klar rechtswidrig. Nach den heute getroffenen Entscheidungen der Sozialgerichte wäre es konsequent, Anträge von EU-Ausländern wenigstens vorläufig weiter zu bewilligen. Die deutschen Jobcenter bewegen sich in diesem Punkt aber nicht. Ich rate daher allen Betroffenen, selbst Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen der Jobcenter einzulegen.“

Bisher regelte das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA), welches auch von Deutschland unterzeichnet wurde, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten in dem jeweilig anderen Land Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Im Januar 2012 erklärte die Deutsche Bundesregierung vollkommen überraschend einen Vorbehalt gegen dieses Abkommen. Ziel war es mit Blick auf die europäische Wirtschaftskrise EU Ausländer von dem Bezug von ALG II-Leistungen auszuschließen. Damals zeigte sich selbst die Bundesagentur für Arbeit über das Vorgehen verwundert. Sie verzeichnete laut eigenen Angaben keine erhöhte Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme.

Mit der Quasi-Abschaffung des Europäischen Fürsorgeabkommens hat die Bundesregierung die Axt an die Wurzel der Europäischen Integration gelegt. Wenn die Bundesregierung den erklärten Vorbehalt weiterhin aufrecht erhält, scheint es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere europäische Staaten sich weigern, Sozialleistungen an im Ausland lebende Deutsche zu zahlen, so Rechtanwalt Feiertag.

Weiter Informationen sind unter www.fsn-recht.de zu finden.

Creative 
Commons-Lizenzvertrag

Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.

Hartz IV Regelsatz 511 Euro

Veröffentlicht in Arbeitslos

In einer kürzlich gestellten kleinen Anfrage an die Bundesregierung der Linken-Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald und Klaus Ernst wurde angefragt, ob denn die Bundesregierung noch immer im Besitz der Unterlagen der damaligen Kommission sei und ob ein Nachweis darüber besteht, dass damals ein Regelsatz in Höhe von 511 Euro von der eingesetzten Kommission errechnet wurde. In der Antwort der Bundesregierung hieß es, in den Unterlagen würde ein derartiger Betrag angeblich nicht auftauchen. Zudem würde man sich an derartiges nicht erinnern.

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat sich auf die Suche gemacht und konnte die fehlende Berechnung ausfindig machen. Diese findet sich hier als PDF Dokument und dürfte einige neue Fragen aufwerfen.

Quelle:gegen-hartz.de

Kein Hartz-IV für Zuwanderer aus EU-Staaten

Veröffentlicht in Arbeitslos

Arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten sollen künftig keine Hartz-IV-Leistungen mehr bekommen. Eine Sonderregelung für Zuwanderer aus südeuropäischen Ländern wie Griechenland und Portugal, die entsprechende Sozialleistungen vorsieht, will das Bundesarbeitsministerium kippen.

Ministerium: Keine "rechtliche Ungleichbehandlung von EU-Bürgern"

Diese "rechtliche Ungleichbehandlung von EU-Bürgern" schaffe man mit der "Rechtsangleichung" ab, sagte Ministeriumssprecher Jens Flosdorff und betonte: "Willkommenskultur bedeutet nicht die Einladung zur Einwanderung in die Sozialsysteme."

Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" die Pläne der Regierung öffentlich gemacht. Demnach soll wegen der steigenden Arbeitslosigkeit in einigen südeuropäischen Ländern der Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschwert werden. Die Zeitung berief sich dabei auf eine Geschäftsanweisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit.

Ausnahmen gehen auf Abkommen von 1953 zurück

Bisher hatten auf Basis des Europäische Fürsorgeabkommens von 1953 arbeitsuchende Zuwanderer aus einigen Ländern Anspruch auf vergleichbare Leistungen: So bekamen etwa Spanier und Portugiesen Hartz-IV-Leistungen, Österreicher oder Polen jedoch nicht.

Bei der Opposition stießen die Pläne von Schwarz-Gelb auf Unverständnis. Die Bundesregierung falle mit Blick auf arbeitswillige Migranten aus der EU "sozialpolitisch auf den Stand vor 1953 zurück", kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, in der "Frankfurter Rundschau". Zudem gehe die Zahl derjenigen Zuwanderer, die direkt nach der Ankunft in Deutschland Hartz IV beantragt hätten, "gegen Null".

Quelle: tagesschau.de vom 09.03.2012