Belastungspaket: Hände weg vom Menschenrecht auf Invalidititätspension!

Veröffentlicht in Arbeitslos

AKTIVE ARBEITSLOSE gegen die neuen schikanösen Zugangshürden

Bereits seit 25 Jahren werden alle Jahre wieder Belastungspakete geschnürt, mit denen nicht nur die einfache Bevölkerung belastet und die Reichen entlastet werden, sondern in denen auch von Bürgertum und ArbeiterInnenbewegung erkämpfte rechtsstaatliche und sozialpolitische Errungenschaften stückweise demontiert werden. Geradezu eine Treibjagd wird nun auf kranke und invalide Menschen betrieben, die Invaliditätspension ansuchen wollen.

Menschenrecht auf Invaliditätspension in Gefahr – AMS-Schikanen für Invalide!

Dass vor allem die Ärmsten der Armen wieder draufzahlen sollen zeigen die geplanten Verschlechterungen bei der Invaliditätspension. Diese ist nicht nur ein Menschenrecht nach Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung. Österreich hat sich mit Ratifizierung des „ILO Übereinkommen 102 - Übereinkommen über die Mindestnorm der Soziale Sicherheit, 1956“ zu Mindeststandards verpflichtet, die nun scheibchenweise zerstört werden sollen.

Geradezu schikanös sind die im vom Sozialministerium ausgeschickten Begutachtungswurf zur Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz geplanten massiven Hürden beim Zugang zur Invaliditätspension:

  1. Eingangshürde ärztliches Gutachten vor dem Pensionsvorschuss:
    Wer eine Invaliditätspension beantragen will, soll, so will es das Sozialministerium, bereits vor Antragstellung ein über die Pensionsversicherungsanstalt ärztliches Gutachten einholen, wonach Arbeitsfähigkeit nicht vorliege. Damit wird nicht nur das grundlegende Recht auf freie Antragstellung eingeschränkt, sondern auch der Zeitraum des Pensionsvorschusses bzw. des Wirksamwerdens der Invaliditätspension verschoben und dem guten Willen der Pensionsversicherungsanstalt unterworfen, die sich mit den Gutachten mehr oder weniger Zeit lassen kann (bis zu 6 Monate nach Verwaltungsrecht!).

  2. AMS-Schikanen für Invalide:

    Wer es geschafft hat, einen Antrag zu stellen und Pensionsvorschuss bezieht, soll nun weiterhin Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit, Arbeitsbereitschaft beweisen und dem AMS für Arbeitsvermittlung und AMS-Zwangsmassnahmen zur Verfügung stehen, auch wenn er oder sie wirklich invalide ist! Und das obwohl er oder sie nach allfälliger Zuerkennung der Invaliditätspension bescheinigt bekommen, bereits in diesem Zeitraum invalide gewesen zu sein!
    Es ist daher geradezu kontraproduktiv diese bereits gesundheitlich angeschlagenen Menschen der strukturellen Gewalt des AMS mit seinen menschenrechtswidrigen Zwangsmassnahmen auszusetzen, die nur weiter die Gesundheit gefährden. Einer Umfrage der AKTIVEN ARBEITSLOSEN für das Gesundheitsprojekt „Würde statt Stress“ zufolge fürchtet sich ein Drittel der Arbeitslosen vor dem nächsten AMS Termin und bekommt gesundheitliche Probleme vor Kursen, die nicht selbst ausgesucht worden sind.

Seitens der Gewerkschaft wird als Ausweg das Krankengeld genannt. Dauerkrankenstände sind keine Lösung, weil diese ja von der Krankenkasse kontrolliert werden. Deren Kriterien sind wieder andere sind jene der PVA für die Invalidititätspension. Kranke Menschen drohen im bürokratischen Ping-Pong-Dreieck AMS – Krankenkassa – Pensionsversicherungsanstalt aufgerieben zu werden. Das Schweigen der Gewerkschaft zu diesen unverfrorenen Angriff auf eine zentrale Errungenschaft der ArbeiterInnenbewegung bleibt jedenfalls unverständlich.

Menschenrechte ade? Sozialministerium verhöhnt Invalide!

Diese Einschränkung des Pensionsvorschusses verstößt gegen die völkerrechtliche Verpflichtungen des ILO Übereinkommens 102, derzufolge die Invaliditätspension zu gewähren ist „sofern diese Unfähigkeit voraussichtlich dauernd ist oder nach Wegfall des Krankengeldes weiterbesteht“ (Artikel 54). Artikel 58 stellt klar: „Leistungen sind während der ganzen Dauer des Falls zu gewähren“.

Geradezu eine Verhöhnung der gesundheitlich angeschlagenen Menschen ist es, wenn das Sozialministerium in den Erläuterungen zur AlVG-Novelle beklagt, dass die bisherige Judikatur das bestehende Gesetz so weit ausgelegt habe, „dass derzeit nahezu jede Person bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens auf Pensionszuerkennung Anspruch auf eine Vorschussleistung hat.“ Geradezu als Drohung wirkt die Ankündigung des Sozialministeriums: „Die Verfahrensdauer wird im Regelfall kurz sein und eine missbräuchliche Inanspruchnahme, um sich der Vermittlung auf einen Arbeitsplatz oder der Zuweisung in eine Maßnahme zu entziehen, ausgeschlossen sein.“

Diese Beschneidung einer Versicherungsleistung ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich und den langjährigen BeitragszahlerInnen gegenüber nicht zumutbar! Wo bleibt der sonst vielbeschworene „Vertrauensschutz“, der durch immer häufigere überfallsartige Änderungen nur noch eine Worthülse zu sein scheint?

Leistungsträger und Beitragszahler via Deckelungen in die Armutsfalle

Obwohl die Invaliditätspension in Österreich eine Versicherungsleistung ist, bleibt die systemwidrige Deckelung des Pensionsvorschusses (Deckelung einer Leistung die bereits auf gedeckelte Leistungen beruht) mit der durchschnittlichen Höhe der Leistungen bestehen, während hingegen bei zu erwartenden niedrigeren Pensionsleistungen der Pensionsvorschuss gekürzt wird. Somit zahlen jene drauf, die mehr in die „Sozialversicherung“ eingezahlt haben und Armen wird kein menschenwürdiger Mindeststandard gewährt. Wer keine Pension zugesprochen bekommt und während des Pensionsvorschusses weniger als das vorherige Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe erhalten hat, hat ebenfalls Pech gehabt und bekommt nichts nachgezahlt. Wenn es darum geht auf Kosten der Armen zu sparen, ist dem Sozialministerium zur Abwehr legitimer Ansprüche offenbar nichts gefinkelt genug.

Wer sich für die Wirtschaft seine Gesundheit ruiniert hat, soll nun immer öfter der Mindestsicherung mit dem Datenstriptease und dem Eigentumsvernichtungsprogramm (Verwertungszwang für das mühsam selbst erarbeitete Vermögen) unterworfen werden während jene, die sich auf Kosten der ausgeschöpften Arbeitskraft bereichert haben, ihre Schäfchen weiterhin ins Trockene der Steueroasen bringen.

Es ist geradezu bezeichnend für den Niedergang der Politik in Österreich, dass ein ehemaliger ÖGB-Präsident als Sozialminister derart menschenrechtswidrige und rechtsstaatlich bedenkliche Gesetze einführt, um bei den Ärmsten zu „sparen“, während die Reichen und Superreichen so gut wie gar nichts zum „Sparpaket“ beitragen.

Forderungen des Vereins AKTIVE ARBEITSLOSE:

  • Streichung der neuen und der alten Hürden (Belastungspaket 2011) bei der Invaliditätspension!

  • Recht auf einen Pensionsvorschuss der über der Armutsgrenze liegt, keine Deckelung des Pensionsvorschusses!

  • Recht auf eine Invaliditätspension deutlich über der Armutsgrenze!

  • Soziale Menschenrechte in den Verfassungsrang!

  • Einrichtung einer unabhängigen und wirksamen Sozialanwaltschaft zur Durchsetzung der sozialen Menschenrechte!

Rückfragehinweis:

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "AKTIVE ARBEITSLOSE"
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
+43 676 3548310

Weitere Informationen:

Stellungnahme der AKTIVEN ARBEITSLOSEN zur AlVG-Novelle
http://www.aktive-arbeitslose.at/news/20120227_belastungspaket_2012_stellungnahme_alvg_invaliditaetspension.html

Gesetzesbegutachtung AlVG-Novelle
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00360/index.shtml

ILO Übereinkommen 102 - Übereinkommen über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit, 1952
http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc102.htm

 

Kein Grund zum Feiern: 10 Jahre Hartz-Kommission

Geschrieben von Prof. Dr. Christoph Butterwegge . Veröffentlicht in Arbeitslos

Am 22. Februar 2002 richtete die rot-grüne Regierung eine Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ein, die Peter Hartz, seinerzeit Personalvorstandsmitglied der Volkswagen AG, leitete und eigentlich nur Vorschläge zur Organisationsreform der Bundesanstalt für Arbeit (Umwandlung der Nürnberger Behörde in eine moderne Dienstleistungsagentur) machen sollte. Nachdem diese wegen gefälschter Vermittlungsbilanzen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war, nutzten die sozialdemokratischen und bündnisgrünen „Modernisierer“ den Skandal, um den von ihnen beklagten „Reformstau“ auf dem Arbeitsmarkt aufzulösen.

Der vom damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester im Einvernehmen mit Frank-Walter Steinmeier (seinerzeit Leiter des Kanzleramts) berufenen Kommission gehörten 15 Mitglieder an. Darunter befanden sich neben Hartz weitere Manager sowie mehrere Unternehmensberater, ein Kommunalpolitiker und zwei Wissenschaftler. Vor- und Zuarbeiten leistete die Bertelsmann Stiftung, deren Konzepte zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes die Richtschnur des angestrebten Reformprozesses bildeten. Deutlich unterrepräsentiert waren die Gewerkschaften, ihr Dachverband, der DGB, ebenso wie Betriebsräte und Initiativen der Erwerbslosen als unmittelbar Betroffene gar nicht vertreten.

Peter Hartz, ein sympathisch wirkender, kumpelhaft auftretender und harmoniesüchtiger Technokrat, glaubte allen Ernstes, den Arbeitsmarkt, den Wohlfahrtsstaat und die ganze Gesellschaft nach dem Muster eines sozialpartnerschaftlich orientierten Automobilkonzerns (um)gestalten zu können. Daher weitete er den ursprünglich sehr eingeschränkten Aufgabenbereich der Kommission im Sinne seiner Auftraggeber mehr und mehr aus. Persönlich mit dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder befreundet und in Gewerkschaftskreisen wie im Unternehmerlager gut vernetzt, gelang es Hartz mit seiner offenen, umgänglichen und verbindlichen Art, Meinungsverschiedenheiten innerhalb der von ihm geleiteten Kommission auszutarieren sowie Einmütigkeit zwischen allen Mitgliedern herzustellen. Obwohl zwischenzeitlich ein Minderheitsvotum angekündigt worden war, gab es bei der einzigen Abstimmung (über den Bericht) keinen Widerspruch mehr. Ohne den geschickt als Moderator der Kommission und als öffentlicher Kommunikator ihrer Ergebnisse fungierenden Peter Hartz wäre dabei kein über fast alle Parteigrenzen hinweg als „Bibel der Arbeitsmarktreform“ gefeiertes Dokument herausgekommen.

Historischer Exkurs: Hartz in Weimar

Karl Marx zufolge wiederholt sich Geschichte bisweilen als Farce, wofür die Tatsache spricht, dass Peter Hartz einen Namensvetter hatte, der in der Weimarer Republik als Kritiker des Wohlfahrtsstaates hervortrat, die Leistungsfähigkeit des bestehenden Sozialsystems anzweifelte und mehr Privatinitiative forderte. Gustav Hartz war 1924 für ein paar Monate DNVP-Reichstagsabgeordneter. 1928 erschien sein Buch „Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit“, in dem Gustav Hartz viele gegenwärtig aktuelle Fragen stellte, auch wenn er noch nicht dieselben Antworten (z.B. Einführung der Praxisgebühr) gab: „Geht man nicht bedenkenlos ein dutzendmal zum Arzt, wenn einmal genügte – nur weil es die Kasse bezahlt?“

Überall sah Gustav Hartz „Faulenzer und Drückeberger“ den Sozialstaat plündern, für die „kein denkender Arbeiter einen Pfennig Arbeitslosenbeiträge bezahlen“ wolle. Um „den Mißbrauch der ungerechten und unnötigen Inanspruchnahme“ unterbinden zu können bzw. „asoziale Elemente“ nicht mehr „auf allgemeine Unkosten reisen“ zu lassen, wollte Hartz die Hilfe auf tatsächlich Bedürftige konzentrieren, was er sozialdarwinistisch begründete: „Eine soziale Politik darf nicht mit der Sorge um die Kranken, Invaliden, Witwen, Waisen und Arbeitslosen die Förderung der Lebenstüchtigen, Leistungsfähigen und Arbeitenden vergessen.“ Wer würde da nicht an die Parole „Leistung muss sich wieder lohnen“ denken, die heutige Neoliberale im Munde führen?

Gustav Hartz klagte über „die Bleigewichte des Bürokratismus“ und forderte eine Abkehr von dem Glauben, „daß der Staat alles selber machen muß.“ Einer seiner Lieblingsbegriffe hieß damals schon „Reform“. Als möglicher Ausweg erschien Hartz der Aufbau individuell-familiärer Vorsorge, gekoppelt an die Pflicht zur „eigenverantwortlichen Selbsthilfe“. Von den Erwerbslosen sprach Gustav Hartz – in gewisser Weise entsprechende Überlegungen seines bekannteren Namensvetters vorwegnehmend – als „Kunden“ (noch in Anführungszeichen), die sich nach ihrer Entlassung „sofort bei der Arbeitsvermittlung zu melden“ hätten, damit diese sie kennen lerne und „die beste Kontrolle“ habe.

Die „staatliche Zwangsversicherung“ wollte Gustav Hartz abschaffen und ein System der privaten Vorsorge errichten, das auf individuelles Zwangssparen hinauslief. Hiervon versprach er sich einen Mentalitätswandel, der die Beschäftigten mit dem bestehenden Wirtschaftssystem aussöhnen sollte: „Es erscheint mir fraglos, daß eine ganz andere Auffassung bei den Arbeitnehmern über den Wert des Kapitals und bezüglich der Verantwortung für seinen Verbrauch und seine Mehrung entstehen muß, wenn jeder das Wachsen seines Kapitals täglich bzw. wöchentlich vor Augen hat.“

An die Stelle der gesetzlichen Sozialversicherung wollte Gustav Hartz „soziale Gemeinschaften“ (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften, Religionsgemeinschaften usw.) mit von ihnen betriebenen „Sozialsparkassen“ treten lassen. Arbeitgeberbeiträge, die zwar noch nicht als „Lohnnebenkosten“ und „Standortnachteil“ dämonisiert wurden, den etablierten Parteien aber schon damals ein Dorn im Auge waren, sollten dem Bruttolohn zugeschlagen und 15 Prozent davon als Sparbetrag abgeführt werden. Um ihrer Sparpflicht nachkommen und genügend Kapital im Rahmen der Sozialkassen ansparen zu können, sollten die Arbeitnehmer/innen täglich mindestens neun Stunden im Büro oder Betrieb verbringen: „Eine Stunde Mehrarbeit am Tage, als Sparstunde genützt, würde weit sozialer wirken, als der Achtstundentag je an sozialer Wirkung zeitigen kann.“

Betrachtet man den heutigen Demografiediskurs und die damit verbundenen Horrorszenarien eines vom Aussterben bedrohten Volkes wirkt Gustav Hartz ebenfalls modern. Kostensteigerungen und Krisenerscheinungen des Sozialversicherungssystems führte er auf die demografische Alterung zurück: „Diese ‚Vergreisung‘ unseres Volkes hat eine dauernd steigende Zahl der Rentner und eine fortgesetzt steigende Rentenzahlungsdauer und absinkenden Beitragseingang im Gefolge.“ Man erlebe gerade das Vorspiel einer Tragödie, meinte Gustav Hartz weiter: „In einer Reihe von Jahren sind nicht mehr genug junge beitragszahlende Menschen da, die in der Lage sind, die Summen aufzubringen, die zur Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Alten und Invaliden nötig werden.“ Entweder müssten die Beiträge um nahezu das Doppelte steigen oder die Renten um etwa die Hälfte sinken.

Außerdem hielt Gustav Hartz eine „Höherbesteuerung der Ledigen und Kinderlosen“ für sinnvoll, die zu fordern man nicht wage, weil „der Mut zu einer positiven Bevölkerungspolitik“ fehle. Heute gibt es Vorstöße wie jenen der „Jungen Gruppe“ von 18 CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten, die unter dem Titel „Für eine solidarische Demografie-Rücklage!“ eine Sonderabgabe für Kinderlose ab 25 Jahren fordern. Gustav Hartz schrieb damals Sätze voller Pathos: „Mit aller Deutlichkeit muß jedem zum Bewußtsein gebracht werden, daß die Zukunft unseres Volkes und Reiches eine ausreichende und gesunde Kinderschar und daß der Mensch immer noch das wertvollste ‚Produkt‘ ist. Wer an der Zukunft unseres Volkes durch eigene Kinder keinen Anteil hat – oder haben kann –, der soll wenigstens die Gegenwart für die Kinderreichen materiell erträglich gestalten helfen.“

Die Vorschläge der Hartz-Kommission und ihre legislative Umsetzung

Zurück zu Peter Hartz und seiner Kommission: Diese setzte nicht, wie es nötig gewesen wäre, bei den Ursachen der Massenarbeitslosigkeit, sondern auf der Erscheinungsebene an. Statt die jüngsten Strukturveränderungen des Kapitalismus zu analysieren und daraus ein in sich schlüssiges Konzept der Krisenbewältigung mittels seiner Beeinflussung durch eine aktive Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik abzuleiten, trat sie der Erwerbslosigkeit Problem hauptsächlich im staatlich-administrativen und im Vermittlungsbereich entgegen. So konnten höchstens Symptome, nicht aber die Ursachen des Problems bekämpft werden. Gleichzeitig verfestigte sich der Eindruck, dass es die Betroffenen letztlich selbst verschulden, weil sie keinen Arbeitswillen zeigen, zu wenig Eigeninitiative entfalten und nur deshalb nicht sofort nach ihrer Kündigung eine neue Stelle finden.

Der im Unternehmensberatersprech gehaltene, 344 Seiten umfassende Kommissionsbericht enthielt 13 „Innovationsmodule“, darunter die Einrichtung von „JobCentern“, die „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“, bei den in „Agenturen für Arbeit“ umgetauften Arbeitsämtern einzurichtende Personal-Service-Agenturen (PSA), die „Familien-AG“ bzw. „Ich-AG“ (Unwort des Jahres 2002), die steuerliche Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen (Schaffung von Mini-Jobs in Privathaushalten), der „JobFloater“ und nicht zuletzt ein „Masterplan“, mit dem die „Profis der Nation“ das Ende der Arbeitslosigkeit herbeiführen sollten.

Bei der feierlichen Präsentation des Abschlussberichts seiner Kommission am 16. August 2002 im Französischen Dom der Bundeshauptstadt hob Peter Hartz ausdrücklich hervor, die Zahl der registrierten Arbeitslosen lasse sich damit in drei Jahren („bis zum 16. August 2005“) um 2 Millionen verringern. Gerhard Schröder, Walter Riester und sein Nachfolger, Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (damals: SPD), wurden denn auch nicht müde zu versichern, die Bundesregierung wolle das Hartz-Gutachten „im Verhältnis 1:1“ umsetzen, was sich jedoch als unmöglich erwies.

Mit vier Gesetzen „für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ bemühte sich die bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 knapp behauptete rot-grüne Koalition, einen Teil der Kommissionsvorschläge in Verwaltungshandeln umzusetzen. Da die Vorstellungen der liberal-konservativen Bundesratsmehrheit zur Deregulierung des Arbeitsmarktes weit über „Hartz“ hinausgingen, die beiden Regierungsparteien aber einen Konsens mit ihr anstrebten, wurde das Reformprojekt auch in seinen gar nicht zustimmungspflichtigen Teilen im Laufe eines langwierigen Vermittlungsverfahrens radikalisiert. Dies gilt für die Ausweitung des möglichen Einsatzbereichs und die „Entbürokratisierung“ der sog. Mini- bzw. Midi-Jobs ebenso wie für die Möglichkeit, Zeitarbeitnehmer/innen schlechter zu entlohnen als die Stammbelegschaften der entleihenden Firmen, und die Kürzung von Transferleistungen.

Bislang gab es eine Dreiteilung der Transferleistungen in Arbeitslosengeld (Alg), Arbeitslosenhilfe (Alhi) und Sozialhilfe. Schon lange vor Einrichtung der Hartz-Kommission beklagten Kritiker eine Politik der „Verschiebebahnhöfe“, weil manche Kommunen „ihre“ Sozialhilfebezieher/innen (meist für die Dauer eines Jahres) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse brachten, um nach deren Beendigung nicht mehr für sie aufkommen zu müssen. Anschließend waren nämlich zuerst die Bundesanstalt für Arbeit (Zahlung von Arbeitslosengeld) und sodann der Bund (Zahlung von Arbeitslosenhilfe) für die ehemaligen Sozialhilfeempfänger/innen zuständig. Insofern war es plausibel, dass die Hartz-Kommission vorschlug, die Arbeitslosenhilfe durch ein „Arbeitslosengeld II“ zu ersetzen, dessen Bezug sie folgendermaßen regeln wollte: „Anspruch auf diese Fürsorgeleistung haben alle arbeitslosen und erwerbsfähigen Personen, die bedürftig sind, solange und soweit sie auf entsprechende Hilfen angewiesen sind, damit das Eingliederungsziel erreicht werden kann.“

Während sich die Hartz-Kommission in ihrem Bericht zur Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht geäußert hatte, sagte Gerhard Schröder am 14. März 2003 in seiner Bundestagsrede, die unter dem Titel „Agenda 2010“ bekannt wurde, man müsse die Zuständigkeiten und Leistungen für Erwerbslose in einer Hand vereinigen, um die Chancen derjenigen zu erhöhen, die nicht nur arbeiten könnten, sondern auch wirklich wollten: „Das ist der Grund, warum wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe – auch das gilt es auszusprechen –, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird.“ Hiermit schob der Bundeskanzler nicht nur den Erwerbslosen die Schuld an ihrem Schicksal zu, sondern bestätigte auch die Stammtischweisheit, wonach man nur die Arbeitslosenunterstützung auf das Existenzminimum senken muss, um die Betroffenen zur Annahme einer Stelle zu zwingen.

Was sich wegen des Zwittercharakters der Arbeitslosenhilfe – sie war einerseits durch Beitragszahlungen begründet und von der früheren Höhe des Arbeitsentgelts ihres Beziehers/ihrer Bezieherin abhängig, andererseits steuerfinanziert und bedürftigkeitsgeprüft – aufzudrängen schien, nämlich ihre „Verschmelzung“ mit der Sozialhilfe, führte in der Art, wie man dies mit Hartz IV tat, zu einer finanziellen Schlechterstellung vieler hunderttausend Menschen, die (eine höhere) Alhi erhalten hatten und nun auf das Sozialhilfeniveau herabgedrückt wurden oder ganz leer ausgingen. Traf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe besonders ältere Arbeitnehmer, die sie bis zur Rente beziehen wollten, sind Familien, Kinder und Jugendliche die Hauptleidtragenden der relativ niedrigen Pauschalierung früher zusätzlich gewährter und nunmehr im Regelsatz aufgegangener Beihilfen, die als sog. wiederkehrende einmalige Leistungen etwa der Beschaffung von Winterkleidung, der Reparatur einer Waschmaschine oder dem Kauf von Schulbüchern für Kinder und Jugendliche dienten.

Das wie die Kommission nach deren Vorsitzendem benannte Gesetzespaket markiert eine historische Zäsur für die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates, aber auch von Armut bzw. Unterversorgung in der Bundesrepublik. Die sog. Hartz-Gesetze, vor allem das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, waren der gravierendste Eingriff in das deutsche System der sozialen Sicherheit seit 1945. Während Hartz IV mit der Arbeitslosenhilfe zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg eine für Millionen Menschen existenziell wichtige Sozialleistung abschaffte und die Repression gegenüber Erwerbslosen verstärkte, indem diese genötigt wurden, Beschäftigungsmöglichkeiten fast „zu jedem Preis“ oder „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (sog. 1-Euro-Jobs) anzunehmen, bildete das die Arbeitslosenhilfe ersetzende Arbeitslosengeld II, welches treffender „Sozialhilfe II“ hieße, eine Subvention für Unternehmer, die Lohndumping betrieben. Seine Höhe orientierte sich nicht mehr am früheren Nettoverdienst, sondern brach mit dem Prinzip der Lebensstandardsicherung und warf arbeitslose Facharbeiter und Ingenieure, die trotz jahrzehntelanger Berufstätigkeit nicht sofort eine neue Stelle fanden, nach einer kurzen Schonfrist auf das Sozialhilfeniveau von Personen zurück, die nie erwerbstätig gewesen waren.

Die rot-grünen Arbeitsmarktreformen errichteten eine Rutsche in die Armut, weil Erwerbslose nach einer Bezugszeit des Arbeitslosengeldes (I) von in der Regel höchstens 12 Monaten bloß noch ein Arbeitslosengeld II als reine Fürsorgeleistung bekommen. Armutspolitisch hatten die als „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ firmierenden Transferleistungen einen Doppeleffekt: Hartz IV machte zumindest einen Teil der vorher verdeckten Armut sichtbar, erzeugte aber zugleich weitere. Einerseits nehmen heute auch viele Geringverdiener/innen, sog. Freiberufler/innen und (Solo-)Selbstständige das Arbeitslosengeld II in Anspruch, die aus Gründen der Scham oder des persönlichen Stolzes nicht zum Sozialamt gegangen wären, um „Stütze“ zu beantragen, andererseits erhalten Millionen Langzeitarbeitslose, die früher Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe gewesen wären, seither weniger oder überhaupt kein Geld mehr, weil das Einkommen gut verdienender Ehemänner, Lebenspartner oder Mitbewohner im Rahmen des Konstrukts der „Bedarfsgemeinschaft“ bei Hartz IV sehr viel strikter auf den Leistungsanspruch der Antragsteller/innen (überwiegend Frauen) angerechnet wird.

In den Hochglanzbroschüren, die Hartz IV der Bevölkerung u.a. mit Hilfe des Werbeslogans „Fördern und Fordern“ nahe bringen sollten, wurde besonders hervorgehoben, dass erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/innen nunmehr Alg II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten, renten-, kranken- und pflegeversichert werden sowie in den Genuss der BA-Maßnahmen zur Arbeitsförderung kommen. Verschwiegen wurde, dass man Letzteres auch hätte bewirken können, ohne die Arbeitslosenhilfe als eine auf höherem Niveau angesiedelte Leistungsart abzuschaffen. Fast alle Sozialhilfebezieher/innen wurden im Eigeninteresse der kommunalen Entscheidungsträger von diesen als erwerbsfähig eingestuft, wodurch eine andere Schnittstellenproblematik mitsamt einem neuen „Verschiebebahnhof“ entstand.

Weil das Alg II als ergänzende Sozialleistung zu einem sehr niedrigen Lohn konzipiert war, hebelte es die Mindestlohnfunktion der Sozialhilfe aus. Armut, in der Bundesrepublik lange Zeit eher ein Rand(gruppen)phänomen, drang durch Hartz IV zur gesellschaftlichen Mitte vor, weil dieses Artikelgesetz die Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen förderte. Einerseits sollte die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bzw. die Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt den stark defizitären Staatshaushalt entlasten, andererseits wollte man durch die Einschüchterung der Betroffenen mehr „Beschäftigungsanreize“ schaffen. Über das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetzespaket erreichte die Angst vor dem sozialen Absturz die Mittelschicht. Angst erzeugt im politischen Raum häufig irrationale Reaktionen, während sie im persönlichen Bereich zu Apathie und Resignation führt.

Seit den Hartz-Gesetzen müssen Grundsicherungsbezieher/innen auch Stellen annehmen, die weder tarifgerecht noch ortsüblich entlohnt werden. Nicht nur der Berufs- und Qualifikationsschutz, sondern auch die Würde der Betroffenen blieben bei den neuen Zumutbarkeitsregelungen auf der Strecke. Da nur noch die Sittenwidrigkeit als Sperre gilt (Frauen wurden gleichwohl bisweilen auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Rotlichtmilieu verwiesen), steht den persönlichen Betreuern („Fallmanagern“) der Hartz-IV-Betroffenen ein großes Drohpotenzial gegenüber ihren „Kund(inn)en“ zur Verfügung. Deutlicher ausgedrückt: Noch mehr als bisher war der Willkür gegenüber Erwerbslosen damit Tür und Tor geöffnet.

Drastische Leistungskürzungen und verschärfte Zumutbarkeitsklauseln zwingen Erwerbslose, ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu verkaufen, wodurch das Lohnniveau in der Bundesrepublik sinkt. Nicht zuletzt dadurch haben die sog. Hartz-Gesetze den Wohlfahrtsstaat und die (sozial)politische Kultur unseres Landes in wenigen Jahren stärker verändert, als dies zuvor Regierungs- und Regimewechsel, ja vielleicht sogar beide Weltkriege vermocht hatten. Vor allem Hartz IV führte zur Verschärfung der sozialen Schieflage im Land, zur Ausweitung der (Kinder-)Armut bis in die Mitte der Gesellschaft hinein und zu einer Verbreiterung des Niedriglohnbereichs. Letzteres war gewollt, wie die Tatsache zeigt, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos am 28. Januar 2005 kein Hehl aus der Freude seiner Regierung darüber machte, „einen der besten Niedriglohnsektoren“ in Europa geschaffen zu haben: „Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“

Die genannten Reformen tragen Züge einer sozialpolitischen Zeitenwende, wie es sie zuletzt am Ende der Weimarer Republik gab. Bedingt durch katastrophale Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf die öffentlichen Haushalte, durfte die (mit dem Arbeitslosengeld II vergleichbare) „Krisenfürsorge“ seit 1932 das Niveau der allgemeinen Fürsorgeleistungen nicht mehr übersteigen. Was damals als „Aussteuerung“ der Arbeitslosen bezeichnet wurde, die schrittweise Herabstufung und Bestrafung von ökonomisch nur noch schwer Verwertbaren durch staatlichen Leistungsentzug, wiederholte sich bei Hartz IV auf vergleichbare Art und hielt auch semantisch Einzug in die Regierungspraxis. Problematisch erschien der – später in „Eingliederungsbeitrag“ umbenannte – „Aussteuerungsbetrag“ (in Höhe von ca. 10.000 EUR), den die Bundesagentur für Arbeit seither für jeden Arbeitslosen an den Fiskus entrichten musste, der nicht mehr das beitragsfinanzierte Alg (I) von ihr, sondern das steuerfinanzierte Alg II vom Staat erhielt.

In einer Gesellschaft, die immer mehr Bereiche der ökonomischen Verwertungslogik unterwirft, überrascht es nicht, dass sogar die Vermittlung von Arbeitslosen zwischen dem Bund und seiner dafür zuständigen Agentur auf der Basis monetärer Steuerungsmechanismen geregelt wird. Fehlanreize entstanden dabei insofern, als sich die BA folgerichtig auf vorübergehend Arbeitslose konzentrierte, während die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, also „schwierigeren Kunden“, nun auch finanziell weniger „lohnend“ erschien. Um die nötigen Summen zur Bezahlung der „Geldstrafe“ aufzubringen, kürzte man noch mehr als bisher im Arbeitsförderungsbereich, etwa bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

Aufgrund seiner Verwicklung in den sog. VW-Skandal um „Lustreisen“ für Manager wie Betriebsräte wurde Peter Hartz im Januar 2007, knapp fünf Jahre nach Einsetzung der Kommission, vom Landgericht Braunschweig zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Persönlich diskreditiert, hat sich Hartz seither aus der Öffentlichkeit weitgehend zurückgezogen. Wer allerdings glaubt, das von der Hartz-Kommission entwickelte Konzept zur Gesellschaftsentwicklung sei heute nicht mehr aktuell, irrt sich gewaltig. Den „überschuldeten“ Ländern im Euro-Raum wird es gerade als wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Patentrezept empfohlen oder per Fiskalpakt aufoktroyiert. Ebenso wie die Absenkung des Rentenniveaus à la Riester (Teilprivatisierung der Altersvorsorge), Rürup (Einführung des „Nachhaltigkeitsfaktors“) und Müntefering (Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters) ist das Lohndumping à la Hartz zu einem Exportschlager der Regierung Merkel/Rösler geworden.

Gleichzeitig droht eine politische Legendenbildung: Deutschland, so heißt es allenthalben, werde mit der Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise deshalb besser fertig als andere Staaten und erlebe gerade ein „Beschäftigungswunder“, weil die Hartz-Reformen einen robusteren und flexibleren Arbeitsmarkt geschaffen hätten. Was ihren Beitrag zum Rückgang der Erwerbslosigkeit betrifft, hielten sich die Erfolge der Hartz-Gesetze freilich in engen Grenzen. Empirisch belegt ist, dass sich die durchschnittliche Dauer der Erwerbslosigkeit seit ihrem Inkrafttreten nicht verkürzt hat. Trotz des Wachstumsschubs im ersten Halbjahr 2011, vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle als „Aufschwung XXL“ gefeiert, ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen kaum gesunken und hat die Zahl der Schwerbehinderten sogar zugenommen. Für den Anstieg der Beschäftigung, die häufig prekärer Art ist, sorgten die konjunkturell bedingte Zunahme der Arbeitsplatzangebote einerseits und die Aufspaltung früherer sozialversicherungspflichtiger Vollzeitstellen andererseits. Neben gezielten Maßnahmen der Bundesregierung zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik (Über-58-Jährige, die ein Jahr lang kein Arbeitsangebot bekommen haben, sind dadurch ebenso herausgefallen wie Menschen, die einen privaten Arbeitsvermittler haben) wirkten sich die kurzzeitig anziehende Weltkonjunktur und eine deutsche Exportoffensive aus, deren zweifelhafter Erfolg allerdings maßgeblich zu den ökonomischen Ungleichgewichten beitrug, die weniger leistungsstarke Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien in eine Schuldenkrise trieben und heute den Euro destabilisieren.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Kürzlich sind seine Bücher „Armut in einem reichen Land“ sowie „Krise und Zukunft des Sozialstaates“, jeweils um die jüngsten Hartz-IV-Neuregelungen aktualisiert, bei Campus (Frankfurt am Main/New York 2012) bzw. im VS – Verlag für Sozialwissenschaften (Wiesbaden 2012) erschienen.

Den Hedgefonds ist nichts mehr peinlich

Geschrieben von Rainer Heißmann . Veröffentlicht in Arbeitslos

„Es ist richtig, diese Debatte zu führen, weil es nämlich nicht sein darf, dass Leiharbeiter und Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, immer öfter und schneller auf Hartz IV angewiesen sind.“ So kommentiert Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), die Ankündigungen, wonach  SPD und Grüne in dieser Woche im Bundestag die Initiative ergreifen wollen, das direkte Abgleiten vieler Beschäftigter in den ALG II-Bezug zu verhindern. Demnach sollen künftig Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bereits wieder nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der vergangenen drei Jahre einen Anspruch auf das so genannte Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Momentan müssen zwölf Monate regulärer Arbeit innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden. Eine unerreichbare Zeitspanne für viele Beschäftigte, die für ihr Auskommen auf befristete Arbeitsverhältnisse und Mini-Jobs angewiesen sind. Beyer: „Erst reicht der Lohn kaum zum Leben, dann gibt es kein ALG I. Wir müssen für Arbeitnehmer in prekärer Beschäftigung einen Ausweg aus der Hartz IV-Falle finden.“

 

Den Hedgefonds ist nichts mehr peinlich PDF
Geschrieben von: Rainer Heißmann   
Donnerstag, den 02. Februar 2012 um 16:12 Uhr

Pfui schämt euch, möchte ich den Managern einiger Hedgefonds zurufen. Ist euch denn nichts mehr peinlich genug, um euren Hals mit noch mehr Milliarden (für Millionen tun die es ja kaum noch) voll zu stopfen?

Wenn ihr daran erstickt, könnt ihr nach dem Menschenrecht auf Leben rufen.

Hedgefonds und Anstand passt wohl nicht zusammen

Aber die Menschenrechte einzuklagen, nur weil ihr den Hals nicht voll genug kriegen könnt, das sollte euch der Anstand verbieten. Schaut doch mal über den Tellerrand.

Gestern z.B. ist unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Merkel, zu einem Staatsbesuch nach China aufgebrochen. Sie wird (sollte) dort die Menschenrechte ansprechen. Zu Recht. Inwieweit sie das macht, wie gut oder schlecht, ist hier nicht das Thema. China und Verletzung der Menschenrechte passt aber zusammen.

Aber Menschenrechte einklagen, weil die Rendite nicht stimmt, das ist gelinde gesagt nur noch peinlich. Der Hintergrund:

Hedgefonds wollen Menschrecht auf Rendite einklagen

Etliche Manager von Hedgefonds planen nach einem Bericht in der „New York Times“ eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Inhalt der Klage:

Griechenland kann seine Schulden nicht zurückzahlen. Dafür wird ein Schuldenschnitt (Haircut) immer wahrscheinlicher. Dies, so die findigen (oder windigen?) Anwälte der Hedgefonds, sei aber ein einseitiger Eingriff in das Eigentumsrecht der Hedgefonds, die die Anleihen halten. Und das Eigentumsrecht ist in der EU ein Menschenrecht.

Fachleute bewerten die Chancen, dass der Europäische Gerichtshof eine solche Klage annehmen wird, als groß, so der Bericht in der „New York Times“.

Hedgefonds: In der eigenen Stube kehren

Ich schlage vor, liebe Manager der Hedgefonds, vor Einreichung der Klage durchleuchtet ihr mal die Geschäfte, die einige Hedgefonds zusammen mit Goldman Sachs eingefädelt haben. Hier zum Beispiel habe ich seinerzeit geschrieben:

„Goldman Sachs hat Finanzderivate emittiert, bei denen von vornherein klar war, dass deren Käufer Verluste verbuchen würden. Denn der Gegenpart war ein Hedgefonds, der über Goldman Sachs dieses miese Geschäft in die Wege geleitet hatte und „dringend“ Käufer von Finanzderivaten suchte, die mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit im Kurs fallen würden.

So kam es dann auch. Anleger wurden betrogen. Der Hedgefonds gewann eine Milliarde, dank seiner „Kumpels“ bei Goldman Sachs.“

Wie steht es denn da mit den Menschrechten, der seinerzeit betrogenen Anleger?, frage ich.

Wirkliche Verletzungen der Menschrechte

Bevor ihr eure Klage einreicht, liebe dafür verantwortliche Manager der Hedgefonds, empfehle ich eine Reise. Wahlweise nach Afghanistan, Syrien, Libyen, China, Nord-Korea oder in viele afrikanische Staaten.

Und dort setzt ihr euch mit den Menschen vor Ort auf dem Marktplatz zusammen und diskutiert über euer Problem, die Verletzung der Menschenrechte durch verloren gegangene Rendite. Wetten, dass ihr danach keine solch üble Klage mehr einreicht?

Zum guten Schluss: Am 02.02.1754, also heute vor 258 Jahren, kam Charles Maurice de Talleyrand-Périgord, einer der bekanntesten französischen Staatsmänner sowie Diplomat während der Französischen Revolution, der Napoleonischen Kriege und beim Wiener Kongress, zur Welt. Hatte er schon damals das heutige deutsche Bundespräsidialamt im Sinn?, als er sagte:

"Kein Abschied auf der Welt fällt schwerer als der Abschied von der Macht."

Der Abschied vom heutigen Kommentar fällt mir leicht, bin ich doch morgen schon wieder hier.

© Rainer Heißmann - Link auf den Originaltext

Notwendige Existenzsicherung bei Auszahlungssperre im Januar 2012

Veröffentlicht in Arbeitslos

von Martin Langenbahn, CV Karlsruhe, und Prof. Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt

Ab dem 1. Januar 2012 fällt der herkömmliche Kontopfändungsschutz nach § 850l ZPO- 2010, aber auch der herkömmliche Verrechnungsschutz für Sozialleistungen nach § 55 SGB I weg.

Pfändungsschutz nur noch mittels P-Konto
Die auf der Grundlage des bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts erlassenen Freigabebeschlüsse der Vollstreckungsgerichte sowie die Freigabeentscheidungen der Vollstreckungsbehörden von öffentlichen Gläubigern gelten nicht über den Jahreswechsel hinaus fort. Obwohl eine gesetzliche Überleitungsvorschrift fehlt, bedürfe es keiner förmlichen Aufhebung der Beschlüsse/Entscheidungen, wie das Bundesjustizministerium in seinen FAQs klargestellt hat. Mit Ablauf des Jahres würden sie automatisch gegenstandslos, da die gesetzliche Grundlage für die Kontofreigabe entfalle.
Fazit: Von 2012 an besteht Kontopfändungsschutz nur noch auf P-Konten.

Verrechnungsschutz bei Sollstand nur noch mittels P-Konto
Vom Wegfall des § 55 SGB I sind sowohl Sozialleistungsempfänger mit bestehenden Altpfändungen betroffen, als auch Empfänger von Sozialleistungen und Kindergeld, die ihr Konto im Soll führen. Ab 2012 wird die Verrechnung eines Sollstandes nun auch mit Sozialleistungen auf dem herkömmlichen Konto rechtlich zulässig sein. Auch wenn davon auszugehen ist, dass die Banken von dieser Möglichkeit nicht mit voller Schärfe Gebrauch machen werden (vgl. die bisherige Handhabung bei Gehaltseingängen) – kommen die Kontoinhaber unter erheblichen Druck und werden sich vielfach der Forderung ausgesetzt sehen, den Sollstand mit (zu) hohen Raten zurückzuführen!
Fazit: Eine gesetzliche Verpflichtung des Kreditinstituts, Sozialleistungen und Kindergeld trotz Sollstandes auszuzahlen, besteht von 2012 an nur noch auf einem P-Konto. Achtung: Sowohl bei bestehender Kontopfändung, als auch bei Verrechnung durch die Bank greift keine 4-wöchige Schutzfrist (Moratorium) ein. Der Schuldner muss vielmehr damit rechnen, dass die Auskehrung an den Gläubiger bzw. die Verrechnung durch die Bank gleich zu Jahresanfang 2012 erfolgt.

Informationsoffensive zum Jahreswechselproblem
Auf den Wegfall des Pfändungs- und Verrechnungsschutzes haben sowohl die Sozialen Schuldnerberatungen, die Wohlfahrtsverbände und die Verbraucherzentralen, als auch das Bundesjustizministerium, das Bundessozialministerium und die Jobcenter sowie nicht zuletzt die Kreditinstitute in vielfältiger Weise durch Kundeninformationen, Pressemeldungen, Informationsschreiben, Flyer, kreative Plakataktionen, Tagungen, Runde Tische und persönliche Ansprachen aufmerksam gemacht.
Diese breit angelegte Kundenansprache ist sicherlich auch ein Ergebnis der kontinuierlichen Kontakte, Arbeitstreffen und Absprachen, die seit 2010 zwischen den Rechtabteilungen der Deutschen Kreditwirtschaft und dem Arbeitskreis Girokonto der AGSBV regelmäßig stattfinden. Trotz der offensichtlichen Interessengegensätze konnten bereits im Juli 2011 als Ergebnis einer fairen Zusammenarbeit eine ausführliche Kundeninformation sowie eine Flyer- Kurzfassung zum Jahreswechselproblem vorgelegt werden.

Vorhersehbare Notlagen zu Jahresbeginn
Trotz aller Anschreiben, Presseaktionen und Infomaterialien steht zu befürchten, dass es Anfang Januar in Einzelfällen zu Auszahlungssperren kommt, weil betroffene Konten doch nicht (rechtzeitig) in Pfändungsschutzkonten umgewandelt wurden. Zunächst steht zu hoffen, dass die Kreditinstitute aus sozialer Verantwortung heraus (und um Eklats mit erbosten Kunden in ihren Schalterhallen zu vermeiden) auf eine mögliche Verrechnung zu ihren Gunsten auf dem Girokonto verzichten und trotz Konto-Sollstands die Sozialleistungen und Kindergeld-Gutschriften in voller Höhe auszahlen. Aber das sind Good-will-Aktionen! Bei bestehenden Kontopfändungen dürften die Kreditinstitute zu Jahresbeginn schon aus Haftungsgründen heraus geneigt sein, der BMJ-Linie folgen und Girokonto-Guthaben, die dann nicht mehr durch Freigabebeschlüsse geschützt sind, an die erstrangig pfändenden Gläubiger auszukehren. Inwieweit hier Vollstreckungsgerichte im Einzelfall die Kontopfändung aus Härtefall-Gesichtspunkten heraus nach § 765a ZPO vorläufig einstellen bzw. aufheben werden, ist offen.

Formulierungshilfe „SGB-Leistungsantrag samt Vorschuss“ wegen Auszahlungssperre
Sollten Kontoinhaber in eine wirtschaftliche Notlage geraten, weil im Einzelfall tatsächlich keine Auszahlung erfolgt und Rücklagen fehlen, bleibt letztlich nur der Weg zu Jobcenter und Sozialamt.

Betroffene, die sich bereits im SGB II-Leistungsbezug befinden
und deren ALG II-Leistung Ende Dezember 2011 gutgeschrieben worden ist, die jedoch im Januar mangels P-Kontos keine Auszahlung erhalten, müssen sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter wenden. Sie beantragen nach § 24 SGB II eine erneute Auszahlung ihres Regelbedarfs (und ggf. zusätzlich nach § 22 Abs. 8 SGB II die Übernahme der rückständigen Miete). Diese SGB II-Leistung wird nur als Darlehen bewilligt werden, wobei die Darlehenstilgung durch Verrechnung nach § 42a SGB II erfolgen wird und in den Folgemonaten jeweils 10% des maßgeblichen Regelsatzes des Darlehensnehmers einbehalten werden.

Soforthilfe für sonstige Erwerbsfähige bzw. Erwerbstätige
Für Erwerbsfähige bzw. Erwerbstätige, die sich nicht im SGB II-Leistungsbezug befinden, ist ebenfalls das Jobcenter für die überbrückende Soforthilfe zuständig.
Nachstehend ist eine Antragshilfe formuliert, um beim zuständigen Leistungsträger den Anlass für die Notlage und die Dringlichkeit der Soforthilfe zu verdeutlichen. Es steht zu erwarten, dass zusätzlich der übliche ALG II-Antrag ausgefüllt werden muss.

Erwerbsunfähige, z.B. Altersrentner, stellen Ihren Soforthilfe-Antrag beim Sozialamt.

Download PDF mit Formulierungshilfe

14 Jahre erwerbslos und ehrenamtlich sehr aktiv

Veröffentlicht in Arbeitslos

Gunter Schreyer ist seit 14 Jahren erwerbslos und ehrenamtlich sehr aktiv. Schon oft konnten wir feststellen, dass derartige Aktivitäten ausgiebig mit Worten honoriert werden. Wie sehe es nur in unserer Republik ohne diese Menschen aus?

Uns erreichte diese E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,


Nominierter Teilnehmer
Deutscher Engagementpreis 2010 + 2011
Gunter Schreyer
www.lehrstellenservice.info Chemnitz


Nominierter Teilnehmer
Deutscher Bürgerpreis 2010


Teilnehmer an der Veranstaltung
„Verleihung der Helfenden Hand 2010“
05.Dezember 2010 im Paul-Löbe-Haus in Berlin




Vom 21.-24.Mai 2009 war ich auf Einladung der sächsischen Staatskanzlei Teilnehmer der Bürgerdelegation des Freistaates Sachsens zu den Feierlichkeiten "60 Jahre Bundesrepublik Deutschland" in Berlin


Am 06. Und 07. Oktober 2011 war ich auf Einladung eines Bundestagsabgeordneten in Berlin mit Besuc h im Bundestag, dem Verteidigungsministeriums und des Stasi-Museums.

die Bearbeiterin im Jobcenter Chemnitz Frau Wächtler hat den Wunsch geäußert, dass ich eine Anhörung wegen fehlender Eigenbewerbung ausfülle.
Dazu möchte ich sagen, dass ich es langsam satt habe ständig darauf aufmerksam gemacht zu werden, dass ich zu alt für einen Job bin.
Seit über 14 Jahren erwerbslos, habe ich nach einem mir selbst versorgten Computerlehrgang 2002/2003 vom Sozialamt Chemnitz im Alter von 54 Jahren schriftlich bekommen:
"aus Altersgründen sowie fehlenden Angeboten erfolgt keine Vermittlung in Arbeit! Akte wird archiviert " (Siehe Anhang)
2006 war ich dann für einen "Ein-Euro-Job" zu alt.
Im Jahr 2009 wurde mir eine Kommunal-Kombi angeboten, was aber dann von der neuen sächsischen Regierung abgeschafft wurde.

Der neueste Clou.
Am 31.März 2010 wurde mir eine Stelle als "Assistent der Geschäftsleitung" im Stadtvorstand der Linken angeboten, wo aber bereits am 15.März Bewerbungsschluss war.

Es ist aber nicht so, dass ich keine Aktivitäten unternommen hätte.

So habe ich mich 2009 zum Bildungsgipfel in Dresden mit Angela Merkel beworben. Da diese Veranstaltung nur mit Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeistern stattfindet, wurde mir als Ersatz der „Perspektivkongress der CDU Ostdeutschlands“ angeboten. Im vergangenen Jahr wurde in München eine neue Einrichtung zur PISA-Studie geschaffen, wo aber Interessenten von Bildungseinrichtungen gesucht wurden. (Der ehemalige Mitarbeiter in der ARGE Chemnitz Herr Heilemann-Höhne weiß Bescheid).

Es ist aber nicht so, dass ich nur zu Hause rumsitz und auf bessere Zeiten warte.

Seit über 12 Jahren (01.07.1999) helfe ich Jugendlichen in Deutschland und seit dem 28.03.2010 in Österreich ehrenamtlich bei der Lehrstellensuche.
Teilnahme an mehreren Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen in der Region sowie 2003 und 2006 an den Wettbewerben der Wirtschaftsjunioren Deutschlands zum "Ausbildungs-Oskar" bzw. "Ausbildungs-Ass".
Seit Ende November 2007 ist mein Verzeichnis "Azubi-Seiten" mit "Internet-Adressen ausbildender Firmen©" in Deutschland in den PLZ-Bereichen von 0 - 9 als Taschenbuch, CD und E-Book erschienen. Hier haben Schüler die Möglichkeit sich zu orientieren, wer in der Region ausbildet.
Auf das Verzeichnis mit "Internet-Adressen ausbildender Firmen©" in Deutschland habe ich seit Februar 2007 Titelschutz http://www.titelschutzanzeiger.de/_data/ta809.pdf Seite 10.
Aktuell hat mein Verzeichnis 259 Seiten in Word dreispaltig und kann im jeweiligen zweistelligen PLZ-Bereich per Mail angefordert werden. Für Österreich sind es bereits 17 Seiten.
Ende 2006 hat sich Herr Müntefering in einem Schreiben für mein Engagement bedankt. siehe hier
Im Jahr 2009 wurde ich als "Botschafter 2009" von www.verbundnetz-der-waerme.de ausgezeichnet und am 08.Mai erfolgte die Übergabe des Botschafterbriefes in Chemnitz. hier zu lesen
Vom 21.-24.Mai 2009 war ich auf Einladung der sächsischen Staatskanzlei Teilnehmer der Bürgerdelegation des Freistaates Sachsens zu den Feierlichkeiten "60 Jahre Bundesrepublik Deutschland" in Berlin

Seit dem 23.08.2008 ist meine neue Homepage www.lehrstellenservice.info online.
Aktuell habe ich jeden Tag über 350 Zugriffe,
die ersten Ausbildungs-Angebote für 2013 sind auch schon präsent.

Mit freundlichen Gruß

Lehrstellen-Service Schreyer

Gunter Schreyer
Straße Usti nad Labem 221
D-09119 Chemnitz

Tel. 0371-644 63 98
http://lehrstelle2003.beep.de
http://tinyurl.com/ybyfkc5

Weitere Links:

www.weltbeweger.de
www.aufbruch-bayern.de
Ausbildung
www.ideen-initiative-zukunft.de

Langzeitaebetslose "Sozial behindert"

Geschrieben von Jürgen Habich. Veröffentlicht in Arbeitslos

Liebe Mitmenschen,
so sieht die soziale Nachhaltigkeit der Grünen in NRW aus, ein entsprechender Artikel soll auch in der "Netzeit" erfolgen.

Langzeitsarbeitslose sollen als "Behinderte" eingestuft werden. Der Antrag soll ebenfalls in den Bundesrat eingebracht werden.

1-Euro-Jobs werden abgeschafft, dafür werden Langzeitarbeitslose als "sozial Behinderte" definiert und entsprechend behandelt. Das Modell aus den Niederlanden findet Eingang in die Vorhaben der NRW-Regierung. Nachfolgend ein Auszug der Landtagsfraktionen SPD in Grüne (Anhang).


1. Bausteine für einen Sozialen Arbeitsmarkt

Ziel ist es, dem Personenkreis der mehrjährig arbeitslosen Menschen mit mehreren Einschränkungen
dauerhaft die Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen. Die öffentlich geförderte
Beschäftigung ist soziale Inklusion über wertschöpfende Arbeit im erwerbswirtschaftlichen
oder gemeinnützigen Bereich.

Einsatz- bzw. Beschäftigungsangebote können in gemeinwohlorientierten Bereichen und
auch in marktnahen Einsatzfeldern umgesetzt werden, um reelle Arbeitsbedingungen anstelle
von Scheinbeschäftigungen zu schaffen. Dabei muss ein Sozialer Arbeitsmarkt Teil des
regulären Arbeitsmarkts sein.

Hierbei sollten die umfangreichen Erfahrungen, Maßstäbe und Grundsätze der Arbeitsmarktförderung
für Menschen mit Behinderungen genutzt und angewendet werden.

Aspekte der öffentlichen Förderung sollten sowohl die individuellen Leistungsfähigkeiten und
Einschränkungen als auch die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen und
Arbeitsumgebungen sein. Wichtig ist, dass es sich um sinnvolle Arbeit handeln soll, die Existenz
sichernd für die Menschen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor ist.

Förderung:

Der Beschäftigungszuschuss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kann dann die Aufgabe eines Minderleistungsausgleichs analog der Verfahren im Schwerbehindertenrecht (SGB IX)* erfüllen. Dies sollte möglichst verwal-tungsarm und unkompliziert für Betroffenen und Arbeitgeber erfolgen.

)* Arbeitsmarkt soziale Behinderung PDF