Arbeitsmarkt - „Initiative Pro Arbeit“

Geschrieben von Dietmar Hamann. Veröffentlicht in Arbeitsmarktlage

Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung gelten seit der „Instrumentenreform“ 2012 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt als „ultima ra-tio“ der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll sich von einer „Dauerförderung künstlich geschaffener Arbeitsplätze“ verabschieden und nachrangig gegen-über Instrumenten sein, die auf eine unmittelbare Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen (von der Leyen 2013). Im Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es, dass die „Aus-richtung der öffentlich geförderten Beschäftigung auf einen „arbeitsmarktfernen“ Personen-kreis zur Aufrechterhaltung und (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit geschärft“ (Deutscher Bundestag 2011) wird. Über die Größe und Struktur dieses Personenkreises be-steht jedoch keine Klarheit. Zudem ist unklar, was arbeitsmarktferne Personen auszeichnet und wer diese Personen sind. Wie viele Personen sind als arbeitsmarktfern zu betrachten und kommen deswegen für Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung in Frage? Die vorliegende Expertise geht dieser Frage nach.

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