Gute Arbeitsförderung dürfen wir uns nicht sparen!

Veröffentlicht in Arbeitsmarktlage

RESOLUTION der Delegierten des ver.di‐Bundeskongresses 2011

ver.di fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, am 23. September gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu stimmen. Die Einsparvorgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik, die dadurch umgesetzt werden sollen, müssen aufgehoben werden. Die Mittel für Eingliederung in Arbeit in den Jobcentern werden nach derzeitigem Stand bis 2012 um über 40 Prozent (etwa 2,5 Milliarden Euro) gekürzt – trotz gleichbleibend hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2014 sollen zudem in den Arbeitsagenturen mindestens 16 Milliarden Euro der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wegfallen.

Dem vorgelegten Entwurf für ein Spargesetz hält ver.di entgegen:

  • Die Förderung junger Menschen und Umschüler/innen muss auf zukünftige Qualifizierungsbedarfe und Existenz sichernde Beschäftigung ausgerichtet werden.
  • Mit umfassenden Förderprogrammen für Geringqualifizierte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt muss Bildungsarmut und Arbeitslosigkeit bekämpft werden.
  • Die erfolgreiche Existenzgründungsförderung im SGB III muss erhalten bleiben. Die unsinnige Debatte über die Begrenzung von Hartz IV‐Leistungen für Selbstständige mit dem Ziel, die damit angestrebten Einsparungen von zwei Milliarden Euro im Jahr durchzusetzen, ist zu beenden.
  • Für öffentlich geförderte Beschäftigung sind neue Ansätze erforderlich, die die Verdrängung regulärer Beschäftigung und Dumping‐Effekte verhindern.
  • Die Privatisierung der Vermittlung in Arbeit ist zu stoppen, denn sie hat keine besonderen Erfolge vorzuweisen.
  • Voraussetzung für gute Arbeitsmarktdienstleistungen ist die Aufstockung des Personals in den Jobcentern und dessen bessere Qualifizierung sowie eine bessere Personalausstattung in den Arbeitsagenturen.

ver.di erwartet von einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, dass deren Qualität deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik muss die gesellschaftlichen Veränderungen wie die steigenden Qualifikationsanforderungen, die Folgen der demografischen Entwicklung, die Integration von Migrant/innen und Benachteiligter am Arbeitsmarkt flankieren. Das – und nicht Einsparungen, die sich in Form steigender Ausgaben im Leistungsbereich als Bumerang erweisen werden – müssen die Leitlinien aktiver Arbeitsmarktpolitik sein.