Hartz-IV-Regelsatz: Was der Mensch braucht

Veröffentlicht in Arbeitsmarktlage

Eine empirische Analyse von Lutz Hausstein

Nachdem der Regelsatz beim ALG II zum 1.1.2011 um ganze fünf Euro angehoben wurde und er damit nach Ansicht vieler Kritiker weiterhin deutlich zu niedrig liegt, legt Lutz Hausstein nun, wie bereits im letzten Jahr, eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung vor. Wie auch andere Berechnungen, beispielsweise die des Bündnisses für einen 500-Euro-Eckregelsatz, kommt Hausstein zu dem Ergebnis, daß der aktuelle Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht. Die Weiterverbreitung unter CC 3.0 de (BY-NC) ist vom Autor ausdrücklich erwünscht und die Untersuchung steht hier auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.


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WAS DER MENSCH BRAUCHT – 2011

Empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung

auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten

Stand: März 2011

- Lutz Hausstein -

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INHALTSVERZEICHNIS

I. Vorbemerkungen: 3

II. Grundlagen der Berechnung: 4

III. Grundannahmen: 5

IV. Bedarfsermittlung: 6

V. Erläuterungen einzelner Positionen: 10

  • A. Reis, Kartoffeln, Eierteigwaren: 10
  • B. Obst und Gemüse: 10
  • C. Alkoholika, Tabakwaren: 10
  • D. Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 10
  • E. Waschmaschine: 10
  • F. Computer, Monitor, Drucker: 10
  • G. Transportpauschale: 10
  • H. Geschirr: 10
  • I. Telefonanschluss, -gebühren, Internetanschluss, -gebühren: 10
  • J. Mitgliedsbeitrag Sportverein: 10
  • K. Monatskarte Nahverkehr: 11
  • L. Reparaturen: 11
  • M. Strom: 11
  • N. Privat-Haftpflicht- sowie Hausrat-Versicherung: 11
  • O. Eigenanteil Wohnungsinstandhaltung: 11

VI. Auswertung: 12

VII. Bewertung: 13

VIII. Schlussfolgerungen: 14

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I. Vorbemerkungen:

Das Jahr 2005 stellte im Zuge der endgültigen Einführung der Hartz-Gesetze nicht nur für die deutsche Sozialgesetzgebung, sondern auch für den Arbeitsmarkt in der Bundesrepublik eine tiefgreifende Zäsur dar. Denn der durch die Pauschalierung der Sozialleistungen neue, in der Summe geringere, Betrag kennzeichnet de facto eine Lohngrenze, der sich seitdem in vielen Wirtschaftsbereichen kontinuierlich von oben genähert wird. Somit ist die Höhe der Sozialleistungen nicht nur für die direkt Betroffenen von fundamentaler Bedeutung, sondern auch für die unter dem zunehmenden Lohndumping leidenden Beschäftigten. Dies wird auch durch die Anzahl der von Grundsicherung Abhängigen (Stand Februar 2011: 6,5 Mio.) gegenüber der Anzahl der in der offiziellen Arbeitslosenstatistik Ausgewiesenen (Stand Februar 2011: 3,3 Mio.) besonders deutlich.

Eine gerechte Gestaltung der Sozialgesetzgebung, auch bezüglich der Höhe der Leistungen, betrifft also nicht nur alle in der Statistik aufgeführten Arbeitslosen. Sie geht auch über die darin nicht mehr enthaltenen Personen hinaus, welche wegen permanent ausgeweiteten Kriterien wie absolvierter Weiterbildung, vorübergehender Krankheit, Ein-Euro-Job, eines Alters über 58 Jahren oder anderen Merkmalen als „nicht arbeitslos“ statistisch entfernt werden. Sie hat ebensolche Bedeutung für Millionen von Rentern, Kindern, aber auch Arbeitnehmern, die in rasant wachsender Zahl in prekären Arbeitsverhältnissen wie unfreiwilliger Teilzeitarbeit, Leiharbeit oder Niedriglohnbeschäftigung um ihr Dasein kämpfen müssen.

Die nachfolgende Untersuchung versteht sich unter diesen Gesichtspunkten als eine Analyse zur Ermittlung einer sozialen Mindestsicherung im Sinne einer unter sozialstaatlichen Kriterien nicht unterschreitbaren Grenze. Sie besitzt somit für alle in der Bundesrepublik wohnhaften Personen, welche mangels eigenem oder unzureichendem eigenen Einkommen auf soziale Sicherungsleistungen angewiesen sind, signifikanten Charakter.

Gegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Höhe der sozialen Mindestsicherung sowie deren Zustandekommen. Weitere angrenzende kritikfähige Themenfelder wie Praxis der Arbeitsvermittlung, Rechtseinschränkungen für ALG-II-Empfänger, die Konstruktion sogenannter Bedarfsgemeinschaften bleiben hierbei ebenso unberücksichtigt wie die direkt in die Höhe der Mindestsicherung eingreifende Sanktionierungspraxis. Die Betrachtung möglicher Einschränkungen bzgl. Art.11, Art.12, Art.13 GG sowie der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen bedürfen einer separaten Untersuchung. Leitgegenstand dieser Untersuchung ist ausschließlich die Frage:

„Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Untersuchung zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte nach Art.1, Art.2 sowie Art.3?“

(-3-)
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Bekämpfung von Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung in der EU: stärkere Sensibilisierung, Ausbau der Daten, besseres Monitoring und stärkeres Mainstreaming

Veröffentlicht in Arbeitsmarktlage

Am 3. Oktober 2008 verabschiedete die Europäische Kommission eine Empfehlung (2008/867/EG) zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen. Meist wird davon ausgegangen, dass das wirksamste Mittel zur Bekämpfung von Armut darin besteht, arbeitslosen und nicht erwerbstätigen Menschen einen Arbeitsplatz zu verschaffen. Einen Arbeitsplatz zu haben, ist jedoch keine Garantie, der Armut zu entkommen, und arbeitende Arme stellen einen erheblichen Teil all derjenigen, die in Europa in Armut leben. Maßnahmen zur Bekämpfung von Erwerbsarmut und Behebung der Arbeitsmarktsegmentierung sind daher wichtig und werden im Arbeitsmarktpfeiler der Empfehlung ausdrücklich genannt.

2009 lagen 8,4 % der Erwerbstätigen in der EU unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Anders ausgedrückt: Von den 81 Millionen Einkommensarmen in der EU sind 17 Millionen in Wirklichkeit erwerbstätig. Auch wenn zwischen den einzelnen Ländern große Unterschiede bestehen, zeigt sich im Gesamtbild das Ausmaß der Erwerbsarmut und, in Verbindung mit den Auswirkungen der Wirtschaftskrise, die Notwendigkeit, die Arbeitsmarktsegmentierung, die überall in Europa zu Erwerbsarmut führt, zu beheben.

Ein neuer Bericht über Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung, der auf Länderberichten der Mitglieder des EU-Netzwerks unabhängiger ExpertInnen im Bereich soziale Eingliederung basiert, kommt zu dem Ergebnis, dass die meisten Länder dem Thema trotz seiner offenkundigen Bedeutung keinerlei spezielle Aufmerksamkeit, weder in politischen Debatten noch in der akademischen Forschung, widmen. Es besteht die Tendenz, sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren, ohne gleichzeitig das Thema der Niedriglöhne und der Erwerbsarmut anzugehen.

Aus dem vom Kernteam des Netzwerks erstellten Überblick über die ExpertInnenberichte geht hervor, dass vier Schwerpunktbereiche vorangetrieben werden müssen: stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anhebung des politischen Stellenwerts, Ausbau der Daten und Analysen, Verbesserung des Monitoring und der Berichterstattung sowie systematische Einbeziehung sozialer Eingliederungsziele in wirtschaftsund beschäftigungspolitische Strategien.

 

Was die hauptsächlichen Ursachen von Erwerbsarmut betrifft, so lenkt der Bericht des Kernteams die Aufmerksamkeit auf strukturelle Faktoren der Wirtschaft/des Arbeitsmarktes (qualitativ schlechte Arbeitsplätze, geringe Aufwärtsmobilität, prekäre oder schlecht bezahlte Arbeitsplätze usw.), die Bedeutung von Familien /Haushaltszusammensetzung und geringer Erwerbsintensität (wenn Personen mit Fürsorgepflichten nur eine beschränkte Zahl von Arbeitsstunden leisten können, werden dadurch zum Beispiel ihre Verdienstmöglichkeiten eingeschränkt), individuelle Merkmale (die Wahrscheinlichkeit von Erwerbsarmut ist unter jungen Menschen, ausländischen ArbeitnehmerInnen und weniger gut ausgebildeten Menschen höher) und institutionelle Faktoren (z. B. relativ hohe Steuern für GeringverdienerInnen). Die politischen Gegenmaßnahmen sind in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich, können insgesamt jedoch in zwei Gruppen eingeteilt werden: erstens Maßnahmen, die auf eine Anhebung der Niedriglöhne abzielen, und zweitens Maßnahmen, die eine Steigerung der Erwerbsintensität und eine Reduzierung der Arbeitsmarktsegmentierung verfolgen. Es besteht die Notwendigkeit, ganzheitliche politische Strategien zu entwickeln, die den mehrdimensionalen Charakter der Probleme berücksichtigen, die zu Erwerbsarmut führen.

Was die Ursachen der Arbeitsmarktsegmentierung betrifft, so weist der Bericht des Kernteams auf drei Faktoren hin, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen: Ausbeutung und Diskriminierung, Förderung unsicherer Beschäftigungsverhältnisse und irregulärer Arbeit sowie niedrige Bildungs- und Qualifikationsniveaus. Dem Bericht zufolge ist es notwendig, Politikmaßnahmen zu entwickeln, die Weiterbeschäftigung und berufliches Weiterkommen, bessere Arbeitsbedingungen und arbeitnehmerInnenfreundliche Flexibilität, lebensbegleitendes Lernen – vor allem spezielle innerbetriebliche Maßnahmen für gering Qualifizierte – sowie Nichtdiskriminierung und eine integrative Arbeitsumgebung fördern.

Der Überblick enthält zwölf konkrete Vorschläge für Verbesserungen, darunter folgende:

Stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Anhebung des politischen Stellenwerts

Erwerbsarmut sollte zu einem zentralen Thema der Europäischen Plattform gegen Armut gemacht werden, um zu gewährleisten, dass sie in künftigen Maßnahmen zur Förderung der aktiven Eingliederung (unter anderem bei der Erarbeitung von Kriterien für ein angemessenes Mindesteinkommen) und auch bei den Arbeiten zum Thema Kinderarmut und Wohlergehen von Kindern berücksichtigt wird. Sie zu einem obligatorischen Schwerpunkt der nationalen Reformprogramme (NRP) zu machen, würde gewährleisten, dass ihr in der Strategie Europa 2020 mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Ausbau der Daten und Analysen

Der EU-Ausschuss für Sozialschutz und seine Untergruppe „Indikatoren“ könnten zusammen mit Eurostat (dem Statistischen Amt der EU) und dem EU-Beschäftigungsausschuss (EMCO) Indikatoren/ Daten entwickeln, um Niedrigentlohnung zu überwachen, und weitere Untersuchungen auf diesem Gebiet zu unterstützen. Sie könnten darüber hinaus Stammdaten um Informationen über Dynamik und Dauer ergänzen. Dieselben Stellen könnten auch nach Möglichkeiten suchen, die Aktualität der Daten zu Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung zu verbessern und die verschiedenen Subpopulationen, die diesem Zusammenhang genauer beobachtet werden müssen, besser zu erfassen. Am besten wäre dies durch eine Kombination verschiedener statistischer Instrumente zu erreichen, die sowohl Befragungsdaten als auch administrative Daten und Registerdaten einbeziehen.

Verbesserung des Monitoring und der Berichterstattung

Im Zusammenhang mit der laufenden Umsetzung der Empfehlung der Europäischen Kommission zur aktiven Eingliederung und der jährlichen Berichterstattung, die im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut vorgesehen ist, könnten die Kommission und der Ausschuss für Sozialschutz einen Teil ihres gemeinsamen Berichts an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates speziell den Fortschritten bei der Bekämpfung der Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung widmen. Bei der Beobachtung der sozialen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und der Maßnahmen, mit denen die Mitgliedstaaten auf die Krise reagieren, könnte ein stärkeres Augenmerk auf Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung gelegt werden.

Stärkeres Mainstreaming sozialer Eingliederungsziele

Im Rahmen der Bemühungen um eine systematische Berücksichtigung sozialer Eingliederungsziele in allen Politikbereichen – sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler und subnationaler Ebene – und um größere Synergien zwischen wirtschafts, beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen zu gewährleisten, sollte den Themen Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung hohe Priorität eingeräumt werden.

Die EU-Strukturfonds könnten weitaus stärker eingesetzt werden, um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Erwerbsarmut und Arbeitsmarktsegmentierung systematisch zu unterstützen. Dies wäre ein wichtiges Instrument, um zu gewährleisten, dass die sozialen Eingliederungsziele der EU bei der Bereitstellung von Strukturfondsmitteln durchwegs berücksichtigt werden.

Die EU-Definition von Erwerbsarmut, die im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung für Sozialschutz und soziale Eingliederung und der Europäischen Beschäftigungsstrategie verwendet wird, lautet: „Personen, die als erwerbstätig* (wobei zwischen „abhängiger Erwerbstätigkeit plus selbständiger Erwerbstätigkeit“ und „abhängiger Erwerbstätigkeit“ unterschieden wird) eingestuft und von Armut bedroht sind**.“ Auch wenn die beiden Begriffe natürlich miteinander zusammenhängen, sollte „Erwerbsarmut“ daher nicht mit „Niedriglohn“ verwechselt werden.

* Personen, die nach ihrem Haupterwerbsstatus als erwerbstätig eingestuft sind; als Haupterwerbsstatus gilt der Status, den die Personen eigenen Angaben zufolge über mehr als die Hälfte der Monate des Einkommensbezugsjahres innehatten; ** Die Armutsrisikoschwelle beträgt 60 % des mittleren nationalen Haushaltsäquivalenzeinkommens.

Der Begriff „Arbeitsmarktsegmentierung“ wird im pragmatischen Sinn verwendet, um Unterschiede in den Arbeitsbedingungen aufgrund der Einordnung unterschiedlicher sozioökonomischer Gruppen in eine gegebene Arbeitsplatzstruktur zu beschreiben, die zu einer ungleichen Verteilung von Risiken führt.

http://www.peer-review-social-inclusion. eu/politikbegutachtung/2010/second-semester- 2010-de?set_language=de