Wenn Löhne nur noch Sachausgaben sind

Veröffentlicht in Lohnpolitik

Nach der Leiharbeit haben Unternehmen einen neuen Weg gefunden, Löhne auf niedrigstes Niveau zu drücken. Mit Werkverträgen kaufen sie nicht mehr Arbeitskräfte, sondern Dienstleistungen ein. Diese werden dann als Sachausgaben verbucht und entsprechend schlecht bezahlt. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen das Modell.

Von Natascha Tschernoster für tagesschau.de

Seit für die Leiharbeit ein Mindestlohn und "equal pay" gilt, suchen Unternehmen nach neuen Billig-Lohn-Geschäftsmodellen. Und haben sie in den Werkverträgen gefunden. Diese funktionieren nach folgendem Modell: Das Unternehmen kauft nicht mehr eine bestimmte Anzahl von Arbeitern für den eigenen Betrieb, sondern nur eine Leistung ein, beispielsweise das Einräumen von Regalen oder die Vormontage einer Wagenarmatur. Diese wird dann von externen Dienstleistungsfirmen erledigt. Sie zahlen auch den Lohn für die Arbeiter - und müssen sich nicht an den Gehältern des Unternehmens orientieren.

Unter Umständen werden dort dann dieselben Arbeiter wie vorher eingesetzt, nur zu deutlich schlechteren Konditionen: weniger Lohn, kein Kündigungsschutz, keine Informationspflicht des Unternehmens. Der Betriebsrat ist außen vor. 

Zahlen bleiben im Dunkeln

Wie viele Arbeitnehmer diese neue Form von Beschäftigung betrifft, ist noch unklar. Da die eingekauften Werke als Sachausgaben und nicht als Personalausgaben verbucht werden, werden auch keine Zahlen über diese Beschäftigungsverhältnisse erhoben.

Die IG Metall befürchtet jedoch, dass die Zahl solcher Verträge deutlich zugenommen hat. Eine Befragung von 5000 Unternehmen ergab, dass etwa ein Drittel Werkverträge für Arbeiten einsetzt, die nicht zwingend durch externe Anbieter vollzogen werden müssen. Die Gewerkschaft fordert die Unternehmen auf, Transparenz über die Zahl ihrer Werkverträge und die damit verbundene Lohnhöhe herzustellen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führt keine Statistik über die Zahl der Werkverträge. Gleichwohl gibt es nach Einschätzung der BDA keinen Anstieg der Nutzung der Werkverträge, wie es in einer Mitteilung an tagesschau.de heißt.

Ursprüngliche Vertrags-Merkmale oft nicht erfüllt

Werkverträge gibt es schon länger: Werbeagenturen gestalten Prospekte, Elektroniker verlegen Leitungen und Gärtner kümmern sich um Außenanlagen. Sie alle erledigen Aufgaben, die zeitlich begrenzt sind und die keinen unmittelbaren Bezug zur Produktion eines Betriebs haben. Neu ist nun, dass die Werkvertragsarbeiter ihre Aufgaben in den Räumen der auftraggebenden Betriebe oder in zeitlicher Abhängigkeit von deren Produktionsabläufen abliefern. In diesem Fall spricht die Gewerkschaft von Scheinwerkverträgen.

Laut IG Metall suchen die Unternehmen gezielt Bereiche, die sie auslagern können. Dazu gehörten Logistikfunktionen, Instandhaltung und Service, die Bearbeitung von Projekten in der Entwicklung oder bei der IT. Sogar Vormontagen würden durch "Fremdpersonal" erledigt.

Die Rechtslage ist schwierig

Die Gewerkschaften fordern, dass geprüft werden muss, ob in manchen Fällen beim verstärkten Einsatz von Werkverträgen eine illegale Form der Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Nämlich dann, wenn das Unternehmen, das in Wahrheit Arbeitnehmerüberlassung betreibt, keine Erlaubnis hierzu besitzt.