EU-Regelung zu Leiharbeit seit 05.12.2011 in Kraft

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Tag der Menschenrechte

Der 10. Dezember ist „Tag der Menschenrechte“. Es ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948, vor 63 Jahren, von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Jedes Jahr findet an diesem Tag auch die Zeremonie anlässlich der Verleihungen des Friedensnobelpreises in Oslo statt.

Die Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG) legt einen allgemeinen Rahmen für die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitern in der Europäischen Union fest. Ein Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung eines Mindestniveaus für einen effizienten Schutz der Leiharbeiter. Außerdem soll ein Beitrag zur Weiterentwicklung des Leiharbeitssektors geleistet werden, der eine flexible Option für Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellt.

Die Richtlinie legt das Prinzip der Nichtdiskriminierung zwischen Leiharbeitern und Arbeitnehmern, die von dem die Leiharbeit in Anspruch nehmenden Unternehmen eingestellt wurden, fest. Es gilt für die wichtigsten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.

Die Richtlinie sorgt für mehr Transparenz und vergrößert das Vertrauen, das in den Leiharbeitssektor gesetzt wird. So wird der Schutz für die betroffenen Arbeitskräfte verbessert und die Flexibilität aus der Sicht der Unternehmen vergrößert.

Das Prinzip der Gleichbehandlung gilt auch für die Schutzvorschriften und die Rechte, die unbefristet beschäftigte schwangere Arbeitnehmerinnen und stillende Mütter genießen. Ihre über Leiharbeitsfirmen beschäftigten Kolleginnen erhalten dieselben Rechte.

Die Richtlinie bezieht sich auf die Verträge und die Beziehungen, die zwischen einem Arbeitnehmer und der Leiharbeitsfirma bestehen.

Das Unternehmen, bei dem die Arbeitskraft tätig ist, sollte die Leiharbeiter über etwaige offene Stellen informieren. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle Bestimmungen, die den Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeiter und dem entleihenden Unternehmen verhindern, rechtlich ungültig sind bzw. für rechtlich ungültig erklärt werden können.

Von den Leiharbeitern dürfen keine Vermittlungsgebühren erhoben werden. Sie müssen einen gleichberechtigten Zugang zu Annehmlichkeiten und allgemein zugänglichen Leistungen an ihrem Arbeitsplatz haben. Die Mitgliedstaaten müssen den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen für Leiharbeiter vereinfachen.

Die Richtlinie, die Konsultationsdokumente der Sozialpartner und weitere vorbereitende Dokumente stehen zur Verfügung.

QUELLE: Europäische Kommission für Beschäftigung, Soziales und Integration

Leiharbeit ist Sklaverei

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Viele Länder, zum Beispiel Deutschland, könnten sich etwas abschauen von unserem Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko. Nie habe ich einen besseren Artikel gelesen, da ist Namibia ein gutes Vorbild für unsere Deutschen. Frau Merkel bringt es seit Jahren nicht fertig, für die Leiharbeiter einen Mindestlohn zu fordern. Die müssen in Deutschland für Hungerlöhne arbeiten! Und was heißt hier schon Leiharbeit: Zuerst werden die Leute an die Firmen verkauft und der Preis verhandelt, also ist das moderner Sklavenhandel. Und dann wirst du an eine Firma verliehen. Wie sollen die Leiharbeiter etwas verdienen, wenn da noch zwei andere sind, die auch daran verdienen?

Mein Schwiegersohn R. Hanser aus Deutschland ist hier zu Besuch, er wird den o.g. Artikel mit nach Deutschland nehmen. Viele denken, dass wir hier hinter dem Mond leben, in diesem Fall sind wir hier viel fortschrittlicher als so manch andere Länder. Also große Klasse, was Minister Ngatjizeko vorhat: Wir schaffen in Namibia die Leiharbeit ab, weil wir hier solche Firmen gar nicht brauchen.

M. Wilfinger, Grootfontein

Quelle: Leserbrief - „Leiharbeit erneut im Visier“ (AZ, 4. November 2011)

IAB-Studie - Arbeitsmarkt für Ältere

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Das IAB stellte in seiner neuesten Arbeitsmarktstudie fest, dass sich die Verhältnisse für ältere Arbeitnehmer in letzter Zeit zwar verbessert hätten, es aber immer noch alarmierende Indikatoren gibt. Der immer wieder angesprochene Fachkräftemangel ist wohl da, aber nicht so groß, als dass er sich auf die Situation der erfahrenen Arbeitnehmer ohne Arbeit ausgewirkt hätte. Besonders zeige sich dies beim Betrachten der "Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt", stellen die IAB-Wissenschaftler Ulrich Walwei und Martin Dietz fest.

So lag beispielsweise im "Jahr 2010 die monatliche Übergangsrate für die 50- bis 64-Jährigen mit 3,9 Prozent klar unter dem Wert der 25- bis 49-Jährigen mit 7,2 Prozent", wie die Autoren der Studie feststellen.

Auch ein Blick auf die Langzeitarbeitslosen zeigt die Schwierigkeiten Älterer am Arbeitsmarkt: Im vergangenen Jahr waren 41 Prozent der Arbeitslosen über 50 Jahre bereits länger als zwölf Monate arbeitslos. "Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen lag dagegen nur bei 18 Prozent", so das IAB.

Die aktuelle Studie "Germany - No Country for Old Workers?" im PDF-Format

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verkommt zur Sparorgie

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Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Juni 2011)

An aktive Arbeitsmarktpolitik wird der berechtigte Anspruch gestellt, auf kurzfristige saisonale und konjunkturelle Entwicklungen ebenso ausgleichend zu reagieren wie auf langfristige strukturelle Herausforderungen und unerwartete Strukturbrüche wie der Vereinigung oder der Finanzkrise. Dennoch gerät Arbeitsmarktpolitik wiederum ins Visier von Haushaltskürzungen. Am 24. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt, dass sich nahtlos an den Sparkurs der Bundesregierung anpasst. Auch die neuerlichen Eingriffe dienen jenseits aller Begründungslyrik vorrangig der krisenbedingten Haushaltskonsolidierung und folgen dem bekannten Muster, die Leistungen und Instrumente in den vorgegebenen Budgetrahmen einzupassen. Die Verbesserung der Arbeitsmarktinstrumente bleibt dahinter zurück. Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen verkommt die „Reform“ zur Sparorgie:

Wortlaut der Stellungnahme in PDF

Gute Arbeitsförderung dürfen wir uns nicht sparen!

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RESOLUTION der Delegierten des ver.di‐Bundeskongresses 2011

ver.di fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, am 23. September gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu stimmen. Die Einsparvorgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik, die dadurch umgesetzt werden sollen, müssen aufgehoben werden. Die Mittel für Eingliederung in Arbeit in den Jobcentern werden nach derzeitigem Stand bis 2012 um über 40 Prozent (etwa 2,5 Milliarden Euro) gekürzt – trotz gleichbleibend hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2014 sollen zudem in den Arbeitsagenturen mindestens 16 Milliarden Euro der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wegfallen.

Dem vorgelegten Entwurf für ein Spargesetz hält ver.di entgegen:

  • Die Förderung junger Menschen und Umschüler/innen muss auf zukünftige Qualifizierungsbedarfe und Existenz sichernde Beschäftigung ausgerichtet werden.
  • Mit umfassenden Förderprogrammen für Geringqualifizierte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt muss Bildungsarmut und Arbeitslosigkeit bekämpft werden.
  • Die erfolgreiche Existenzgründungsförderung im SGB III muss erhalten bleiben. Die unsinnige Debatte über die Begrenzung von Hartz IV‐Leistungen für Selbstständige mit dem Ziel, die damit angestrebten Einsparungen von zwei Milliarden Euro im Jahr durchzusetzen, ist zu beenden.
  • Für öffentlich geförderte Beschäftigung sind neue Ansätze erforderlich, die die Verdrängung regulärer Beschäftigung und Dumping‐Effekte verhindern.
  • Die Privatisierung der Vermittlung in Arbeit ist zu stoppen, denn sie hat keine besonderen Erfolge vorzuweisen.
  • Voraussetzung für gute Arbeitsmarktdienstleistungen ist die Aufstockung des Personals in den Jobcentern und dessen bessere Qualifizierung sowie eine bessere Personalausstattung in den Arbeitsagenturen.

ver.di erwartet von einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, dass deren Qualität deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik muss die gesellschaftlichen Veränderungen wie die steigenden Qualifikationsanforderungen, die Folgen der demografischen Entwicklung, die Integration von Migrant/innen und Benachteiligter am Arbeitsmarkt flankieren. Das – und nicht Einsparungen, die sich in Form steigender Ausgaben im Leistungsbereich als Bumerang erweisen werden – müssen die Leitlinien aktiver Arbeitsmarktpolitik sein.

Arbeitsmarkt Alleinerziehende

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Die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz verläuft nur schleppend - trotz nach wie vor guter Konjunktur und wachsendem Fachkräftebedarf. Nach einer Auswertung des DGB haben innerhalb von 12 Monaten nur 4.872 Alleinerziehende einen Job gefunden. Ohne Chance auf Beschäftigung und auf Hartz IV angewiesen waren demgegenüber immer noch 22.972 Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz (April 2011). Die Eingliederungsquote liegt bei nur 21,2 Prozent. Somit konnte nur ein Fünftel der auf Hartz IV angewiesenen Alleinerziehenden innerhalb eines Jahres in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid unterstreicht, dass Alleinerziehende mehr als bisher in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, wenn sie wirksam unterstützt würden: „Mehr als die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden möchte gern Vollzeit arbeiten, die anderen Teilzeit. Fehlende Vermittlungsangebote und auch Vorbehalte von Arbeitgebern verhindern jedoch oftmals, dass diese oft gut ausgebildeten Mütter und Väter arbeiten können.“

Der Anteil der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Hartz IV hat in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz zwar zugenommen. Im Jahr 2008 waren 33,4 Prozent der Alleinerziehenden in Hartz IV erwerbstätig, in 2010 waren es 34,1 Prozent. Der Zuwachs fand laut DGB jedoch hauptsächlich im Bereich der sogenannten Mini-Jobs statt. In 2008 arbeiteten 18,1 Prozent der Alleinerziehenden in Hartz IV in einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung, 2010 waren es bereits mehr als 19 Prozent. Gleichzeitig nahm die Zahl der in sozialversicherten Voll- und Teilzeitstellen beschäftigten Alleinerziehenden ab.

Der DGB kritisiert diese Entwicklung scharf: „Mini-Jobs und Niedriglöhne sind eine Armutsfalle. Insbesondere Alleinerziehende brauchen flexible Angebote zur Kinderbetreuung sowie Existenz sichernde Jobs“, so Muscheid.

Auch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz weist auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2010 auf das hohe Armutsrisiko für Alleinerziehende hin. In besonderem Maß seien Alleinerziehende, zumeist Frauen und deren Kinder unter 18 Jahre, armutsgefährdet. Knapp 40,2 Prozent von ihnen seien von Armut bedroht. Der Anteil der Armutsgefährdeten unter den Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt dagegen bei nur 10,3 Prozent.

(Quelle: DGB Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung)