Bundesgentur für Arbeit (BA) kassiert Klatsche vor dem Bundesarbeitsgericht

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Was sollen Hartz-IV-Berechtigte da erwarten, wenn die von der BA nicht mal mit den eigenen Mitarbeitern anständig umgehen?! Anstand und Respekt gegenüber Anderen scheinen bei der BA Fremdwörter, statt normale Verhaltensweise zu sein! Das die BA, wie hier berichtet, durch alle Instanzen geht sagt alles! Dieser Rechstsstreit kostete viel Geld, das an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnte. Erst wenn sich an der Spitze der BA ein Umdenken zeigt, können die Betroffenen mit einer Verbesserung ihrer eigenen Lage rechnen.

Bei der Befristung von Arbeitsstellen muss die Bundesagentur für Arbeit – als Arbeitgeber – erneut eine Niederlage hinnehmen. Nachdem bereits in 2011 das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Befristung von 12.000 Arbeitsverträgen aufhob, reagierte die Arbeitsagentur mit Versetzungen. Dabei rügt das BAG, dass die Bundesagentur für Arbeit nur diejenigen versetzte, deren Arbeitsverhältnis entfristet wurde. Nach Ansicht der Bundesrichter seien hier keine fairen Vorgaben für die Versetzung gegeben, was gegen den Grundsatz des “billigen Ermessens” widerspreche.

Die Klägerin war seit Juli 2009 als Fachassistentin im Bereich der Arbeitsförderung bei der Behörde beschäftigt, der Arbeitsvertrag war bis zum 31.12.2011 befristet. Nachdem das BAG in 2011 die Befristung zahlreicher Arbeitsverträge mit Urteil 7 AZR 729/09 vom 09.03.2011 aufhob, erhielt auch sie eine Festanstellung. Allerdings wurde sie daraufhin mit Schreiben vom 14.07.2011 gegen ihren Willen zum von Pirna (Sachsen) in das über 270 km entfernte Weiden (Bayern) versetzt. Ihren Dienst sollte sie zum 01.08.2011 in Weiden antreten.

Bereits in den Vorinstanzen (Sächsisches LAG, Az. 2 Sa 356/12 vom 14.09.2012) konnte sie sich erfolgreich gegen die Versetzung wehren und brachte vor, dass die Versetzung aufgrund ihrer persönlichen Umstände unbillig sei. Diese Haltung der Vorinstanzen vertreten auch die obersten Arbeitsrichter mit aktuellem Urteil (Az. 10 AZR 915/12 vom 10.07.2013).

Das BAG machte klar, das zwar Arbeitgeber grundsätzlich ihre Arbeitnehmer auch versetzen können. Hier hat sich die Agentur für Arbeit aber nicht an die nötigen Voraussetzungen gehalten, da nur Arbeitnehmer zur Versetzung bei den Auswahlüberlegungen berücksichtigt wurden, deren befristetes Arbeitsverhältnis aufgrund des Urteils aus 2011 entfristet wurde. Wie das Gericht mitteilt, liegen derzeit noch zahlreiche ähnliche Klagen in allen Instanzen der Arbeitsgerichte vor.

Quelle Bundesarbeitsgericht

 

Meine Erfahrungen mit der Harz IV- Behörde

Geschrieben von Dietmar Hamann. Veröffentlicht in Arbeitslos

von Manja Starke

Was muss ein Harz IV Empfänger eigentlich alles ertragen? Nicht nur, dass das Geld so knapp bemessen ist, dass man sich noch nicht mal einige Euro auf die Seite legen kann, sondern auch die Gesundheit wird in keinem Maße gefördert. Im Harz IV- Satz sind nicht die teuren Medikamente oder für Diabetiker die Messstäbchen enthalten, geschweige denn kann man sich vernünftig und abwechslungsreich ernähren. Was passiert eigentlich, wenn man an einer Krankheit erkranken sollte wie zum Beispiel an Krebs oder MS? Ich weiß es nicht und möchte mir auch wirklich nicht ausmalen wollen, wie es dann da abläuft. Über einen Zahnersatz möchte ich dann gar nicht erst etwas sagen, selbst bei einer Härtefallregelung der Krankenkasse, entstehen einem immer noch Kosten, die man aus dem Harz IV-Satz nicht tragen kann.

Ich als Diabetiker, muss auf den Zucker- und Fettgehalt achten, und dann sehe ich mir die Preise von diesen Lebensmitteln an und entscheide mich dann doch wieder für die billigeren und ungesünderen Lebensmittel. Das Fazit daraus lautet dann für mich einige Einheiten mehr spritzen und einige Tabletten mehr schlucken oder am besten gar nichts essen.

Um mit dem Geld klar zukommen, sollte man jeden Tag mittags eine Dose Fertigessen für 0,89€ essen. Was wohl sparsam ist, aber nicht sehr abwechslungsreich und auch nicht sehr gesund. Eingerechnet sind auch nicht die Wachstumsphasen von Jugendlichen und Kinder, wo sie etwas mehr zum Essen brauchen. Für das Mittagessen in der Schule gibt es auch etwas Geld, aber nur auf Antrag, und einen Euro pro Essen muss man selber Zahlen, was voll in Ordnung ist, vorausgesetzt das Kind ist dann auch in der Mensa. Das würde die Kosten enorm Herunterschrauben in der Tageskalkulation.

Denken und Sein werden vom Widerspruch bestimmt – Das Sanktionieren in Hamburg

Geschrieben von Inge Hannemann. Veröffentlicht in Arbeitslos

Noch nie war die Sanktionsquote seit Einführung von Hartz IV so hoch, wie im Jahr 2012. Waren es 2007 rund 780 000 Sanktionsbetroffene, wurden durch die Jobcenter 2012 bundesweit über eine Million Sanktionen ausgesprochen. Die offizielle Zählung der Bundesagentur für Arbeit begann erst mit Januar 2007.

Bei rund sechs Millionen Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) entspricht das jedem Sechsten. Jeder Sechste erhielt somit im Jahr 2012 eine Kürzung seines Existenzminimums. Mögen einzelne Bedarfsgemeinschaften mehrere Sanktionen in diesem Zeitraum erhalten haben, sind es eine Million Sanktionen zu viel. Unter dem Anspruch, dass die Menschenwürde nach dem Grundgesetz Artikel 1 absolut ist und der Staat das Existenzminimum für jeden Einzelnen gewähren muss, stellt somit jede Sanktion ein Verstoß gegen das Grundgesetz und somit gegen die Menschenwürde dar. Eine Gefährdung der Grundsäulen des Grundgesetzes und damit gegen die Demokratie ist in meinen Augen gegeben.

Wie sieht die Situation in Hamburg aus? Hamburg hat seit Beginn von Hartz IV 2005 rund 100 000 Bedarfsgemeinschaften und rund doppelt so vielen Personen innerhalb dieser Gemeinschaften. Diese Zahl hat sich seit diesem Zeitpunkt nicht wesentlich verändert. Bewusst schreibe ich hier von Bedarfsgemeinschaften, weil jede einzelne Sanktion diese Gemeinschaft in sogenannter Sippenhaft „umwürgt“. Erhält nur ein Mitglied einer Familie eine Kürzung seines Arbeitslosengeldes II, so ist doch die ganze Familie davon betroffen.

Jede dritte Gemeinschaft wurde sanktioniert

Hamburg hat im Jahr 2012 rund 32 500 Sanktionen ausgesprochen. Zwei Drittel davon wegen Meldeversäumnisse, ein fünftel aufgrund Weigerung und Erfüllung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung (Egv) und der Rest verteilt sich auf Weigerung Arbeitsaufnahme, Maßnahme, Ausbildung oder sonstiges. Stellt man nun die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften von rund 100 000 gegenüber, entspricht dieses einem Anteil von 32,5 Prozent. Und damit jeder dritte Haushalt. Zu 2007 eine Steigerung von 13 Prozent (19 098 Sanktionen). Junge Menschen unter 25 Jahren waren zu sechs Prozent betroffen. Dieses ist insofern drastisch und dramatisch, dass diese jungen Leistungsberechtigten bei wiederholter Pflichtverletzung zu 100 Prozent vollsanktioniert werden. Der Weg in die Beschaffungskriminalität ist damit offen.

Die Steigung der Vollsanktion heißt Obdachlosigkeit

Im Schnitt waren von den sanktionieren Gemeinschaften 445 monatlich vollsanktioniert. Das heißt, hier wurden nur noch die Kosten der Unterkunft (Miete) übernommen. Kein Geld zum Leben. Mit Glück und Wohlwollen des Arbeitsvermittlers gab es Lebensmittelgutscheine.

Meint man, dass eine Vollsanktionierung nicht steigerungsfähig sei, ist sie es doch. Gibt die deutsche Sprache keine Steigerung her, so begebe ich mich ins Englische und steigere mit „most“-Vollsanktion. Die komplette Streichung der Lebenshaltungskosten, der Miete und der Krankenkasse traf durchschnittlich 48 Haushalte pro Monat. Und zumeist ist es nicht nur ein Monat, sondern drei Monate. Drei Monate oder 92 Tage ohne Geld für Essen, Hygiene, Strom, Miete und Krankenschutz. Drei Monate mit Aufbau von Schulden, sofern man noch Freunde hat, die einfach mal so Geld verleihen können. Drei Monate mit Angst vor Verlust der Wohnung. Darf doch der Vermieter bei zwei rückständigen Mieten fristlos kündigen. Er darf und er macht – auch keine Ausnahme bildet der soziale Wohnungsbau wie die SAGA/ GWG.

Nun kann man über die Gründe des Anstiegs der Sanktionen sinnieren. Man kann es aber auch lassen und nach dem Spruch gehen: „Wer nicht spurt, wird fügig gemacht – und sei es mit dem Druck der drohenden Obdachlosigkeit, Hunger und Verlust der Krankenkasse.“ Siehe auch meine dazu bereits verfassten Artikel.

Fakt ist jedoch, dass der Anstieg der Sanktionen, wie bereits erwähnt, signifikant ansteigt und das seit Beginn der Einführung von Hartz IV. Und Fakt ist, das die Atmosphäre gegenüber den Leistungsberechtigten in den Jobcentern ebenso in ihrer Kälte steigt und die Menschenwürde ein vergessenes Konstrukt darstellt. Vielleicht sollte man statt den täglich neuen Anweisungen Pflichtschulungen im Grundgesetz, Empathie sowie Demokratie einführen und per täglichem Praxistest überprüfen. Vielleicht wird es dann deutlich, dass jeder einzelne „Hartzer“ ein Mensch ist und ein Mensch bleibt und bleiben muss!

Und so ende ich mit einem Zitat von Aristoteles:

„Denken und sein werden vom Widerspruch bestimmt“

Quellen: Bundesagentur für Arbeit – Statistik; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – Drucksache 20/6520 vom 22. Januar 2013

ILO rechnet weltweit mit steigender Arbeitslosigkeit

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Die weltweite Arbeitslosigkeit wird nach Einschätzung der Internationalen Arbeitsorganisation ( ILO) weiter deutlich steigen - auch trotz eines leichten Anziehens der globalen Konjunktur. Im laufenden Jahr dürfte sie um 5,1 Millionen auf mehr als 202 Millionen Arbeitslose wachsen. Das erklärte die Sonderorganisation der Vereinten Nationen in einem in Genf vorgelegten Bericht. In den kommenden fünf Jahren werde die Zahl auf mehr als 210 Millionen steigen. Denn auch ein leichtes Wirtschaftswachstum werde nicht ausreichen, um die Lage zu verbessern.

"Die Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung und die unzureichenden Gegenmaßnahmen der Politik schwächen die Nachfrage und bremsen Investitionen und Neueinstellungen", erklärte ILO-Chef Guy Ryder. "Die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist rückläufig und die Dauer der Arbeitslosigkeit nimmt zu".

Seit 2007 haben 28 Mio. Menschen den Job verloren

Demnach gab es 2012 als Folge der schwachen globalen Wirtschaft weltweit gut 197 Millionen Menschen ohne Job, 4,2 Millionen mehr als ein Jahr zuvor. "Das Wachstum der Weltwirtschaft wird nicht stark genug sein, die Arbeitslosigkeit schnell zu senken", schrieben die ILO-Experten weiter. Seit 2007 hätten in der Finanzkrise weltweit mehr als 28 Millionen Menschen ihre Arbeit verloren, etwa 39 Millionen gaben die Suche nach einer Stelle wegen fehlender Erfolgsaussichten auf.

Viele junge Menschen betroffen

Besonders hart trifft die Wirtschaftskrise junge Menschen. Weltweit sind der ILO zufolge fast 74 Millionen der 15- bis 24-Jährigen nicht in Lohn und Brot. Bis 2014 könnte eine weitere halbe Million hinzukommen. Die Rezession habe die Jugendarbeitslosigkeit in einigen Euroländern gefährlich weit in die Höhe getrieben - mit mehr als 50 Prozent in Griechenland und Spanien sowie mehr als 22 Prozent im Durchschnitt der Euroländer.

"Viele geraten gleich zum Start ihres Berufslebens in die Langzeitarbeitslosigkeit, das hat es in früheren wirtschaftlichen Abschwüngen nicht gegeben", heißt es in dem ILO-Bericht. In den Industriestaaten sei mehr als ein Drittel der jungen Menschen ein halbes Jahr oder länger ohne Job. Dadurch verkümmerten ihre beruflichen und sozialen Fertigkeiten. Angesichts der hoffnungslosen Lage vor allem in Europa geben der Arbeitsorganisation zufolge viele junge Menschen die Suche nach einem Job auf.

Schnellere Umsetzung von Reformen gefordert

Die UN-Sonderorganisation mahnte eine schnellere Umsetzung finanzwirtschaftlicher Reformen an. Der Bankensektor müsse wieder erheblich stärker seiner wichtigsten Aufgabe nachkommen und Kredite für produktive Investitionen zur Verfügung stellen - besonders für mittelständische Unternehmen als wichtigster "Jobmaschine".

Quelle: tagesschau.de vom 22.01.2013

Massive Kürzungen im Bereich der Eingliederungsleistungen im SGB II/SGB III geplant

Geschrieben von Harald Thomé. Veröffentlicht in Arbeitslos

Trotz zunehmender Krisentendenzen am Arbeitsmarkt will die Bundesregierung weitere Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik fortführen. Die geplanten Kürzungen werden aus dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundeshaushaltes 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung im Bereich „Arbeitsmarkt“ (Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik und Sozialleistungen im Bereich Hartz IV) ersichtlich. Hier geht’s zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/190.html
Insgesamt will die Regierung im Bereich „Arbeitsmarkt“ (Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik und Sozialleistungen im Bereich Hartz IV) die Ausgaben von 2012 bis 2013 um 8,6 Mrd. Euro auf 31,4 Mrd. Euro senken.

Diese neue Kürzungsrunde hat zur Folge, dass die Erwerbslosen oder nicht ausreichend Erwerbenden dauerhaft von Zugängen auf dem Arbeitsmarkt abgekoppelt werden, sie damit zur Dauererwerbslosigkeit oder Tätigkeiten im Niedriglohn verdammt werden. Anders gesagt, es ist die offene Ansage der Bundesregierung „euch geben wir auf, in euch wollen wir nicht mehr investieren“. Damit tritt eine neue Phase ein, von der Durchsetzung des Niedriglohnsektors zur Verfestigung und Zementierung des Niedriglohnsektors in Deutschland.

Dazu ein hervorragendes Dokument der Linken: „Arbeitsmarktpolitik weiter auf Talfahrt - Die Haushaltsplanungen der Bundesregierung für 2013 und danach“ aus dem Themenkomplex gut herausgearbeitet wird, das gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/120911-Infopapier-AMP-weiter-auf-Talfahrt.pdf

Neue SGB II-Bescheide geplant

Geschrieben von Harald Thomé. Veröffentlicht in Arbeitslos

Nach acht Jahren rechtswidriger Bescheide will anscheinend die Bundesagentur für Arbeit (BA) diese Praxis aufgeben und diese durch rechtskonforme Bescheide ersetzen. Die vormaligen sind rechtswidrig, da die gegenwärtigen Bescheide nicht den gesetzlichen Vorgaben der Begründungspflicht entsprechen. Denn Sozialleistungsträger sind verpflichtet, alle wesentlichen und tatsächlichen Gründe, die sie zu einer Entscheidung bewogen haben, im Bescheid zu nennen(§ 35 Abs. 1 SGB X), bei bedarfsabhängigen Leistungen heißt das, die genauen Berechnungsschritte im Bescheid nachvollziehbar und transparent auszuweisen. Bislang waren die Bescheide alle A2LL – Bescheide (die von Nürnberg kommenden Bescheide und von nicht optierenden Jobcentern erstellten = 4/5 aller Jobcenter). An dieser Darstellung mangelte es bisher und aus dem Hause des Herrn Alt hieß es immer, das könne die Software nicht. Anscheinend kann sie es jetzt doch oder sie kann es zumindest dann, wenn der Wille da ist. Daher ein Ho ch auf die moderne Technik, die es nun anscheinend doch ermöglicht, rechtskonforme Bescheide zu erlassen, (das hätte man aber auch schon seit 7 oder9 Jahren so haben können, insofern der Wille dazu da gewesen wäre).
Hier nun ein Einblick auf die Planung der BA, nach gut informierten Kreisen sollen die neuen Bescheide ab Januar 2013 kommen: http://www.harald-thome.de/media/files/Neue-A2LL-Bescheide-2013.pdf

Jetzt wäre es nur noch zu begrüßen, wenn die optierenden Kommunen auch noch derart transparente Bescheide bekommen könnten und nicht so einen Mist wie akdn-Sozial (Softwarename von einer Software von optierenden Kommunen)