Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung

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WORUM GEHT ES?

  • Über 80 Millionen Menschen (1 von 6) in der EU sind von Armut bedroht. Dazu gehören 20 Millionen Kinder und 8 % der erwerbstätigen Bevölkerung.
  • Die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wurden am schwersten von der Finanzkrise getroffen.
  • Diese Situation in einer der reichsten Regionen der Erde ist unhaltbar.
  • Die EU schlägt vor, ein Ziel zu erreichen, das dieses Jahr zum ersten Mal konkret festgelegt wurde: Bis 2020 sollen 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung befreit werden.

WAS WIRD SICH ÄNDERN?

  • Der Zugang zur Beschäftigung, zu Sozialschutz, zu grundlegenden Dienstleistungen (z. B. medizinische Versorgung, Wohnung) und Bildung wird verbessert.
  • EU-Finanzmittel werden effizienter für soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Diskriminierung eingesetzt.
  • Soziale Innovationen erhalten neue Impulse und Reformen der Sozialpolitik werden auf Effizienz getestet und bewertet.
  • Neue Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor werden unterstützt, um das Potenzial der Sozialwirtschaft zu bündeln.
  • Die EU-Länder werden ihre politischen Maßnahmen besser koordinieren.
  • Auf einer jährlichen Zusammenkunft werden alle Interessenvertreter eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vornehmen.

WER HÄTTE EINEN NUTZEN DAVON?

  • Menschen, die zurzeit in Armut leben – vor allem die am meisten Gefährdeten: Frauen, Migranten, Roma und ethnische Minderheiten, Menschen mit Behinderungen: Ihre Lebensbedingungen dürften sich verbessern.
  • Alle Europäer würden in Gesellschaften mit mehr sozialem Zusammenhalt leben, in denen die Wirtschaft intelligent, nachhaltig und integrativ wächst.

WARUM WIRD DIE EU TÄTIG?

  • Die Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist ein Schlüsselelement der Strategie EU 2020.
  • Zwar ist die Armutslinderung vornehmlich Aufgabe der Regierungen der einzelnen EU-Länder, doch kann die EU eine koordinierende Rolle spielen, da die Herausforderungen für alle Länder ähnlich sind.
  • Die EU kann die Entwicklung und Verbreitung effizienter und innovativer Methoden und Hilfsmittel vorantreiben.
  • Die Plattform wird eine freiwillige Koordinierung politischer Maßnahmen und den Austausch von Kenntnissen fördern. Außerdem wird sie die Schaffung EU-weiter Bestimmungen und die Bereitstellung von Finanzmitteln bewirken.

WANN TRITT DER RECHTSAKT VORAUSSICHTLICH IN KRAFT?

In den kommenden Jahren – ab 2011 – werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt.