Serie - Teil 3: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

3. Hartz IV verletzt das Diskriminierungsverbot

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält in Art. 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.

Mit dem Amsterdamer Vertrag1 wurde der Art. 13 EGV (jetzt: Art. 19 AEUV 2) ergänzt, der den gemeinsamen Willen ausdrückt, Diskriminierung aufgrund anderer Faktoren (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekämpfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich der Schutz der Richtlinie 2000/78 vor Diskriminierung und Belästigung wegen einer Behinderung nicht nur auf Menschen beschränkt, die selbst eine Behinderung haben.

3.1. Europarechtliche Vorgaben

Die Europäische Menschenrechtskonvention enthält in Art. 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.

Um den Schutz vor Diskriminierungen effektiv zu gestalten, gebieten die Richtlinien, bei Verstößen wirksame Sanktionen vorzusehen. Auch soll ein effektiver Rechtsschutz gegen Diskriminierungen vorgesehen werden, der etwa Beweiserleichterungen für denjenigen erfordern kann, der sich in verbotener Weise diskriminiert sieht.4

Serie - Teil 2: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

2. Die BRD bricht Völkerrecht im Stile eines notorischen Mehrfachtäters

Nach der Veröffentlichung des ersten Teils dieser Serie erreichte mich der freundliche Hinweis einer promovierten Juristin, den ich an dieser Stelle gerne aufgreife1:

Wir müssen in der Diskussion um die völkerrechtliche Bewertung des Hartz-Systems der Tatsache Rechnung tragen, dass die bereits im Jahre 1948 durch die Vereinten Nationen (UN) verkündete „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ 1976 durch 171 Staaten ratifiziert wurde, auch durch die Bundesrepublik Deutschland.2 Mithin sind diese Rechte bereits seit nunmehr 37 Jahren international anerkannt und haben auch für die BRD einen völkerrechtlich verbindlichen Status erlangt. Nach den jahrelangen, untauglichen Versuchen eine Europäische Verfassung zu verabschieden, sind dann die in o.g. UN-Erklärung fixierten Rechte in die im Jahre 2000 proklamierte „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EMRK)“ eingeflossen, die mit dem Vertrag von Lissabon 2009 auch für die BRD verbindlich wurden. Wir müssen also konstatieren, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits seit Jahrzehnten anerkanntes und verbindliches Völkerrecht bricht, geradezu im Stile eines notorischen Mehrfachtäters!

2.1. Artikel 3: Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung

Art. 3 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EMRK)“ verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Strafe. Dieser Artikel ist die einzige Bestimmung der EMRK, die keinerlei Einschränkungen unterliegt. Selbst im Fall von Ausnahmesituationen wie dem Kampf gegen Terrorismus und im Falle von Entführungen, verbietet die EMRK Folter und unmenschliche Behandlung, eine Abweichung nach Art. 15 EMRK ist im Falle von Art. 3 nicht möglich. Das Folterverbot gilt damit absolut, jeder Eingriff stellt damit eine Verletzung dar.3

Serie - Teil 1: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

In der anhaltenden und an Schärfe zunehmenden Diskussion um die rechtliche Bewertung des SGB II (Hartz IV) wird ein unabdingbarer juristischer Grundsatz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser lautet: Höheres Recht bricht niedrigeres Recht (lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt – rechtswidrig, wie sich zeigen wird, nationales wie internationales Recht eindeutig verletzend. In dem vorliegenden Exkurs wird der Nachweis geführt, dass niedriges Recht (das SGB II) schon in seinen Grundzügen sich unerlaubt und ohne Rechtfertigung gegen höheres Recht stellt und das in einem derart erschreckenden Ausmaß, dass die Zeit gekommen ist, sich auch auf gerichtlichem Wege dagegen zur Wehr zu setzen. Dort wo der Rechtsstaat disponibel wird, systematisch und politisch gewollt, dort ist die Preisgabe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits auf den Weg gebracht.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren von der festen Absicht beseelt, schreiendes Unrecht, wie es in Zeiten des nationalsozialistischen und faschistischen Terrorregimes des „Dritten Reiches“ herrschte, auf ewig zu verhindern. Deshalb garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Angesichts der faktischen Außerkraftsetzung grundgesetzlich garantierter und durch international verbindliches Völkerrecht verbriefter Menschenrechte, wird der Widerstand geradezu zur Pflicht!

Dieser Widerstand wächst zusehends, eine überparteiliche und außerparlamentarische Bewegung macht sich bereit für den entscheidenden Kampf zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, stellt sich auf, um die Wiedergeburt eines menschenverachtenden und mörderischen Faschismus abzuwehren. Im vorliegenden Beitrag geht es mir darum, Wege aufzuzeigen, die dieser Bewegung zum Erfolg verhelfen können, auch wenn es schon eine Minute vor zwölf ist. Dabei habe ich in den letzten Tagen hochgradige Unterstützung aus dem europäischen Ausland erhalten. Dort wächst die Empörung über die Entwicklungen in Deutschland, einem wachsenden Unrechtsstaat, der sich mal wieder dazu aufschwingt, mit seinem Wesen Europa und schließlich die gesamte Welt zu tyrannisieren. Dort wächst aber auch die Bereitschaft, besagten Widerstand zu unterstützen. Dies ist, das darf ich an dieser Stelle schon vorweg nehmen, ein erster Erfolg besagter Bewegung, ihr ist bereits gelungen, die Aufmerksamkeit auf die deutschen Verhältnisse zu lenken und internationalen Beistand zu organisieren. Die Geister die gerufen sind, werden nicht mehr loslassen, bis die verbrecherische Politik einer gesetzlosen „Elite“, die sich über Recht und Moral stellt, ein Ende findet.

Ich werde nun, in der Rangfolge der Rechtsgüter („von oben nach unten“), den vielfältigen und wie gesagt systematischen Rechtsbruch aufzeigen, vom Völkerrecht bis hin zum nationalen Recht. Ich werde zu jedem erkannten Rechtsbruch Wege aufzeigen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vertreter zur Anklage bringen und diese in ihre Schranken zu verweisen behilflich sein können. Die aufgezeigten Rechtswege sind erfolgversprechend, ersetzen aber nicht den organisierten Widerstand außerhalb und innerhalb der Parlamente. Wem die Verteidigung der Demokratie ernsthaft am Herzen liegt, der darf keine Möglichkeit des Aufbegehrens und des aktiven Kampfes auslassen. Der Widerstand muss jetzt ein Ausmaß annehmen, der die Ewig-Gestrigen und ihre faschistoiden Absichten von der Bühne der Geschichte hinweg fegt. Noch ist es nicht zu spät, noch haben die Unmenschen nicht obsiegt!

Berichterstattung über Armut und Reichtum

Geschrieben von Markus Kurth. Veröffentlicht in Allgemeines

Bundestagsrede von Markus Kurth | 21.03.2013

Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht, den das Kabinett vor zwei Wochen verabschiedet hat, hat schon Monate vor seiner Verabschiedung einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die methodische Anlage weicht von den vorherigen Berichten ab, das Datenmaterial wurde ausgesprochen selektiv berücksichtigt, und zu guter Letzt wurden kritische Wertungen auf Betreiben des Wirtschaftsministers aus dem Bericht gestrichen. Der Bericht der Bundesregierung gibt daher keine adäquate Auskunft über die Verteilung von Armut und Reichtum und wird damit seiner Funktion nicht gerecht. Das – so weit teile ich die Kritik der Fraktion Die Linke – ist ein unguter Zustand, vor allem weil die Bundesregierung im Vorfeld der Verabschiedung von Experten, Fachverbänden und Sozialverbänden zu Korrekturen aufgefordert worden war. Die Chance zu Nachbesserungen bestand und wurde schlicht vergeben.

Vor diesem Hintergrund scheint die Forderung der Linken, die Berichterstattung zukünftig durch eine -unabhängige Kommission sicherzustellen, zunächst plausibel. Es lohnt jedoch, sich den ersten Beschluss des Gesetzgebers zur Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts in Erinnerung zu rufen. Dann erkennt man, dass eine solche Auslagerung politisch das falsche Signal setzt.

Krise: Armut grassiert in Europa

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Das Europäische Rote Kreuz schlägt Alarm: Immer mehr Europäer schlittern in die Armut - auch in den reichen EU-Ländern.

Den haag/Htz. „Noch nie seit Ende des Zweiten Weltkrieges mussten so viele Europäer zu den Garküchen oder den kostenlosen Lebensmittelverteilstellen gemeinnütziger Organisationen wie heute.“ Das sagt Yves Daccord vom Europäischen Roten Kreuz in Brüssel gegenüber der Zeitung „De Standaard“. Nach Angaben von Daccord sind allein in Spanien inzwischen drei Millionen Menschen von der täglichen Hilfe der Lebensmittelrationen gemeinnütziger Organisationen abhängig. „Aber auch in den reichen EU-Ländern wie Belgien, Niederlande, Finnland, Deutschland und Luxemburg sind immer mehr Menschen auf ihre tägliche kostenlose Lebensmittelration angewiesen.“

In Deutschland habe die 1993 gegründete Hilfsorganisation „Die Tafeln“ derzeit den größten Zulauf seit ihrer Gründung. In Belgien empfangen derzeit täglich 121.000 Menschen kostenlose Lebensmittel. Das sind doppelt so viele wie 2008 vor Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise. Und diese Krise dauere schon zu lange: Die Ersparnisse vieler seien bereits aufgebraucht.

Das Italienische Rote Kreuz meldet nach Angaben von Yves Daccord, dass dort auch viele geschiedene alleinstehende Männer in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie beispielsweise die Alimentation für ihre Kinder nach einer Scheidung nicht mehr bezahlen können. Vielen drohe das Abrutschen in die Obdachlosigkeit.

Das Europäische Rote Kreuz fordert daher von der EU-Kommission und den EU-Regierungen, das Budget für die Nahrungsmittelhilfe des Roten Kreuzes in der EU deutlich zu erhöhen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2013)

Denkanstoß Nr. 21

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Zehn Jahre Agenda-Politik: Eigenlob stinkt!

von Gastautor Norbert Wiersbin

„Eigenlob stinkt“, sagt der Volksmund. Auf den Jubelfeiern zum Jahrestag der Agenda 2010 ergehen sich die geistigen und politischen Väter der umstrittenen Sozialreform in ihrer Hybris. Sie suhlen sich im Lichte der Scheinwerfer, diese vereinigten Täter. Das Eigenlob stinkt bis zum Himmel und nimmt den ungeladenen Zaungästen (den entrechteten Opfern der Jubilare) die Luft zum atmen. Während die einen Sekt schlürfen, droht den anderen der Erstickungstod. Verkommene Charaktere juckt das wenig, sie tanzen selbst auf Gräbern noch.

Aber kaum kommt Stimmung in der erlauchten Runde auf, treten auch schon die Spielverderber auf den Plan. Andrea Ypsilanti ist so eine, mit der schon seit langem kein Kanalarbeiter mehr spielen will. Andrea nervt mit ihren penetranten Verweisen auf die unübersehbaren Folgen für die Menschen und den sozialen Frieden. Das schmälert (kurzzeitig) die Feierlaune. Zugenommen habe nur die prekäre Beschäftigung, Leiharbeit, Aufstocker und Minijobs, ätzt die Ungeliebte.1 Während ein weiterer Tusch und ein gröhlendes „Prosit“ die ungebetene Störung übertönt.

Andrea Ypsilanti hatte mal Gewicht in ihrer Partei, zumindest für diejenigen, die keine Karriere im Tiefbau anstrebten. Sigrid Karpelis-Sperk, Ottmar Schreiner, Johano Strasser und wenige andere standen ihr damals zur Seite, strengten gemeinsam ein Mitgliederbegehren an. Vergebens, wie erwartet. Gegen jede Vernunft und ungehört aller Mahner wurde die Agenda durchgeboxt, die Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben und die politisch gewollte Armut salonfähig.