„Ärzte der Schattenwirtschaft“

Geschrieben von Michael Lange. Veröffentlicht in Gesundheit

Trotz allgemeiner Versicherungspflicht leben Hunderttausende ohne gültigen Krankenschutz. Sie sind auf Mediziner angewiesen, die gratis behandeln. Nun begehren die Ehrenamtlichen auf – und fordern einen Rettungsschirm für Mittellose.

Persönliche Anmerkung:

Aber auch wer z. B. durch Hartz IV einen Krankenschutz hat, ist nicht vor medizinischen Notlagen geschützt. So muss ich selbst seit 2008 in regelmäßigen Abständen von Hamburg nach Erlangen / Nürnberg in die dortige Universitätsklinik fahren, weil bei einer bestehenden Augenerkrankung für Augentropfen (Cyclosporin) ein Kassenrezept ausgestellt werden muss. Dieses Rezept könnte jeder Augenarzt in Hamburg ausstellen. Alle bisher angesprochenen und angeschriebenen Augenärzte verweigern jedoch grundsätzlich dieses Rezept. Aber nicht aus medizinischen Gründen, sondern einfach deshalb weil damit ihr Budget um ca. 35 Euro pro Monat belastet wird. Die Fahrtkosten nach Erlangen sind deutlich teuer. Nur die Fahrtkosten nach Erlangen muss ich natürlich vom Hartz IV – Regelsatz selbst bezahlen. Dagegen wurde vor dem Sozialgericht und dem Landessozialgericht in Hamburg gegen die Techniker Krankenkasse, team-arbeit-hamburg und dem Grundsicherungsamt geklagt. Beide Male wurden die Klagen eiskalt von den Richtern abgewiesen. Eine Revision wurde vom Landessozialgericht nicht zugelassen.

Grund: Der Gesetzgeber hat für solche Fälle keine Härtefallregelung erlassen.

Ausgerechnet die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas, hier Dr. Uwe, Christian Arnold aus Berlin stehen mir seit Jahren nicht nur diesbezüglich zur Seite.

Bekannt geworden ist Dr. Uwe, Christian Arnold u. a. durch den Filmbeitrag der ARD: „ Sie bringen den Tod – Sterbehelfer in Deutschland“:

hier der Filmbeitrag

PDF: Ärzte der Schattenwirtschaft