Das Asylbewerberleistungsgesetz

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Die Unterkunft wird gestellt, für den restlichen Lebensunterhalt erhielten Asylbewerber bislang 225 Euro - teils als Gutschein. Nach dem Verfassunsgerichtsurteil wird es künftig mehr sein. Der Gesetzgeber muss das entsprechende Gesetz ändern. Wie sind die Regelungen? tagesschau.de gibt einen Überblick.

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde im Jahr 1993 verabschiedet. Ursprünglich galt es nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens. Die Regelung wurde aber auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet - also etwa auf Kriegsflüchtlinge oder Menschen, deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt werden kann.

Leistungen oft als Wertgutschein

In Paragraf 3 sind die Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt geregelt. Sie wurden bislang vorrangig als Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gibt es ein monatliches Taschengeld. Bei einer Unterbringung außerhalb von Sammelunterkünften können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen gewährt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz in der jetzigen Form allerdings gekippt. Der Gesetzgeber muss die Leistungen neu regeln. Bis dahin gilt eine vom Gericht festgesetzte Übergangsregelung.

Von 225 Euro muss der Lebensunterhalt bestritten werden

Die Regelleistungen waren seit 1993 unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten in Deutschland seitdem um etwa 30 Prozent gestiegen sind. Die Leistungen betrugen für Volljährige bislang etwa 225 Euro pro Monat. 41 Euro davon waren ein so genannter Taschengeldbetrag, die verbleibenden 184 Euro wurden als Bar- oder Sachleistung gewährt. Wegen des hohen Verwaltungsaufwands, den die Sachleistungen wie etwa Essensgutscheine verursachen, zahlten die meisten Bundesländer überwiegend Bargeld aus.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge künftig an der Hilfe orientieren, die auch deutsche Staatsbürger bekommen - also etwa Hartz-IV-Empfänger. Bis das Gesetz entsprechend geändert ist, gilt laut dem Gerichtsbeschluss folgende Übergangsregelung: Volljährige Asylbewerber erhalten Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich, 130 Euro davon in bar. Der Betrag orientiert sich am Hartz-IV-Regelsatz von 374 Euro abzüglich bestimmter dort vorgesehener Ausgaben, die für Flüchtlinge in der Regel nicht relevant sind. Das sind etwa Haushaltsgeräte oder Möbel.

Unterbringung wird gestellt - oft in Sammelunterkünften

Die Unterkunft wird für Asylbewerber gestellt. Wo genau Asylbewerber untergebracht werden, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Oft sind es große Sammelunterkünfte. Alle anderen Kosten - Haushalt, Kleidung, Ernährung, Freizeit, Bildung - müssen sie mit den staatlichen Leistungen bestreiten.

Arbeiten - und damit Geld verdienen - dürfen Asylbewerber im ersten Jahr in Deutschland nicht, danach nur dann, wenn sich sonst niemand für den betreffenden Job findet. Erschwerend kommt hinzu, dass Asylbewerber der sogenannten Residenzpflicht unterliegen, also nicht dorthin fahren können, wo es eventuell Arbeit für sie gibt. Wo die Grenzen der Bewegungsfreiheit enden, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Im Jahr 2010 erhielten etwa 130.000 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Quelle: tagesschau.de vom 20.07.2012