Mehr Geld für Asylbewerber?

Veröffentlicht in Integration

Bessere Leistungen für Asylbewerber verlangen Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Beide Länder haben eine Initiative im Bundesrat beschlossen und wollen einen Entschließungsantrag einbringen. Danach würde sich die Unterstützung in Zukunft nach dem Sozialgesetzbuch richten und in der Verantwortung des Bundes liegen. Dieser müsse Klarheit für alle Beteiligten schaffen, forderte der schleswig-holsteinische Innenminister Andreas Breitner (SPD).

Bisher sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Länder und Kommunen verantwortlich. "Mit der Eingliederung in die Sozialsysteme würde eine unerträgliche Diskriminierung der Flüchtlinge endlich aufhören", betonte die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Irene Alt (Grüne). Hintergrund des Vorstoßes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen Sätze unzureichend waren.

Kirchen fordern Gleichbehandlung

Die evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz begrüßten den Vorstoß der beiden Bundesländer: "Es ist die Verpflichtung des Staates, die Würde bedürftiger Menschen zu wahren, indem sie existenzsichernde Leistungen erhalten", sagte der Beauftragte der evangelischen Kirchen und diakonischen Werke, Thomas Posern. Die Menschenwürde dürfe nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status und der Dauer des Aufenthalts abhängig gemacht werden. Aus Sicht der Kirchen sind gesonderte Regelungen von Transferleistungen für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete nicht notwendig. Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland hätten die Menschen Anspruch auf ein gesichertes Existenzminimum, fügte Posern hinzu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte kritisiert, dass die Leistungen für Asylbewerber seit 1993 nicht mehr angepasst worden waren. Daraufhin einigten sich die Länder im August auf einheitliche und im Schnitt um 50 Prozent höhere Sätze. Laut Integrationsministerium in Mainz erhalten beispielsweise alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende nun monatlich 346 Euro statt bisher 224,97 Euro und Jugendliche mit Beginn des 15. Lebensjahres 271 Euro statt bisher 199,40 Euro. Dies orientiere sich an den Bezügen von Hartz-IV-Empfängern.

Quelle: tagesschau.de vom 26.9.2012