EU einigt sich auf neues Asylrecht

Geschrieben von Dietmar Hamann. Veröffentlicht in Integration

Alle EU-Länder sollen Verfolgte künftig gleich behandeln - das ist der Kern der neuen gemeinsamen Asylpolitik der Europäischen Union. 15 Jahre wurde über die Reform verhandelt. Nun billigten die EU-Innenminister in Luxemburg das Gesetzespaket. Fünf Rechtstexte sollen sicherstellen, dass Verfolgte überall in der EU dieselben Regeln vorfinden und besseren Schutz erhalten. Die neuen Vorgaben sollen Mitte des Jahres in Kraft treten.

Missbrauch und Schwachstellen, die es bisher in Europa gibt, sollen beseitigt werden. Denn innerhalb der EU war der Schutz für Asylbewerber bisher sehr verschieden: Deutschland hat ein funktionierendes Asylsystem, Griechenland steht immer wieder wegen Verletzung der Standards in der Kritik. Ob jemand in Europa Asyl bekommt oder nicht, hängt weniger von seiner Lage - etwa einer politischen Verfolgung - ab, sondern davon, wo er seinen Antrag stellt.

Mehr Rechte für Asylsuchende

Vieles wird nun präziser - und vor allem einheitlich - geregelt, etwa die Asylgründe. Die EU-Staaten müssen Anträge schon innerhalb von sechs Monaten bearbeiten, nur in komplizierten Fällen kann es bis 18 Monate dauern. Die Asylverfahren werden EU-weit vereinheitlicht. Zugleich erhalten die Bewerber bessere Einspruchsrechte in ihrem Verfahren. Der Schutz für Minderjährige wird erhöht, so haben sie nun ein Recht auf Zugang zur Schulbildung. Es gibt weniger Möglichkeiten zur Inhaftierung und eine bessere Gesundheitsversorgung. Eine Arbeitserlaubnis erhalten Asylsuchende schon nach neun statt bisher nach 12 Monaten.

Asylanträge sind aber weiterhin in dem Land zu bearbeiten, in dem der Bewerber erstmals in die EU einreist. Dieses Prinzip geht zurück auf die sogenannte Dublin-Verordnung von 2003. Eine europaweite Verteilung von Flüchtlingen gibt es also nach wie vor nicht. Mittelmeerstaaten wie Griechenland, Zypern und Malta, wo die meisten Flüchtlinge ankommen, verlangten von Nordländern erfolglos Ausnahmen im Fall eines Flüchtlingsansturms.

Flughafenverfahren bleibt

Auf Druck von Deutschland blieb das sogenannte Flughafenverfahren erhalten, mit dem offenkundig aussichtslose Antragsteller rasch ausgewiesen werden können. Im Kampf gegen Kriminelle bekommen Polizei und Justiz Zugriff auf die Datenbank Eurodac, in der Fingerabdrücke von Asylsuchenden drei Jahre lang gespeichert werden.

Bundesinneminister Hans-Peter Friedrich lobte die Reform als "weltweit modernstes Flüchtlingsrecht mit hohen Standards". EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström geht davon aus, dass Asylverfahren künftig "fairer, schneller und besser" entschieden werden können. Im vergangenen Jahr wurden 330.000 Asylanträge in der EU gestellt.

Das Europaparlament wird in der nächsten Woche das Asylpaket noch formal verabschieden, was als gesichert gilt.

Quelle: Tagesschau.de vom 7.6.2013