Kinder erhalten Beschwerderecht bei der UNO

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Kinder sollen sich nach dem Willen vieler Staaten künftig direkt bei den Vereinten Nationen (UN) beschweren können, wenn ihre grundlegenden Menschenrechte verletzt werden. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ist am UN-Sitz in Genf von 18 Staaten unterzeichnet worden, darunter Deutschland.

Wenn Kinder vor den Gerichten ihrer eigenen Länder kein Gehör finden oder es dort gar keine funktionierende Justiz gibt, sollen sie - auch mit Unterstützung von Hilfsorganisationen - die Vereinten Nationen einschalten können. Hat die Beschwerde eines Kindes vor dem UN-Ausschuss Erfolg, können die Vereinten Nationen dem betroffenen Staat Empfehlungen aussprechen, wie der Fall zu lösen ist. In besonders schweren Fällen kann der Ausschuss auch ein Untersuchungsverfahren gegen das Land einleiten.

Von Deutschland unterstützt

Das maßgeblich von der Bundesregierung initiierte und unterstützte Zusatzprotokoll tritt in Kraft, sobald es von mindestens zehn Staaten ratifiziert wurde. "Dieses Protokoll ist ein großer Schritt vorwärts beim internationalen Schutz der Rechte der Kinder", sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder nach der Unterzeichnung in Genf.

"Deutschland wird sich bemühen, dieses Protokoll schon bald zu ratifizieren", versprach Schröder. Zugleich appellierte die CDU-Politikerin an alle Staaten, sich anzuschließen und damit weltweit für einen besseren Schutz der Kinderrechte zu sorgen. Der Fortschritt sei überfällig. Die im Jahr 1990 angenommene Kinderrechtskonvention sei bislang die einzige der neun UN-Menschenrechtskonventionen, die nicht individuell eingeklagt werden könne.

Kinderschutz der UN

Die UN-Kinderkonvention garantiert Minderjährigen unter anderem das Recht auf Schutz vor Misshandlung, vor sexuellem Missbrauch und auch davor, als Soldat in den Kampf geschickt zu werden.