08.01.2015 Armut darf nicht individualisiert werden

Geschrieben von Markus Harmann. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Der Kölner Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel ist neuer Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak). Er wurde von der nak-Delegiertenkonferenz einstimmig für zwei Jahre gewählt und trat am 1. Januar 2015 die Nachfolge von Joachim Speicher vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Hamburg an.

"Armut ist kein persönliches Pech, keine Laune der Natur und darf nicht einfach individualisiert werden", sagte Hensel anlässlich seines Amtsantritts. Die Armut so vieler Einzelner gehe alle an. "Es kann in Deutschland etwas dagegen getan werden: durch eine veränderte Bildungspolitik, eine bedarfsgerechte Regelsatzberechnung und eine Arbeitsmarktpolitik, die aktiv gegen die zunehmende Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit antritt." Es gehe um die gezielte Weiterentwicklung des Sozialstaats zu mehr sozialer Gerechtigkeit.

In der Nationalen Armutskonferenz (nak) arbeiten Menschen mit und ohne Armutserfahrung zusammen. "Ich bin davon überzeugt, dass durch die Mitarbeit von Menschen mit Armutserfahrung im politischen Prozess, durch ihren Einbezug und ihre Überzeugungskraft ein Veränderungsimpuls für politische Verantwortungsträger ausgeht, der nicht länger übergangen werden darf", sagte Hensel. "Gute und kluge politische Lösungen erwachsen aus dem Dialog mit den Menschen, die Ahnung von der Sache haben. Der gesellschaftliche Zusammenhalt darf nicht weiter gefährdet werden."

Dem Sprecherkreis gehören neben Hensel auch Werena Rosenke (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe), Michael David (Diakonie Deutschland) und Robert Trettin (Armutsnetzwerk) an.

Woche der Diakonie in Sulingen

Geschrieben von Dietmar Hamann. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Im Rahmen der Woche der Diakonie präsentierten sich am 10. September 2014 unter anderen der Armutsnetzwerk e.V. und die Gruppe Sulingen des Blauen Kreuzes in der Evangelischen Kirche (BKE) mit Informationsständen auf dem Markt in Sulingen. Wichtigstes Anliegen war dabei, den Einwohnern und Besuchern der Stadt das aktive Engagement dieser Gruppen zu zeigen. Wenn auch verhalten, interessierten sich einige Bürger für die Arbeit der Selbsthifeprojekte. BKE und Armutsnetzwerk werden auch zukünftig enger zusammenarbeiten. „Wir sehen die Öffentlichkeitsarbeit als ein ganz wichtiges Element unserer Arbeit an“, postulieren Reiner Lübbering vom BKE und Dietmar Hamann vom Armutsnetzwerk einhellig, „Ähnliche Veranstaltungen werden wir auch weiterhin gemeinsam gestalten.“

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen

Geschrieben von Michael David. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Erst am 10.09. hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 23. Juli bezüglich der anhängigen Verfahren zur Regelbedarfsermittlung in der Grundsicherung veröffentlicht.

Seine Entscheidungen fasst das BVerfG in der folgenden Pressemitteilung zusammen, über der dann der Link zum Urteil selbst steht:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-076.html

Zu den Regelungen für unter 25-Jährige hat das BVerfG noch nicht geurteilt.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht positiv zu den Regelsätzen geäußert. Es hat lediglich betont, dass die Festlegung der Regelsätze Aufgabe der Politik ist und den Ball zurück gespielt. Die Mängel sind nicht so groß, dass das Gesetz außer Kraft gesetzt wird. Das Gericht setzt sich nicht an die Stelle des Gesetzgebers

Die Leistungen sind „noch verfassungsgemäß“. Das heißt: Note 4, ausreichend, knapp nicht durchgefallen.

Die Bedarfe, die nicht tragfähig ermittelt wurden, sind auf der Basis der anstehenden Regelbedarfsberechnung auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 nach zu ermitteln. Die EVS wird gerade ausgewertet. Damit gibt es einen klaren Handlungsauftrag an die Gesetzgebung in 2015 und 2016.

Das Gericht äußert einige Zweifel daran, ob der Gesetzgeber die in der EVS ermittelten Bedarfe hinreichend berücksichtigt hat:

  • Beim Haushaltsstrom ist der gestiegene Bedarf aufgrund steigender Preise schon vor der regelmäßigen Fortschreibung anzupassen.
  • Der Mobilitätsbedarf ist nicht hinreichend gedeckt. Hier wurden die Kosten für ein KfZ pauschal herausgestrichen – unabhängig davon, ob überhaupt Alternativen im öffentlichen Personennahverkehr bestehen.
  • Der Bedarf an langlebigen Gütern wie Waschmaschine oder Kühlschrank ist nicht gedeckt. Hier gibt es bisher nur Darlehen. Das BVerfG fordert Zuschüsse ein.
  • Im Bildungs- und Teilhabepaket müssen die abgedeckten Bildungs- und Teilhabeangebote ohne weitere Zuzahlungen erreichbar sein. So müssen z.B. Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe erstattet werden.
  • Bei der Fortschreibung der Regelsätze muss die Preisentwicklung ausschlaggebend sein, nicht die Lohnentwicklung.

Das Gericht hat die Kritik an der Regelsatzermittlung bestätigt. Nach Berechnungen der Wohlfahrtsverbände, die auch das Gericht zitiert, wurden rund 70 € von den ermittelten Bedarfen abgezogen. Es bestehen Zweifel, ob diese Lücken einfach so durch Verzicht an anderer Stelle ausgeglichen werden können. Gestrichen wurden z.B. die Verbrauchspositionen für einen Weihnachtsbaum, zusätzliche Kinderbetreuung, Waschmaschine und Kühlschrank, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Zimmerpflanzen, Kinderfahrrad, Balkonpflanzen. Kleine Kinder sollen von weniger als 3 Euro am Tag für Lebensmittel satt und gesund bleiben. Das Gericht hat das nicht befürwortet, sondern betont, dass diese Frage in der politischen Auseinandersetzung zu lösen ist. Die nak schlägt vor, zur Bedarfsermittlung neben der Statistik ergänzende Untersuchungen über die tatsächlich nötigen Verbrauchskosten heranzuziehen. Eine Kommission aus Betroffenen, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften sollte die Regelbedarfsermittlung begleiten.

Viele Bedarfe sind weder im Regelsatz pauschaliert enthalten, noch gibt es Zuschüsse. Wer eine Mietkaution bezahlen muss, einen Kühlschrank braucht, Stromnachzahlungen zu leisten hat oder neue Kleidung braucht, weil die Kinder schneller als geplant wachsen, bekommt heute nur ein Darlehen. Für diese Darlehen werden dann monatelang, manchmal jahrelang, 10% vom Regelsatz abgezogen. Die nak fordert schon seit langem, dass wir wieder Zuschüsse für unregelmäßige Bedarfe brauchen.

Auch die regelmäßigen Bedarfe sind nicht sauber genug ermittelt. Für Fahrtkosten sind zum Beispiel weniger als 25 € vorgesehen. In der Kleinstadt mag das reichen. In einer Großstadt wie Berlin ist selbst das Sozialticket teurer als 35 €. Wegen Schwarzfahren kommt es immer wieder zu Strafforderungen und Gefängnisaufenthalten. Da wäre es doch wesentlich sinnvoller, den Leistungsbeziehenden einfach eine echte Fahrkarte zu geben und dadurch viele Gefängnis- und Resozialisierungskosten zu sparen.

Statt die Leistungskontrolle in den Vordergrund zu stellen brauchen wir mehr Respekt, Anteilnahme und die Würdigung der eigenen Motivation. Hartz-IV-Empfänger müssen in ihren Bemühungen ernst genommen statt wie unmündige Kinder behandelt werden. Die arbeitsmarktpolitischen Mittel wurden in den letzten Jahren um mehr als die Hälfte reduziert. Das war ein großer Fehler.

Wir wünschen uns, dass mit den anstehenden Reformen nicht nur „Rechtsvereinfachung“ im Sinne der Behörden in den Blick genommen wird. Wir brauchen leichter verständliche Bescheide, einfachere Regeln und feste Ansprechpartner für die Betroffenen. Das A und O ist der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Beraterinnen und Beratern, die auch direkt erreichbar sind. Die geltende Sanktionspraxis muss beendet werden, die Sonderregeln für unter 25-Jährige gehören abgeschafft.

Einige Wohlfahrtsverbände haben wie folgt kommentiert:

http://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-leben-sicher-stellen-15616.html

http://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/aktuelles-urteil-des-bverg

http://www.der-paritaetische.de/pressebereich/artikel/news/presseerklaerung-des-hauptgeschaeftsfuehrers-des-paritaetischen-ulrich-schneider-zum-heutigen-bund/

nak-Positionen zur Grundsicherung sind hier zu finden:

http://nationalearmutskonferenz.de/data/nak_positionspapier_grundsicherung.pdf

http://nationalearmutskonferenz.de/data/14-01-27%20nak-Positionspapier%20Existenzminimum%20Teilhabe.pdf

http://www.menschenwuerdiges-existenzminimum.org/wp-content/uploads/2013/05/broschuere_existenzminimum.pdf

Die Nationale Armutskonferenz warnt vor Massenarmut unter Senioren

Geschrieben von Christian Böhme. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zur Altersarmut: Die Nationale Armutskonferenz warnt vor Massenarmut unter Senioren

Die Nationale Armutskonferenz (nak) begrüßt die heute vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Berlin vorgestellte Expertise zur Altersarmut in Deutschland. Darin warnt der Verband vor einer „Lawine der Altersarmut“ und fordert die Bundesregierung zu einer Reform der Altersgrundsicherung auf. Die nak schließt sich den Forderungen des Paritätischen an. Wenn die Bundesregierung weiterhin die Altersarmut unterschätze, drohe in wenigen Jahren eine Massenarmut unter Senioren.

„Dass derzeit nur 2,7 Prozent der Rentner in der Bundesrepublik auf Grundsicherung angewiesen sind, scheint die Bundesregierung in völlige Gelassenheit zu versetzen. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsempfänger in den vergangenen zehn Jahren bereits um über 80 Prozent gestiegen. Selbst vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass sich die Zahl der Betroffenen in den nächsten zehn Jahren vervierfachen wird“, sagt Joachim Speicher, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz.

„Das Alter wird zunehmend zu einem der größten Armutsrisiken“, so Speicher weiter. Besonders betroffen seien Beschäftigte im Niedriglohnsektor, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Brüchen in der Erwerbsbiografie.

„Das Dramatische an Altersarmut ist, dass es für die Betroffenen kaum Hoffnung auf Besserung mehr gibt. Während jüngere Menschen noch Wege aus der Armut finden können, haben ältere Menschen mit dem Eintritt in den Ruhestand wenig Chancen, ihre finanzielle Situation zu verbessern“, warnt Joachim Speicher.

Die Nationale Armutskonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Regelsätze in der Grundsicherung bedarfsgerecht zu erhöhen. Darüber hinaus müssten die seit Jahren steigenden Stromkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Nicht zuletzt sei es notwendig, wieder einmalige Leistungen auf Antrag zu gewähren. „Wenn die Waschmaschine kaputt geht, brauchen die Menschen sofort Ersatz. Die Menschen dazu aufzufordern, das Geld für eine Neuanschaffung monatlich anzusparen, ist völlig lebensfern“, so Joachim Speicher.

Christian Böhme

Pressesprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak)
c/o Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. 
Wandsbeker Chaussee 8 • 22089 Hamburg

Telefon: 040 - 41 52 01-59
Fax: 040 - 41 52 01-38
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Internet: www.nationalearmutskonferenz.de | www.paritaet-hamburg.de

7. Bayerische Armutskonferenz

Geschrieben von Autor bekannt. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Am 30.07.2014 fand in Nürnberg unter der Federführung der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Titel: WOHNEN - EIN MENSCHENRECHT! die 7. Bayrische Armutskonferenz statt.

„Wir haben keine Zeit mehr, Wohnraummangel wird zum Armutsrisiko, weil Angebot und Nachfrage nicht mehr zusammenpassen. Wir brauchen schnell umsetzbare Konzepte und Ideen, damit Menschen aus dem Niedriglohnsektor oder Menschen mit Behinderungen, mit Migrationshintergrund oder Senioren auch angemessen und bezahlbar wohnen können“, kommentierte BRK-Vizepräsidentin und Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Brigitte Meyer, die prekäre Situation in Bayern.

Es kann festgestellt werden, dass in Bayern viele Initiativen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereich entstanden, die sich mit dem Problem der Armutsbewältigung befassen.

Forderungen, die in einem der Workshops erarbeitet wurden, um einer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt entgegen zu wirken sind:

  • Wir brauchen Aufklärung der breiten Öffentlichkeit, dass das Thema breite Bevölkerungskreise betrifft
  • Die Vermieter sollten unbedingt einbezogen werden.
  • Die Jobcenter müssen Mietübernahmebescheinigungen schneller erteilen. Es braucht Ansprechpartner für Menschen von außen, z.B. für Vermieter. Die Mietobergrenzen müssen den Gegebenheiten angepasst werden.

Im Namen des Armutsnetzwerk e.V. gab Carmen Hollenbach, 2.Vorsitzende, zu bedenken, dass es, um erst gar nicht in die Gefahr zu laufen Obdachlos zu werden, dringend notwendig wäre, dass das Jobcenter schneller arbeitet. Die Vorgehensweise, „wir brauchen noch diesen Nachweis, dieses Schreiben und noch ihr Scheidungsurteil usw., bringt die Menschen in eine prekäre Situation, die im schlimmsten Fall so aussieht: Die Betroffenen haben keine Möglichkeit die Unterlagen  schnell beizubringen (Unterhaltsregelung, Scheidungsurteil, usw.). Die Konsequenz ist, dass die Miete seitens des Jobcenters nicht übernommen wird. Aus diesem Grund kommt es oft zu einer unnötigen und ungerechtfertigten Räumungsklage und der Schritt zur Obdachlosigkeit ist nicht mehr fern. 

An einer Podiumsdiskussion beteiligten sich Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr; Ulrich Maly, Präsident, Deutscher Städtetag; Oberbürgermeister, Stadt Nürnberg; Frank Thyroff, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft mbH Nürnberg, Beatrix Zurek, Vorstandsvorsitzende, Bayerischer Mieterbund; Karin Lohr, Geschäftsführerin, Verein Bürger in Sozialen Schwierigkeiten BISS und Michael Bammessel, Präsident, Diakonie Bayern. Die Moderation hatte Birgit Harprath, Bayerischer Rundfunk.

Es entstand der Eindruck, es würde hier nur über deren "Verwaltung" diskutiert. Wichtig schien das Thema der Standards für die notwendigen noch nicht vorhandenen Sozialwohnungen. Ein konkretes Programm zur Lösung der Problematik wurde nicht benannt. "Wer auf der Straße wohnt hat andere Probleme als Standards", bemerkte C. Hollenbach.

Das Armutsnetzwerk sieht den wesentlichen Grund der Misere in einer verfehlen Politik im sozialen Wohnungsbau. In der Praxis werden durch die Jobcenter Darlehen vergeben, um Rückstände in den Zahlungen der immens gestiegenen Wohn- und Nebenkosten vorerst auszugleichen. Das kann jedoch in keinem Fall zu einer befriedigenden Lösung beitragen.

Angela Pfister-Resch, Leiterin der Wohnungsnotfallhilfe der Arbeiterwohlfahrt im Landkreis München berichtete, dass die Situation in den Beratungsstellen trotz der guten Absicht der Bayrischen Staatsregierung, jährlich 70.000 Wohnungen fördern zu wollen, äußerst angespannt sei.

Das Armutsnetzwerk merkt an, dass im Nationalen Reformprogramm (NRP) der Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich keine Zielstellung vorhanden ist.  Die Millionen Alg-II-Empfänger, Rentner, und Menschen die sich schämen arm zu sein, nicht aber Leistungen in Anspruch nehmen, brauchen eine schnelle unbürokratische Lösung.

 

9. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

Geschrieben von Dietmar Hamann. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Die jährlichen Treffen von Menschen mit Armutserfahrungen haben eine lange Tradition. Ihr zentrales Ziel ist die Partizipation der Menschen, die von Armut betroffen oder bedroht sind. Das 9. Treffen in Hamburg widmet sich dem Thema „Armut und Teilhabe“. 

Im Mittelpunkt der Veranstaltung können z.B. solche Fragen stehen:

Was verstehen die Betroffenen unter Teilhabe?
Welche unterstützenden Netzwerke gibt es, die Teilhabe fördern?
Was können Tauschnetzwerke leisten?Was brauchen wir, damit von Armut Betroffene in ihren Organisationen effektiv und nachhaltig arbeiten und sich vernetzen können? Wie kann politische Teilhabe von
Menschen mit Armutserfahrungen in der nak gelingen?
Was können wir tun, damit soziale und kulturelle Teilhabe für alle Menschen umfassend gelingt?

Achtung!  Die Anmeldefrist bis zum 1.8.2014 verlängert worden.


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Aktionswoche der Schuldnerberatung: Nationale Armutskonferenz warnt vor den katastrophalen Folgen der steigenden Energiepreise und fordert eine sozial gerechte Energiewende

Geschrieben von nak - Böhme. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

„Und dann war’s plötzlich dunkel und kalt… Energieschulden – Energiesperren“ – Bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 23. bis 27. Juni

Die Nationale Armutskonferenz warnt vor den katastrophalen Folgen der steigenden Energiepreise und fordert eine sozial gerechte Energiewende

Eine sozial gerechte Energiewende fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) angesichts der bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung, die vom 23. bis 27. Juni unter dem Motto „Und dann war’s plötzlich dunkel und kalt… Energieschulden – Energiesperren“ stattfindet. Die Kosten für Energie dürften für Haushalte mit niedrigen Einkommen nicht zu einer immer größeren Belastung und somit zu einem höheren Armutsrisiko werden.

„Die Versorgung mit Energie muss ein Menschenrecht sein. Strom, Gas und Waser sind Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe“, sagt Kurt Klose, stellvertretender Sprecher der nak, „daher muss der Sozialstaat eine Grundversorgung sicherstellen.“

Die seit Jahren drastisch steigenden Strompreise bringen immer mehr Haushalte zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten, so die nak. Das zeigen auch die Zunahme der Stromsperren und die vermehrten Anfragen von verzweifelten Menschen in den Schuldnerberatungsstellen. „Von der Kostenexplosion sind insbesondere Menschen betroffen, die Sozialleistungen beziehen und Geringverdiener. Wenn die steigenden Kosten der Energiewende nicht sozial gerecht verteilt werden und endlich auch die energieintensiven Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, hat dies katastrophale Folgen für die Betroffenen“, warnt Kurt Klose, „Familien mit Kindern, chronisch Kranken oder alten Menschen Strom bzw. Gas abzustellen, ist menschenunwürdig. Ein Leben ohne Energie ist heutzutage nicht mehr zumutbar.“

Die nak unterstützt die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Sie fordert, die gesetzlichen Hürden für Energiesperren durch Energieunternehmen deutlich zu erhöhen, bei Sozialleistungen die tatsächlichen Energiebedarfe zu berücksichtigen, Zuschüsse und Darlehen für Energieschulden zu gewähren, energetische Gebäudesanierung warmmietneutral zu gestalten und die Energiesparberatung und Energieschuldnerberatung zu fördern.

Weitere Informationen zur Aktionswoche unter www.aktionswoche-schuldnerberatung.de

 Bei Rückfragen:

Kurt Klose, Stellvertretender Sprecher des Sprecherkreises der Nationalen Armutskonferenz, Insolvenz- und Schuldnerberater, c/o Beratungszentrum Bramloge, Tel.: 04456/94 88 50, | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Christian Böhme

Pressesprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak)
c/o Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. 
Wandsbeker Chaussee 8 • 22089 Hamburg

Telefon: 040 - 41 52 01-59
Fax: 040 - 41 52 01-38
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Internet: www.nationalearmutskonferenz.de | www.paritaet-hamburg.de