„Für wie naiv hält Minister Altmaier die Verbraucher?“

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Die stellvertretende nak-Sprecherin Michaela Hofmann fordert, dass der Regelsatz für ALG II-Empfänger unverzüglich angehoben wird

Während die Bundesnetzagentur mit ihrer Ankündigung über horrend steigende Energiekosten für das Jahr 2013 schockiert, diskutiert Bundesumweltminister Peter Altmaier am runden Tisch darüber, wie sich Energie sparen lässt. „So sehr wir Überlegungen zur Energieeffizienz begrüßen – für wie naiv hält Bundesumweltminister Altmaier die Verbraucher? Die steigenden Strompreise gehen vor allem auf politische Entscheidungen zurück und sind auf keinen Fall allein durch Sparmaßnahmen der Verbraucher aufzufangen“, erklärt Michaela Hofmann, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak). Beispielsweise würden momentan ausgerechnet energieintensive Unternehmen finanziell entlastet, was der Verbraucher mitzahlen müsse.

Armutsnetzwerk fordert „Umfairteilen“ – Vermögen verpflichten!

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Das Armutsnetzwerk als bundesweite Interessenvertretung von Armut- und Ausgrenzung bedrohter und betroffener Menschen ruft zur Teilnahme an den am 29. September in 44 Städten stattfindenden Aktionen des Bündnisses „Umfairteilen – Reichtum besteuern!“ auf.

 

„Als Armutsnetzwerk und Unterstützer des Bündnisses „Umfairteilen“ fordern wir die notwendige stärkere Besteuerung hoher Einkommen und von Vermögen.“ so Dietmar Hamann, Vorstand des im Jahr 2011 gegründeten Armutsnetzwerkes.

„Artikel 14 des Grundgesetzes weist ausdrücklich darauf hin, dass Eigentum verpflichtet und sein Gebrauch dem Allgemeinwohl dienen soll. Dass dies immer weniger der Fall ist, wurde jüngst durch die Veröffentlichung des Entwurfes des Vierten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung deutlich: die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte verfügen über die Hälfte des gesamten Nettovermögens während die ‚unteren‘ Einkommensschichten über immer weniger verfügen!

Die soziale Schere zwischen Arm und Reich wird so immer mehr zur unüberbrückbaren sozialen Kluft zwischen oben und unten mit all den dazugehörigen Verwerfungen für unsere Gesellschaft.

 

„Als Armutsnetzwerk fordern wir durch die UMFAIRTEILUNG von Reich zu Arm; die Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe an Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Kultur von der Wiege bis ins Alter.“ so Brigitte Hartung Vorstand im Netzwerk.

 

Andreas Geiger           Pressesprecher Armutsnetzwerk

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Reichtumsbericht: Bündnis Umfairteilen warnt vor Spaltung

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Pressemeldung des Bündnisses umFAIRteilen vom 18.9.2012

Als Bestätigung seiner Kritik an der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft bewertet das Bündnis „Umfairteilen“ die heute bekannt gewordenen Zahlen des neuen Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Das Bündnis bekräftigt seine Forderung nach einer deutlich stärkeren Steuerbelastung reicher Haushalte in Deutschland. „Wenn es überhaupt noch eines Beleges für die Möglichkeit und die Notwendigkeit der Umverteilung in Deutschland bedurft hätte, so ist dieser nun mit dem amtlichen Armuts- und Reichtumsbericht gegeben“, stellt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes fest. „Wenn sich derart riesige Vermögen auf immer weniger Menschen in Deutschland konzentrieren, wie es der Bericht feststellt, ist für eine jede Regierung dringender Handlungsbedarf gegeben“, mahnt Schneider. Nach Regierungsangaben hat sich das private Nettovermögen seit 1992 auf rund 10 Billionen Euro mehr als verdoppelt, wobei über die Hälfte dieses Vermögens im Besitz von nur zehn Prozent der Bevölkerung ist.

Angesichts der gleichzeitig wachsenden öffentlichen Finanznot und einer zunehmenden sozialen Ungleichheit fordert das Bündnis eine rigorose steuerpolitische Kehrtwende. „Allein die privaten Vermögen des reichsten Prozents der Bundesbürger sind höher als alle Schulden von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Wir brauchen eine spürbare Umverteilung von Reich zu Arm, damit Politik auch künftig noch Gestaltungsspielräume und der Sozialstaat eine Zukunft hat“, fordert Jutta Sundermann von Attac Deutschland. Konkret fordert das Bündnis eine dauerhafte Vermögenssteuer sowie eine einmalige Vermögensabgabe, um reiche Haushalte in Deutschland deutlich stärker als bisher für die Finanzierung des Gemeinwesens heranzuziehen.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis „Umfairteilen – Reichtum besteuern!“ gehören bisher auf Bundesebene über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen an: Von Attac, Gewerkschaften und Sozialverbänden über Migrantenverbände, Jugend- und Studierendenorganisationen bis hin zur Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe. Am 29. September 2012 findet ein bundesweiter Aktionstag statt mit Kundgebungen in Berlin, Bochum, Frankfurt am Main, Köln und Hamburg sowie weiteren Aktionen an mehr als 30 Standorten.

Weitere Termine

Von der Leyens Armuts- und Reichtumsbericht liefert sozialen Sprengstoff

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Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), kommentiert den Entwurf aus dem Hause von der Leyens

Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), sieht in dem jetzt bekanntgewordenen Entwurf des Armut- und Reichtumsberichts von Sozialministerin Ursula von der Leyen sozialen Sprengstoff: „Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung verfügen nach dem Bericht über die Hälfte des gesamten Nettovermögens in Deutschland, während die Hälfte der Bevölkerung insgesamt einen Anteil von lediglich einem Prozent aufweist. Der dramatische Trend setzt sich also fort: Unverschämter Reichtum hier und verschämte Armut dort“, resümiert Beyer.

Überdies hält der nak-Sprecher den Hinweis von der Leyens, wonach „nur“ 2,45 Prozent der über 65-Jährigen von der Grundsicherung Gebrauch machen, „für Verschleierungstaktik, weil die Ministerin die deutlich höhere Dunkelziffer verschweigt“. Von einer beträchtlichen Dunkelziffer spricht auch die Böckler-Stiftung in einer ihrer jüngst erschienenen Expertisen. Eines Landes wie Deutschland unwürdig findet Beyer auch, dass nach dem Entwurf 60 Prozent der Kinder in Haushalten, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, einem Armutsrisiko von 60 Prozent ausgesetzt sind. Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden sind demnach zu 55 Prozent von Bedürftigkeit betroffen.

Auch Folgendes aus dem Entwurf von der Leyens ist aus Beyers Sicht nicht akzeptabel: „Dieser Bericht der Bundesregierung beweist, dass die Finanzkrise, die Reichen noch reicher gemacht hat, während die staatlichen Lasten auf Kosten der sozialen Sicherung zugenommen haben.“ Diesen Zusammenhang lege folgender Satz aus besagtem Entwurf der Ministerin nahe: Es sei „eine Verschiebung privater Forderungen und Verbindlichkeiten in staatliche Bilanzen feststellbar“.

Das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket muss endlich entbürokratisiert werden!

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Zum Weltkindertag am 20. September kritisiert nak-Sprecher Thomas Beyer Ineffektivität des Bildungs- und Teilhabepakets – Aktuelle Kommentierung des ISS belegt, dass „Überforderung der Eltern zum Programm wird“

Die negative Kritik an dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung lässt nicht nach. „Statt Kindern aus bedürftigen Familien mehr und bessere Partizipation zu bieten, erschwert und verstellt das Maßnahmenbündel in etlichen Fällen den Zugang zu Freizeit- und Kulturangeboten“, erklärt Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), anlässlich des Weltkindertages am kommenden Donnerstag. Es dränge sich die bittere Erkenntnis auf, dass für viele arme Kinder in Deutschland nach wie vor gelte: „Einmal abgehängt, für immer abgehängt.“

Anlass für diese Einschätzung ist eine aktuelle Kommentierung des Frankfurter Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS). Darin beziehen die beiden Autorinnen Gerda Holz und Evelyn Sthamer Stellung zu den Studien, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Hansestadt Hamburg in diesem Jahr zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht haben. Unter anderem stellen die zwei Wissenschaftlerinnen fest, dass „sich die Gefahr eines Verdrängungsprozesses weg von einer bisher durch die Kommune/Land gesteuerten Förderung und Angebotsnutzung hin zu einer durch die Eltern selbst zu regelnden Teilhabe in einem selbst von professionellen Fachkräften nicht überschaubaren Angebotsspektrum“, zeige. Ergo: „Die Überforderung der Eltern wird damit quasi zum Programm, mit dem Ergebnis einer niedrigen BuT-Nutzung“, schreiben Holz und Sthamer.

Auswertungen wie diese lassen aus Beyers Sicht nur folgenden Schluss zu: „Dieses Bürokratiemonster muss endlich entbürokratisiert werden, damit es nicht als Feigenblatt in die Geschichte staatlicher Armutsbekämpfung eingeht.“

Armutsgefährdung ist 2011 in Niedersachsen gestiegen

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Pressemitteilung des Landesbetriebes für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

Datum: 13. September 2012
Nummer 79/12

HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2011 in Niedersachsen bei 15,2 %. Wie der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) mitteilte, bedeutet dies gegenüber der Quote des Vorjahres von 14,5 % eine deutliche Zunahme um 0,7 Prozentpunkte. Für Deutschland insgesamt wurden eine Quote von 15,1 % und eine Zunahme von 0,6 Punkten gegenüber 2010 gemessen.

Bereits im Jahr 2005 lag die Quote in Niedersachsen bei 15,1 %. Im längerfristigen Vergleich mit dem Jahr 2005 ist damit scheinbar eine Stagnation der Armutsgefährdungsquote festzustellen. Der Verlauf der jährlichen Daten seit 2005 macht allerdings deutlich, dass der Trend einer über mehrere Jahre hinweg konstanten bis rückläufigen Quote mit dem Anstieg im Jahr 2011 beendet ist.

Nach internationalen Konventionen gelten diejenigen Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60 % des mittleren monatlichen Nettoeinkommens auskommen müssen. Die Berechnungen werden von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam vorgenommen. Sie erfolgen auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen lag in Niedersachsen 2011 bei ca. 1 398 Euro und die Armutsgefährdungsschwelle entsprechend bei 839 Euro, 3,3 % höher als im Jahr zuvor.

Die Quoten der relativen Armutsgefährdung wiesen zwischen den Bundesländern große Unterschiede auf. Sie lagen 2011 zwischen 11,3 % in Thüringen und 18,0 % in Hamburg. In 13 von 16 Bundesländern musste im Vorjahresvergleich eine mehr oder weniger starke Zunahme der Armutsgefährdung registriert werden. Die stärksten Zunahmen von mehr als einem Prozentpunkt gab es im Saarland und in Nordrhein-Westfalen. Nur in drei Ländern - Bremen, Sachsen und Thüringen - gab es Abnahmen.

Innerhalb Niedersachsens lag die Armutsgefährdungsquote in der Landeshauptstadt Hannover mit 20,1 % am höchsten; Hannover ist aber nicht mehr wie noch 2010 die Stadt mit der bundesweit höchsten Quote aller Großstädte. Auch im städtisch geprägten ostniedersächsischen Raum im Braunschweig sowie im Süden des Landes treten recht hohe Quoten auf. Demgegenüber ist die Armutsgefährdung im Westen und Nordwesten Niedersachsens deutlich geringer ausgeprägt.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen folgende Befunde der Sozialstatistiker:

  • 44% der Alleinerziehenden und 27 % der kinderreichen Familien sind armutsgefährdet.
  • Bei Erwerbslosen liegt die Quote sogar bei 56,7 %.
  • Gering Qualifizierte tragen ein Armutsrisiko von 38,5 %, hoch qualifizierte nur von 4,9 %.
  • 35,5 % der Ausländerinnen und Ausländer müssen als armutsgefährdet gelten; diese Quote ging gegenüber 2010 (36,7 %) allerdings zurück.
  • Die Armutsgefährdung im Alter nahm von 12,2 % (2010) auf 14,1 % im Jahr 2011 zu.

Besonders ältere Frauen tragen mit einer Quote von 16,2 % ein überhöhtes und gegenüber dem Vorjahr (13,7 %) schnell wachsendes Risiko.

Kostenfreier Download:
7 Tabellen mit weiterführenden Informationen

Methodische Erläuterungen

Die hier vorgelegten Daten basieren auf dem sogenannten "Regionalkonzept". Bei der Berechnung von Armutsgefährdungsquoten muss grundsätzlich entschieden werden, ob man diese Quoten auf Basis bundeseinheitlicher (Nationalkonzept) oder regionaler (Regionalkonzept) Durchschnittseinkommen und davon abgeleiteter Armutsrisikoschwellen (60 % des Medians) berechnet. Die amtliche Statistik berechnet für die Bundesländer und tiefer gegliederte Regionaleinheiten, z.B. Regierungsbezirke und Großstädte, beide Werte.

Berechnet man Armutsgefährdungsquoten auf Basis eines bundesdurchschnittlichen Einkommens, sind die Daten der verschiedenen Regionen auf den ersten Blick besser miteinander vergleichbar. Die Durchschnittseinkommen differieren aber nicht nur zwischen den einzelnen Personen, sondern auch sehr stark zwischen den Regionen Deutschlands. Dieser Effekt wird durch unterschiedliche regionale Preisniveaus, vor allem im Bereich der Mieten, teilweise ausgeglichen. Zudem geht es bei der Armutsmessung immer um die Ermöglichung sozialer Teilhabe, für die ein gewisses Einkommensminimum erforderlich ist. Diese Teilhabe bezieht sich immer auf das konkrete nahe soziale Umfeld - Nachbarn, Familie, Freunde, Quartier oder örtliche Gemeinschaft. Das erforderliche Einkommensminimum für soziale Teilhabe ist daher unterschiedlich hoch.

Im Ergebnis unterschätzen regionale Armutsquoten, die nach dem Nationalkonzept berechnet wurden, die Armut in Regionen mit relativ hohen Einkünften stark. Andererseits überschätzen sie die Armut in Regionen mit relativ niedrigen Einkünften. Die Armutsanalysen des LSKN basieren daher ausschließlich auf den nach dem Regionalkonzept berechneten Quoten. Die nach dem Nationalkonzept berechneten Quoten stehen im Internet (www.amtliche-sozialberichterstattung.de) aber gleichfalls zur Verfügung.

Ansprechpartner:
Herr Prof. Eichhorn, Tel. 0511 9898-2215
Frau Huter, Tel. 0511 9898-1616

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KRFD schlägt Alternative zum Familiensplitting vor

Geschrieben von KRFD. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Der Verband kinderreicher Familien Deutschlands schlägt eine Erhöhung  des Kindergrundfreibetrags und des Kindergeldes vor, um Familien steuerlich besser zu stellen. Dadurch können Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen gezielt unterstützt werden.

„Eine Erhöhung des Kindergeldes und des Steuerfreibetrages für Kinder auf 10.000 Euro pro Kind entlastet Familien mit einem oder zwei Kindern. "Das erreichen wir mit einem französischen Splitting nicht“, sagt Tanja zu Waldeck, Vorstandsmitglied. Mit einer Erhöhung  des Kindergrundfreibetrags auf 12.000 Euro ab dem dritten Kind kann die Entscheidung zu einer größeren Familie erleichtert und gezielt gefördert  werden. In dieser Hinsicht können wir von den positiven Erfahrungen in Frankreich lernen, wo die Entscheidung für ein drittes Kind zu einer deutliche steuerlichen Entlastung führt.

Der Vorschlag des Familienverbandes führt über die Empfehlungen im  jüngst vorgestellten Bericht über die Ergebnisse des Zukunftsdialogs hinaus.

Zwar entlastet auch das dort geforderte Familiensplitting die Familien.  Eine Anhebung von Freibeträgen und Kindergeld ist jedoch leichter politisch umsetzbar.

„Wir begrüßen es, dass endlich unterschiedliche Formen der Besteuerung von Familien aktiv diskutiert werden und hoffen, dass – unabhängig von der gewählten Alternative – die beim Großziehen von Kindern erbrachten Leistungen von Familien besser steuerlich berücksichtigt werden als dies bislang der Fall ist “, so zu Waldeck. „Beim Familiensplitting handelt es sich nicht um eine Großzügigkeit des Staates, sondern um Steuergerechtigkeit und nachhaltige Familienpolitik.“

Pressekontakt: 
Dr. Patricia Arndt


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Mobil: 0172/9179991

Sprecherin des Vorstandes
Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.
Unsere Kinder. Eure Zukunft.
Korschenbroicher-Str. 83
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In Zusammenarbeit mit www.elfac.org