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Armutsnetzwerk e.V.

Vertretungsberechtigter Vorstand:

Michael Stiefel, Ilse Kramer

Geschäftsstelle Senefelderstr. 26, 10437 Berlin

Steuernummer 45/270/06087

 Eingetragen Amtsgericht Walsrode VR 200822

 Sitz 27232 Sulingen Deutschland 

Telefon:   030 69 20 80 42
Fax:    
Handy:   017649021237
Website:   www.armutsnetzwerk.de
Email:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Rechtliche Angaben
  Vorstand: Michael Stiefel , Ilse Kramer
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Michael Stiefel (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
   
Bankverbindung
 

Kontoinhaber: Armutsnetzwerk e.V.

IBAN: DE91 4306 0967 1197 3633 00

BIC: GENODEM1GLS

Institut: GLS-Gemeinschaftsbank, Bochum

Technische Angaben
  Technisch Verantwortlicher: Michael Stiefel Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
dessen Webseite www.armutsnetzwerk.de
  Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.

Liebe Interessenten,

das Armutsnetzwerk will zukünftig die Projektarbeit verstärken. Wir möchten eigene Projekte im Rahmen der Armutsbekämpfung ins Leben rufen und laufende unterstützen. Wir sind in allen Bundesländern und europaweit aktiv.

Dazu brauchen wir die Hilfe vieler. Auch Ihr könnt uns bei der Realisierung helfen. Werdet Mitglied im Armutsnetzwerk e.V. Auf unserer Webseite  findet Ihr alles Notwendige für eine Vereinsmitgliedschaft.

 

Hauptgeschäftsstelle (Sitz des Vereins)

Armutsnetzwerk e.V.
Am Deepenpool 2
27232 Sulingen

Telefon: 04271 919 464
Fax: 04271 919 465
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Ansprechpartner: Dietmar Hamann

Geschäftsstelle Baden-Württemberg

Wolfgang Marion
Emmertsgrundpassage 19
69126 Heidelberg

Telefon: 06221 99 84 85 4
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Ansprechpartner: Wolfgang Marion

Geschäftsstelle Bayern






 

Geschäftsstelle Berlin

Werner Franke
Niemetzstr. 14
10555 Berlin

Telefon: 030 20 98 96 56
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Ansprechpartner: Werner Franke

Geschäftsstelle Brandenburg

Jürgen Weber
Hans-Marchwitza-Ring 7
14473 Potsdam

Telefon: 0331 64 75 760
Fax: 0331 64 75 711
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Ansprechpartner: Jürgen Weber

Geschäftsstelle Hessen

Hilde Rektorschek
Johannes-Müller-Straße 5
35037 Marburg

Telefon: 06421 16 60 565
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Ansprechpartner: Hilde Rektorschek

Geschäftsstelle Niedersachsen

Helma Hinrichs
Karl-Marx-Platz 13
26452 Sande

Telefon: 01520 287 4 051
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Ansprechpartner: Helma Hinrichs

Organisationen, Stiftungen, Vereine, Verbände

   Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbH
   Münchenstraße 11
  38118 Braunschweig

   Dachstiftung Diakonie
  Hauptstraße 51
  38518 Gifhorn

 Evangelische Obdachlosenhilfe
 Caroline-Michaelis-Str.1
10115 Berlin

 

 

 

Personen

Michael Wolff

 

Heidelberg
Prof.Dr. Susanne Gerull

 

Berlin
Martin Wildermuth

 

Berlin
Hartmut Bröcker

 

Düsseldorf
Lioba Hamann-Quak

 

Sulingen

Geschäftsordnung

des Vereins Armutsnetzwerk

 

1. Allgemeines

Die Geschäftsordnung regelt die Tätigkeit der Organe des Vereins auf der Grundlage der Satzung. Sie gilt ergänzend zur Satzung und zu einzelvertraglichen Regelungen. Änderungen der Geschäftsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

2 . Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organe des Vereins.

Sie tagt mindestens einmal im Jahr und wird vom Vorstand unter Benennung der Tagesordnung schriftlich eingeladen. Die von der Satzung vorgeschriebene Schriftform ist gewahrt, wenn die Einladung an die zuletzt bekannte Post-Adresse des jeweiligen Mitgliedes gesandt wird.

Einzelpersonen, Vereine, Organisationen und Verbände haben jeweils eine Stimme.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte für jede Versammlung einen Versammlungsleiter sowie einen Protokollführer. Über die Versammlung wird ein schriftliches Protokoll gefertigt.

Wahlen zum Vorstand erfolgen grundsätzlich direkt. Ob die Wahl öffentlich oder geheim stattfindet, bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Wahl wird von mindestens zwei Wahlleitern geleitet, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Stimmzettel sind mindestens 12 Monate nach der Wahl aufzubewahren.

 

3. Antragsverfahren für Mitglieder

Jedes ordentliche Mitglied des Vereins kann Anträge an die Organe des Vereins stellen, diese werden entweder vom Vorstand selbst, oder in Zusammenarbeit mit der Koordierungsgruppe abgestimmt.

 

4. Anträge zur Mitgliedergliederversammlung

Die Antragsfrist für normale schriftliche Anträge per Mail oder Post beträgt 14 Tage

Anträge zur Satzungsänderung müssen dem Vorstand mindestens 8 (6) Wochen vorher erreichen, da diese mit der Einladung zur MV per Post verschickt werden müssen (Vereinsrecht)

(hier kann die Einladungsfrist zur MV in der Satzung auf 4 Wochen verkürzt werden,

 

5. Der geschäftsführende Vorstand

5.1. Zusammensetzung und Aufgaben

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten geschäftsführenden Personen, die im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche betreuen:

 

Konzeptioneller Bereich

  • Planung und Entwicklung der Vereinsarbeit, Struktur, Kooperationen, Aktionen und Events, interne Kommunikation

 

Ideologischer Bereich

  • Politische Arbeit, Entwicklung von Zielen und Wertvorstellungen, Aufklärung,       Öffentlichkeitsarbeit,

 

Verwaltungsbereich

  • Finanzwesen, Controlling, Mitgliederbetreuung, kaufmännische und organisatorische Absicherung der Vereinsarbeit, Erstellung des Kassenberichts, Finanzplanung, Fundraising

 

Der Vorstand tagt regelmäßig, mindestens einmal in 2 Monaten. Elektronische Konferenzen sind zulässig, Die Vorstandsitzungen sind Vereinsöffentlich und werden den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. Über die Sitzungen wird ein schriftliches Protokoll angefertigt.

Der Vorstand stimmt grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder ab. Entscheidungen über die Regelung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen für Vorstandsmitglieder müssen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden.

Zu Beginn seiner Amtszeit legt der Vorstand verbindliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten fest.

5.2. Vollmachten

Der Vorstand kann einzelnen Vereinsmitgliedern Handlungsvollmacht erteilen. Die Handlungsvollmacht muss schriftlich unter Angabe der Dauer und des Umfanges durch den Vorstand erteilt werden.

 

6. Die Koordinierungsgruppe

Um das gesamte Spektrum der inhaltlichen Arbeit abzudecken, werden neben dem Vorstand bis vier Personen in die Koordinierungsgruppe gewählt. Sie betreuen die Projektarbeit der jeweiligen Themenbereiche.

Die Koordinierungsgruppe tagt regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr. Elektronische Konferenzen sind zwischendurch zulässig. Über die Sitzungen wird ein schriftliches Protokoll angefertigt.

Die Koordinierungsgruppe stimmt grundsätzlich im Konsensprinzip ab, sollte kein Konsens erzielt werden, entscheidet der Vorstand.

 

7. Kommunikation/Public Relations

Der Vorstand benennt einen Pressesprecher. Im Innenverhältnis hat er innerhalb seines Aufgabenbereiches Entscheidungs- und Weisungsrecht und übt im Auftrag des Vorstandes Dienst- und Fachaufsicht über ihm unterstellte Mitarbeiter aus. Er ist dem Vorstand gegenüber rechenschaftspflichtig und kann mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen.

 

Der Pressesprecher nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Pressearbeit
  • Medienbeobachtung
  • Kommunikations-Controlling
  • Mediengestaltung

 

Für alle Belange der externen Kommunikation ist der Pressesprecher des Vereins in Zusammenarbeit mit dem Vorstand zuständig.

 

8. Der Beirat

Der Beirat berät den Vorstand und gegebenenfalls die Koordinierungsgruppe bei spezifischen Fragen. Er wird durch den Vorstand akquiriert.

 

9. Mitarbeiter

Der Verein kann Mitarbeiter auf Honorarbasis insbesondere zur Sicherstellung der öffentlichen Bereitstellung von ausgebildeten Trainern, zur Realisierung von Produktionen und Promotion beschäftigen. Mit dem Mitarbeiter wird ein schriftlicher Honorarvertrag geschlossen, der Dauer, Art und Weise der Leistungserbringung und die Höhe des Honorars regelt. Vertragsbestandteil sind die Satzung und die Geschäftsordnung des Vereins.

Die Höhe der Honorare richtet sich nach den Leistungsbedarfen und der Kassenlage des Vereins und orientiert sich an den Sätzen.

Wenn der Verein zu einer marktüblichen Bezahlung aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, kann - eine Einigung mit dem Leistungserbringer vorausgesetzt - eine Aufwandsentschädigung bezahlt werden.

Der Mitarbeiter ist für die steuerliche und sozialversicherungspflichtige Behandlung der gezahlten Honorare selbst verantwortlich.

 

10. Beiträge

Vereinsmitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge gemäß der geltenden Beitragsordnung. Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Beiträge sind im Voraus auf das Vereinskonto zu überweisen. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Des Zahlungszyklus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig.

 

11 . Finanzgrundsätze des Vereins

11.1. Allgemeines

Die finanziellen Mittel dürfen ausschließlich zur Durchführung der Vereinsarbeit und zur Erreichung der in der Satzung festgelegten Vereinsziele eingesetzt werden.

Über die Ausgabe und Verwendung der finanziellen Mittel des Vereins entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

Der Verein darf für die Finanzierung seiner Aufgaben keine finanziellen Verbindlichkeiten eingehen, die nicht durch die Kassenlage des Vereins gedeckt sind.

Honorare und Aufwandsentschädigungen werden nach Leistungserbringung gegen Rechnung bezahlt. Sofern die Beträge nicht über das Vereinskonto direkt an den Empfänger überwiesen werden, ist eine Quittung anzufertigen.

Die Höhe der Honorare richtet sich neben den finanziellen Möglichkeiten des Vereins weiterhin nach den im öffentlichen bzw. Sozialbereich üblichen Tarifen für die entsprechenden Tätigkeiten.

Auslagen werden nur erstattet, wenn sie durch den geschäftsführenden Vorstand bzw. durch einen Berechtigten genehmigt wurden und ein Erstattungsbeleg zusammen mit den entsprechenden Zahlungsbelegen eingereicht wurde.

Rechnungen und Belege werden nur anerkannt, wenn sie den aktuellen gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorschriften entsprechen.

 

11.2. Allgemeine Regelungen zu Honoraren/Aufwandsentschädigungen an die für den Verein in größerem Umfang tätigen Mitglieder

Vereinsmitglieder, die für den Verein regelmäßig in größerem Umfang tätig sind und deren Tätigkeit für den Verein von besonderer Wichtigkeit ist, können eine Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit erhalten, die dem zeitlichen Umfang dieser Arbeit entsprechend angemessen ist.

Im Rahmen von besonderen bzw. befristeten Projekten des Vereins können Vereinsmitglieder für ihre Tätigkeit im Rahmen der Aktivitäten der Aus- und Weiterbildung des Vereins Honorare erhalten.

 

11.3. Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Vorstandes

Der Verein kann nach Entscheidung des Vorstands Mitgliedern des Vorstands eine Aufwandsentschädigung für seine Arbeit zahlen, sofern diese regelmäßige Arbeit den Umfang von 8 Wochenstunden überschreitet. Dabei wird in der betreffenden Woche jeweils nur für diejenigen Stunden eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die 8 Wochenstunden überschreiten. Die Aufwandsentschädigung darf die im öffentlichen bzw. Sozialbereich üblichen Tarifen für die entsprechenden Tätigkeiten nicht überschreiten.

 
 

11.4. Einnahmen aus Projekten

Einnahmen aus Projekten werden in erster Linie zur Deckung der mit den Realisierung verbunden Kosten einschließlich der Vorbereitungs- und Organisationskosten verwendet. Verbleiben Überschüsse, so werden diese zur Deckung der Kosten der laufenden Vereinsarbeit verwendet.

 

 

11.5. Akquisitionen finanzieller Mittel für den Verein

Zur Absicherung der Vereinsarbeit sind laufend finanzielle Mittel zu akquirieren. Diese Arbeit erfolgt federführend durch den Vorstand des Vereins. Der Umfang der Akquisition sowie des zu akquirierenden Finanzvolumens ist durch den geschäftsführenden Vorstand nach Maßgabe der beabsichtigten Vereinsaktivitäten festzulegen.

Für kurz- und mittelfristige Aktivitäten sollen finanzielle Mittel bei Stiftungen und bei öffentlichen Körperschaften (Senatsverwaltung, Bezirksämter, Kulturförderung etc.) akquiriert werden. Neben Projektbezogenen Mitteln soll aber versucht werden, so genannte institutionelle Förderungen zur strukturellen Entwicklung und Finanzierung des Vereins zu erhalten.

Der Vorstand kann für den Verein mit Einzelpersonen oder Körperschaften Sponsoring- Vereinbarungen abschließen, sofern diese Vereinbarungen den satzungsgemäßen Zielen des Vereins nicht widersprechen und die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der regulären Vereinsarbeit abgewickelt werden können.

Entsprechende Vereinbarungen sollten im Regelfall nicht länger als für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden. Die direkten organisatorischen, materiellen und personellen Aufwendungen, die dem Verein für die Erfüllung der Verpflichtung aus dem Sponsoring-Vertrag entstehen, dürfen maximal 30% des Sponsoringbetrages betragen.

 

12. Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde am 23.08-2012 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

Deutschland: Die verlorene Hartz IV Republik?
Kolumne von Gastautor Dieter Carstensen

Wohin ich schaue, Deutschland scheint sich mit dem Hartz IV Verbrechen arrangiert zu haben. Das Bundessozialgericht entschied am 16.Mai 12, dass Hartz IV Bedürftige wg. der Berechnung der Wohnungsgrössen betrogen wurden. Aber U-Boote für einen möglichen Atomkrieg Israels liefern, das können wir. Und sonst?

Dieser Staat, der leider auch der meine ist, von dem ich aber nicht weiß, was mir von ihm gehört, hat es fertig gebracht, dass mittlerweile ca. ein Drittel der Deutschen an, bzw. unterhalb der Armutsgrenze leben.

Das Bundessozialgericht entschied am 16.5.12, dass einem alleinlebenden Hartz IV/Sozialhilfebedürftigen mindestens 50 qm Wohnfläche und nicht nur 45 qm Wohnfläche zustehen, wie von den ARGEn und Sozialämtern jahrelang unrechtmässig praktiziert.

Siehe hier: http://www.armutsnetzwerk.de/index.php?option=com_content&view=article&id=760:kdu-in-nrw-bsg-hat-erwartungsgemaess-zu-gunsten-der-hilfeempfaenger-entschieden-&catid=337:mitteilungen&Itemid=165

Das Problem ist, dass die meisten davon Betroffenen weder das Geld für das Web 2.0 noch eine Tageszeitung haben, also garnicht wissen können, was ihnen wirklich zusteht.

So sieht sie aus die Realität in dieser Bananenrepublik Absurdistan:

Die herrschende Politik des Staates verlässt sich darauf, dass die wirklich Hilfebedürftigen ihre Rechte nicht kennen, nicht auf die Strassen gehen und in einem Generalstreik, der in Deutschland ja verboten ist (Warum wohl?) in ihrem berechtigten Zorn gegen die unsoziale Politik dieses Staates einmal die Republik lahm legen, bis endlich auch mal die Rechte der Verarmten DEUTLICH zum Tragen kommen.

Die Linke war angetreten, um die Interessen der Verarmten zu vertreten. Zumindest von den Worten her. Aber auf die Worte folgten keine wirklichen Taten, die Linken beschäftigten sich mehr mit sich selber und ihrem eigenen Streit, als die entrechteten, ausgebeuteten, verarmten Menschen in diesem Land wirklich zu vertreten.

Bei einer guten linken Politik würde das Wählerpotential für eine solche Partei, welche die Interessen der Verarmten wirklich wahr nimmt bei ca. 25 Prozent liegen, nach Aussagen aller seriösen Wahlforscher.

Aber was ist passiert?

Durch eine mehr als dümmliche Politik hat Die Linke es geschafft ihr Wählerpotential von ca. 12 Prozent auf 6 Prozent zu halbieren, wie alle aktuellen Wählerumfragen belegen.

Es ist ja auch befremdlich, wenn Millionäre wie der "Linke" Dr. Dieter Dehm, Landesvorsitzender der Die Linke Niedersachsen, der Millionär Oskar Lafontaine und seine Partnerin "die rote Sarah", vor Oskar Lafontaine bereits mit einem Millionär verheiratet, nun die Interessen der verarmten Bevölkerung in diesem Land vertreten wollen.

Wer nicht ganz verblödet ist, wird die Widersprüche in der Die Linke schnell entdecken.

Gottfried Keller schrieb mal das Buch: "Kleider machen Leute."

Hat nur ein Problem, unter den Kleidern liegt die nackte Wahrheit.

Blender haben wir in der Politikerkaste Deutschlands mehr als genug, aber Leute, die für die von Hartz IV und Verarmten wirklich was tun, z.B. Massendemos gegen den Wahnsinn in diesem Lande organisieren und finanzieren, wo haben wir die?

Mir ist nicht bekannt, das Die Linke sowas mal auf die Beine gestellt hätte. Finanziell wäre es sicher machbar gewesen, inclusive kostenloser Busanreise für die Verarmten, hätte Oskar ja aus seinen Bucherlösen z.B. mal ne Million aus einem Vermögen locker machen können und Dr, Dieter Dehm sicherlich auch, anstelle Luxuspartys für seine Kumpels aus dem Musikbusiness zu organisieren, immerhin ist er Multimillionär.

Es stinkt in diesem Lande!

Die Linke ist daran gescheitert, dass sie mit den Hummer in Edellokalen essenden Leuten wie Lafontaine, Wagenknecht, Bisky u.a. bei allen Armen in diesem Land jeden Kredit an Glaubwürdigkeit verloren hat.

Kennen diese Leute überhaupt noch Menschen, die von Hartz IV in ihrem ganz persönlichen Freundeskreis?

Soweit mir bekannt, hatte Die Linke mal EINE, man lasse sich das auf der Zunge zergehen EINE Hartz IV Empfängerin als Abgeordnete in den Bundestag entsandt.

Ansonsten nur Rechstanwälte wie Gregor Gysi und ein paar Alibiproletatrier.

Es lohnt sich, zu der Fraktionszusammensetzung der Parteien einmal das "Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages" zu durchstöbern.

Siehe hier: http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/amtlhdb.html

Dann wird ein Schuh draus.

Genau wie Gott noch nie auf Seiten der Armen war, so sind es ALLE im Bundestag vertretenen Parteien nicht.

So sieht sie aus, die Wahrheit in diesen Staat und die Menschen wissen es. Deswegen gehen immer Weniger zu den Wahlen, aber leider geht der deutsche Michel nicht massenhaft auf die Strasse.

Hartz IV ist Todesstrafe auf Raten, nur, dass die Betroffenen nie etwas Böses getan haben, aber selbst der stellvertretende Bundesvorsitzende der Agentur für Arbeit sagte:

"Nur Lebenskünstler können von Hartz IV leben"

Aber ich sehe KEINE Partei, die gegen dieses Unrecht wirklich richtig auf die Barrikaden geht und mit ein bisschen Kreativität und neuen Aktionsformen hätte Die Linke es schaffen können, diesen Unmut in der Bevölkerung aufzugreifen, aber sie ist kläglich an dieser Aufgabe gescheitert, weil sie ja nur mit sich selber beschäftigt war.

Für alle von Hartz IV Betroffenen ist dieses selbstverschuldete Scheitern eine Katastrophe, denn wohin sollen sie sich nun wenden?