Gibt es das GUTE im Menschen wirklich? Gedanken zu Weihnachten Kolumne von Gastautor Dieter Carstensen |
Auch dieses Jahr wird wieder Weihnachten in unserem Land gefeiert, das Fest der sogenannten "Nächstenliebe", wie religiöse Menschen es nennen. Zu diesem Fest habe ich etwas andere Gedanken. Nach dem jüngsten Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes lebt jeder SIEBTE Mensch in diesem Land in absoluter Armut, wird von den allermeisten Menschen auf dieser Welt dieses rein "christliche" Fest überhaupt nicht gefeiert und es werden auch dieses Jahr am Weihnachtsabend überall wieder auf dieser Welt wieder Kinder verhungern, Menschen in Kriegen ermordet und Frauen vergewaltigt werden. Da stellt sich doch die Frage: Gibt es das Gute im Menschen wirklich?" Ein Wolf ist der Mensch dem Menschen, nicht ein Mensch, wenn man sich nicht kennt." sagte schon der Staatstheoretiker und Philosoph Thomas Hobbes und bezog sich damit auf ein Zitat des römischen Dichters Titus Maccius Plautus aus dem 2. Jahrhundert vor Christus. Das Originalzitat auf Latein lautet: "lupus est homo homini, non homo, quom qualis sit non novit. "Kommen wir mal auf die gesellschaftliche Realität in unserem Lande: Weil wir in Zeiten skrupelloser Ausbeutung eines ganzen Volkes durch eine über alles herrschende Clique von Banken, Profiteuren und korrupten Politikern leben, von denen die meisten sich, süffisanter weise auch noch als "christlich" bezeichnen, leben ANDERTHALB MILLIONEN KINDER in diesem Staat in bitterster Armut. Wir führen als Nation einen sinnlosen Krieg in Afghanistan, bei dem auch die Dümmsten mittlerweile begreifen müssten, dass er nicht gewonnen werden kann und der zig Milliarden Euro aus der deutschen Steuerzahlerkasse gekostet hat, schenken über die Europäische Zentralbank mal so eben kurz vor Weihnachten den Banken erneut FÜNFHUNDERT MILLIARDEN Euro, haben aber kein Geld für die ärmsten der Armen im eigenen Land? Dieser Staat stinkt vom Kopf her, der Bundespräsident ist nur ein weiterer Ausdruck des völligen moralischen Werteverfalls der selbsternannten "Führungseliten" in unserer Gesellschaft. Die sogenannten "Tafeln" verteilen auch dies Jahr zu Weihnachten wieder Weihnachtspäckchen an Bedürftige. Welch verlogene Form der "Nächstenliebe." Almosen statt wirklicher Hilfe. Wenn all diese Leute, die sich da als "Gutmenschen" in den Tafeln als gutsituierte Bürger engagieren, den Betroffenen der neuen Massenarmut wirkliche Hilfe zukommen lassen wollten, dann würden sie gemeinsam mit den Verarmten auf die Straßen gehen und über ihre Vereine, Verbände, Parteien und Organisationen durchsetzen, dass dieser Irrsinn in Deutschland ein Ende hat. Aber "beten" ist zu Weihnachten ja einfacher, erfordert keinen persönlichen Einsatz und vor allem keine öffentliche Stellungnahme zu der Tatsache, dass wir HEUTE und zu diesem Weihnachtsfest eine größere Massenverarmung und - Verelendung haben als in den schlimmsten Zeiten der Weimarer Republik. Millionen verarmter Menschen können sich in diesem Jahr zu Weihnachten nichts "EXTRA" leisten, die "christliche" Bundesregierung hat aus dem Hartz IV und Sozialhilfesatz bei der Neuberechnung der Regelsätze sogar die Kosten für einen "Weihnachtsbaum" rausgenommen, da sowas ja nicht unbedingt lebensnotwendig sei. Was nur Wenige wissen: Die sogenannten "Tafeln" waren eine Erfindung der Unternehmensberatung Kienbaum, der Begriff ist sogar rechtlich geschützt, um den Unternehmen Entsorgungskosten abgelaufener Lebensmittel zu ersparen. Heute wird das als "Wohltätigkeit" verkauft, wer mir nicht glaubt "googlen" kann helfen. Unsere Gesellschaft, wie sie wirklich ist, ist aus meiner Sicht sehr einfach zu entlarven: Wenn man genau hin schaut, dann muss man sehr doof sein, um an das "Gute im Menschen" per se zu glauben. So sind in Kriegen nach dem zweiten Weltkrieg mehr Menschen gestorben, als im ganzen zweiten Weltkrieg insgesamt. Wir können uns natürlich diese Welt schön reden und an das Gute im Menschen glauben, man kann auch an Götter glauben, oder je nach dem, wie Marius Müller Westernhagen es mal spöttisch in seinem Song "Mit Pfefferminz bin ich Dein Prinz" ausdrückte, so formulieren: "Ich glaube an die Deutsche Bank, denn die zahlt aus in bar." Unsere kapitalistische Weltwirtschaftsordnung sorgt nur für Eines: Für Hunger, Ausbeutung, Kriege und Elend überall auf dieser Welt. Und all das ist nur möglich, auf einer sogenannten "christlichen Einstellung", die in den meisten westlichen Staaten Grundlage ihres Selbstverständnisses ist. Der Politiker August Bebel (1840 - 1913) formulierte: “Die Religion der Liebe, die christliche, ist seit mehr als achtzehn Jahrhunderten gegen alle Andersdenkenden eine Religion des Hasses, der Verfolgung, der Unterdrückung gewesen. Keine Religion der Welt hat der Menschheit mehr Blut und Tränen gekostet als die christliche, keine hat mehr zu Verbrechen der scheußlichsten Art Veranlassung gegeben; und wenn es sich um Krieg und Massenmord handelt, sind die Priester aller christlichen Konfessionen noch heute bereit, ihren Segen zu geben, und hebt die Priesterschaft der einen Nation gegen die feindlich ihr gegenüberstehende Nation flehend die Hände um Vernichtung des Gegners zu einem und demselben Gott, dem Gott der Liebe, empor.” Und das ist das Problem: Der Mensch ist nicht gut durch sich, er ist nur dann gut, wenn er durch eine funktionierende demokratische Gesellschaft in seine Schranken verwiesen wird und es Rechte und Gesetze gibt, die dieses ermöglichen und von jedermann einklagbar und ein zu fordern sind. Aber wer heute noch glaubt, der Mensch an sich sei gut, der hat wohl im Geschichtsunterricht gepennt ... In diesem Sinne wünsche ich nachdenkliche Weihnachtstage. |
Wir suchen Übersetzer, die an unserem Projekt „houseless 11-12“, einer Befragung derzeitig und ehemals wohnungsloser Menschen, mithelfen möchten. Diese Aktion soll im kommenden Winter 2011/12 in den 27 Ländern der Europäischen Union stattfinden.
Wir suchen vorerst Übersetzer für die Pressemitteilung und ein Faltblatt mit den Fragen in alle Sprachen der EU. In einer späteren Phase wird es notwendig sein, die gesammelten Informationen einheitlich ins Englische zu transferieren.
Das Ziel von "houseless 11-12" ist es, den obdachlosen Menschen Gehör zu verschaffen und die Politik mit den bestehenden Gesetzen und der Realität zu konfrontieren, um daraus politische Empfehlungen und Forderungen zu entwickeln.
"Houseless 11-12" wird von der European Union of Homeless (EUH), einer auf ehrenamtlicher Basis arbeitenden Organisation von ehemals und aktuell wohnungslosen Menschen organisiert. Die EUH wird vom belgischen Anti-Poverty Network (BAPN) unterstützt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.eunion-of-homeless.org
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vielen Dank für Ihr Interesse, eventuell aktiv in unserem Netzwerk tätig zu werden.
Sie können sich auf vielfältige Art betätigen.
Informieren Sie sich gründlich über unsere Charta und die Vereinssatzung.
Auf Gute Zusammenarbeit!
Download des Mitgliedantrages als PDF
Empowerment durch Bildung - gemeinsam sind wir stark.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes und der Koordinierungsgruppen jederzeit zur Verfügung.
Allgemeines
Ziele
Aufgaben: Information - Initiative - EU-Orientierung
Sulingen, den 22-06.2012
Satzung des Vereins Armutsnetzwerk vom 23.08.2012
§1 Nameund Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen "Armutsnetzwerk e.V.".
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Sulingen (Niedersachsen) und soll dort in dasVereinsregister Amtsgerichtes Walsrode eingetragen werden. Er trägt dann den Namenszusatz „e.V.“
§2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins "Armutsnetzwerke.V." ist die Förderung der Kommunikation unterlokalen,regionalen ,Bundes- und europaweiten Armutsinitiativen, die Förderung und Ausrichtung von Veranstaltungen zur Armutsproblematikin lokalen, regionalen und überregionalen Zusammenhängen, die Fort- und Weiterbildung von Menschen, die in Armutsinitiativen und entsprechenden Vereinen aktiv sind, und die Zusammenarbeit mit Armutsorganisationen auf europäischer Ebene. Der Vereinist unabhängig von jeder parteipolitischen, weltanschaulichen und konfessionellen Bindung.
(2) Der Verein "Armutsnetzwerke.V." unterstützt und fördert den Informations- und Gedankenaustausch von Initiativen und Einzelpersonen, die mit dem gesellschaftlichen Problem der Armut in seiner vielfältigen Ausprägung befasst ist. Er bietet insbesondere durch die Nutzung elektronischer Medien kommunikative Möglichkeiten für den Austausch von Erfahrungen und Ideen zur Lösung von Fragender von Armut betroffenen Menschen. Darüberhinaus bündelt der Verein Themen und Probleme und stellt sie einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion. DerVerein„Armutsnetzwerk e.V“ beteiligt sich daran, den von Armut Betroffenen Gehör in der Gesellschaft zu verschaffen.
(3) Der Verein "Armutsnetzwerke.V." veranstaltet ,initiiert, informiert und fördert regionale und überregionale Fort- und Weiterbildungen zum Thema Armut für Mitarbeiter_innen und Betroffen ein Armutsinitiativen zu deren Informationsaustausch undQualifizierung. Der Verein "Armutsnetzwerke.V." veranstaltet Tagungen und Gesprächsrunden, um das gesellschaftliche Problem der Armut in den Focus der Öffentlichkeit und der politischen Entscheidungsträger_innenzurücken. Er sucht den Kontakt zu Multiplikatoren der Fachöffentlichkeit und ebnet den Weg zurZusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen.
(4) Der Verein "Armutsnetzwerke.V." arbeitet aktiv an der internationalen Kooperation europäische rInitiativen mit und bringt die Ergebnisse seiner Arbeit in den jeweiligen Kontext europäischer Zusammenarbeit ein. Als basisdemokratischeOrganisationbeteiligtsich der Verein„Armutsnetzwerk e.V.“ am regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den europäischen Partnerorgansiationen und Personen.
(5) Der Verein bekennt sich zu der Erklärung der Menschenrechte, die in der UNO-Charta niedergelegt sind, und zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
§ 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit
(1) Der Verein „Armutsnetzwerke.V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „SteuerbegünstigteZwecke“ im Sinne der Abgabenverordnung (AO) , §§51ff. in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere durch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
(2) Der Verein „Armutsnetzwerke.V.“ ist selbstlostätig. Er verfolg tnicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Die Mitglieder und der Vorstand des Vereins „Armutsnetzwerke.V.“ dürfen weder bei ihrem Ausscheiden noch bei der Auflösung des Vereins Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten –außer der üblichen Erstattung eigener Kosten–keine Vergütung. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) KeinePerson darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitgliedsbeiträge und die eventuellen Zuschüssen von dritter Seite dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1)Jede natürliche und juristische Person so wie jeder Zusammenschluss von Menschen mit der Zielsetzung der Beseitigung von Armut und Diskriminierung oder Ausgrenzung kann Mitglied werden. Nationalsozialistisches, anderes politischradikales und rassistisches Gedankengut sind nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft. Das gilt ebenso für extreme und fundamentalistische Glaubensrichtungen und Sekten. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand, in Streitfällen die Mitgliederversammlung.
(2) Der Verein lehnt die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, Rasse, Sprache,Heimat oder Herkunft, Behinderung oder religiöser Überzeugung ab. Er tritt für die rechtliche Gleichbehandlung aller Menschen ein.
(3) Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein austreten. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit seinem Verhalten gegen die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss beschließt in diesem Fall die Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der/Die Betroffene ist zu hören.
(4) Die Mitgliedschaft endet ebenfalls durch Auflösung der juristischen Person bzw. des Zusammenschlusses sowie durch Tod des Mitglieds.
§ 5 Organe des Vereins
(1) Die Mitgliederversammlung
(2) Der Vorstand
(3) Die Koordinierungsgruppe
(4) Der Beirat
§6 Die Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ergehen mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand mit einer mindestens vierwöchigen Einladungsfrist einberufen werden, wenn mindesten 30% der Mitglieder dies verlangen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem/der Versammlungsleiter/in und vom/von der Protokollant/in zu unterzeichnen ist. §7 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten geschäftsführenden Personen, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Sie sind einzeln zur Vertretung des Vereins nach § 26 BGB berechtigt. Die Verteilung der Aufgabenbereiche wird in der Geschäftsordnung festgelegt. Die Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und ihr rechenschaftspflichtig.
§ 8 Die Koordinierungsgruppe
Sie besteht aus dem Vorstand und weiteren 2oder4 Personen, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Bei dieserWahl sollen zielorientierte Aspekte berücksichtigt werden. Die Koordinierungsgruppe hat in erster Linie die Aufgabe konzertierte Aktionen und europaweite Projekte vorzubereiten und zu realisieren.
§9 Der Beirat:
Zur Unterstützung der Arbeit des Vorstandes in inhaltlichen Fragen kann der Vorstand einen Beirat aus Wissenschaftlern und anderen sachkundigen Personen berufen.
§10 Beschlussfähigkeit
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist mit den Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von neun Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
§11 Beiträge
Über die Erhebung von Jahresbeiträgen und deren Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei Ende der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Rückvergütung von überzahlten Beiträgen.
§12 Fördermitgliedschaft
Fördermitglied kann jede Person werden, die die Arbeitgemäß dem Satzungszweck unterstützen will. Der Fördermitgliedsantrag erfolgt formlos und über die Aufnahme wird vom Vorstand entschieden. Eine Fördermitgliedschaft kann von beiden Seiten fristlos auf Post oder elektronischem Medienwege ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Die Beitragshöhe bestimmt das aufgenommene Fördermitglied selbst und es entstehen für beide Seiten keinerlei Rechte und Pflichten aus der Fördermitgliedschaft. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet. Die Fördermitglieder können an den Mitgliederversammlungen ohne Stimmrecht teilnehmen.
§13 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an das Diakonische Werk der Evangelisch-lutherischen Kirche Hannovers e.V., die es ausschließlich und unmittelbar fürg emeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne der §§51 ff. der Abgabenordnung zu verwenden hat.
§14 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. |
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. Februar 2013 um 09:21 Uhr |