Ein Kommentar zur Bundestagswahl
Im Sommer des Jahres hatte das Armutsnetzwerk mit einem Wahlaufruf die Beteiligung von Wohnungslosen an der Bundestagswahl am 24.09.2017 unterstützt. Hierzu wurde mit einem Flyer die Vorgehensweise in vier einfachen Schritten erläutert, wie man sich als Mensch ohne festen Wohnsitz in das Wählerverzeichnis seines Aufenthaltsortes eintragen kann. Dieser Wahlaufruf wurde über bestehende Kontakte und insbesondere über das Wohnungslosentreffen bundesweit verbreitet.
Das Armutsnetzwerk hatte immer wieder darauf hingewiesen - zuletzt anlässlich des 5. Armuts- und Reichtumsberichtes - dass Armutsbetroffene und Wohnungslose Menschen zu wenig Gehör in der Politik finden. Auch Studien belegen, dass ihre Repräsentation mangelhaft ist.
Das Ergebnis der Bundestagswahl zeigt deutlich die breite Unzufriedenheit mit der Politik der großen Koalition. Soziale Themen, Anliegen der von Armut und Ausgrenzung betroffenen Menschen spielen in den Programmen so gut wie keine Rolle. Armut und Wohnungslosigkeit werden totgeschwiegen. Viele Menschen fühlen sich von der Politik nicht einbezogen und mitgenommen. Völlig unklar ist nun, von wem künftig sozialpolitische Themen in einer künftigen Regierungskoalition vertreten werden.
Wir werden weiterhin fordern, dass die Anliegen und Themen der von Armut und Ausgrenzung betroffenen Menschen Gehör finden.
Armutsnetzwerk e.V.
Michael Stiefel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. 030 69 20 80 42
Mobil: 0176 49021237
Pressemitteilung der Nationalen Armutskonferenz (NAK):
NAK-Sprecherin als Sachverständige im Bundestag: „Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko“
Auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen sprach Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.
Barbara Eschen stellte die Kritikpunkte der Nationalen Armutskonferenz vor. Dazu gehören:
Wohnungsnot:
„Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko. Wirksame Steuerungsinstrumente im Sinne eines sozialen Wohnungsmarktes sind nötig. Die bestehenden Steuerungsinstrumente reichen nicht aus. Die Mietpreisbremse ist unwirksam. Es fehlt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nicht einmal eine bundesweite Wohnungslosenstatistik liegt vor“, sagte NAK-Sprecherin und Diakoniedirektorin Eschen.
Grundsicherung:
Eschen sagte: „Die Grundsicherung hat eine zentrale Bedeutung für in Armut Lebende. Das Existenzminimum muss ausreichend und sicher sein. Das ist nicht der Fall: der Regelsatz wird künstlich kleingerechnet. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, hinreichende Regelsätze und ein sanktionsfreies Mindestniveau der Grundsicherung zu verwirklichen.“
Gesundheit:
„Die Gesundheitsversorgung für in Armut Lebende ist in Deutschland schlechter als für andere Personen. Wichtige gesundheitliche Leistungen fehlen, weil sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der ergänzenden Grundsicherung voll abgedeckt sind. Für alle in Deutschland Lebenden müssen alle notwendigen Gesundheitsleistungen umfassend gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen“, kritisierte Eschen weiter.
Die komplette Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/06/5.-ARB-Stellungnahme-nak_final_17-6-16erg.pdf
Berlin, den 19.06.2017
Pressekontakt:
Nationale Armutskonferenz
c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Lena Högemann, Pressesprecherin
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
030 820 97 110
Mobil: 0173 60 333 22
Wir als Armutsnetzwerk e.V. (Sulingen - Berlin) unterstützen folgenden Aufruf des Tacheles e.V.:
„Die Aufrechnung von darlehensweise erbrachten Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen mit SGB-II-Leistungen ist nicht zulässig!
Nach Auffassung von Tacheles e.V. ist die Aufrechnung von Mietkautionen und Genossenschaftsanteilen nach § 42a Abs. 2 SGB II mit den SGB-II-Regelbedarfen verfassungswidrig. Der Erwerbslosenverein regt eine bundesweite Kampagne an, Leistungsberechtigte dabei zu unterstützen, sich gegen die durch Aufrechnungen verursachte Unterschreitung des Existenzminimums mit Rechtsmitteln zur Wehr zu setzen. Da die Regelung auch bei der Sozialgerichtsbarkeit und in der Fachliteratur umstritten ist, sehen wir realistische Chancen, die Aufrechnung von Wohnungsbeschaffungsdarlehen mittelfristig mit Hilfe zahlreicher Klagen und einer politischen Kampagne zu Fall zu bringen.“
Zum ganzen Aufruf gehts hier. Dort findet sich auch zahlreiches Material, wie Musterschreiben, oder einen Beitrag von Sophia Nguyen: Keine monatliche Aufrechnung bei Mietkautionsdarlehen (externer Link; SGb 2017, 202).
Die Aufrechnung beeinträchtigt insbesondere massiv Wohnungslose bei der Wiedererlangung von Wohnraum, Familien in Trennungssituationen sowie Aufstocker und Geringverdiener, die wegen Arbeitsaufnahme den Wohnort wechseln müssen.
Armutsnetzwerk e.V.
Michael Stiefel
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. 030 69 20 80 42
Mobil: 0176 49021237
Die Umverteiler klären auf: Nr. 8
Die Nationale Armutskonferenz stellt vor: Gesundheitspolitische Eckpunkte zur Bundestagswahl 2017
Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten leiden in existenzieller Weise an den hohen Ausgaben ihrer Gesundheit, die sie aus ihren nicht bedarfsdeckenden SGB-II- bzw. SGB-XII-Leistungen bestreiten müssen. Gesundheitliche Ausgaben stellen Menschen mit geringem Einkommen vor unüberwindbare Finanzierungsprobleme.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht (§12 UN-Sozialpakt) und darf nicht an den finanziellen Mitteln Einzelner scheitern. Aus diesem Grund muss es für einkommensarme Menschen eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung geben.
In wechselnden Koalitionen bemüht sich die Politik seit 30 Jahren die Kosten für die GKV trotz steigender Bedarfe zu begrenzen. Künftige Beitragssatzerhöhungen müssen die Arbeitnehmer alleine finanzieren, der Arbeitgeberanteil ist eingefroren. Die gesetzlichen Krankenkassen können zudem Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Versicherten verlangen. Eine solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung ist das längst nicht mehr. Tatsächlich stellt die einseitige Erhöhung der Beiträge eine Lohnkürzung dar, so findet, für Viele oft unbemerkt, eine Umverteilung von unten nach oben statt.
Trotz höherer Beiträge werden immer weniger Leistungen bezahlt. Ein Beispiel dafür ist die Brille, wer eine Sehhilfe braucht, muss bis auf wenige Ausnahmen, die Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen. Insgesamt sind die Zuzahlungen für Medikamente und Hilfsmittel für Menschen mit geringem Einkommen nicht tragbar, da hilft auch die Zuzahlungsbefreiung, wenn die Ausgaben 2% bzw. 1% bei chronischer Erkrankung das Nettoeinkommen übersteigen, wenig.
Solidarische Finanzierung und Abkehr von Gewinnorientierung im Gesundheitswesen
Für die Gesundheit der Menschen in unserem Land sind aber nicht niedrige Beiträge sondern ausreichende Gesundheitsleistungen von Bedeutung, die weiterlesen
Dieser Info-Brief wurde von Robert Trettin, stellv. Sprecher der Nationalen Armutskonferez verfasst. „Die Umverteiler klären auf" erscheint regelmäßig und informiert über Argumente und Forderungen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Reichtum umverteilen - ein gerechtes Land für alle".
Robert Trettin
Armutsnetzwerk e.V.
Vize-Sprecher Nationale Armutskonferenz
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 030 67801778
Mobil: 015231817936
Reichtum umverteilen: Breites Bündnis kritisiert „obszöne“ Vermögensverteilung in Deutschland und kündigt Aktionsplan zum Bundestagswahlkampf an
Entschlossene Maßnahmen gegen Ausgrenzung, mehr soziale Sicherheit und mehr Investitionen unter anderem für Soziales, Bildung, Pflege, Kultur und Jugend fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen in dem gemeinsamen Aufruf „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
http://www.reichtum-umverteilen.de/aufruf-unterzeichnen/liste-der-unterzeichnenden/
Als Mitglied im Koordinierungskreis beantworte ich gerne Fragen zu dieser Aktion.
BETHLEHEM, JUDÄA
In den frühen Morgenstunden wurden die Behörden von einem besorgten Bürger alarmiert. Er hatte eine junge Familie entdeckt, die in einem Stall haust. Bei Ankunft fanden die Beamten des Sozialdienstes, die durch Polizeibeamte unterstützt wurden, einen Säugling, der von seiner erst 14-jährigen Mutter, einer gewissen Maria H. aus Nazareth, in Stoffstreifen gewickelt in eine Futterkrippe gelegt worden war.
Bei der Festnahme von Mutter und Kind versuchte ein Mann, der später als Joseph H., ebenfalls aus Nazareth identifiziert wurde, die Sozialarbeiter abzuhalten. Joseph, unterstützt von anwesenden Hirten, sowie drei unidentifizierten Ausländern, wollte die Mitnahme des Kindes unterbinden, wurde aber von der Polizei daran gehindert.
Festgenommen wurden auch die drei Ausländer, die sich als “weise Männer” eines östlichen Landes bezeichneten. Sowohl das Innenministerium als auch der Zoll sind auf der Suche nach Hinweisen über die Herkunft dieser drei Männer, die sich anscheinend illegal im Land aufhalten. Ein Sprecher der Polizei teilte mit, dass sie keinerlei Identifikation bei sich trugen, aber in Besitz von Gold, sowie von einigen möglicherweise verbotenen Substanzen waren. Sie widersetzten sich der Festnahme und behaupteten, Gott habe ihnen angetragen, sofort nach Hause zu gehen und jeden Kontakt mit offiziellen Stellen zu vermeiden. Die mitgeführten Chemikalien wurden zur weiteren Untersuchung in das Kriminallabor geschickt.
Der Aufenthaltsort des Säuglings wird bis auf weiteres nicht bekannt gegeben. Eine schnelle Klärung des ganzen Falls scheint sehr zweifelhaft. Auf Rückfragen teilte eine Mitarbeiterin des Sozialamts
mit: “Der Vater ist mittleren Alters und die Mutter ist definitiv noch nicht volljährig. Wir prüfen gerade mit den Behörden in Nazareth, in welcher Beziehung die beiden zueinander stehen.”
BETHLEHEM, JUDÄA 20:31
Maria ist im Kreiskrankenhaus in Bethlehem zur medizinischen und psychiatrischen Untersuchungen. Sie kann mit einer Anklage rechnen. Weil sie behauptet, sie wäre noch Jungfrau und der Säugling stamme von Gott, wird ihr geistiger Zustand näher unter die Lupe genommen. In einer offiziellen Mitteilung des Leiters der Psychiatrie steht: “Mir steht nicht zu, den Leuten zu sagen, was sie glauben sollen, aber wenn dieser Glaube dazu führt, dass – wie in diesem Fall – ein Neugeborenes gefährdet wird, muss man diese Leute als gefährlich einstufen. Die Tatsache, dass Drogen, die vermutlich von den anwesenden Ausländern verteilt wurden, vor Ort waren, trägt nicht dazu bei, Vertrauen zu erwecken. Ich bin mir jedoch sicher, dass alle Beteiligten mit der nötigen Behandlung in ein paar Jahren wieder normale Mitglieder unserer Gesellschaft werden können.”
Zu guter Letzt erreicht uns noch diese Info: Die anwesenden Hirten behaupteten übereinstimmend, dass ihnen ein großer Mann in einem weißen Nachthemd mit Flügeln (!) auf dem Rücken befohlen hätte, den Stall aufzusuchen und das Neugeborene zu seinem Geburtstag hoch leben zu lassen. Dazu meinte ein Sprecher der Drogenfahndung: “Das ist so ziemlich die dümmste Ausrede vollgekiffter Junkies, die ich je gehört habe.”