Denken und Sein werden vom Widerspruch bestimmt – Das Sanktionieren in Hamburg

Veröffentlicht in Arbeitslos

Noch nie war die Sanktionsquote seit Einführung von Hartz IV so hoch, wie im Jahr 2012. Waren es 2007 rund 780 000 Sanktionsbetroffene, wurden durch die Jobcenter 2012 bundesweit über eine Million Sanktionen ausgesprochen. Die offizielle Zählung der Bundesagentur für Arbeit begann erst mit Januar 2007.

Bei rund sechs Millionen Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) entspricht das jedem Sechsten. Jeder Sechste erhielt somit im Jahr 2012 eine Kürzung seines Existenzminimums. Mögen einzelne Bedarfsgemeinschaften mehrere Sanktionen in diesem Zeitraum erhalten haben, sind es eine Million Sanktionen zu viel. Unter dem Anspruch, dass die Menschenwürde nach dem Grundgesetz Artikel 1 absolut ist und der Staat das Existenzminimum für jeden Einzelnen gewähren muss, stellt somit jede Sanktion ein Verstoß gegen das Grundgesetz und somit gegen die Menschenwürde dar. Eine Gefährdung der Grundsäulen des Grundgesetzes und damit gegen die Demokratie ist in meinen Augen gegeben.

Wie sieht die Situation in Hamburg aus? Hamburg hat seit Beginn von Hartz IV 2005 rund 100 000 Bedarfsgemeinschaften und rund doppelt so vielen Personen innerhalb dieser Gemeinschaften. Diese Zahl hat sich seit diesem Zeitpunkt nicht wesentlich verändert. Bewusst schreibe ich hier von Bedarfsgemeinschaften, weil jede einzelne Sanktion diese Gemeinschaft in sogenannter Sippenhaft „umwürgt“. Erhält nur ein Mitglied einer Familie eine Kürzung seines Arbeitslosengeldes II, so ist doch die ganze Familie davon betroffen.

Jede dritte Gemeinschaft wurde sanktioniert

Hamburg hat im Jahr 2012 rund 32 500 Sanktionen ausgesprochen. Zwei Drittel davon wegen Meldeversäumnisse, ein fünftel aufgrund Weigerung und Erfüllung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung (Egv) und der Rest verteilt sich auf Weigerung Arbeitsaufnahme, Maßnahme, Ausbildung oder sonstiges. Stellt man nun die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften von rund 100 000 gegenüber, entspricht dieses einem Anteil von 32,5 Prozent. Und damit jeder dritte Haushalt. Zu 2007 eine Steigerung von 13 Prozent (19 098 Sanktionen). Junge Menschen unter 25 Jahren waren zu sechs Prozent betroffen. Dieses ist insofern drastisch und dramatisch, dass diese jungen Leistungsberechtigten bei wiederholter Pflichtverletzung zu 100 Prozent vollsanktioniert werden. Der Weg in die Beschaffungskriminalität ist damit offen.

Die Steigung der Vollsanktion heißt Obdachlosigkeit

Im Schnitt waren von den sanktionieren Gemeinschaften 445 monatlich vollsanktioniert. Das heißt, hier wurden nur noch die Kosten der Unterkunft (Miete) übernommen. Kein Geld zum Leben. Mit Glück und Wohlwollen des Arbeitsvermittlers gab es Lebensmittelgutscheine.

Meint man, dass eine Vollsanktionierung nicht steigerungsfähig sei, ist sie es doch. Gibt die deutsche Sprache keine Steigerung her, so begebe ich mich ins Englische und steigere mit „most“-Vollsanktion. Die komplette Streichung der Lebenshaltungskosten, der Miete und der Krankenkasse traf durchschnittlich 48 Haushalte pro Monat. Und zumeist ist es nicht nur ein Monat, sondern drei Monate. Drei Monate oder 92 Tage ohne Geld für Essen, Hygiene, Strom, Miete und Krankenschutz. Drei Monate mit Aufbau von Schulden, sofern man noch Freunde hat, die einfach mal so Geld verleihen können. Drei Monate mit Angst vor Verlust der Wohnung. Darf doch der Vermieter bei zwei rückständigen Mieten fristlos kündigen. Er darf und er macht – auch keine Ausnahme bildet der soziale Wohnungsbau wie die SAGA/ GWG.

Nun kann man über die Gründe des Anstiegs der Sanktionen sinnieren. Man kann es aber auch lassen und nach dem Spruch gehen: „Wer nicht spurt, wird fügig gemacht – und sei es mit dem Druck der drohenden Obdachlosigkeit, Hunger und Verlust der Krankenkasse.“ Siehe auch meine dazu bereits verfassten Artikel.

Fakt ist jedoch, dass der Anstieg der Sanktionen, wie bereits erwähnt, signifikant ansteigt und das seit Beginn der Einführung von Hartz IV. Und Fakt ist, das die Atmosphäre gegenüber den Leistungsberechtigten in den Jobcentern ebenso in ihrer Kälte steigt und die Menschenwürde ein vergessenes Konstrukt darstellt. Vielleicht sollte man statt den täglich neuen Anweisungen Pflichtschulungen im Grundgesetz, Empathie sowie Demokratie einführen und per täglichem Praxistest überprüfen. Vielleicht wird es dann deutlich, dass jeder einzelne „Hartzer“ ein Mensch ist und ein Mensch bleibt und bleiben muss!

Und so ende ich mit einem Zitat von Aristoteles:

„Denken und sein werden vom Widerspruch bestimmt“

Quellen: Bundesagentur für Arbeit – Statistik; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – Drucksache 20/6520 vom 22. Januar 2013