Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet
Die letzten Tage ist es massiv durch die Medien gegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Ausweitung von Überwachung von Hartz IV-Empfängern ins Internet will. In einem Papier vom 8. April 2013 werden die Änderungsvorschläge der BA bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über 46 Seiten konkretisiert. Die BA fordert insbesondere die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ zur „Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce“ um so Nebeneinkünfte beispielsweise als Ebay- oder Amazon-Händler aufdecken. Daneben will fordert die BA Zugriff auf: Vermögensanlagen bei Versicherungen, Daten der Grundbuchämter, die Vermögensdaten nicht nur des jeweiligen beantragenden SGB II-Empfängers, sondern „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“, die Datenabgleiche sollen zudem monatlich und nicht mehr quartalsweise erfolgen. So die Welt dazu: http://tinyurl.com/m3gj6gz
Im Newsletter von Harald Thomé wird hier das dem zugrundeliegende BA Papier veröffentlichen und es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, das Papier gibt es hier: http://tinyurl.com/l3lzowd Ich möchte Richtung Wohlfahrts- und Sozialverbünden und aber auch Parteien anmerken, dass es Zeit wird sich den geplanten SGB II – Änderungen entgegenzustellen. Genauso wird es Zeit, eigenen SGB II/SGB XII/SGB III-Änderungsforderungen zu entwickeln und vorzustellen.