Gesetzliche Mindestlöhne

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Die derzeit allgemeinverbindlich geltenden Mindestlöhne sind im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aufgeführt. Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme in das Gesetz ist, dass der Mindestlohn für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmer in der jeweiligen Branche gilt. Derzeit (Stand Oktober 2011) betrifft das neun Bereiche: Abfallwirtschaft, Baugewerbe, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistungen und Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft.

Zeitlich begrenzte Verträge

Die entsprechenden Verträge sind zeitlich begrenzt. Beispiel: Abfallwirtschaft. Hier haben die Tarifpartner gerade erst einen Nachfolgevertrag ausgehandelt - er läuft vom 1. November 2011 bis 31. März 2012. Im ganzen Bundesgebiet gilt für diese Branche eine Lohnuntergrenze von 8,33 Euro. Anders bei den Gebäudereinigern: Hier läuft der Vertrag am 31.Dezember 2011 aus.

Die Lohnuntergrenzen sind in dieser Branche unterschiedlich zwischen Ost und West, zudem gibt es zwei Lohngruppen. So erhält ein Arbeiter im Bereich der Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in Westdeutschland (mit Berlin) derzeit 8,55 Euro. In Ostdeutschland gibt es für die gleiche Arbeit mindestens 7,00 Euro. Im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung muss der Arbeitgeber mindestens 11,22 Euro zahlen, in Ostdeutschland 8,88 Euro.

Ganz neu dabei: die Sicherheitsdienstleistungen

Die Sicherheitsdienstleistungen wurden erst in diesem Jahr in das Gesetz aufgenommen. Der Vertrag läuft vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2013. Die Lohnuntergrenzen in dieser Branche sind nicht bundeseinheitlich, zudem sind sie zeitlich gestaffelt.

Zwischen 6,53 Euro und 12,95 Euro

Bei den Mindestlöhnen gibt es erhebliche Unterschiede je nach Branche, Tätigkeitsbereich und Region. Der niedrigste gesetzlich garantierte Stundenlohn mit 6,53 Euro gilt beispielsweise in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Für dieselbe Arbeit muss in Baden-Württemberg mindestens 8,60 Euro bezahlt werden (Laufzeit jeweils bis 01.03.2012). Der höchste Mindestlohn mit 12,95 Euro gilt für "fachlich begrenzte Arbeiten im Baugewerbe" in Westdeutschland. In Berlin bekommt ein Arbeiter dafür derzeit mindestens 12,85 Euro und in Ostdeutschland nur 9,75 Euro (Laufzeit jeweils bis 30.11.2011).

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, tagesschau.de

Geringqualifizierte zu Fachkräften – Arbeitsmarkt braucht neue Impulse

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Zu den Arbeitsmarktzahlen für den Monat August erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Das Fazit der von der Leyenschen Arbeitsmarktpolitik heißt: Fachkräftemangel bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit. Die Spaltung des deutschen Arbeitsmarkts verstärkt sich. Fast eine Million Menschen sind langzeitarbeitslos, während händeringend Fachkräfte gesucht werden. Nach wie vor müssen 1,36 Millionen Menschen ihr Einkommen mit Arbeitslosengeld II aufstocken, und es wächst die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung. Viele Arbeitgeber setzen deshalb auf Leiharbeit und befristete Beschäftigung statt auf Festanstellungen. Offenbar hat die Arbeitsministerin vor dieser komplexen Problemlage kapituliert und versucht sich nun lieber als europa- und finanzpolitische Universalgelehrte.

Die Arbeitslosen und die Beschäftigten brauchen eine Ministerin, die mit einer Qualifizierungs-Strategie hilft, den Fachkräftebedarf zu decken und dabei alle mitnimmt. Der Kahlschlag bei der Arbeitsförderung muss zurückgenommen werden. Es wäre ein wichtiger Impuls für den Arbeitsmarkt, wenn Geringqualifizierte für die Besetzung der offenen Fachkräfte-Stellen befähigt werden. Auch gegen das Ausufern des Niedriglohnsektors muss von der Leyen endlich offensiv vorgehen. Dafür ist ein Mindestlohn genauso unerlässlich wie die Begrenzung prekärer Beschäftigung.

(Quelle:Bündnis90/Grüne)

Einkommensentwicklung in Deutschland: Die Mittelschicht verliert

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DIW Berlin: „Auch Menschen mit höherem Einkommen sollten zum Sparpaket beitragen“

Arm und Reich driften in Deutschland immer weiter auseinander. Das ist das zentrale Ergebnis einer neuen Studie des DIW Berlin zur Einkommensverteilung in Deutschland auf Basis von Daten des Sozio-Oekonomischen Panels (SOEP). Die Studie zeigt deutlich, dass nicht nur die Anzahl Ärmerer und Reicherer immer weiter wächst – seit zehn Jahren werden ärmere Haushalte auch immer ärmer. Für die DIW-Experten Martin Gornig und Jan Goebel ist das eine besorgniserregende Entwicklung: „Dieser Trend verunsichert die Mittelschicht“, sagen sie. „Eine starke Mittelschicht ist aber wichtig für den Erhalt der gesellschaftlichen Stabilität.“

Nur 60 Prozent der Menschen in Deutschland gehören noch zur Mittelschicht, mit Nettoeinkommen zwischen 860 und 1.844 Euro. 2000 waren es noch mehr als 66 Prozent. Stark gestiegen ist vor allem die Zahl der Menschen mit niedrigem Einkommen, von 18 Prozent 2000 auf fast 22 Prozent 2009. Zudem steigt die Zahl der Menschen mit Niedrigeinkommen nicht nur immer mehr an – diese Gruppe verdient auch in absoluten Zahlen immer weniger: Verdiente ein Singlehaushalt der unteren Einkommensgruppe 2000 im Schnitt noch 680 Euro, waren es 2008 nur noch 645 Euro. Gleichzeitig ist auch der mittlere Verdienst höherer Einkommensgruppen gestiegen, von 2.400 auf 2.700 Euro – der Abstand zwischen Arm und Reich vergrößerte sich also erheblich.

Arbeitsmarkt entscheidend für die Einkommensverteilung

Hauptursache für die zunehmende Entfernung der Einkommensgruppen voneinander sei vor allem die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt: „Wenn die Zahl der Beschäftigten zurückgeht, steigt die Zahl der Menschen in unteren Einkommensgruppen.“ Deshalb habe die Wirtschaftskrise 2009 dank des „deutschen Jobwunders“ auch keine massiven Auswirkungen auf die Einkommensverteilung gehabt. Bei steigenden Beschäftigtenzahlen würde diese Entwicklung aber nicht umgekehrt, sondern nur gestoppt. „Wir sehen hier einen langfristigen, relativ gleichmäßigen Trend“, sagt Jan Goebel. „Und dieser Trend ist besorgniserregend.“

Steigende Einkommenspolarisierung bedroht gesellschaftliche Stabilität

Besorgniserregend sei der Trend zur Einkommenspolarisierung besonders im Hinblick auf die schrumpfende Mittelschicht. „Mittlere Schichten begründen ihren Status nicht auf Vermögen, sondern auf Einkommen“, sagt Martin Gornig. „Eine Entwicklung wie die hier beobachtete kann unter Umständen Verunsicherungen in diesen Schichten auslösen.“ Problematisch sei das vor allem dann, wenn andere Bevölkerungsgruppen für den drohenden Statusverlust verantwortlich gemacht würden. Und auch in anderen Bereichen drohen mit dem Verschwinden der Mittelschicht Probleme, etwa bei der Stadtentwicklung: „Mit einer steigenden Anzahl von Ärmeren wächst auch die Gefahr des Entstehens von Armenvierteln.“

Auch das geplante Sparpaket der Bundesregierung hält Jan Goebel vor dem Hintergrund der beobachteten Entwicklung für zu einseitig: „Die bisher gemachten konkreten Vorschläge betreffen nur die unteren Einkommen. Der Anteil der Reichen aber steigt stetig und die Reicheren verdienen auch immer besser. Da stellt sich schon die Frage, ob diese Gruppe nicht auch einen Sparbeitrag leisten sollte.“

Beispielrechnung: Je nach Haushaltsgröße verschieben sich die Einkommensgrenzen

2005

Niedrige Einkommen

Mittlere Einkommen

Hohe Einkommen

Singlehaushalt

bis 860 Euro

861 – 1844 Euro

ab 1845 Euro

Alleinerziehende, zwei Kinder unter 14 Jahren

bis 1376 Euro

1377 – 2951 Euro

ab 2952 Euro

Zwei Erwachsene, ein Kind unter 14, ein Kind über 14 Jahren

bis 1978 Euro

1979 – 4242 Euro

ab 4243 Euro

 

Die Einkommenssituation von Haushalten unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung wird durch Umrechnung in soge­nannte Äquivalenzeinkommen – das sind unter Bedarfsgesichts­punkten modifizierte Pro-Kopf-Einkommen – vergleichbar ge­macht. Dazu werden die Haushaltseinkommen unter Verwendung einer von der OECD vorgeschlagenen Skala umgerechnet. Dabei erhält der Haushaltsvorstand ein Gewicht von 1; weitere erwach­sene Personen haben jeweils ein Gewicht von 0,5 und Kinder von 0,3. Als Kind gilt, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Hintergrund: Stichwort SOEP

Die DIW-Forscher verwendeten für ihre Untersuchung die Haushaltsdaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine seit 1984 laufende Langzeitbefragung von mehr als 10.000 privaten Haushalten in Deutschland. Das am DIW Berlin angesiedelte SOEP gibt Auskunft über Faktoren wie Einkommen, Erwerbstätigkeit, Bildung oder Gesundheit. Im Auftrag des DIW Berlin werden jedes Jahr in Deutschland über 20 000 Personen in rund 11 000 Haushalten von TNS Infratest Sozialforschung befragt. Weil jedes Jahr die gleichen Personen befragt werden, können langfristige soziale und gesellschaftliche Trends besonders gut verfolgt werden.

 

Links

Polarisierung der Einkommen: Die Mittelschicht verliert. Von Jan Goebel, Martin Gornig, Hartmut Häußermann, in: Wochenbericht 24/2010 | PDF, 458.18 KB

"Besorgniserregend ist der langfristige, gleichbleibende Trend": Interview mit Jan Goebel | PDF, 258.47 KB

Pressestelle

Aufruf der Bürgerinitiative-Grundeinkommen

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Liebes Armutsnetzwerk, lieber Dietmar Hamann,

ich möchte Euch auf folgende Auseinandersetzung um die Menschenrechte in Deutschland hinweisen, die Hartz IV direkt betrifft:

Link zum Text

Darin der Autor Ralph Boes in Erwartung konfliktträchtiger Konsequenzen für sein Leben:

"Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab. Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf, auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür HartzIV in Anspruch zu nehmen. (…)"

"Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. (…) Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muß dann für alle gelten!"

Ihr könnt den "Brandbrief" und damit die Menschenrechte in Deutschland auch mit Eurer Unterschrift unterstützen:

Brandbrief.

Vollstes Verständnis habe ich, wenn Ihr persönlich oder aufgrund Eurer Position nicht unterzeichnen mögt, aber bitte verteilt den Link bitte weiter oder nehmt ihn auf Webseiten auf.

Mit herzlichem Gruß,

Frigga Wendt