Öffnung des EU-Arbeitsmarkts für bulgarische und rumänische Arbeitnehmer

Veröffentlicht in Europäische Union

Keinerlei negative Auswirkungen würden aus jenen Mitgliedstaaten gemeldet, die Arbeitern aus den 2004 und 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten gewährt haben, heißt es in der von Traian Ungureanu (EVP, RO) eingebrachten Entschließung, die am Dienstag per Handzeichen angenommen wurde.

"Offizielle Statistiken, einschließlich der von der Kommission gesammelten Daten, haben gezeigt, dass Arbeitnehmer aus Osteuropa keine Arbeitslosigkeit in anderen Ländern hervorgerufen haben und keinen Druck auf das soziale Wohlfahrtssystem des jeweiligen Gastlandes ausüben", meinte der Berichterstatter während der Debatte am Montag. "Im Gegenteil: Der Zuzug ausländischer Arbeitskräfte brachte wirtschaftliches Wachstum von geschätzten 1 % des BIP in den Gastländern."

Die Abgeordneten rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Regelung für Übergangsfristen in Hinblick auf die komplette Öffnung des Arbeitsmarktes zu revidieren und drängen jene Mitgliedstaaten, die nach wie vor bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern Einschränkungen auferlegen, sie bis Ende des Jahres und nicht erst am Ende der in den EU-Verträgen mit  Dezember 2013 befristeten Periode aufzuheben.

Rechte auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer umsetzen

Die lückenhafte Umsetzung der derzeit gültigen EU-Gesetze zur Freizügigkeit für Arbeitnehmer, insbesondere der Richtlinie 2004/38/EC über das Recht der Bürger und ihrer Familienmitglieder auf Reise- und Niederlassungsfreiheit in der EU, bereiten den Abgeordneten Sorgen. Wenn notwendig, sollte die Kommission ihr Recht auf Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen.

Langfristig würden diese Einschränkungen die Werte und Rechte untergraben, die in den EU-Verträgen gesichert sind - freier Personenverkehr, Nicht-Diskriminierung, Solidarität und gleiche Rechte für alle.

Die Abgeordneten bedauern jüngste Legislativvorschläge in manchen Mitgliedstaaten, um Arbeitsmarkteinschränkungen erneut für Bürger aus anderen Mitgliedstaaten einzuführen. Sie fordern die Kommission auf, zu überprüfen, inwieweit derlei Maßnahmen im Widerspruch zu EU-Gesetzgebung stehen.

Anerkennung von beruflichen Qualifikationen

Die derzeitigen Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen sind ein weiteres großes Hindernis für mehr Mobilität von Arbeitnehmern in der EU, heißt es in der Resolution. Die Kommission solle die derzeit geltenden Regeln einer Revision unterziehen.

(Quelle: Europäisches Parlament)