Scheidung barrierefrei?

Veröffentlicht in Allgemeines

Dies ist ein Gastbeitrag im Rahmen des Netzwerkes der Blogpaten
von Gabriela Pichelmayer aus Wien.

Foto: Michael Grabscheit / pixelio.deIch bin kein Pfleger, Schatz! Ich habe nur ein Leben, Schatz! Du wirst sicher einen netten Rollstuhlfahrer finden, Schatz! Auch für dich wird es noch Möglichkeiten im Leben geben, Schatz! Ich liebe eine andere, Schatz!

Diese Sätze sitzen tiefer als tief. Wohl hat man schon dergleichen mit Unverständnis vernommen. Von anderen. Von Gleichgestellten. Jedoch ein ähnliches Schicksal nicht nur ausgeschlossen, sondern auch erst gar nicht in Erwägung gezogen.  Die Krankheit war ihm immer bekannt, schon vor der Hochzeit. Gewiss, damals war man noch mobil und nicht auf Hilfe angewiesen. Aber die Prognose der fortschreitenden Verschlechterung war immer klar und eindeutig. Es verhielt sich so, als würden die körperlichen Ausfälle in den 25 Beziehungsjahren mitwachsen wie die beiden Kinder.

 

Dachte man zumindest. Sämtliche Vorschläge von therapeutischen Maßnahmen wurden von ihm in den letzten Jahren abgelehnt. Denn, die Ausnahmesituation einer schweren Erkrankung ist ja nicht nur für den Betroffenen eine Herausforderung. Erst recht für Angehörige und für die Beziehung an sich, seit man ein gehöriges Quantum an Mobilität und Selbständigkeit verloren hat. Nein, das brauch ich nicht. Nein, das sollen andere machen. – hieß es. Und jetzt? Die Überforderung ist ihm zu groß, das Leben zu kurz, die neue Frau viel unbeschwerter. Jetzt wo man im Rollstuhl sitzt und schon 50 Jahre „geschafft“ hat im Leben, ist man plötzlich alleine und gilt es sich von Grund auf neu zu ordnen. 25 Jahre hat man mit ihm auf- und abgebaut.

Das Schiff „Familie“ unerschütterlich versucht ober Wasser zu halten. Hat unterstützt, hat verstanden und geholfen. Was man eben alles gerne so tut innerhalb eines Gefüges. Was bleibt übrig? Man will die Scheidung und bemüht das Gericht. In der Hoffnung „alles wird gut“ schiebt man diesen Schritt schon wochenlang vor sich her. Muss jedoch erkennen, dass die Frage nach Unterhalt, Witwenpension, die gemeinsame Wohnung, das gemeinsame Auto, die gemeinsamen Kinder, die gemeinsamen Jahre und vieles mehr offen bleibt. Und auch seine vorhandene Beistandspflicht und deren Verletzung will nicht außer Acht gelassen werden. Als Mensch mit Behinderung hat man das Recht auf Beistand und der Gatte die Pflicht. Auch wenn die Grenzen dieses Begriffes verschwinden und die Bedeutung in der Praxis nicht klar definierbar ist.

Um dem Verlangen zu entsprechen in den dritten Stock des Bezirksgerichtes zu kommen, benötigt man drei Aufzüge und durchrollt drei lange Gänge. Die Größe der Aufzugskabinen verkleinert sich pro Stockwerk. Ohne Hilfe ist es nicht zu bewerkstelligen in die letzte Kabine mit dem Rollstuhl hineinzufahren. Prädikat: nicht behindertengerecht. Trotz psychischer Belastung ist man auch noch körperlicher Belastung ausgesetzt und wird gezwungen der Unselbständigkeit frontal ins Auge zu blicken. Muss das denn sein?

Foto: Albrecht E. Arnold / pixelio.deZimmer 325 präsentiert sich als wunderschöner großer Altbauraum, in dem drei Damen ihre Mittagsjause verzehren. „Karin, da will sich wer scheiden lassen! Nemmas noch dran? Es is scho halb 12!“ ruft eine der Ruhebedürftigen, die vielleicht vergessen wollte, dass die Parteienverkehrszeiten von 8 – 13h nur dienstags ihre Berechtigung haben. Und es ist Dienstag! Man staunt und hofft diese Barriere überwinden zu können, hat man diesen Weg doch endlich mit allen dazugehörenden Hindernissen von Selbstzweifel über Gewissenskonflikte getraut zu beschreiten und ist sich nicht sicher ob man zu einem weiteren Anlauf in der Lage ist.

Der Mann bekommt die Ehescheidungsklage wegen Ehebruch. Selbst holt man sich einen feuchten Händedruck von der Richterin ab und stellt sich die Frage, ob es denn „legitim“ sei 25 Jahre vor Gericht zu beenden. Geht es nicht auch um innere Größe, Großmut und Einvernehmen im Leben?

Statistisch gesehen ist die Tendenz der Scheidungen in Österreich stark ansteigend. Zwar lässt man/frau sich nicht mehr scheiden, weil der Pudding nicht schmeckt oder der Partner die Zahnpastatube nach Gebrauch nicht verschließt.  Aber die Überzeugung, dass der indirekte Scheidungsgrund „Krankheit“ eine großer Rolle spielt, will man sich nicht nehmen lassen. Zumal man es auch schon oft vernommen hat. 900.000 Österreicher sind allein von psychischer Erkrankung betroffen. Ein Wunder in dieser Gesellschaft voll von Neid, Mobbing, Falschheit und Korruption? Und 1,6 Millionen Österreicher leben mit körperlicher Behinderung. Selbst wenn dies keinerlei Einfluss auf die eigene Situation hat. Trotzdem. Das Bewusstsein mit dieser Problematik nicht allein zu sein tut gut.

Ich habe die innere Größe nicht, Schatz! Auch ich habe nur ein Leben, Schatz!

Gabriela Pichelmayer, geb. 1960, Multiple Sklerose seit 1980, Pensionsversicherungsanstalt/Vergleichsurteil vom 16.5.2007: Pflegestufe 3 befristet bis 31.7.2008 zuerkannt. Auf Grund einer wiederholten ärztlichen Untersuchung im Juli 2008, Pflegestufe 4 unbefristet zuerkannt.

 

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Fotos Copyright: (1) Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
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