Das Recht des Einzelnen

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In Deutschland gilt das Recht des Einzelnen auf Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Dieses ist im Februar 2010 eindrucksvoll durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
 
Im März 2011 traten umfangreiche Rechtsänderungen am Sozialgesetzbuch II in Kraft. Wie wurden die Neuregelungen umgesetzt? Erfahren die Leistungsberechtigten die Hilfen, die Förderung und die Ermutigung, die sie brauchen? Ist das Existenzminimum jedes und jeder Leistungsberechtigten heute wirklich gesichert?
 
Die Ergebnisse unserer Befragung von 110 Beratungsstellen der Diakonie im gesamten Bundesgebiet liefern ein ernüchterndes Bild: gravierende Mängel in der Beratung und der Erreichbarkeit der Beratenden, vielfache Abzüge am Regelsatz, zu wenig  bezahlbarer Wohnraum, scharfe Sanktionen gegen junge Erwachsene und ein Bildungs- und Teilhabepaket, das die Leistungsberechtigten nicht erreicht. Wir möchten den Landesverbänden für die intensive Zusammenarbeit danken, die es uns ermöglicht haben, ein differenziertes Bild der Problemlagen bei der Umsetzung des SGB II und bei Problemen mit dem Rechtstext selbst zu zeichnen.
 
Das Diakonische Werk der EKD stellt Ihnen nun mit den Befragungsergebnissen einen konzentrierten Überblick über die Beratungserfahrung in der Praxis und unsere Anforderungen an eine menschenwürdige soziale Grundsicherung in Deutschland zur Verfügung, der als Diakonie-Text auch gedruckt bestellt werden kann. Bitte nutzen Sie diesen Text intensiv für Ihre fachliche Arbeit und politische Gespräche und verbreiten Sie ihn gerne weiter. Hierzu mag Ihnen der beigefügte Musterbrief eine Hilfe sein. Der Bundesverband wird die Befragungsergebnisse am 11. September in einem parlamentarischen Frühstück den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales vorstellen.
Gerne stehen wir bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
 
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Michael Schröter
Sozialpolitik gegen Armut und soziale Ausgrenzung Zentrum Migration und Soziales
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