Aktionen in Deutschland für Vermögenssteuer

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(ver.di) Eine einmalige Abgabe, mit der Vermögende an den Kosten der Finanz­krise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß. Das geht aus einem Gutachten des Rechts­wissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der Verein­ten Dienstleis­tungsgewerkschaft (ver.di) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Entscheidend sei, dass der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne – etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von aufgenommenen Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistun­gen. Derartige Finanzbedarfe rechtfertigten die Erhebung einer einmaligen Vermö­gensabgabe, schreibt Wieland, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuer­recht der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Historisches Vorbild sei der sogenannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg.

Auch könnten Vermögenssteuer und Vermögensabgabe grundsätzlich gleichzeitig erhoben werden. Allerdings müsse die Abgabe so ausgestaltet sein, dass es sich nicht um eine verdeckte Vermögensteuer handele, deren Ertrag den Ländern zu­stehe. Beide Steuern dürften nicht miteinander vermischt werden.

Länder und Bund mit hohem Finanzbedarf

Während eine Vermögensteuer regelmäßig zugunsten der Länder erhoben werden könne, stehe eine einmalige Vermögensabgabe dem Bund nur anlassbezogen bei einem außeror­dentlichen Finanzbedarf zu. In diesem Sinne rechtfertige die Finanz­krise als „außer­gewöhnliche Notsituation“, die sich der Kontrolle des Staates ent­ziehe, eine einma­lige Abgabe auf die Vermögenssubstanz. Es gelte: „Je größer ein Vermögen ist, desto größer ist die daraus erwachsende wirtschaftliche Leistungsfä­higkeit und desto eher sind Eingriffe in die Vermögenssubstanz zulässig.“

Das Gutachten zeige rechtssichere Wege zu einer angemessenen Beteiligung von Vermögenden an der Bewältigung der Finanzkrise: „Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Über die kon­krete Ausgestaltung, etwa angemessene Freibeträge, müsse letztlich verhandelt werden. Aber eine grundsätzliche Ablehnung einer Vermögensabgabe sei nicht zu rechtfertigen. „Es ist nur angemessen und gerecht, wenn diejenigen, deren Vermö­gen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten.“

Am 29.September 2012 findet in ganz Deutschland ein Aktionstag „Umfairteilen – Reichtum besteu­ern“ statt. Fehlende Kita-Plätze, geschlossene Bibliotheken, man­gelhafter Nahverkehr – der öffentlichen Hand fehlt das Geld für wichtige Inves­titionen. Dem stehen gi­gantische private Vermögen entgegen. Eine Vermö­genssteuer zur Umverteilung wird vorgeschlagen.

(Mitget.). Am 17. August hatte die deutsche Gewerkschaft ver.di (Vereinigte Dienstleistungen) eine neue Studie vorgestellt, in der der Speyrer Rechtswissen­schaftler Prof. Dr. Joachim Wieland nachweist, dass eine Vermögensabgabe verfas­sungsgemäß sei. Der außerordentliche Finanzbedarf, der durch die Finanz- und Eu­rokrise entstanden sei, rechtfertige eine solche einmalige Abgabe. Sie könne parallel zu einer dauerhaften Vermögensteuer erhoben werden. Die Resonanz war gut. Selbst Angela Merkel äußerte sich mittlerweile offen für eine Umverteilung von Reichtum, aber mit "Augenmaß". Doch nicht Worte, sondern Taten zählen.

Die gigantischen privaten Vermögen müssen wieder an der Finanzierung des Ge­meinwesens be­teiligt werden - mit einer einmaligen Vermögensab­gabe und einer dauerhaften Ver­mögensteuer. Mit dem Aktionstag „Umfairteilen – Reichtum besteu­ern“ werden in der deutschen Öffentlichkeit Argumente vorgebracht und Forderun­gen erhoben. Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und BürgerInnen­initiativen macht an vielen Orten mit kleinen Aktionen auf das Anliegen zur Erhebung einer umverteilenden Vermögenssteuer aufmerksam.

Quelle: http://umfairteilen.de/service/impressum/