Kein Recht für Arme - Bundesregierung will Prozesskostenhilfe (PKH) kürzen

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Die 1981 eingeführte Prozesskostenhilfe, mit der auch Geringverdienenden der Zugang zu Recht und Gericht ermöglicht werden sollte, wird nach dem Willen der Bundesregierung  künftig deutlich restriktiver gehandhabt, faktisch aber abgeschafft. Für die Länderjustizhaushalte soll damit eine Einsparung in Höhe von ca. 65 Millionen erreicht werden. Die Begründung für diese Änderung: Im Bereich der PKH sind drei Gruppen von Maßnahmen vorgesehen:

  1. Sicherstellung, dass die Gerichte die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (die Bedürftigkeit) umfassend aufklären, um auf diese Weise ungerechtfertigte Prozesskostenhilfebewilligungen zu vermeiden und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken.
  2. Stärkere Heranziehung der PKH-Empfänger durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre und die Neuberechnung der PKH-Raten
  3. Die Änderung der Vorschriften zur Anwaltsbeiordnung in Scheidungssachen und im arbeitsgerichtlichen Verfahren sowie die neue Möglichkeit zur Teilaufhebung der PKH-Be- willigung sollen die Ausgaben der Länder für Prozesskostenhilfe reduzieren.

Bis zum 18.2.13 kann eine elektronische Petition mit gezeichnet werden, den oben beschriebenen Änderungen nicht zuzustimmen.

Hier unterzeichnen.

Rolf Keicher

Evangelische Obdachlosenhilfe in Deutschland e.V. (EvO)
Fachverband der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
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