Nationale Armutskonferenz fordert Änderung des Grundgesetzes

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nak-Sprecher Thomas Beyer zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember: „Das Menschenrecht auf Wohnung muss verankert werden“

Es ist etwas, das allen Menschen auf der Welt zusteht: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich (…) Wohnung (…).“ Das steht in Artikel 25, Absatz 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. „Deshalb fordern wir als Nationale Armutskonferenz von der Politik, das Menschenrecht auf eine Wohnung durch einen neuen, eigenen Artikel im Grundgesetz zu verankern“, erklärt Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte. Die nak hat dieser Forderung bereits mit einer Resolution Nachdruck verliehen (siehe Anhang).

Die eigenen vier Wände sind essentiell für die Entwicklung und das Wohlergehen eines jeden Menschen. „Zudem wird ein fester Wohnsitz fast überall vorausgesetzt. Beispielsweise bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, um ein Fahrzeug anzumelden oder um eine Lohnsteuerkarte zu beantragen“, sagt Beyer. Da sei es fatal, dass zunehmend mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnung nicht ohne staatliche Transferleistungen finanzieren können.

Schlimmer noch: Wie viele Menschen in der Bundesrepublik wohnungslos sind, kann niemand offiziell beziffern, weil es keine amtliche Statistik dazu gibt. Das nak-Mitglied BAG Wohnungslosenhilfe schätzt indes, dass im Jahr 2010 rund 354.000 Menschen wohnungslos waren. Als wohnungslos gilt, wer keine eigene Bleibe hat oder Gefahr läuft, diese zu verlieren. Auch wer in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebt, gilt als wohnungslos.