Leiharbeit ist Sklaverei

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Viele Länder, zum Beispiel Deutschland, könnten sich etwas abschauen von unserem Arbeitsminister Immanuel Ngatjizeko. Nie habe ich einen besseren Artikel gelesen, da ist Namibia ein gutes Vorbild für unsere Deutschen. Frau Merkel bringt es seit Jahren nicht fertig, für die Leiharbeiter einen Mindestlohn zu fordern. Die müssen in Deutschland für Hungerlöhne arbeiten! Und was heißt hier schon Leiharbeit: Zuerst werden die Leute an die Firmen verkauft und der Preis verhandelt, also ist das moderner Sklavenhandel. Und dann wirst du an eine Firma verliehen. Wie sollen die Leiharbeiter etwas verdienen, wenn da noch zwei andere sind, die auch daran verdienen?

Mein Schwiegersohn R. Hanser aus Deutschland ist hier zu Besuch, er wird den o.g. Artikel mit nach Deutschland nehmen. Viele denken, dass wir hier hinter dem Mond leben, in diesem Fall sind wir hier viel fortschrittlicher als so manch andere Länder. Also große Klasse, was Minister Ngatjizeko vorhat: Wir schaffen in Namibia die Leiharbeit ab, weil wir hier solche Firmen gar nicht brauchen.

M. Wilfinger, Grootfontein

Quelle: Leserbrief - „Leiharbeit erneut im Visier“ (AZ, 4. November 2011)

IAB-Studie - Arbeitsmarkt für Ältere

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Das IAB stellte in seiner neuesten Arbeitsmarktstudie fest, dass sich die Verhältnisse für ältere Arbeitnehmer in letzter Zeit zwar verbessert hätten, es aber immer noch alarmierende Indikatoren gibt. Der immer wieder angesprochene Fachkräftemangel ist wohl da, aber nicht so groß, als dass er sich auf die Situation der erfahrenen Arbeitnehmer ohne Arbeit ausgewirkt hätte. Besonders zeige sich dies beim Betrachten der "Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt", stellen die IAB-Wissenschaftler Ulrich Walwei und Martin Dietz fest.

So lag beispielsweise im "Jahr 2010 die monatliche Übergangsrate für die 50- bis 64-Jährigen mit 3,9 Prozent klar unter dem Wert der 25- bis 49-Jährigen mit 7,2 Prozent", wie die Autoren der Studie feststellen.

Auch ein Blick auf die Langzeitarbeitslosen zeigt die Schwierigkeiten Älterer am Arbeitsmarkt: Im vergangenen Jahr waren 41 Prozent der Arbeitslosen über 50 Jahre bereits länger als zwölf Monate arbeitslos. "Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen lag dagegen nur bei 18 Prozent", so das IAB.

Die aktuelle Studie "Germany - No Country for Old Workers?" im PDF-Format

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verkommt zur Sparorgie

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Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Juni 2011)

An aktive Arbeitsmarktpolitik wird der berechtigte Anspruch gestellt, auf kurzfristige saisonale und konjunkturelle Entwicklungen ebenso ausgleichend zu reagieren wie auf langfristige strukturelle Herausforderungen und unerwartete Strukturbrüche wie der Vereinigung oder der Finanzkrise. Dennoch gerät Arbeitsmarktpolitik wiederum ins Visier von Haushaltskürzungen. Am 24. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt, dass sich nahtlos an den Sparkurs der Bundesregierung anpasst. Auch die neuerlichen Eingriffe dienen jenseits aller Begründungslyrik vorrangig der krisenbedingten Haushaltskonsolidierung und folgen dem bekannten Muster, die Leistungen und Instrumente in den vorgegebenen Budgetrahmen einzupassen. Die Verbesserung der Arbeitsmarktinstrumente bleibt dahinter zurück. Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen verkommt die „Reform“ zur Sparorgie:

Wortlaut der Stellungnahme in PDF

Gute Arbeitsförderung dürfen wir uns nicht sparen!

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RESOLUTION der Delegierten des ver.di‐Bundeskongresses 2011

ver.di fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, am 23. September gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu stimmen. Die Einsparvorgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik, die dadurch umgesetzt werden sollen, müssen aufgehoben werden. Die Mittel für Eingliederung in Arbeit in den Jobcentern werden nach derzeitigem Stand bis 2012 um über 40 Prozent (etwa 2,5 Milliarden Euro) gekürzt – trotz gleichbleibend hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2014 sollen zudem in den Arbeitsagenturen mindestens 16 Milliarden Euro der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wegfallen.

Dem vorgelegten Entwurf für ein Spargesetz hält ver.di entgegen:

  • Die Förderung junger Menschen und Umschüler/innen muss auf zukünftige Qualifizierungsbedarfe und Existenz sichernde Beschäftigung ausgerichtet werden.
  • Mit umfassenden Förderprogrammen für Geringqualifizierte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt muss Bildungsarmut und Arbeitslosigkeit bekämpft werden.
  • Die erfolgreiche Existenzgründungsförderung im SGB III muss erhalten bleiben. Die unsinnige Debatte über die Begrenzung von Hartz IV‐Leistungen für Selbstständige mit dem Ziel, die damit angestrebten Einsparungen von zwei Milliarden Euro im Jahr durchzusetzen, ist zu beenden.
  • Für öffentlich geförderte Beschäftigung sind neue Ansätze erforderlich, die die Verdrängung regulärer Beschäftigung und Dumping‐Effekte verhindern.
  • Die Privatisierung der Vermittlung in Arbeit ist zu stoppen, denn sie hat keine besonderen Erfolge vorzuweisen.
  • Voraussetzung für gute Arbeitsmarktdienstleistungen ist die Aufstockung des Personals in den Jobcentern und dessen bessere Qualifizierung sowie eine bessere Personalausstattung in den Arbeitsagenturen.

ver.di erwartet von einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, dass deren Qualität deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik muss die gesellschaftlichen Veränderungen wie die steigenden Qualifikationsanforderungen, die Folgen der demografischen Entwicklung, die Integration von Migrant/innen und Benachteiligter am Arbeitsmarkt flankieren. Das – und nicht Einsparungen, die sich in Form steigender Ausgaben im Leistungsbereich als Bumerang erweisen werden – müssen die Leitlinien aktiver Arbeitsmarktpolitik sein.

Arbeitsmarkt Alleinerziehende

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Die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz verläuft nur schleppend - trotz nach wie vor guter Konjunktur und wachsendem Fachkräftebedarf. Nach einer Auswertung des DGB haben innerhalb von 12 Monaten nur 4.872 Alleinerziehende einen Job gefunden. Ohne Chance auf Beschäftigung und auf Hartz IV angewiesen waren demgegenüber immer noch 22.972 Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz (April 2011). Die Eingliederungsquote liegt bei nur 21,2 Prozent. Somit konnte nur ein Fünftel der auf Hartz IV angewiesenen Alleinerziehenden innerhalb eines Jahres in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid unterstreicht, dass Alleinerziehende mehr als bisher in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, wenn sie wirksam unterstützt würden: „Mehr als die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden möchte gern Vollzeit arbeiten, die anderen Teilzeit. Fehlende Vermittlungsangebote und auch Vorbehalte von Arbeitgebern verhindern jedoch oftmals, dass diese oft gut ausgebildeten Mütter und Väter arbeiten können.“

Der Anteil der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Hartz IV hat in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz zwar zugenommen. Im Jahr 2008 waren 33,4 Prozent der Alleinerziehenden in Hartz IV erwerbstätig, in 2010 waren es 34,1 Prozent. Der Zuwachs fand laut DGB jedoch hauptsächlich im Bereich der sogenannten Mini-Jobs statt. In 2008 arbeiteten 18,1 Prozent der Alleinerziehenden in Hartz IV in einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung, 2010 waren es bereits mehr als 19 Prozent. Gleichzeitig nahm die Zahl der in sozialversicherten Voll- und Teilzeitstellen beschäftigten Alleinerziehenden ab.

Der DGB kritisiert diese Entwicklung scharf: „Mini-Jobs und Niedriglöhne sind eine Armutsfalle. Insbesondere Alleinerziehende brauchen flexible Angebote zur Kinderbetreuung sowie Existenz sichernde Jobs“, so Muscheid.

Auch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz weist auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2010 auf das hohe Armutsrisiko für Alleinerziehende hin. In besonderem Maß seien Alleinerziehende, zumeist Frauen und deren Kinder unter 18 Jahre, armutsgefährdet. Knapp 40,2 Prozent von ihnen seien von Armut bedroht. Der Anteil der Armutsgefährdeten unter den Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt dagegen bei nur 10,3 Prozent.

(Quelle: DGB Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung)

Neue Regelungen zu Hartz-IV-Sätzen: in wesentlichen Punkten verfassungsrechtliche Probleme

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Neues Gutachten

Neue Regelungen zu Hartz-IV-Sätzen: in wesentlichen Punkten verfassungsrechtliche Probleme

Die neuen Regeln zur Bestimmung des Hartz-IV-Satzes verstoßen in wesentlichen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, so ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.

Das Gesetz "zur Ermittlung von Regelbedarfen" vom März 2011 justiert das Verfahren neu, mit dem der Hartz-IV-Regelsatz ermittelt wird. Das Prinzip dabei: Die Höhe richtet sich nach den Durchschnittsausgaben einkommensschwacher und nicht von Grundsicherung oder Sozialhilfe lebender Haushalte. Die Daten werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erhoben.

Im Grundsatz sei es verfassungsrechtlich legitim, das sozialrechtliche Existenzminimum mithilfe dieser so genannten Statistik-Methode zu ermitteln, schreibt Prof. Dr. Johannes Münder, Rechtswissenschaftler an der TU Berlin, in einem aktuellen Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung.* Allerdings kollidierten die Regelungen in vielen wesentlichen Einzelpunkten mit dem Grundgesetz. Münder bezieht sich in seiner Untersuchung auf eine Studie der Verteilungsforscherin Dr. Irene Becker, die ebenfalls für die Hans-Böckler-Stiftung die Methodik der Regelsatzberechnung durchleuchtet hat.**

Insgesamt identifizieren die Wissenschaftler zehn Aspekte, die das neue Verfahren verfassungsrechtlich problematisch machen. Die wichtigsten Punkte:

* Die Vergleichsgruppe ist falsch abgegrenzt, weil die verdeckte Armut nicht herausgerechnet wurde. Als Maßstab zur Regelsatzberechnung sollen Haushalte dienen, die zwar ein geringes Einkommen haben, aber nicht solche, deren Einkünfte unterhalb des Existenzminimums liegen - etwa weil sie die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht ausschöpfen. Dazu wäre es nötig, diese in "verdeckter Armut" lebenden Haushalte aus der Referenzgruppe herauszunehmen. Obwohl geeignete statistische Verfahren zur Verfügung stehen, sei dies aber nicht geschehen, stellen Münder und Becker fest. Damit ergeben sich systematisch zu niedrige Regelsätze.

* Aufwandsentschädigung: Sehr geringe Erwerbseinkommen verzerren Daten. Wer im Wesentlichen von Sozialleistungen lebt und bis zu 73 Euro netto im Monat verdient, müsste dem Gutachten zufolge ebenfalls aus der Referenzgruppe ausgeschlossen werden. Denn dieser Betrag sei nicht als frei verfügbares Einkommen, sondern als Kompensation für Aufwendungen zu interpretieren, die durch eine Erwerbsarbeit entstehen. Hier verheddere sich der Gesetzgeber in Widersprüche, indem er den Betrag von 73 Euro, den er Erwerbsfähigen im Gegensatz zu Erwerbsunfähigen zubilligt, bei der Regelsatzermittlung ignoriert, so Münder. Unter anderem seien die Gebote der Systemklarheit, der Folgerichtigkeit und der Normenklarheit verletzt.

* Wie hoch der Finanzbedarf für langlebige Gebrauchsgüter ist, lässt sich aus der verwendeten Statistik nicht ablesen. Für die EVS zeichnen die Haushalte in der Stichprobe drei Monate lang auf, wofür sie Geld ausgeben. Daraus ergibt sich ein relativ verlässliches Bild der täglichen Ausgaben. Allerdings würden einmalige, nur in großen Abständen erfolgende Anschaffungen wie Fahrräder, Kühlschränke oder Fernseher nicht hinreichend erfasst, so Münder. Daher sei unsicher, ob das vom Grundgesetz geforderte menschenwürdige Existenzminimum mit der verwendeten Berechnungsmethode sichergestellt sei. Die Verteilungsforscherin Becker schlägt vor, Bedürftigen anstelle von Pauschalbeträgen einmalige Leistungen für größere Gebrauchsgüter zu gewähren.

* Die Einstufung bestimmter Konsumausgaben der Vergleichsgruppe als "nicht regelsatzrelevant" führt zu einer Unterschätzung des Existenzminimums. Verfassungsrechtlich problematisch ist nach Überzeugung der Wissenschaftler auch eine fundamentale methodische Inkonsistenz beim neuen Verfahren: Das Statistik-Modell geht von durchschnittlichen Ausgaben aus, nicht vom individuellen Ausgabeverhalten. Zugleich greift der Gesetzgeber mit normativen Begründungen in das statistisch ermittelte Ergebnis ein, indem er bestimmte Positionen für "nicht regelsatzrelevant" erklärt. Das gilt nicht nur für Alkohol und Tabak, sondern etwa auch für Gartengeräte, chemische Reinigung oder Hundefutter. Damit kommt es zu einer Vermischung des Statistik-Verfahrens und des früher üblichen Warenkorbmodells, bei dem die Höhe der Sozialhilfe komplett auf normativen Setzungen fußte. Münder und Becker zufolge wird das Statistik-Modell auf diese Weise "ausgehöhlt", indem die Möglichkeiten der Bedürftigen eingeschränkt werden, einen "internen Ausgleich" zwischen Warenkategorien vorzunehmen. Das kann zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Haushaltsbedarfs führen.

Ein Beispiel: Wenn die Referenzhaushalte im Schnitt acht Euro im Monat für Zigaretten ausgeben, bedeutet das keineswegs, dass in allen Haushalten geraucht wird. Tatsächlich hat ein großer Teil der Haushalte überhaupt keine Ausgaben für Tabakwaren - dafür aber etwa höhere Ausgaben für Lebensmittel als die Gruppe der Raucher. Wird das Existenzminimum nun mit Verweis auf die Raucher um acht Euro niedriger angesetzt, haben darunter alle Haushalte zu leiden, auch die Nichtraucher mit überdurchschnittlichem Nahrungsbedarf. Aufgrund solcher Überlegungen dürfe der Gesetzgeber nur in begrenztem Umfang normativ begründete Abschläge von den tatsächlichen Durchschnittsausgaben vornehmen, schreibt Münder. Insgesamt betragen die verschiedenen Abzüge nach Becker aber rund ein Drittel der statistisch ermittelten Ausgaben. So sei nach Ansicht beider Gutachter keine Existenzsicherung mehr gewährleistet.

* Der herunter gerechnete Mobilitätsbedarf Bedürftiger ist nicht nachvollziehbar. Einzelnen Schritten bei der Bedarfsermittlung attestieren die Untersuchungen handwerkliche Mängel. Besonders fragwürdig scheint Münder und Becker die Berechnung des Mobilitätsbedarfs: Hier gehen statistisch ermittelte Ausgaben für Benzin nicht in die Rechnung ein, weil das Existenzminimum auch ohne Auto oder Motorrad erreicht werde. Selbst wenn man diese Sicht akzeptiert, müsste aber eine realistische Betrachtung berücksichtigen, dass die Referenzgruppe bei Wegfall der KFZ-Nutzung höhere Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel gehabt hätte. Allein durch die Missachtung dieses Punkts falle der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz um knapp sechs Euro zu niedrig aus.

* Die kulturelle Teilhabe Minderjähriger ist nicht für alle Kinder sichergestellt. Anstelle der per EVS ermittelten Beträge für Vereinsmitgliedschaften oder Ähnliches gesteht der Gesetzgeber Minderjährigen eine zweckgebundene Pauschale von 10 Euro im Monat für Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen, Musikunterricht oder Freizeiten zu. Diese ist nicht Bestandteil der monetären Regelleistung, sondern des sogenannten Bildungspakets. Verfassungsrechtlich problematisch sind daran laut Münder vor allem zwei Aspekte: Zum einen kollidiert der eng umrissene Verwendungszweck mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - Kinder können ganz andere soziale und kulturelle Interessen haben. Zum anderen gehen Kinder leer aus, in deren Wohnumfeld keine entsprechenden Sport- oder Musikangebote existieren. Sie haben unter der Streichung der entsprechenden Position bei der Regelsatzberechnung zu leiden, können die vorgesehene Kompensation aber nicht in Anspruch nehmen.

* Der jüngste Inflationsausgleich erfolgte zu spät. Grundsätzlich sei die Regelung vertretbar, den Hartz-IV-Satz zum ersten Januar an die Teuerungsrate anzupassen, die sich in den zwölf Monaten bis zur Mitte des Vorjahres ergeben haben, so das Gutachten. Bei der jüngsten Anhebung seien aber - trotz vorhandener Daten - die Preissteigerungen des ersten Halbjahres 2010 nicht berücksichtigt worden. Mit dieser Abweichung vom üblichen Prozedere habe der Gesetzgeber seine Pflicht missachtet, das menschenwürdige Existenzminimum "bedarfszeitraumnah" zu bestimmen.

*Johannes Münder: Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 - BGBl. I S. 453, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011

**Irene Becker: Bewertung der Neuregelungen des SGB II. Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung vor dem Hintergrund des "Hartz IV-Urteils" des BVerfG, Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung, August 2011

Die Gutachten in einer Sonderausgabe der Zeitschrift "Soziale Sicherheit":
http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Claus Schäfer
Leiter WSI
Tel.: 0211-7778-205
E-Mail: Claus-Schä Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
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