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17. Oktober 2011 Internationaler Tag gegen Armut und Ausgrenzung

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Der 17. Oktober wurde im Jahr 1992 durch die Generalversammlung der UNO zum internationalen Tag für die Überwindung der Armut erklärt. Festgehalten wurde, dass ein Leben in Armut nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar ist. Denn in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird postuliert, dass jede Person ein Anrecht auf einen Lebensstandard hat, «der seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung …».

Zudem muss die Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen Leben gewährleistet sein. Für viele armutsbetroffene Kinder in der Bundesrepublik Deutschland entspricht dies jedoch nicht ihrer Lebensrealität. Sie leben heute noch, mitten in einem reichen Land, fernab von Wohlstand und können sich wegen fehlender Ressourcen weniger entfalten und kaum am öffentlichen kulturellen Leben teilnehmen.

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente verkommt zur Sparorgie

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Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di – zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24. Juni 2011)

An aktive Arbeitsmarktpolitik wird der berechtigte Anspruch gestellt, auf kurzfristige saisonale und konjunkturelle Entwicklungen ebenso ausgleichend zu reagieren wie auf langfristige strukturelle Herausforderungen und unerwartete Strukturbrüche wie der Vereinigung oder der Finanzkrise. Dennoch gerät Arbeitsmarktpolitik wiederum ins Visier von Haushaltskürzungen. Am 24. Juni 2011 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ vorgelegt, dass sich nahtlos an den Sparkurs der Bundesregierung anpasst. Auch die neuerlichen Eingriffe dienen jenseits aller Begründungslyrik vorrangig der krisenbedingten Haushaltskonsolidierung und folgen dem bekannten Muster, die Leistungen und Instrumente in den vorgegebenen Budgetrahmen einzupassen. Die Verbesserung der Arbeitsmarktinstrumente bleibt dahinter zurück. Unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen verkommt die „Reform“ zur Sparorgie:

Wortlaut der Stellungnahme in PDF

Gute Arbeitsförderung dürfen wir uns nicht sparen!

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RESOLUTION der Delegierten des ver.di‐Bundeskongresses 2011

ver.di fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, am 23. September gegen das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ zu stimmen. Die Einsparvorgaben im Bereich aktiver Arbeitsmarktpolitik, die dadurch umgesetzt werden sollen, müssen aufgehoben werden. Die Mittel für Eingliederung in Arbeit in den Jobcentern werden nach derzeitigem Stand bis 2012 um über 40 Prozent (etwa 2,5 Milliarden Euro) gekürzt – trotz gleichbleibend hoher Langzeitarbeitslosigkeit. Bis 2014 sollen zudem in den Arbeitsagenturen mindestens 16 Milliarden Euro der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wegfallen.

Dem vorgelegten Entwurf für ein Spargesetz hält ver.di entgegen:

  • Die Förderung junger Menschen und Umschüler/innen muss auf zukünftige Qualifizierungsbedarfe und Existenz sichernde Beschäftigung ausgerichtet werden.
  • Mit umfassenden Förderprogrammen für Geringqualifizierte und Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt muss Bildungsarmut und Arbeitslosigkeit bekämpft werden.
  • Die erfolgreiche Existenzgründungsförderung im SGB III muss erhalten bleiben. Die unsinnige Debatte über die Begrenzung von Hartz IV‐Leistungen für Selbstständige mit dem Ziel, die damit angestrebten Einsparungen von zwei Milliarden Euro im Jahr durchzusetzen, ist zu beenden.
  • Für öffentlich geförderte Beschäftigung sind neue Ansätze erforderlich, die die Verdrängung regulärer Beschäftigung und Dumping‐Effekte verhindern.
  • Die Privatisierung der Vermittlung in Arbeit ist zu stoppen, denn sie hat keine besonderen Erfolge vorzuweisen.
  • Voraussetzung für gute Arbeitsmarktdienstleistungen ist die Aufstockung des Personals in den Jobcentern und dessen bessere Qualifizierung sowie eine bessere Personalausstattung in den Arbeitsagenturen.

ver.di erwartet von einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, dass deren Qualität deutlich verbessert wird. Arbeitsmarktpolitik muss die gesellschaftlichen Veränderungen wie die steigenden Qualifikationsanforderungen, die Folgen der demografischen Entwicklung, die Integration von Migrant/innen und Benachteiligter am Arbeitsmarkt flankieren. Das – und nicht Einsparungen, die sich in Form steigender Ausgaben im Leistungsbereich als Bumerang erweisen werden – müssen die Leitlinien aktiver Arbeitsmarktpolitik sein.

Arbeitsmarkt Alleinerziehende

am . Veröffentlicht in Arbeitsmarktlage

Die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz verläuft nur schleppend - trotz nach wie vor guter Konjunktur und wachsendem Fachkräftebedarf. Nach einer Auswertung des DGB haben innerhalb von 12 Monaten nur 4.872 Alleinerziehende einen Job gefunden. Ohne Chance auf Beschäftigung und auf Hartz IV angewiesen waren demgegenüber immer noch 22.972 Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz (April 2011). Die Eingliederungsquote liegt bei nur 21,2 Prozent. Somit konnte nur ein Fünftel der auf Hartz IV angewiesenen Alleinerziehenden innerhalb eines Jahres in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Der DGB-Landesvorsitzende Dietmar Muscheid unterstreicht, dass Alleinerziehende mehr als bisher in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten, wenn sie wirksam unterstützt würden: „Mehr als die Hälfte der arbeitslosen Alleinerziehenden möchte gern Vollzeit arbeiten, die anderen Teilzeit. Fehlende Vermittlungsangebote und auch Vorbehalte von Arbeitgebern verhindern jedoch oftmals, dass diese oft gut ausgebildeten Mütter und Väter arbeiten können.“

Der Anteil der erwerbstätigen Alleinerziehenden in Hartz IV hat in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz zwar zugenommen. Im Jahr 2008 waren 33,4 Prozent der Alleinerziehenden in Hartz IV erwerbstätig, in 2010 waren es 34,1 Prozent. Der Zuwachs fand laut DGB jedoch hauptsächlich im Bereich der sogenannten Mini-Jobs statt. In 2008 arbeiteten 18,1 Prozent der Alleinerziehenden in Hartz IV in einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung, 2010 waren es bereits mehr als 19 Prozent. Gleichzeitig nahm die Zahl der in sozialversicherten Voll- und Teilzeitstellen beschäftigten Alleinerziehenden ab.

Der DGB kritisiert diese Entwicklung scharf: „Mini-Jobs und Niedriglöhne sind eine Armutsfalle. Insbesondere Alleinerziehende brauchen flexible Angebote zur Kinderbetreuung sowie Existenz sichernde Jobs“, so Muscheid.

Auch das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz weist auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2010 auf das hohe Armutsrisiko für Alleinerziehende hin. In besonderem Maß seien Alleinerziehende, zumeist Frauen und deren Kinder unter 18 Jahre, armutsgefährdet. Knapp 40,2 Prozent von ihnen seien von Armut bedroht. Der Anteil der Armutsgefährdeten unter den Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt dagegen bei nur 10,3 Prozent.

(Quelle: DGB Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung)

Gutscheinsystem gescheitert: Paritätischer fordert grundlegende Reform des Hartz IV-Bildungspaketes

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Berlin (ots) - Als "gescheitert" und "völlig verfahren" beurteilt der Paritätische Wohlfahrtsverband das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Hartz IV-Haushalten. Anlässlich der aktuellen Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Städtetages zur Inanspruchnahme des Teilhabepaketes fordert der Verband eine grundlegende Reform des gesamten Leistungspaketes.

"Das Bildungs- und Teilhabepaket ist im Praxistest mit Bausch und Bogen durchgefallen. Ministerin von der Leyen sollte das endlich einsehen", erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Wenn ein halbes Jahr nach Inkrafttreten immer noch nur gerade einmal ein gutes Drittel der anspruchsberechtigten Kinder Anträge stelle, seien das keine Anlaufschwierigkeiten mehr. "Das Gesetz ist mitsamt seinen Gutscheinen gescheitert!" Es gehe sowohl an den Notwendigkeiten einer effizienten Verwaltung als auch den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei, kritisiert der Verband. "Die Ministerin sollte den Mut haben, endlich die Reißleine zu ziehen, anstatt nun in eine ewige Litanei von runden Tischen, Elternschelte und Flickschustereien hineinzuschlittern. Das Gesetz ist in seiner ganzen Anlage falsch und nicht mehr zu retten."

Mit dem Versuch, an der Jugendhilfe und der Bildungskompetenz der Länder vorbei Bildung und Teilhabe zu organisieren, habe sich Frau von der Leyen deutlich verrannt, warnt der Verband. "Mit kleinkarierten Gutscheinsystemen, komplizierten Zuständigkeitsregelungen und verwaltungsaufwendigen Abrechnungsverfahren kann den Menschen ganz offensichtlich nicht geholfen werden. Wir brauchen einfache und intelligente Lösungen." Bildung gehöre an die Schulen, Kultur, Sport und Geselligkeit sei Sache der örtlichen Jugendhilfe und die Sicherung des Existenzminimums liege in der Verantwortung des Bundes.

Statt umständlicher Gutscheinsysteme und Abrechnungsmodalitäten fordert der Verband Familienpässe, die den kostenlosen Zugang für einkommensschwache Kinder zu Angeboten wie Sport oder Musik sicherstellen. Die Zuständigkeit für die Lernförderung sollte fest in den Aufgabenkatalog der Schulen aufgenommen werden. Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2010 einen solchen Weg ausdrücklich eröffnet habe.

Nach der Umfrage des Deutschen Städtetages wurden Mitte September lediglich für 36 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt.

(Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsberband, Pressemitteilung)

 

Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

EUH sucht ehrenamtliche Übersetzer

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Wir suchen Übersetzer, die an unserem Projekt „houseless 11-12“, einer Befragung derzeitig und ehemals wohnungsloser Menschen, mithelfen möchten. Diese Aktion soll im kommenden Winter 2011/12 in den 27 Ländern der Europäischen Union stattfinden.

Wir suchen vorerst Übersetzer für die Pressemitteilung und ein Faltblatt mit den Fragen in alle Sprachen der EU. In einer späteren Phase wird es notwendig sein, die gesammelten Informationen einheitlich ins Englische zu transferieren.

Das Ziel von "houseless 11-12" ist es, den obdachlosen Menschen Gehör zu verschaffen und die Politik mit den bestehenden Gesetzen und der Realität zu konfrontieren, um daraus politische Empfehlungen und Forderungen zu entwickeln.

"Houseless 11-12" wird von der European Union of Homeless (EUH), einer auf ehrenamtlicher Basis arbeitenden Organisation von ehemals und aktuell wohnungslosen Menschen organisiert. Die EUH wird vom belgischen Anti-Poverty Network (BAPN) unterstützt

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.eunion-of-homeless.org

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