Ab Oktober Bürgerkonto für jede Privatperson

Geschrieben von Harald Thomé. Veröffentlicht in Allgemeines

Mit einer veröffentlichten 'Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto' verpflichten sich die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto - sprich: Bürgerkonto - einzurichten. Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Dabei bezahlen sie keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit.

Die Selbstverpflichtung zum Bürgerkonto ohne höhere Entgelte ist ein vorbildliches Vorgehen, nähere Infos dazu hier: www.dsgv.de

Gerechtere Vermögensverteilung - "UmFAIRteilen - Reichtum besteuern"

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Bild: Gerhard Zamzow, ANW

Unter dem Motto "UmFAIRteilen - Reichtum besteuern" haben mehrere zehntausend Menschen am 29.09.2012 in Deutschland gegen soziale Ungerechtigkeit demonstriert. Hinter den Protesten steht ein breites Bündnis aus Sozialverbänden, Gewerkschaften und Globalisierungsgegnern.

5000 bei Kundgebung in Berlin / 6000 in Bochum/ 5000 in Frankfurt am Main/ 7000 in Hamburg/ 4000 in Köln / 3500 in Bremen/ 1000 in München/ 1000 in Trier / 1000 Bayreuth / 750 in Saarbrücken. 

Ein voller Erfolg meinen die UmFAIRteilen-Initiator_innen. Bundesweit waren in mehr als 40 Städten insgesamt 40.000 Menschen für eine stärkere Besteuerung von Reichtum und gegen soziale Ungleichheit und Sozialabbau auf den Straßen.

Mitglieder des Armutsnetzwerks beteiligten sich aktiv in Hannover, Köln, Bremen und Nienburg. Das Netzwerk unterstützt auch weiterhin die Forderungen und wird sich an den Vorbereitungen eines Kongresses im Mai 2013 beteiligen.Der noch junge Verein Armutsnetzwerk sieht das als eine der zukünftigen Aufgaben. Es hat sich gezeigt, was ein gemeinsames Bündnis erreichen kann und das ist auch seine Strategie: "Gemeinsam sind wir stark".

 

Gemeinsam zu Tisch

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Für eine leckere Mittagsmahlzeit sorgten haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von Diakonie und Carita des Landes Niedersachsen in Hannovers Innenstadt am 15. September 2012. Eine 200 Meter lange Tafel mit 1000 Gedecken war aufgebaut. Eingeladen waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur gemeinsamen Mahlzeit. Die Solidaritätstafel „Gemeinsam zu Tisch“ hat damit ein Zeichen gesetzt gegen Armut und soziale Ausgrenzung und für die Teilhabe und Würde für Menschen aller Generationen. Schirmherrin ist Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan, die an der Solidaritätstafel teilnahm.

Für die Unterhaltung der Tafelgäste war gesorgt. Neben musikalischen Beiträgen für alle Generationen (Trommel- und Tänzergruppe „Sambaria“, Band „Flugmodus“ sowie Rapper und Liedermacher) stellten sich soziale Projekte von Caritas und Diakonie vor, wie das Schrebergartenprojekt des Familienzentrums St. Vinzenz, die Straßenambulanz der Caritas und das Zahnmobil der Diakonie, der Großelterndienst der Diakonie sowie das Projekt „Balu und Du“. Über die Idee der Solidaritätstafel sprachen u.a. Diözesan-Caritasdirektor Dr. Hans-Jürgen Marcus und Diakonie-Direktor Dr. Christoph Künkel.

Zum Hintergrund der Solidaritätstafel:

Caritas und Diakonie erleben in ihren örtlichen Beratungsstellen und Einrichtungen sowie in den von Ehrenamtlichen getragenen Diensten und Angeboten täglich die Lebenssituation von armen und benachteiligten Menschen. Sehr deutlich nehmen sie die Zunahme von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Grenzen der staatlichen, finanziellen Unterstützung wahr. In den letzten Jahren hat sich besonders der Anteil von älteren Menschen erhöht, die um Rat und Hilfe nachfragen. Armut im Alter wird für zunehmend mehr Menschen zur Lebensrealität. (Quelle:Diakonisches Werk Hannover)

Bereits im Jahre 2010 fand eine derartige Veranstaltung statt. Der Anlass zu der diesjährigen Solidaritätstafel ist der gleiche geblieben und er ist dringender als je zuvor. Siehe hierzu auch die neuesten Daten der Armuts- und Reichtumsentwicklung des Landesbetriebs für Statistik Niedersachsen vom 13.9.2012.

Aktionen in Deutschland für Vermögenssteuer

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(ver.di) Eine einmalige Abgabe, mit der Vermögende an den Kosten der Finanz­krise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß. Das geht aus einem Gutachten des Rechts­wissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der Verein­ten Dienstleis­tungsgewerkschaft (ver.di) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

Entscheidend sei, dass der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne – etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von aufgenommenen Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistun­gen. Derartige Finanzbedarfe rechtfertigten die Erhebung einer einmaligen Vermö­gensabgabe, schreibt Wieland, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuer­recht der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Historisches Vorbild sei der sogenannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg.

Auch könnten Vermögenssteuer und Vermögensabgabe grundsätzlich gleichzeitig erhoben werden. Allerdings müsse die Abgabe so ausgestaltet sein, dass es sich nicht um eine verdeckte Vermögensteuer handele, deren Ertrag den Ländern zu­stehe. Beide Steuern dürften nicht miteinander vermischt werden.

Länder und Bund mit hohem Finanzbedarf

Während eine Vermögensteuer regelmäßig zugunsten der Länder erhoben werden könne, stehe eine einmalige Vermögensabgabe dem Bund nur anlassbezogen bei einem außeror­dentlichen Finanzbedarf zu. In diesem Sinne rechtfertige die Finanz­krise als „außer­gewöhnliche Notsituation“, die sich der Kontrolle des Staates ent­ziehe, eine einma­lige Abgabe auf die Vermögenssubstanz. Es gelte: „Je größer ein Vermögen ist, desto größer ist die daraus erwachsende wirtschaftliche Leistungsfä­higkeit und desto eher sind Eingriffe in die Vermögenssubstanz zulässig.“

Das Gutachten zeige rechtssichere Wege zu einer angemessenen Beteiligung von Vermögenden an der Bewältigung der Finanzkrise: „Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Über die kon­krete Ausgestaltung, etwa angemessene Freibeträge, müsse letztlich verhandelt werden. Aber eine grundsätzliche Ablehnung einer Vermögensabgabe sei nicht zu rechtfertigen. „Es ist nur angemessen und gerecht, wenn diejenigen, deren Vermö­gen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten.“

Am 29.September 2012 findet in ganz Deutschland ein Aktionstag „Umfairteilen – Reichtum besteu­ern“ statt. Fehlende Kita-Plätze, geschlossene Bibliotheken, man­gelhafter Nahverkehr – der öffentlichen Hand fehlt das Geld für wichtige Inves­titionen. Dem stehen gi­gantische private Vermögen entgegen. Eine Vermö­genssteuer zur Umverteilung wird vorgeschlagen.

(Mitget.). Am 17. August hatte die deutsche Gewerkschaft ver.di (Vereinigte Dienstleistungen) eine neue Studie vorgestellt, in der der Speyrer Rechtswissen­schaftler Prof. Dr. Joachim Wieland nachweist, dass eine Vermögensabgabe verfas­sungsgemäß sei. Der außerordentliche Finanzbedarf, der durch die Finanz- und Eu­rokrise entstanden sei, rechtfertige eine solche einmalige Abgabe. Sie könne parallel zu einer dauerhaften Vermögensteuer erhoben werden. Die Resonanz war gut. Selbst Angela Merkel äußerte sich mittlerweile offen für eine Umverteilung von Reichtum, aber mit "Augenmaß". Doch nicht Worte, sondern Taten zählen.

Die gigantischen privaten Vermögen müssen wieder an der Finanzierung des Ge­meinwesens be­teiligt werden - mit einer einmaligen Vermögensab­gabe und einer dauerhaften Ver­mögensteuer. Mit dem Aktionstag „Umfairteilen – Reichtum besteu­ern“ werden in der deutschen Öffentlichkeit Argumente vorgebracht und Forderun­gen erhoben. Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und BürgerInnen­initiativen macht an vielen Orten mit kleinen Aktionen auf das Anliegen zur Erhebung einer umverteilenden Vermögenssteuer aufmerksam.

Quelle: http://umfairteilen.de/service/impressum/

Armutsbericht NRW - Sozialbericht NRW 2012/ Armuts- und Reichtumsbericht

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Mit dem vorliegenden 3. Armuts- und Reichtumsbericht setzt die nordrhein-westfälische Landesregierung die gute und langjährige Tradition der Sozialberichterstattung in NRW fort. Eine umfassende Datenbasis und die differenzierte Darstellung der sozialen Lage der Bevölkerung in NRW sind notwendige Voraussetzungen für die von der Landesregierung verfolgte vorausschauende, präventive Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Sie sind eine wichtige Planungsgrundlage zur zielgenauen Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung.

Analysen zur Einkommens- und Vermögensverteilung sind ebenso zentrales Element der Sozialberichterstattung wie die Beschreibung der Situation und der Lebenslagen unterversorgter Personen. Besonderes Augenmerk wird diesmal auf die Lebenssituation und die Armut von älteren Menschen und von Geringqualifizierten gelegt.

Ein weiterer fester Bestandteil des Berichts ist die Beleuchtung der unterschiedlichen Lebenslagendimensionen, wie z. B. Bildung, Erwerbsbeteiligung und neu: Partizipation. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen den Teilhabe- und Verwirklichungschancen in unterschiedlichen Lebenssituationen und materieller Armut von besonderem Interesse.

Das aktuelle Vertiefungsthema des Sozialberichts lautet „Lebenslagen im SGB-II-Bezug“. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geht auf der Basis von Längsschnittdaten vor allem Fragen des Bestandes, der Fluktuation und der Dynamik des Leistungsbezugs nach. Im Rahmen der Fortführung des kommunalen Kooperationsprojektes wird das Vertiefungsthema anhand von Beiträgen aus Bielefeld, Dortmund und Mülheim an der Ruhr aus kommunaler Perspektive beleuchtet. Auch der Beitrag der Freien Wohlfahrtspflege befasst sich mit dem Vertiefungsthema und stellt unter dem Motto „Armen eine Stimme geben“ die Sicht der Betroffenen dar.

Die Landessozialberichterstattung beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Veröffentlichung der großen Sozialberichte einmal je Legislaturperiode, sondern ist als ein kontinuierliches Berichtssystem konzipiert. Sozialberichte NRW online (www.sozialberichte.nrw.de) ist die Internet- Plattform dieses Berichtssystems. Sie enthält folgende Informationsangebote: regelmäßige Kurzanalysen zu aktuellen Themen (wie z. B. Alleinerziehende, Wohnungslosigkeit etc.); eine fortlaufende Aktualisierung der wesentlichen Sozialindikatoren; eine Datenbank, die Informationen zu den Sozialberichten der nordrhein-westfälischen Kommunen, der Verbände, der anderen Bundesländer sowie des Bundes bereitstellt.

Ich danke allen Autorinnen und Autoren sowie allen an der Entstehung des Berichts Beteiligten für die geleistete Arbeit.

Guntram Schneider
Minister für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Armuts- und Reichtumsbericht NRW 2012 - PDF

Die politische Dynamik von Arbeitsmarktreformen in Deutschland am Beispiel der Hartz IV-Reform

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Während der deutsche konservative Wohlfahrtsstaat über einen sehr langen Zeitraum ein hohes Beharrungsvermögen verfügte, griff die Hartz IV-Reform tief in seine Leistungsstrukturen ein. Mit ihr wurde ein leistungsrechtlicher Strukturwandel verwirklicht, der die passive Absicherung durch Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit erheblich reduziert hat, den Einkommens- und Berufsschutz faktisch abgeschafft und eine einheitliche organisatorische Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose geschaffen hat.

Das Forschungsprojekt hatte zum Ziel, die politische Dynamik der Reform zu analysieren. Die Forschungsergebnisse auf der Grundlage von 40 Interviews mit Schlüsselakteuren der Reform legen nahe, dass die Reform aufgrund eines Zusammentreffens zweier Entwicklungen erfolgte: der Umorientierung der Schlüsselakteure in der Arbeitsmarktpolitik in Richtung der Begrenzung der Statussicherung für Langzeitarbeitslose im Interesse einer stärkeren Aktivierung von Arbeitslosen und die Anfang 2003 sich verstärkende Krise der fiskalischen und personellen Verschiebepolitik zwischen Bundeshaushalt, Sozialversicherungen und Gemeindehaushalten.

Anke Hassel, Christof Schiller
Die politische Dynamik von Arbeitsmarktreformen in Deutschland am Beispiel der Hartz IV-Reform
Abschlussbericht