(ver.di) Eine einmalige Abgabe, mit der Vermögende an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß. Das geht aus einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
Entscheidend sei, dass der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne – etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von aufgenommenen Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistungen. Derartige Finanzbedarfe rechtfertigten die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe, schreibt Wieland, Professor für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Historisches Vorbild sei der sogenannte Lastenausgleich nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auch könnten Vermögenssteuer und Vermögensabgabe grundsätzlich gleichzeitig erhoben werden. Allerdings müsse die Abgabe so ausgestaltet sein, dass es sich nicht um eine verdeckte Vermögensteuer handele, deren Ertrag den Ländern zustehe. Beide Steuern dürften nicht miteinander vermischt werden.
Länder und Bund mit hohem Finanzbedarf
Während eine Vermögensteuer regelmäßig zugunsten der Länder erhoben werden könne, stehe eine einmalige Vermögensabgabe dem Bund nur anlassbezogen bei einem außerordentlichen Finanzbedarf zu. In diesem Sinne rechtfertige die Finanzkrise als „außergewöhnliche Notsituation“, die sich der Kontrolle des Staates entziehe, eine einmalige Abgabe auf die Vermögenssubstanz. Es gelte: „Je größer ein Vermögen ist, desto größer ist die daraus erwachsende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und desto eher sind Eingriffe in die Vermögenssubstanz zulässig.“
Das Gutachten zeige rechtssichere Wege zu einer angemessenen Beteiligung von Vermögenden an der Bewältigung der Finanzkrise: „Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Über die konkrete Ausgestaltung, etwa angemessene Freibeträge, müsse letztlich verhandelt werden. Aber eine grundsätzliche Ablehnung einer Vermögensabgabe sei nicht zu rechtfertigen. „Es ist nur angemessen und gerecht, wenn diejenigen, deren Vermögen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten.“
Am 29.September 2012 findet in ganz Deutschland ein Aktionstag „Umfairteilen – Reichtum besteuern“ statt. Fehlende Kita-Plätze, geschlossene Bibliotheken, mangelhafter Nahverkehr – der öffentlichen Hand fehlt das Geld für wichtige Investitionen. Dem stehen gigantische private Vermögen entgegen. Eine Vermögenssteuer zur Umverteilung wird vorgeschlagen.
(Mitget.). Am 17. August hatte die deutsche Gewerkschaft ver.di (Vereinigte Dienstleistungen) eine neue Studie vorgestellt, in der der Speyrer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Joachim Wieland nachweist, dass eine Vermögensabgabe verfassungsgemäß sei. Der außerordentliche Finanzbedarf, der durch die Finanz- und Eurokrise entstanden sei, rechtfertige eine solche einmalige Abgabe. Sie könne parallel zu einer dauerhaften Vermögensteuer erhoben werden. Die Resonanz war gut. Selbst Angela Merkel äußerte sich mittlerweile offen für eine Umverteilung von Reichtum, aber mit "Augenmaß". Doch nicht Worte, sondern Taten zählen.
Die gigantischen privaten Vermögen müssen wieder an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden - mit einer einmaligen Vermögensabgabe und einer dauerhaften Vermögensteuer. Mit dem Aktionstag „Umfairteilen – Reichtum besteuern“ werden in der deutschen Öffentlichkeit Argumente vorgebracht und Forderungen erhoben. Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und BürgerInneninitiativen macht an vielen Orten mit kleinen Aktionen auf das Anliegen zur Erhebung einer umverteilenden Vermögenssteuer aufmerksam.
Quelle: http://umfairteilen.de/service/impressum/