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Serie - Teil 6: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin am . Veröffentlicht in Allgemeines

In der vorangegangenen Folge dieser Serie haben wir die Möglichkeiten einer Individualklage vor der deutschen Gerichtsbarkeit erörtert. Es bieten sich weitere Klagewege an, die von juristischen Personen (Organisationen, Verbände u.ä.) beschritten werden könnten. Diese sollen nachfolgend aufgezeigt werden, der Vollständigkeit halber und um eine Einschätzung der Erfolgsaussichten dieser Formen der Gegenwehr zu ermöglichen. Anschließend wollen wir uns auf die Möglichkeiten konzentrieren, internationale Tribunale anzurufen.

Vorweg sei hier noch angemerkt, dass auch im Zuge einer Individualklage (auf dem Weg durch die Instanzen) ein Anrufen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) möglich wäre. Derartige Verfahren könnten grundsätzlich – vorausgesetzt einer begründeten Verdachts auf Verletzungen des Grundgesetzes – durch das Gerichte ausgesetzt und zur Überprüfung an das BVerfG weitergeleitet werden. Dieser Weg wäre aber immer einer Entscheidung des zuständigen Gerichts vorbehalten, bislang hat sich nach unserem Kenntnisstand noch kein Richter dazu durchringen können.

Ansichten zur Agenda 2010 und Hartz IV

Geschrieben von Martina Scheefeldt, York Töllner am . Veröffentlicht in Allgemeines

Viele würden sich glücklich schätzen, würden sie noch in einem sozialen System leben , dass ihnen und ihrer Familie, ein Leben ohne nennenswerte Sorgen ermöglichen könnte.
Nur leider ist dies heute nicht mehr möglich, spätestens seit Einführung der Agenda 2010.
Oder man könnte auch sagen, seit dem Beginn des Experiments:
„Neue Soziale Marktwirtschaft“

In der alten Fassung ( SGB I, SGB II, XII ) waren sämtliche Leistungen so bemessen, dass eine Erwerbslosigkeit, ausgehend von einer kurzfristigen Situation, keine nennenswerte Beeinträchtigung oder Einschnitte im Alltag darstellten.
Mit Einführung von ALG II (Hartz IV) hörte diese „soziale Freizügigkeit“, dem   Antragsteller gegenüber jedoch auf.
Einschnitte wurden besonders in Sachen:
Gesundheit, Lebensgrundlage, Teilhabe, Beihilfen, Miete,  u.v.a.m. gesetzlich festgelegt.
Auch wird nun den Beziehern mit Kindern das Kindergeld voll angerechnet. Meistens, so bei allein Erziehenden, die noch  Unterhalt, oder auch Unterhalt / Vorschuss erhalten, rechnet man diese Leistungen, nicht nur als Einkommen an, sondern tragen auch zum Abzug (Einkommensüberhang) bei. Obwohl diese Einkünfte dem Kind zugute kommen müssten.
Muss nun diese Einkunft als Mietanteil herhalten.
Und jeder, der Kinder hat, weiß was an Kosten monatlich entsteht.
Und seien es nur neue Schuhe.

Ein Recht auf Bildung hat man Beziehern der Leitung Hartz IV vollkommen versagt.
Dies gilt besonders für Menschen, die keinen Schulabschluss und/oder keine Berufausbildung besitzen.
Mit dem Verabschieden von Hartz IV hat man auch, hier hat man wie zu unterstellen wäre, in den Arbeitsmarkt negativ eingegriffen.
Zumal der erste Arbeitsmarkt, bei der Anzahl von steuerpflichtiger Beschäftigung stagniert.  Dafür aber Jobs, im Sektor geringfügiger Beschäftigung, immer mehr Verbreitung finden. Die Folge sind immer mehr Aufstocker, als einzige Gewinner sind die Arbeitgeber aus zu machen.
Zum Verständnis:
Wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu geringen Lohn zahlt, wird auch sein „Arbeiter“ zu einem Fall für das Jobcenter / Arge. Denn dieser muss dann Wohngeld beantragen und mit Hartz IV aufstocken.
Diese Form von Subventionierung fällt nun auch langsam in den anderen EU-Staaten auf. Wo immer mehr Betriebe schließen oder auf Kurz-Arbeit ausweichen müssen, weil man mit den „Dumping-Löhnen“ in der Bundesrepublik nicht mithalten kann.
Die Politik verstand es mit vollmundigen sozialen Stänkereien, dem Wähler zu suggerieren, dass Erwerbslose, die Leistungen beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können, potentielle Sozial-Betrüger sind. In den Brain-Stormings der Partei-Zentralen wurden Begrifflichkeiten wie "Schmarotzertum mit krimineller Tendenz" oder "Hartz IV - Dekadenz" geschmiedet.
Medien wie Springer, Bertelsmann ...  (BILD, RTL TV u.v.m.) arbeiten mit Berichten, Dokumentationen und Reportagen über das Leben, in der "sozialen Hängematte der Nation" auch gegen die Leistungsberechtigten und zeichnen so ein Bild, das die Betroffen noch weiter ausgrenzt.
Und niemand hinterfragt diese Art der "Offenen-Schere-Politik".
Dabei sollte man sich als Bürger eines Landes doch erst einmal gefragt haben, wann es wieder salonfähig geworden ist, über Schwächere herziehen zu dürfen. Denn mit Anstand oder sozialer Fürsorge hat dieses Verhalten der Politik nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, unterwandert es nicht nur die Bürgergemeinschaft, sondern spaltet die Bürgerschaft auch in sich.

Auch die Claqueure dieser Art der Politik lassen nicht vermuten, dass hier Sozial-Politik in eine falsche Richtung betrieben wird ... nämlich in die Richtung der Taschen der Lobbyisten ...

Unser Appell an die Betroffenen:
Gebt nicht auf ! Resigniert nicht!
Kämpft!

Serie - Teil 5: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin am . Veröffentlicht in Allgemeines

5. Während die Mühlen langsam mahlen…

In der Diskussion um die Sanktionspraxis im SGB II halten mir zahlreiche Juristen gebetsmühlen-artig1 entgegen, dass diese wohl rechtens sei, schließlich habe das Bundesverfasssungsgericht (BverfG) hierzu noch kein Urteil gesprochen. Als juristischer Laie erschließt sich mir diese spezifische Logik nicht – trotz andauernder und ernsthafter Bemühungen.

Wie dem auch sei sollten alle Verfechter des Sozialstaates keine Möglichkeit auslassen, den fortlaufenden und systematischen Rechtsbruch, verübt im Regierungsauftrag, vor ein Tribunal zu bringen und auf die Vereinbarkeit mit geltendem Recht überprüfen zu lassen. Dabei kommt es darauf an, alle Energien und Ressourcen auf einen erfolgversprechenden Weg zu konzentrieren, einen Weg, der ein möglichst zeitiges Ergebnis ermöglicht. Meines Erachtens sollte die politische „Elite“ (oder die, die sich dafür hält) noch vor der Bundestagswahl am 22.09.2013 unter erheblichen Druck gesetzt und zu einer Kurskorrektur ermuntert werden. Betrachten wir dazu zunächst einmal die denkbaren Klagewege und die Verfahren, die jeweils zwingend vorgeschrieben sind.

5.1. Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt

Der übliche und bekannteste Weg Rechtsmittel gegen einen streitigen Verwaltungsakt einzulegen ist zunächst der formale Widerspruch.2 Dieser Widerspruch wird sodann durch eine sog. Widerspruchsstelle bearbeitet, wir hören zunehmend davon, dass diese in Personalunion mit den Bescheidern besetzt sind. So wird der Bock zum Gärtner gemacht, was davon aus Sicht der Judikative zu halten ist, habe ich bereits im ersten Teil dieser Serie ausgeführt. Wird dem Widerspruch nicht abbeholfen (Amtsdeutsch für abgelehnt), ist der Klageweg vor einem ordentlichen Gericht eröffnet. Achtung: Für Streitigkeiten im SGB II hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, das heißt, er setzt den Bescheid nicht bis zur (gerichtlichen) Klärung aus!

Offener Brief des Bündnis Umfairteilen

Geschrieben von Jürgen am . Veröffentlicht in Allgemeine Themen

Bündnis Umfair teilen c/o ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Offener Brief an die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten
der Parteien zur Bundestagswahl

Sehr geehrter Herr Brüderle,
sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
sehr geehrter Herr Steinbrück,
sehr geehrter Herr Trittin
sehr geehrte Frau Dr. Wagenknecht,

in den letzten 20 Jahren hat sich die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland und Europa immer weiter geöffnet.Während die ärmeren Teile der Bevölkerung erhebliche Einkommensverluste hingenommen haben, sind die privaten Vermögen trotz Krise auf Rekordwerte gewachsen und konzentrieren sich mehr den je bei einer reichen Minderheit. Zugleich bleiben die öffentlichen Ausgaben für Soziales, Bildung und Infrastruktur weit hinter den notwendigen zurück. Das untergräbt den sozialen Zusammenh alt, gefährdet die wirtschaftliche Entwicklung und unsere Demokratie.

Marburger Leuchtfeuer für Hilde Rektorschek - Vorbildlicher Einsatz für das Menschenrecht auf Kultur

Geschrieben von Dietmar Hamann am . Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Hilde Rektorschek erhält Marburger Leuchtfeuer 2013. Oberbürgermeister Egon Vaupel und Jury-Sprecher Jürgen Neitzel werden ihr die undotierte Auszeichnung am Freitag (10. Mai) überreichen. Die Laudatio wird der langjährige Marburger Theaterintendant Ekkehard Dennewitz halten.

Mit dem "Marburger Leuchtfeuer für Soziale Bürgerrechte" würdigen die Universitätsstadt Marburg und die Humanistische Union (HU) herausragenden Einsatz für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Der Preis wird seit 2005 jährlich vergeben.


Foto: Lothar Hofmann

Mit dem Leuchtfeuer 2013 würdigt die Jury Rektorscheks Einsatz für sozial benachteiligte Menschen in gleich mehreren Bereichen. Insbesondere hat sie sich in herausragender Weise für das Menschenrecht auf Kultur eingesetzt.</p> <p> Rektorschek wurde 1947 in Marburg geboren. Schon während ihrer beruflichen Tätigkeit an der Philipps-Universität setzte sie sich in herausragenden Positionen - beispielsweise als Vorsitzende des Konvents und stellvertretende Senatspräsidentin - für die Rechte der Beschäftigten und eine hochwertige Bildung für alle ein.</p> <p> Nach mehrjährigem Engagement bei der Marburger Tafel gründete sie 2010 die Kulturloge Marburg, deren Vorsitzende sie seither ist. Auch den Vorsitz einer bundesweiten Vereinigung von Kulturlogen hat sie seit deren Gründung inne.</p> <p> Als Leuchtfeuer-Preisträgerin tritt Rektorschek in die "Fußstapfen" so bedeutender Persönlichkeiten wie Ulrike Holler, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Käte Dinnebier, Prof. Dr. Dr. Dr. Rolf Schwendter, Sabriye Tenberken, Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter, Katja Urbatsch und Dr. Bernhard Conrads. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde am Freitag (10. Mai) um 11 Uhr im Historischen Saal des Marburger Rathauses.

Gemeinsame Aktionen vor Tuttlinger Finanzamt, Arbeitsagentur, Jobcenter und in der Innenstadt

am . Veröffentlicht in Allgemeines

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages Umfairteilen am Samstag, den 13. April 2013 hat sich in Tuttlingen ein breites Bündnis u.a. aus DGB, ver.di, Erwerbslosen, Attac, Katholische Betriebsseelsorge gebildet.

Die Ortsgruppe von Attac wird den Aktionstag mit einem Infostand in der Innenstadt ab 09.30 Uhr eröffnen und hierbei Informationen verteilen. Sowie Unterschriften gegen die Steuerpolitik der Bundesregierung sammeln. Weitere aktive Bündnispartner unterstützen und sind bis ca. 11.30 Uhr dabei.

Als Aktion 5 vor 12 treffen sich die Organisatoren am Tuttlinger Finanzamt, um gemeinsam mit den REICHEN deren Wohlstand; Steuer – Geschenke, legale und illegale Schlupflöcher, Steueroasen usw. bei einem Gläschen Sekt zu feiern und zu begießen! Allerdings werden die Reichen dann direkt von Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnern und jungen Arbeitssuchenden zur örtlich naheliegenden Arbeitsagentur „verschleppt“ – wo Ihnen aufgezeigt werden soll, was die Gesellschaft mit den milliardenschweren Steuergeschenken der Reichen!

Für die Kinder, Schüler, Studenten und Erwerbslosen zum Thema Erziehung, Bildung, Aus- Fort- und Weiterbildung investieren und was getan werden könnte!

Denn dort (bei der Arbeitsagentur) müssen die 70 – Jährigen „noch“ immer arbeiten, während Andere bei „dünnem Bier und trocken Brot“ herumlungern und Nichts zu tun haben.

Zum Abschluss wird nochmals die Örtlichkeit gewechselt, um mit einer kleinen Kundgebung vor dem Büro vom Volker Kauder in kurzen Redebeiträgen. Die Forderung der Umfairteil – Aktivisten noch einmal klar und deutlich auf den Punkt zu bringen (ca. 13.00 Uhr)

Verantwortlich :

Markus Klemt

Ver.di – Bezirk Schwarzwald – Bodensee

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