Berichterstattung über Armut und Reichtum
Bundestagsrede von Markus Kurth | 21.03.2013
Der 4. Armuts- und Reichtumsbericht, den das Kabinett vor zwei Wochen verabschiedet hat, hat schon Monate vor seiner Verabschiedung einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die methodische Anlage weicht von den vorherigen Berichten ab, das Datenmaterial wurde ausgesprochen selektiv berücksichtigt, und zu guter Letzt wurden kritische Wertungen auf Betreiben des Wirtschaftsministers aus dem Bericht gestrichen. Der Bericht der Bundesregierung gibt daher keine adäquate Auskunft über die Verteilung von Armut und Reichtum und wird damit seiner Funktion nicht gerecht. Das – so weit teile ich die Kritik der Fraktion Die Linke – ist ein unguter Zustand, vor allem weil die Bundesregierung im Vorfeld der Verabschiedung von Experten, Fachverbänden und Sozialverbänden zu Korrekturen aufgefordert worden war. Die Chance zu Nachbesserungen bestand und wurde schlicht vergeben.
Vor diesem Hintergrund scheint die Forderung der Linken, die Berichterstattung zukünftig durch eine -unabhängige Kommission sicherzustellen, zunächst plausibel. Es lohnt jedoch, sich den ersten Beschluss des Gesetzgebers zur Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts in Erinnerung zu rufen. Dann erkennt man, dass eine solche Auslagerung politisch das falsche Signal setzt.