Sozialpolitik

Gemeinsame Aktionen vor Tuttlinger Finanzamt, Arbeitsagentur, Jobcenter und in der Innenstadt

Veröffentlicht in Allgemeines

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages Umfairteilen am Samstag, den 13. April 2013 hat sich in Tuttlingen ein breites Bündnis u.a. aus DGB, ver.di, Erwerbslosen, Attac, Katholische Betriebsseelsorge gebildet.

Die Ortsgruppe von Attac wird den Aktionstag mit einem Infostand in der Innenstadt ab 09.30 Uhr eröffnen und hierbei Informationen verteilen. Sowie Unterschriften gegen die Steuerpolitik der Bundesregierung sammeln. Weitere aktive Bündnispartner unterstützen und sind bis ca. 11.30 Uhr dabei.

Als Aktion 5 vor 12 treffen sich die Organisatoren am Tuttlinger Finanzamt, um gemeinsam mit den REICHEN deren Wohlstand; Steuer – Geschenke, legale und illegale Schlupflöcher, Steueroasen usw. bei einem Gläschen Sekt zu feiern und zu begießen! Allerdings werden die Reichen dann direkt von Arbeitnehmern, Erwerbslosen, Rentnern und jungen Arbeitssuchenden zur örtlich naheliegenden Arbeitsagentur „verschleppt“ – wo Ihnen aufgezeigt werden soll, was die Gesellschaft mit den milliardenschweren Steuergeschenken der Reichen!

Für die Kinder, Schüler, Studenten und Erwerbslosen zum Thema Erziehung, Bildung, Aus- Fort- und Weiterbildung investieren und was getan werden könnte!

Denn dort (bei der Arbeitsagentur) müssen die 70 – Jährigen „noch“ immer arbeiten, während Andere bei „dünnem Bier und trocken Brot“ herumlungern und Nichts zu tun haben.

Zum Abschluss wird nochmals die Örtlichkeit gewechselt, um mit einer kleinen Kundgebung vor dem Büro vom Volker Kauder in kurzen Redebeiträgen. Die Forderung der Umfairteil – Aktivisten noch einmal klar und deutlich auf den Punkt zu bringen (ca. 13.00 Uhr)

Verantwortlich :

Markus Klemt

Ver.di – Bezirk Schwarzwald – Bodensee

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">'+addy_text18810+'<\/a>'; //--> – tel. 07720 – 850614 – handy 0151- 54793465

UmFairteilen: Der Aktionstag steht unmittelbar bevor!

Geschrieben von Dietmar Hamann. Veröffentlicht in Allgemeines

In über 80 Städten sind bereits Aktionen angekündigt, in etlichen gleich mehr als eine!

In dieser Übersicht sind die Aktivitäten sichbar: www.umfairteilen.de/termine

 

Unterzeichnen auch Sie den Aufruf des Bündnisses Umfairteilen!

Bis zur Bundestagswahl im September sammeln wir viele, viele Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Aufrufs. Die Unterstützungsbekundungen werden wir im nächsten Jahr zu einem passenden Anlass öffentlichkeitswirksam übergeben. Damit können wir die Debatte weiter in die Breite tragen und den politischen Druck erhöhen. Keine Bundesregierung, egal welcher Couleur, soll sich an der Umfairteilung vorbeimogeln können.


 

Aufruf: Höchste Zeit zum Umfairteilen!

In den letzten Jahren haben die Regierenden mit Steuersenkungen und Bankenrettung massiv von unten nach oben umverteilt. Wir wollen nicht, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander geht und öffentliche und soziale Leistungen weiter verschlechtert werden. Es gibt eine Alternative: Umfairteilen!
Jetzt muss endlich übergroßer Reichtum stärker besteuert werden! Wir fordern

  • eine dauerhafte Vermögensteuer und eine einmalige Vermögensabgabe - möglichst europaweit koordiniert;

  • einen konsequenten Kampf gegen Steuerbetrug und Steueroasen, auch auf internationaler Ebene.

Wir brauchen Geld für Investitionen in mehr Bildung und Soziales, Pflege und Gesundheit, in bessere öffentliche Infrastruktur, sozialen Wohnungsbau und die Energiewende. Wir brauchen finanzielle Spielräume für den Schuldenabbau und internationale Armutsbekämpfung. Und es geht um gelebte Solidarität in unserer Gesellschaft.

 

 

Serie - Teil 4: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

4. Hartz IV verletzt das Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit

Auch wenn sich deutsche Gerichte bislang beharrlich weigern, die Pflicht zur Aufnahme jeder „zumutbaren Arbeit“ und die damit verbundene massenhafte Rekrutierung von Erwerbslosen in prekäre Beschäftigungsformen als unzulässig zu werten, stehen doch höhere Rechte wie das Völkerrecht, die Menschenrechte und das Grundgesetz eindeutig dagegen.

4.1. Jede Arbeit grundsätzlich zumutbar?

Zu dieser Frage bezieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner „Informationsplattform SGBII – Jobcenter“ eindeutig Stellung: „Arbeit ist grundsätzlich zumutbar, wenn der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Niemand darf einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen subjektiv ungünstig scheinen. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung. Nicht zumutbar sind aber Arbeiten, die gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. weil die Bezahlung mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Entgelt liegt. Nicht zumutbar sind auch Tätigkeiten, die die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren, die Pflege eines Angehörigen behindern oder die Erziehung eines Kindes gefährden. Nicht gefährdet ist die Erziehung von Kindern ab drei Jahren, die in einer Tageseinrichtung oder auf sonstige Weise betreut werden.“1

Selbstredend stellt dieser Zwang zur Aufnahme „zumutbarer Arbeit“ schon nach dem Geiste des Gesetzes einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Leistungsberechtigten dar. Ihnen wird nicht nur das Recht auf eine freie Lebensplanung genommen, sondern auch das Recht der freien Berufswahl und das Anrecht auf eine angemessene Entlohnung. Insbesondere das Diktat zu prekärer Beschäftigung – das sich bei Weigerung in der „Bestrafung“, also dem Entzug jeglicher Existensgrundlage durch angedrohte und tatsächlich verfügte Sanktionen manifestiert – kommt der Heranziehung zur Sklaverei und Zwangsarbeit gleich.2

Serie - Teil 3: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

3. Hartz IV verletzt das Diskriminierungsverbot

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) enthält in Art. 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.

Mit dem Amsterdamer Vertrag1 wurde der Art. 13 EGV (jetzt: Art. 19 AEUV 2) ergänzt, der den gemeinsamen Willen ausdrückt, Diskriminierung aufgrund anderer Faktoren (Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung) zu bekämpfen, also nicht nur Rahmenbedingungen zu schaffen, sondern aktiv dagegen vorzugehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich der Schutz der Richtlinie 2000/78 vor Diskriminierung und Belästigung wegen einer Behinderung nicht nur auf Menschen beschränkt, die selbst eine Behinderung haben.

3.1. Europarechtliche Vorgaben

Die Europäische Menschenrechtskonvention enthält in Art. 14 ein Diskriminierungsverbot. Danach ist es verboten, Menschen wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status die Rechte und Freiheiten der Konvention vorzuenthalten oder einzuschränken.

Um den Schutz vor Diskriminierungen effektiv zu gestalten, gebieten die Richtlinien, bei Verstößen wirksame Sanktionen vorzusehen. Auch soll ein effektiver Rechtsschutz gegen Diskriminierungen vorgesehen werden, der etwa Beweiserleichterungen für denjenigen erfordern kann, der sich in verbotener Weise diskriminiert sieht.4

Serie - Teil 2: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

2. Die BRD bricht Völkerrecht im Stile eines notorischen Mehrfachtäters

Nach der Veröffentlichung des ersten Teils dieser Serie erreichte mich der freundliche Hinweis einer promovierten Juristin, den ich an dieser Stelle gerne aufgreife1:

Wir müssen in der Diskussion um die völkerrechtliche Bewertung des Hartz-Systems der Tatsache Rechnung tragen, dass die bereits im Jahre 1948 durch die Vereinten Nationen (UN) verkündete „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ 1976 durch 171 Staaten ratifiziert wurde, auch durch die Bundesrepublik Deutschland.2 Mithin sind diese Rechte bereits seit nunmehr 37 Jahren international anerkannt und haben auch für die BRD einen völkerrechtlich verbindlichen Status erlangt. Nach den jahrelangen, untauglichen Versuchen eine Europäische Verfassung zu verabschieden, sind dann die in o.g. UN-Erklärung fixierten Rechte in die im Jahre 2000 proklamierte „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EMRK)“ eingeflossen, die mit dem Vertrag von Lissabon 2009 auch für die BRD verbindlich wurden. Wir müssen also konstatieren, dass die Bundesrepublik Deutschland bereits seit Jahrzehnten anerkanntes und verbindliches Völkerrecht bricht, geradezu im Stile eines notorischen Mehrfachtäters!

2.1. Artikel 3: Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung

Art. 3 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EMRK)“ verbietet Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Strafe. Dieser Artikel ist die einzige Bestimmung der EMRK, die keinerlei Einschränkungen unterliegt. Selbst im Fall von Ausnahmesituationen wie dem Kampf gegen Terrorismus und im Falle von Entführungen, verbietet die EMRK Folter und unmenschliche Behandlung, eine Abweichung nach Art. 15 EMRK ist im Falle von Art. 3 nicht möglich. Das Folterverbot gilt damit absolut, jeder Eingriff stellt damit eine Verletzung dar.3

Serie - Teil 1: Hartz IV verstößt gegen internationales und nationales Recht

Geschrieben von Norbert Wiersbin. Veröffentlicht in Allgemeines

In der anhaltenden und an Schärfe zunehmenden Diskussion um die rechtliche Bewertung des SGB II (Hartz IV) wird ein unabdingbarer juristischer Grundsatz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser lautet: Höheres Recht bricht niedrigeres Recht (lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt – rechtswidrig, wie sich zeigen wird, nationales wie internationales Recht eindeutig verletzend. In dem vorliegenden Exkurs wird der Nachweis geführt, dass niedriges Recht (das SGB II) schon in seinen Grundzügen sich unerlaubt und ohne Rechtfertigung gegen höheres Recht stellt und das in einem derart erschreckenden Ausmaß, dass die Zeit gekommen ist, sich auch auf gerichtlichem Wege dagegen zur Wehr zu setzen. Dort wo der Rechtsstaat disponibel wird, systematisch und politisch gewollt, dort ist die Preisgabe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits auf den Weg gebracht.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren von der festen Absicht beseelt, schreiendes Unrecht, wie es in Zeiten des nationalsozialistischen und faschistischen Terrorregimes des „Dritten Reiches“ herrschte, auf ewig zu verhindern. Deshalb garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Angesichts der faktischen Außerkraftsetzung grundgesetzlich garantierter und durch international verbindliches Völkerrecht verbriefter Menschenrechte, wird der Widerstand geradezu zur Pflicht!

Dieser Widerstand wächst zusehends, eine überparteiliche und außerparlamentarische Bewegung macht sich bereit für den entscheidenden Kampf zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, stellt sich auf, um die Wiedergeburt eines menschenverachtenden und mörderischen Faschismus abzuwehren. Im vorliegenden Beitrag geht es mir darum, Wege aufzuzeigen, die dieser Bewegung zum Erfolg verhelfen können, auch wenn es schon eine Minute vor zwölf ist. Dabei habe ich in den letzten Tagen hochgradige Unterstützung aus dem europäischen Ausland erhalten. Dort wächst die Empörung über die Entwicklungen in Deutschland, einem wachsenden Unrechtsstaat, der sich mal wieder dazu aufschwingt, mit seinem Wesen Europa und schließlich die gesamte Welt zu tyrannisieren. Dort wächst aber auch die Bereitschaft, besagten Widerstand zu unterstützen. Dies ist, das darf ich an dieser Stelle schon vorweg nehmen, ein erster Erfolg besagter Bewegung, ihr ist bereits gelungen, die Aufmerksamkeit auf die deutschen Verhältnisse zu lenken und internationalen Beistand zu organisieren. Die Geister die gerufen sind, werden nicht mehr loslassen, bis die verbrecherische Politik einer gesetzlosen „Elite“, die sich über Recht und Moral stellt, ein Ende findet.

Ich werde nun, in der Rangfolge der Rechtsgüter („von oben nach unten“), den vielfältigen und wie gesagt systematischen Rechtsbruch aufzeigen, vom Völkerrecht bis hin zum nationalen Recht. Ich werde zu jedem erkannten Rechtsbruch Wege aufzeigen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre Vertreter zur Anklage bringen und diese in ihre Schranken zu verweisen behilflich sein können. Die aufgezeigten Rechtswege sind erfolgversprechend, ersetzen aber nicht den organisierten Widerstand außerhalb und innerhalb der Parlamente. Wem die Verteidigung der Demokratie ernsthaft am Herzen liegt, der darf keine Möglichkeit des Aufbegehrens und des aktiven Kampfes auslassen. Der Widerstand muss jetzt ein Ausmaß annehmen, der die Ewig-Gestrigen und ihre faschistoiden Absichten von der Bühne der Geschichte hinweg fegt. Noch ist es nicht zu spät, noch haben die Unmenschen nicht obsiegt!

Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen

Veröffentlicht in Kinder und Jugendliche

Am 25.3.2013 hat die Diakonie Deutschland nun ihr Positionspapier zur sozialen Mindestsicherung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.

Mit dem vorliegenden Positionspapier leistet die Diakonie Deutschland einen differenziertenBeitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen und zeigt handhabbare Lösungen auf.

Im Positionspapier werden die folgenden wesentlichen Positionen dargestellt:

  1. Die vorhandenen monetären Instrumente reichen zur Vermeidung von Kinder- und Jugendarmut in Deutschland nicht aus.
  2. Der Familienlastenausgleich führt dazu, dass Kinder aus Familien mit höherem Einkommen besser gefördert werden als solche aus Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen.
  3. Besondere Bedarfe von Kindern und Familien werden kaum berücksichtigt.
  4. Die Förderung von Bildung und Teilhabe ist zu kompliziert ausgestaltet und erreicht Kinder und Jugendlichen nur unzureichend. Besondere regionale Bedarfe werden nicht berücksichtigt und der Ausbau der Infrastruktur durch Förderung der Anbieter von Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt nur über Umwege.

Die Diakonie schlägt eine Förderung von Kindern und Jugendlichen aus drei Säulen vor:

  • Eine einheitliche finanzielle Förderung statt Kindergeld, Kinderfreibeträgen, Kinderzuschlag, Kinder-Regelsätzen und pauschalierte Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Eine bedarfsabhängige Förderung bei Bedürftigkeit mit direkter Auszahlung an die Eltern (Wohngeld, schulische Bedarfe, Fahrten, Lernförderung, Mittagessen, Gesundheit, größere Anschaffungen)
  • Eine infrastrukturelle Förderung nach regionalen Bedarfen (Ganztagsbetreuung, Betreuung von Unter-Dreijährigen, Förderung von Unterstützungs-, Beratungs-, Hilfs- und Freizeitangeboten).

DasPositionspapier kann unter der folgenden Adresse heruntergeladen werden:
http://www.diakonie.de/media/Texte-03_2013-Soziale-Sicherung.pdf
Die Bestelladresse für Druckexemplare findet sich hier:
http://www.diakonie.de/03-2013-soziale-sicherung-fuer-kinder-und-jugendliche-12089.html

Im Winter 2012 / 2013 bisher mindestens fünf wohnungslose Menschen erfroren, sechs weitere Verdachtsfälle

Geschrieben von BAG-Wohnungslosenhilfe. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Bielefeld, 27.03.2013. Nach Kenntnis der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), dem bundesweiten Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, sind im Winter 2012 / 2013 bisher mindestens fünf wohnungslose Menschen erfroren. Darüber hinaus gibt es sechs weitere Tote, deren Todesumstände sich teilweise nicht vollständig aufklären lassen, dennoch erachten wir die Veröffentlichung dieser Fälle für geboten, um die notwendige Prävention anzumahnen
Die Kältetoten im Winter 2012 / 2013:

1. Rostock, 01.11.2012: ein 54-jähriger wohnungsloser Mann, nachts in einem öffentlichen Park
2. Rüsselsheim, 09.12.2012: ein 38-jähriger wohnungsloser Mann, nachts in seinem Schlafsack unweit einer Notunterkunft für Wohnungslose
3. Köln, Januar 2013: ein wohnungsloser Mann, nachts an der Deutzer Brücke
4. Köln, 24.03.2013: ein 56-jähriger wohnungsloser Mann, nachts am Hauptbahnhof; seine 53-jährige Begleiterin wird stark unterkühlt ins Krankenhaus eingeliefert
5. Alfeld (Nds), ca. 24. – 26.03.2013: ein 66-jähriger wohnungsloser Mann, in einem Waldstück, in Decken gehüllt