Kein Anspruch auf Bestattung in der Heimatstadt

Geschrieben von Presseerklärung der BAG Hartz IV DIE LINKE. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Wie die WAZ-Mediengruppe heute berichtet, musste sich ein schwer herzkranker Mann aus Oberhausen einer Operation in einer Fachklinik in der Nachbarstadt Essen unterziehen. Bei diesem Eingriff starb der 55-Jährige am vergangenen Wochenende. Seine Lebenspartnerin, die 20 Jahre mit diesem Mann zusammengelebt hat, muss hinnehmen, dass ihr Partner anonym in Essen bestattet wird. In Oberhausen, der Stadt, in der beider Lebensmittelpunkt war, wird sie keinen Ort zum Trauern haben, da sie ALG II – Bezieherin ist und kein Geld für eine von ihr organisierte Bestattung hat. Hierzu erklärt Werner Schulten, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der LINKEN und Mitglied im Bundesvorstand der Partei:

Diese Regelung, wonach Menschen, die auf Hartz IV oder Sozialhilfe angewiesen sind, ohne Rücksicht auf Hinterbliebene anonym in einem Urnengrab am Ort ihres Versterbens verscharrt werden, ist unmenschlich. Damit sind diese nicht nur zu Lebzeiten aus der Gesellschaft ausgeschlossen, sondern sie bleiben auch nach ihrem Tod Opfer dieses gegen die Menschenwürde verstoßenden Systems. Während zu Lebzeiten die Partner als sogenannte Bedarfsgemeinschaft eingestuft, also mit einer Ehe gleichgestellt werden – mithin weniger Geld bekommen als zwei Einzelpersonen, wird der Partnerin bei der Beisetzung ein Mitspracherecht verweigert mit dem Argument, sie sei nicht die Ehefrau. Essen ist zuständig, weil der Oberhausener in einem dortigen Krankenhaus verschieden ist. „Damit sind wir komplett außen vor“, sagt ein Sprecher der Stadt Oberhausen. „So will es das Gesetz.“ Was ist das für ein Gesetz, das den Hinterbliebenen nicht mal einen Ort zum Trauern lässt? Die Beisetzung erfolgt in einem anonymen Urnenreihengrab auf dem Friedhof „Am Hallo“ – Termin unbekannt.

Diese Handlungsweise entspricht nicht dem Anspruch einer humanen und solidarischen Gesellschaft, die wir vorgeben, zu sein.

V. i. S. d. P.: Werner Schulten, Bundessprecher BAG Hartz IV, c/o LinksTreff, Malplaquetstr. 12, 13347 Berlin, Tel. 030-28705751 oder 0171-7592964, email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wiesbadener Appell

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Für ein umfassendes Streikrecht

Gleich zum Unterschreiben springen

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.

Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.

Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.

Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

www.politischer-streik.de

Verlautbarung des 7. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung

Geschrieben von nak. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Wohnst du noch oder lebst du schon?

Teilnehmer am 7. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung fordern einen neuen Artikel „Recht auf Wohnen“ im Grundgesetz – Veranstaltung ist heute mit Scheren-Aktion auf der Düsseldorfer Königsallee gestartet und endet morgen mit Verabschiedung der Resolution

„Wohnst du noch oder lebst du schon?“ Diesem bekannten Werbeslogan einer Möbelkette geben die rund 100 Teilnehmer am Treffen der Menschen mit Armutserfahrung als Überschrift für ihre Resolution, die am morgigen Mittwoch verabschiedet werden wird, eine völlig neue Bedeutung: In ihrem Katalog fordern sie unter anderem, dass im Grundgesetz ein neuer und eigener Artikel zum Recht auf Wohnen geschaffen wird: analog zum Menschenrecht auf Wohnen (Artikel 25 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 11 (1) des UN-Sozialpakts). Außerdem sollen in allen Bundesländern Landespläne und Förderprogramme gegen Wohnungsnot aufgestellt werden. Präventionsmaßnahmen gegen Wohnungslosigkeit müssen verbindlich und verpflichtend geregelt werden (Lesen Sie die gesamte Resolution im Anhang). Das Motto des zweitägigen Austauschs lautet: „Armut und Wohnen – Wohnen, ein Menschenrecht!?“

„Wohnungsversorgung ist als Daseinsvorsorge zu begreifen und umzusetzen“, sagt Michaela Hofmann, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Moderatorin des Treffens, das zu dieser Stunde im „CVJM Hotel und Tagung“ in Düsseldorf stattfindet und morgen dort mit Verabschiedung der Resolution enden wird. Menschenwürdiges Wohnen, Wohnmodelle, Wohnungslosigkeit sowie Hilfe bei Zwangsräumungen zählen zu den Themen, die in Flüstergruppen besprochen werden. Aus diesen gehen Lösungsvorschläge hervor, die teilweise in besagte Resolution einfließen.

Auftakt war am heutigen Vormittag mit einer spektakulären Aktion auf der Düsseldorfer Königsallee. „Und wie schneidest du ab?“: Mit dieser Frage konfrontierten zehn Betroffene sowie Vertreter von nak und Caritas rund zwei Stunden die Passanten und überreichten ihnen symbolische Scheren nebst Karten mit einschlägigem Motiv , denn: „Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander“, sagt Hofmann. Die Zahlen geben ihr Recht: Während in Deutschland 11,5 Millionen Menschen als von Armut bedroht gelten, besitzt 1 Prozent der Menschen in diesem Land fast ein Viertel des gesamten deutschen Nettovermögens. Hofmanns Resümee der Aktion: „Gemischt. Während einige Menschen interessiert waren und uns viele Fragen gestellt haben, machten andere einen Bogen um uns.“

Resolution

Praxisgebühr für Arme abschaffen / Praxisgebühr verfehlt steuernde Wirkung und belastet Menschen in Armut

Geschrieben von nak. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

(Berlin) - "Die Einführung der Praxisgebühr hat dazu geführt, dass Menschen, die arm sind, Arztbesuche aufschieben oder vermeiden. Für diese Gruppe muss die Praxisgebühr abgeschafft werden", betont Caritas-Präsident Peter Neher angesichts der aktuellen Debatte zu diesem Thema. Der Deutsche Caritasverband hatte zum Auftakt der Kampagne "Armut macht krank" bereits zu Jahresbeginn vor Journalisten in Berlin deutlich gemacht, dass die Praxisgebühr ihre steuernde Wirkung verfehlt, aber negative Auswirkungen auf Arme habe.

Untersuchungen zeigen, dass gut Verdienende genauso oft zum Arzt gehen wie vor der Einführung der Praxisgebühr. Bei Menschen mit wenig Geld entfaltet sie jedoch eine abschreckende Wirkung. Sie vermeiden Arztbesuche bzw. zögern diese hinaus, was dazu führen kann, dass Krankheiten verschleppt oder chronisch werden.

Angesichts der aktuellen Debatte macht Neher deutlich, dass die Abschaffung der Praxisgebühr unabhängig von den momentanen Überschüssen der Krankenkassen zu diskutieren sei. "Es ist sicher sinnvoll, wenn die Kassen die Möglichkeit haben, Rücklagen aufzubauen, die in wirtschaftlich schlechteren Zeiten genutzt werden können", so Neher.

Deswegen müsse die Abschaffung der Praxisgebühr grundsätzlich diskutiert werden. "Sie muss sofort abgeschafft werden für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. Darüber hinaus brauchen wir für alle Versicherten eine Alternative zur Praxisgebühr, welche die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des gemeinsamen Gesundheitssystems unbürokratischer organisiert", macht Neher deutlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro, Haus der Deutschen Caritas
Claudia Beck, Pressesprecherin
Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2844476, Telefax: (030) 28444788
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.caritas.de

Gesundheit ist nicht verhandelbar

Geschrieben von nak. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Zum Tag der gesunden Ernährung am 7. März fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) die Bundesregierung auf, den Ernährungsetat für Hartz IV-Empfänger aufzustocken

Gerade mal 2,66 Euro stehen Kindern bis zu sechs Jahren, die in einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft aufwachsen, täglich für Essen und Trinken zur Verfügung. Aufgeteilt auf die einzelnen Mahlzeiten entspricht dies zirka 66 Cent für Frühstück und jeweils zirka 1 Euro für Mittag- und Abendessen. Geringfügig mehr bekommen Sieben- bis 14-Jährige (3,36 Euro) beziehungsweise 15- bis 18-Jährige (4,34 Euro).

„Mit dem aktuellen Ernährungsbudget für Hartz IV-Empfänger ist eine gesunde und ausgewogene Ernährung nahezu unmöglich“, erklärt Professor Gerhard Trabert, stellvertretender Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak). Diese Meinung des Mediziners findet sich unter anderem auch in einer Studie des Fachbereichs Ernährungswissenschaften an der Universität Bonn aus dem Jahr 2007.

Wenn das Tagesbudget aber kaum ausreicht, um Grundnahrungsmittel wie Brot und Milch zu kaufen, können sich bedürftige Menschen erst recht kaum vitaminreiche und ballaststoffarme Produkte wie Obst und Gemüse leisten. Diese aber sind für die Entwicklung und Gesundheit jedes Menschen notwendig, um beispielsweise Krankheiten wie Adipositas entgegenzuwirken. Abgesehen von teilweise schwerwiegenden körperlichen Beschwerden zu Lebzeiten wirkt sich Mangel- und Fehlernährung allzu oft auch lebensverkürzend aus.

Trabert: „An diesen Beispielen wird deutlich, dass Bedürftige von staatlicher Seite strukturell benachteiligt werden. Der Ernährungsetat ist einfach zu niedrig.“ Deshalb fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) anlässlich des Tags der gesunden Ernährung die Bundesregierung auf, die Beträge für Essen und Trinken von Hartz IV-Empfängern endlich so anzuheben, dass sich alle Menschen eine ausgewogene Ernährung leisten können.

Regierung versagt bei Arbeitsmarktpolitik

Geschrieben von Die Linke. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

"Auch die jüngsten Arbeitsmarktzahlen zeigen deutlich die Fehlentwicklung am Arbeitsmarkt. Immer mehr Beschäftigte können vom Lohn ihrer Arbeit nicht leben und beziehen ergänzende Hartz IV-Leistungen oder üben einen Zweitjob aus, um den Lohn aus ihrer Haupttätigkeit aufzubessern", erklärt Sabine Zimmermann zum aktuellen Arbeitsmarktbericht. Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Die Bundesregierung unternimmt nichts, um den Niedergang des Arbeitsmarkts zu stoppen. Die Entwicklung schreit immer lauter nach der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns und einer Gleichbezahlung der Leiharbeitskräfte mit den Stammbeschäftigten der Entleihbetriebe als Sofortmaßnahmen, um Arbeit wieder existenzsichernd zu machen. 2,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gehen mittlerweile einem Minijob als Nebentätigkeit nach, im Vergleich zum Vorjahr 5,2 Prozent mehr (+ 128.000) und damit fast jeder Zehnte (neun Prozent) aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich beruht nach wie vor überwiegend auf nicht existenzsichernder Beschäftigung wie Leiharbeit, Beschäftigung im Rahmen von Werkverträgen und Teilzeitarbeit. Die prozentual größten Beschäftigungszuwächse nach Branchen hat im Vergleich zum Vorjahr immer noch die Leiharbeit (+ 5,3 Prozent). Seit Monaten stammt jede dritte offene Stelle aus der Leiharbeitsbranche. Teilzeitstellen nehmen insgesamt stärker zu als die Vollzeitbeschäftigung.

Zudem muss die Bundesregierung zur Förderung der Arbeitslosen mit den größten Problemen mehr Arbeitsmarktmittel zur Verfügung stellen. Stattdessen betreibt sie weiterhin den Kahlschlag bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Langzeitarbeitslose, schwerbehinderte Menschen und ältere Arbeitslose bekommen nur höchst selten einen Job am ersten Arbeitsmarkt. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 33 auf 34 Prozent erhöht und ist mit über einer Million erschreckend hoch. Bei den älteren Arbeitslosen tauchen aufgrund von vorruhestandsähnlichen Regelungen viele nicht mehr in der Statistik auf. Darunter sind über 108.000 über 58-jährige Hartz IV-Empfänger, die allein deshalb nicht als arbeitslos gelten, weil ihnen das Jobcenter ein Jahr lang keinen Arbeitsplatz angeboten hat, im Vorjahresvergleich über 20.000 mehr."

Das Armutsnetzwerk gratuliert - Landesehrenbrief für Hilde Rektorschek

Geschrieben von Stadt Marburg. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Die Liste der ehrenamtlichen Tätigkeiten von Hilde Rektorschek ist lang: Angefangen von verschiedenen Funktionen im Senat der Philipps-Universität Marburg (u.a. Stellvertretende Senatspräsidentin), langjähriger Schöffentätigkeit am Jugend- und am Landgericht Marburg, Mitgliedschaft in der Marburger Tafel (u.a. 2. Vorsitzende von 2005 bis 2007, seit 2007 Landesvertreterin im Bundesvorstand Deutsche Tafeln e.V.), diversen kommunalpolitischen und Projekttätigkeiten, bis hin zu ihrem Engagement für die Idee der Kulturlogen, die mittlerweile bundesweit zu finden sind, und deren erste Vorsitzende sie in Marburg ist, "Hilde Rektorschek hat sich immer für Anliegen ihrer Mitmenschen engagiert", wie es Oberbürgermeister Egon Vaupel in seiner Laudatio treffend formulierte. Anlässlich ihres 65. Geburtstages, den sie heute feiert, überreichte er ihr den Ehrenbrief des Landes Hessen für besonderes ehrenamtliches Engagement.

 

Ehrenbrief für Hilde Rektorschek

"Hilde Rektorschek wird 65 Jahre alt." Mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen gratulierte Oberbürgermeister Egon Vaupel der Marburger Sozial-Aktivistin am Dienstag (7. Februar) in den Räumern der Kulturloge am Marktplatz. "Sie ist seit Jahrzehnten auf den verschiedensten Gebieten ehrenamtlich in Marburg tätig", erklärte Vaupel. Rektorschek habe sich darum bemüht, die Marburger Stadtteile mitzugestalten, in denen sie lebte.
Als Vorstandsmitglied des SPD-Ortsvereins Marburg-Richtsberg rief sie zum Beispiel die Bürgerinitative für soziale Fragen (BSF) mit ins Leben. Schon im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit für die Philipps-Universität hat sie sich über das normale Maß hinaus in verschiedenen universitären Selbstverwaltungsgremien eingebracht.
Sie war 2001 bis 2004 Senatsmitglied. 2001 bis 2003 fungierte sie als Stellvertreterin des Präsidenten im Senat. Rektorschek war von 2000 bis 2004 Vorsitzende der Listensprecher im Senat. Im gleichen Zeitraum war sie Vorsitzende der Findungskommission, Vorsitzende der Kommission für Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitglied der Grundordnungskommission. Im Rahmen dieser Arbeit war es ihr stets wichtig, für Schwerbehinderte und für Frauen einzutreten. Ab Sommer 2001 hat sie in der Projektgruppe der Ausstellung "Arbeitsplatz Universität" mitgearbeitet und die Ausstellung betreut.
Rektorschek ist seit 2001 Mitglied der Marburger Tafel. Von 2005 bis 2007 hat sie als 2. Vorsitzende im Vorstand mitgearbeitet.

Seit 2007 arbeitet sie als Landesvertreterin im Bundesvorstand Deutsche Tafeln mit. Dabei war und ist es Rektroscheks besonderes Anliegen, die Angebote der Tafeln auszubauen.
Als Schöffin am Jugendgericht war sie von 1980 bis 1984 sowie von 2000 bis 2004 tätig. Außerdem war Rektorschek von 2005 bis 2008 Schöffin am Landgericht Marburg.
Ab November. 2006 hat sie sich im Projektteam des Fachdienstes Kultur des Magistrats derUniversitätsstadt Marburg bei der Organisation und Ausführung des Projekts "Nacht der Geisteswissenschaften“ am 23. November.2007 eingesetzt. Ab Februar 2007 war sie im Auftrag des Magistrats und der Marburger Tafel Koordinatorin des Turnergartens, der im Rahmen des Elisabeth-Jahrs als Pilgerherberge genutzt wurde. Rektorschek ist seit 2007 Mitglied der Kommission für Universitäts- und Regionalentwicklung.
Seit Juni 2010 ist sie 1. Vorsitzende des im Februar 2010 gegründeten Vereins Marburger Kulturloge. Ziel der Kulturloge ist es, nicht verkaufte Eintrittskarten, die Kulturveranstalter zur Verfügung stellen, an Menschen mit geringem Einkommen kostenlos weiterzugeben.
Zielgruppe sind Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Im wesentlichen sind es Alleinerziehende, Familien mit kleinem Einkommen, Senioren mit Mini-Rente in Altenheimen, Erwerbslose, Sozialhilfeempfänger, Menschen mit Mini-Jobs und Persenon in Ausbildungskursen des Arbeitsamts oder des Kreisjobcenters (KJC). Außerdem werden von der Kulturloge Bewohnerinnen des Frauenhauses mit ihren Kindern sowie chronisch psychisch Kranke in therapeutischen Einrichtungen und Wohngruppen unterstützt.
Das Konzept, Menschen ganz persönlich und behutsam wieder über die Kultur in die Gesellschaft zu holen, hat Rektorschek mit entwickelt. Es deckt sich genau mit ihrem Wunsch nach einem stets respektvollen Umgang mit allen Menschen. 3.300 Plätze bei Kulturveranstaltungen wurden bereits vermittelt. 1.100 "Kulturgäste“ haben sich angemeldet. Unterstützt wurde die Kulturloge von 42 Veranstaltern und 22 Sozialinstitutionen.
Mehrere Auszeichnungen hat Rektorschek bereits erhalten. Vom Bündnis für Demokratie und Toleranz erhielt sie als bundesweit vorbildliches Projekt den Preis "Aktiv für Demokratie und Toleranz 2010“. Vom Bündnis für Gemeinnützigkeit erhielt sie den "Deutscher Engagementpreis 2011“ als Finalist für vorbildliches Engagement. Außerdem war sie Preisträgerin des "Freiherr-vom-Stein-Preises 2011“ für gesellschaftliche Innovation.
Mittlerweile gibt es nach dem Marburger Vorbild Kulturlogen in sieben weiteren Städten. Vielerorts sind sie in Planung.

pm: Stadt Marburg - 07.02.2012