„Einen Ausweg aus der Hartz IV-Falle finden“

Geschrieben von nak. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

„Es ist richtig, diese Debatte zu führen, weil es nämlich nicht sein darf, dass Leiharbeiter und Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, immer öfter und schneller auf Hartz IV angewiesen sind.“ So kommentiert Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), die Ankündigungen, wonach  SPD und Grüne in dieser Woche im Bundestag die Initiative ergreifen wollen, das direkte Abgleiten vieler Beschäftigter in den ALG II-Bezug zu verhindern. Demnach sollen künftig Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bereits wieder nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der vergangenen drei Jahre einen Anspruch auf das so genannte Arbeitslosengeld I (ALG I) haben. Momentan müssen zwölf Monate regulärer Arbeit innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden. Eine unerreichbare Zeitspanne für viele Beschäftigte, die für ihr Auskommen auf befristete Arbeitsverhältnisse und Mini-Jobs angewiesen sind. Beyer: „Erst reicht der Lohn kaum zum Leben, dann gibt es kein ALG I. Wir müssen für Arbeitnehmer in prekärer Beschäftigung einen Ausweg aus der Hartz IV-Falle finden.“

„Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz – staatlich gewollte Armut“

Geschrieben von nak. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

nak-Sprecher Thomas Beyer beklagt Verfassungswidrigkeit des AsylbLG – Deutsche Norm ist in ihrer Härte europaweit einmalig

München/Berlin Es handelt sich um einen bald zwei Jahrzehnte andauernden Missstand: Mit dem im Jahr 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) will der Gesetzgeber vorgeblich „Asylmissbrauch“ bekämpfen. Tatsächlich macht er für die in ihren Herkunftsländern nicht selten verfolgten Menschen durch Leistungseinschränkungen ein würdiges Leben auch in der Bundesrepublik unmöglich.  „Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz ist staatlich gewollte Armut“, urteilt Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak). Diese deutsche Norm für Asylbewerber ist in ihrer Härte europaweit einmalig. Beispielsweise wurde sie bis dato nie an die Preisentwicklung angepasst.

Auch vor folgendem Hintergrund sind die Inhalte des AsylbLG zynisch: Seit Anfang des Jahres ist die staatliche Unterstützung für Hartz IV-Empfänger um 10 Euro pro Monat aufgestockt worden. Diese ohnehin knappe finanzielle Unterstützung ist allerdings nicht die niedrigste für Bedürftige in Deutschland: Mehr als 80.000 Asylbewerber bundesweit bekommen monatlich zwischen 38 Prozent (Erwachsene) und 47 Prozent (Kinder) weniger Geld als die vergleichbaren Gruppen der Hartz IV-Empfänger vor der Erhöhung erhalten haben. Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsrundlage der alten Hartz IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt.

Zum Vergleich: Derzeit bekommt ein alleinstehender erwachsener Hartz IV-Empfänger 374 Euro monatlich. Ein volljähriger Asylbewerber dagegen muss mit 224,97 Euro im Monat über die Runden kommen.

„Diese geringen Beträge sind nicht nur Leistungen zweiter Klasse – sie sind schlicht und ergreifend verfassungswidrig. Die  Würde der Menschen wird hier grob verletzt“, sagt Beyer. Mit dieser Einschätzung stimmt er dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom Juli 2010  zu: Die zuständigen Richter haben das AsylbLG als verfassungswidrig angesehen und inzwischen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Beyer: „Die finanziellen Leistungen für Asylbewerber müssen schleunigst der von Hartz IV-Empfängern angeglichen werden.“ Dies sei auch deshalb notwendig, weil in einigen Bundesländern wie Bayern die Zahl der Asylbewerber – und somit die der von Armut Betroffenen – steigt. Insgesamt haben sich in Deutschland im vergangenen Jahr 50 Prozent mehr Männer und Frauen um Asyl beworben als 2009.

Tragisch: Selbst können sich Asylbewerber, so genannte Geduldete und andere Personen mit eingeschränkten Aufenthaltstiteln nicht aus ihrer prekären Situation befreien. Auch das ist der restriktiven Ausgestaltung des AsylbLG geschuldet, zu der ein einjähriges Arbeitsverbot sowie ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt für die Dauer von vier Jahren zählen. „Damit haben die Menschen faktisch keine Chance, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Sie sind vollkommen auf staatliche Unterstützung angewiesen“, stellt Beyer fest.

Caritas-Präsident Neher: "Armut macht krank"

Geschrieben von Caritas Pressestelle. Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Berlin (ots) - "Das Krankheitsrisiko steigt und die Lebenserwartung sinkt, wenn Menschen lange arbeitslos sind oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten; wenn sie über wenig oder kein Einkommen verfügen oder der Bildungsstand niedrig ist." Dies macht Caritas-Präsident Peter Neher heute vor Journalisten in Berlin bei der Präsentation der Caritas-Kampagne "Armut macht krank" deutlich.

"In einem der reichsten Länder der Welt ist die Tatsache, dass Armut krank macht, ein provozierender Zustand", so Neher. Zwar habe Deutschland ein solidarisches Gesundheitssystem von hoher Qualität. Doch es gebe gravierende Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen: So liege die Lebenserwartung einer Frau aus der Armutsrisikogruppe rund acht Jahre unter der von Frauen aus einer hohen Einkommensgruppe. Bei Männern seien es elf Jahre.

Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben, überlegten sich jede Ausgabe genau. Dies führe u.a. dazu, notwendige Arztbesuche aufzuschieben, um die Praxisgebühr zu sparen. Neher fordert daher die Abschaffung der Praxisgebühr. "Sie wurde eingeführt, um nicht notwendige Arztbesuche einzuschränken. Dieses Ziel hat sie nicht erreicht. Sie ist allein ein ergänzendes Finanzierungsinstrument mit hohen Bürokratiekosten."

Besonders schwierig sei die Situation für Menschen, die am Rand der Gesellschaft leben. Für sie gebe es nur ungenügende Zugänge zum Gesundheitssystem. Betroffen seien Obdachlose, Asylsuchende, Flüchtlinge oder Menschen, die illegal in Deutschland leben. "Menschen gehen nicht zum Arzt, wenn sie Angst haben müssen, den Behörden gemeldet und abgeschoben zu werden. Wir fordern, dass Menschen, die illegal in Deutschland leben, ihre Daten nicht preisgeben müssen, wenn sie einen Arzt brauchen."

Die Gesundheit eines Menschen dürfe nicht von seinem Einkommen, seinem Aufenthaltsstatus oder seinem sozialen Netz abhängen. "Wir brauchen keine Medizin-Tafeln in Deutschland", so Neher. Erforderlich sei eine Politik, die Gesundheit als Thema quer über alle Politikfelder verstehe und Armut und Arbeitslosigkeit noch aktiver als bisher bekämpfe. Nur so sei es möglich, den fatalen Zusammenhang zwischen anhaltender Armut und hohem Krankheitsrisiko zu durchbrechen. Doch auch der Einzelne sei gefordert, ihm solle die Verantwortung für die eigene Gesundheit nicht genommen werden. "Wir brauchen ein Präventionsgesetz, das Menschen über Gesundheitsthemen informiert und bereits Kinder und Jugendliche erreicht."

Auf der Kampagnenwebseite www.jeder-verdient-gesundheit.de finden Sie persönliche Geschichten zum Thema von Betroffenen und Fachleuten, Kontakte zu Interviewpartnern, Sozialpolitischen Positionen und einen Themenreport mit Zahlen und Fakten.

Bilder von der Pressekonferenz, bei der auch das Berliner Caritas-Arztmobil seine Arbeit vorstellt, sowie Audio-Footage mit Statements von Präsident Peter Neher können Sie ab 14:00 Uhr herunterladen: www.jeder-verdient-gesundheit.de

Kontakt: Barbara Fank-Landkammer, Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising, Mobilnummer: 0175 / 1883780, EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Herausgegeben von
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle

Beyer stellt Seehofer vor die Wahl: "Handeln oder Wählertäuschung!"

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Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) fordert Bundesregierung auf, die Rente mit 67 auszusetzen„Ich begrüße die Erkenntnis des bayerischen Ministerpräsidenten, dass trotz einiger Verbesserungen die Beschäftigungslage für ältere Arbeitnehmer in Deutschland weiter völlig unbefriedigend ist. In dieser Situation bedeutet die Rente mit 67 eine faktische Rentenkürzung und steigende Altersarmut", erklärt Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak).

Bereits seit Monaten stelle dieses Thema einen deutlichen Kritikpunkt dar. Aus diesem Grund fordert Beyer Seehofer auf, innerhalb der Bundesregierung die nötigen Schritte zu unternehmen, um die Einführung der Rente mit 67 zu stoppen. Andernfalls gelte: „Auf Probleme hinzuweisen, ohne sie zu beseitigen, ist Wählertäuschung", sagt Beyer.

Kompromiss zur Arbeitsmarktreform - noch keine Einigung zu Umweltgesetzen

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Bundesrat Pressemitteilung 168 / 2011

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat heute eine Einigung zu den Reformen am Arbeitsmarkt erzielt. Er schlägt vor, das Gesetz in drei Punkten zu verändern:

Die Förderung der Einstiegsqualifizierung bleibt auf Dauer erhalten und wird als unbefristetes Regelinstrument im dritten Sozialgesetzbuch formuliert. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Kürzung der Förderdauer für ältere Arbeitnehmer auf 12 Monate wird wieder gestrichen - dies gilt für Maßnahmen, die bis Ende des Jahres 2014 begonnen haben. Bildungsträger können zukünftig damit beauftragt werden, gezielt "arbeitsmarktfernere" Personengruppen weiterzubilden, die zum Beispiel Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein haben.

Keine Änderungsempfehlung gaben die Vermittler dagegen zum Gründungszuschuss ab. Daher bleibt es bei den Regelungen, die der Bundestag hierzu im Oktober beschlossen hatte. Eine Evaluation soll deren praktische Umsetzung in den nächsten Jahren beobachten - darauf einigten sich Bund und Länder in einer Protokollerklärung.

Die Bundesregierung sagte den Ländern außerdem zu, zeitnah auf eine Anpassung des Fachkonzepts der Bundesagentur für Arbeit hinzuwirken. Hierbei soll auf passgenaue und flexible berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen - zum Beispiel in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen - geachtet werden.

Der heute beschlossene Einigungsvorschlag wird direkt dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der sich voraussichtlich am kommenden Donnerstag damit befasst. Der Bundesrat könnte dann am Freitag, 25. November 2011 über das geänderte Gesetz abstimmen.

Bei den beiden anderen Tagesordnungspunkten konnte der Vermittlungsausschuss heute noch keine Kompromisse erzielen: Zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen schloss er den ersten von drei möglichen Einigungsversuchen ohne Ergebnis ab. Die Beratungen zur Erprobung der CCS-Technologie hat der Ausschuss erneut vertagt.

„Denk darüber nach, tu etwas dagegen“ Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November

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Wer kennt heute noch Patria, Minerva und Maria-Teresa Mirabel? Weil sie sich gegen die Militärdiktatur in der Dominikanischen Republik auflehnten, hat der dortige Geheimdienst die drei Schwestern zu Tode gefoltert. Auf dieses grausame Ereignis geht jedes Jahr am 25. November 2011 der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ zurück. „Die Nationale Armutskonferenz erinnert auch in diesem Jahr an alle weiblichen Personen weltweit, die Opfer von Gewalt waren oder sind“, sagt Michaela Hofmann, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz (nak).

Neben politischen und kulturellen Ursachen für physische und psychische Gewalt gegen Frauen gibt es aber auch einen Kausalzusammenhang mit der so genannten weiblichen Armut: Immerhin sind 70 Prozent der 1,4 Milliarden bedürftiger Menschen auf der Erde weiblichen Geschlechts. Viele von ihnen sind mangels einer Perspektive gewalttätigen Ehemännern, ausbeuterischen Arbeitgebern und skrupellosen Menschenhändlern ausgesetzt. Auch in reichen Ländern wie Deutschland sind Frauen (15 Prozent) stärker als Männer (13,9 Prozent) von Armut betroffen. 

„Jede dritte Frau wird ein Mal in ihrem Leben geschlagen, vergewaltigt oder anderweitig missbraucht“, erinnert Hofmann an jene Einschätzung der UNO, an der sich seit Jahren nicht viel geändert hat. Hofmann: „Um diese hohe Zahl zu verringern, ist es unbedingt notwendig, präventiv aktiv zu werden, beispielsweise mit Bildung speziell für Mädchen und Frauen.“ Darüber hinaus müsse man flächendeckend Anlaufstellen unterschiedlichster Art wie Interventionsstellen gegen Gewalt, Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser einrichten. Zudem fordert Hofmann einen Mentalitätswechsel bei manchen Männern: „Es ist unabdingbar, dass sie Gewalt ihrer Geschlechtsgenossen gegen Frauen ächten und nicht als Kavaliersdelikt hinnehmen. Nur dann wird John Lennons Zeile ,Woman is the Nigger of the World‘ nicht mehr wahr sein.“ Übrigens regt der Beatle im selben Lied an: „Think about it/do something about it (Denk darüber nach/tu etwas dagegen)“.

nak-Sprecher Thomas Beyer fordert von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen tatsächliche Mitsprache beim Rentendialog

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„Die Nationale Armutskonferenz ist kein Feigenblatt“

nak-Sprecher Thomas Beyer fordert tatsächliche Mitsprache beim laufenden Rentendialog der Bundesregierung

„Dabei sein ist im Fall des laufenden Rentendialogs der Bundesregierung eben doch nicht alles, Frau von der Leyen“, richtet sich Thomas Beyer, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), an Bundessozialministerin Ursula von der Leyen. Beyer betont: „Die Nationale Armutskonferenz ist kein Feigenblatt! Wir haben uns bei den internen Gesprächen äußerst kritisch zu den Plänen der Regierung in Sachen Zuschussrente geäußert.“ Deshalb lasse sich die nak nicht nach außen vereinnahmen, zumal bislang keiner der  konstruktiven Beiträge der nak ins Konzept der Regierung eingeflossen ist.

Hintergrund für Beyers Klarstellung ist eine Pressemitteilung des Deutschen Bundestags zu erwähntem Rentendialog. Darin heißt es: „(…) dass die Interessen der Betroffenen, die von Altersarmut bedroht sein könnten, im Rahmen des Rentendialogs insbesondere durch die Beteiligung der Sozialverbände und der Nationalen Armutskonferenz ausreichend vertreten werden“.