Explodierender Reichtum, wachsende Armut

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Deutschland genießt auch im Jahr 2012 ein ausgezeichnetes wirtschaftliches Ansehen im Ausland. „Made in Germany“ steht zu Recht für erstklassige Produkte. Dahinter steckt die Arbeit von Millionen gut ausgebildeten, zuverlässigen und fleißigen Beschäftigten. Deutschland ist aber laut Allianz „Vermögensbericht 2011“ mit 4.934 Milliarden Euro Geldvermögen nach den USA, Japan und Großbritannien das viertreichste Land der Welt. Aber ist Deutschland auch das Land der Wohlhabenden, wie es in deutschen Serien gern gezeigt wird? Wenn „Tatort“-Kommissare Premium-Autos fahren, ist es vor allem gutes Marketing.


Der Schein trügt. Die Mehrheit der Bevölkerung fährt diese Autos nicht. Gewohnt wird nicht in Villen, sondern meist in Mietwohnungen. Geldvermögen bleibt für die Hälfte der Bevölkerung ein Wunschtraum. Für Vermögensbildung muss eine gewisse Einkommensschwelle überschritten werden, damit Haushalte überhaupt Vermögen aufbauen können. Laut Allianz Vermögensbericht haben „untere Einkommensschichten und Teile der (Einkommens-)Mittelschicht […] in der Regel kein oder nur ein sehr geringes Vermögen“.


Das ist aber angesichts der ungleichen Verteilung von Einkommen und Vermögen nicht verwunderlich. Das Volkseinkommen stieg zwischen 1991 und 2010 um 56 Prozent, wobei die Unternehmens- und Vermögenseinkommen mit 78 Prozent fast doppelt so schnell angestiegen sind wie die Arbeitnehmerentgelte. Diese ungleiche Einkommensverteilung ist auf die Expansion des Niedriglohnsektors zurückzuführen. Laut einer Studie der Universität Duisburg-Essen stieg die Anzahl der Beschäftigten im Niedriglohnsektor seit 1995 um 42 Prozent. Inzwischen arbeiten fast 8 Millionen Menschen im Niedriglohnsektor und verdienen durchschnittlich 6,68 Euro in West- und 6,52 Euro pro Stunde in Ostdeutschland, wobei gut 4,1 Millionen weniger als 7,00 Euro und davon 1,4 Millionen sogar weniger als 5,00 Euro brutto pro Stunde verdienen. Während diese Menschen zunehmend den Anschluss am allgemeinen Wohlstand verlieren und immer seltener den Zaun ihres sozialen Ghettos durchbrechen können, erhöhen sich die Managergehälter und Dividenden der Aktionäre und anderer Vermögenden. Das drückt sich in zwei extremen Entwicklungen aus. Die Arbeitnehmerentgelte stiegen in zwei Jahrzehnten um nur 47 Prozent, während das private Vermögen viermal schneller als das Volkseinkommen wuchs (siehe Abbildung). Seit der Wiedervereinigung hat sich die soziale Kluft in Deutschland vergrößert. Reichtum lohnt sich von Jahr zu Jahr immer mehr. Und den Armen wird nicht einmal einen Mindestlohn von 8,50 Euro zugestanden.


Nicht nur die untere Hälfte der Gesellschaft driftet ab. Selbst die Mitte der Gesellschaft wird immer ärmer. Nein, sie wurde immer ärmer gemacht: Durch ungerechte Steuern, Niedriglöhne, Hartz IV, Rentenkürzungen. Das Bild Deutschlands im Ausland trügt. Deutschland bleibt auch im Jahr 2012 eine zutiefst gespaltene Gesellschaft. Und das ist keine Frage des „Sozialneides“.

Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz

Geschrieben von AG Grundsicherung, . Veröffentlicht in Allgemeines

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Armutsverwaltung oder Armutsbekämpfung?

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Armutsverwaltung oder Armutsbekämpfung?
Das vorliegende Thesenpapier gibt keine neuerliche detaillierte Bewertung der Sozialgesetzbücher II und XII ab, sondern beschreibt grundlegende Erwartungen zu den Themenfeldern Sicherung des Existenzminimums (I), Grundsicherung und Familienleben (II), Würde und Respekt im Leistungsbezug (III) sowie Umfeldbedingungen für eine funktionierende soziale Grundsicherung (IV), die die Nationale Armutskonferenz an die Ausgestaltung einer sozialen Grundsicherung richtet. Im fortlaufenden Text wird jeweils eine Schlüsselproblematik der heutigen Praxis beschrieben (1), eine lösungsorientierte Bewertung abgegeben (2) und auf mögliche Umsetzungswege und Fallstricke verwiesen (3).

I. Sicherung des Existenzminimums

1. Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen?

Ordentliche Löhne her, Sanktionen gegen Erwerbslose weg
von Katja Kipping, DIE LINKE

Zur Niedriglohnstudie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen

Zur Niedriglohnstudie des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, nach der acht Millionen Menschen mit einem Niedriglohn von weniger als 9,15 Euro brutto pro Stunde auskommen müssen und die Zahl der Niedriglöhner zwischen 1995 und 2010 um mehr als 2,3 Millionen gestiegen ist, erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Katja Kipping:

Es muss nun in Deutschland endlich ein gesetzlicher Mindestlohn von zehn Euro her. Die Tarifparteien sind aufgerufen, Tarife unter dem Mindestlohn mindestens auf diesen anzuheben. Außerdem muss sofort Schluss sein mit dem Druck auf Erwerbslose, niedrig entlohnte Jobs annehmen und damit den Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben in den Rücken fallen zu müssen. Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I und die Sanktionen bei Hartz IV gehören auch daher sofort abgeschafft.

Zur Pressemitteilung.

(1) In der öffentlichen Debatte wird immer wieder zwischen scheinbar „legitim“ und „illegitim“ Armen bzw. Unterstützungsbedürftigen unterschieden. Einige politische Akteure unterscheiden zwischen Erwerbslosen nach längerer Beschäftigung und nach ihrer Sicht zu deklassierenden Erwerbslosen, die nie den Einstieg in den Arbeitsmarkt gefunden haben. Für letztere werden die Ansprüche mit Zuschreibungen wie „Faulheit“ oder „Dekadenz“ in Frage gestellt, während der tatsächliche Hilfe- und Integrationsbedarf oft besonders hoch ist. Flüchtlinge werden im Asylbewerberleistungsgesetz auf weitaus geringere Leistungen als in der Grundsicherung verwiesen.
Gleichzeitig nehmen „Verdeckt Arme“ aufgrund der damit verbundenen Diskriminierung oder aus Unkenntnis ihnen zustehende Leistungen nicht in Anspruch oder fallen trotz Bedürftigkeit aufgrund einer besonderen Lebenssituation aus dem Leistungsbezug heraus. Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen aufgrund von Rechtsansprüchen ist in der sozialstaatlichen Verfassung verankert. Die Legitimität der Inanspruchnahme sollte eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit sein. Während Sanktionen und Anrechnungsregelungen Hilfebedürftige aus dem Leistungssystem drängen, sind auf der anderen Seite die Anreizsysteme nicht ausreichend und es fehlt eine Konzentration auf passgenaue Integrationsleistungen.
Massive Einsparungen, die in den letzten Jahren im Sozialetat durchgesetzt wurden, belasten besonders die Personen im Leistungsbezug des SGB II. Mit dem Sparpaket der jetzigen Bundesregierung wurden nun die Elterngeldleistungen für Menschen gestrichen, die vor der Geburt ohne Arbeit waren, es werden keine Rentenbeiträge mehr gezahlt und Leistungsberechtigte erhalten nach dem Arbeitslosengeld keinen befristeten Zuschlag mehr. Darüber hinaus wurden die Regelbedarfe nicht bedarfsgerecht angepasst.

(2) Das Recht auf Existenzsicherung besteht ohne Abstriche für alle Menschen und ist durch das Grundgesetz festgeschrieben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 wurde dieses Grundrecht auf Gewährung des soziokulturellen Existenzminimums eindeutig gestärkt. Schon die Einführung der bundeseinheitlichen Sozialhilfe mit Inkrafttreten des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) 1962, die die Reichsfürsorgeverordnung ablöste, setzte eine einheitliche staatliche Hilfe an die Stelle einer ungleichmäßigen Fürsorgepraxis. Die Gewährung des soziokulturellen Existenzminimums ist, so belegt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, eine staatliche Pflicht, die sich aus der Menschenwürde ergibt und keine Gnade, die für ausgewählte Personenkreise mehr und für andere Personenkreise weniger gilt. Eine effektive und umfassende Einlösung dieses Anspruches muss Maßstab für Ausgestaltung von Sozialleistungen sein. Sozialpolitik muss sich von Armut Bedrohten engagiert annehmen, statt primär Sanktionen und möglichen Missbrauch im Blick zu haben, während ein nicht unerheblicher Teil der Leistungsberechtigten seine Rechte gar nicht geltend macht.
Die Einsparungen müssen im Zusammenhang mit der Debatte um die Sicherung eines menschenwürdigen und bedarfsdeckenden Existenzminimums gesehen werden. Zwar muss Sozialpolitik nachhaltig haushalterisch umgesetzt werden, darf aber nicht einseitig von Haushaltspolitik determiniert sein. Da ein verfassungsgemäßer Rechtsanspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht, verbieten sich die derzeitigen Einsparungen aus rein finanzpolitischen Erwägungen.

(3) Die soziale Mindestsicherung muss für alle in Deutschland Lebenden gelten. Weder ist eine Schlechterbehandlung bestimmter Personengruppen wie im Asylbewerberleistungsgesetz hinzunehmen, noch eine Ausgrenzung von Leistungsberechtigten aus dem Leistungsbezug, indem Leistungsberechtigte durch verschärfte Regelungen etwa bei Sanktionen oder Einkommensanrechnung aus dem Leistungsbezug verdrängt werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Kommunikation von Politik und die Berichterstattung der Medien über Armut und Leistungsbeziehende immer wieder thematisiert und kritisiert werden. Wenn eine fehlende Akzeptanz in der Gesellschaft die Inanspruchnahme von Rechtsansprüchen in Frage stellt, muss die Herstellung dieser Akzeptanz im Zentrum der sozialpolitischen Bemühungen stehen. Dabei kann die Armuts- und Reichtumsberichterstattung, die fortgeführt werden muss, helfen.
Dort ist insbesondere darauf zu achten, dass die Probleme und Nöte von Menschen dargestellt werden, die lange oder schon immer im Leistungsbezug sind. Wichtig ist, regelmäßig zu erheben, in welchem Maße verdeckte Armut besteht und Maßnahmen und Mittel gefunden werden, diese Menschen über ihren Grundsicherungsanspruch zu informieren. Die Frage, ob Menschen, die lange gearbeitet haben, höhere Leistungen bekommen sollen (im Sinne einer Versicherung) ist davon getrennt zu betrachten und kann nicht im Rahmen der Gestaltung des Grundsicherungssystems gelöst werden. Sie wird ausschließlich im Leistungsbereich des SGB III beantwortet. Die Anerkennung von vorheriger Berufstätigkeit, die der befristete Zuschlag gab, wurde mit dem Jahreswechsel 2010/2011 gestrichen. Mit der Einführung der SGB II und XII war bereits die Arbeitslosenhilfe abgeschafft worden.

2. Soziale Integration als Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende in ihrer heutigen Ausgestaltung konzentriert sich stark auf die Vermittlung in Arbeit. Durch Sanktionsregelungen wird dieses Ziel untermauert. Dabei kann ein erhöhter Druck auf Erwerbslose nicht die drängende Problematik lösen, dass in vielen Teilen Deutschlands schlicht nicht genug Arbeitsplätze für alle Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen. Ebenso wird außer Acht gelassen, dass es einen großen Personenkreis im Leistungsbezug des SGB II gibt, der sozial nicht mehr voll in die Gesellschaft integriert ist und der in diesem Bereich Hilfe braucht, bevor überhaupt an die Aufnahme einer regulären Arbeit gedacht werden kann. Die Grundsicherung muss durch Bereitstellung einer sozialen Integrations-Infrastruktur wie Beratung, Unterstützung, Ermutigung ausgebaut und ergänzt werden. Insbesondere bei psychischen Problemen oder Lebenslagen, die zu einer Beeinträchtigung von grundlegenden sozialen Integrationsmöglichkeiten und des sozialen Umfelds geführt haben, fehlen zur Unterstützung der Leistungsberechtigten durch die AnsprechpartnerInnen im Jobcenter oft Kompetenz, Zeitressourcen und Finanzmittel, um eine angemessene Förderung anzubieten und zu gewährleisten.
(2) Ein Abschied von der sozialen Integrationsperspektive ist nicht hinnehmbar. Die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts muss Ziel der Hilfesysteme bleiben. Dabei dürfen aber sozial-integrative Aspekte, die möglicherweise vor einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig sind, nicht vernachlässigt werden. Die soziale Integration muss als gleichrangiges Ziel im SGB II genannt werden. Für Personenkreise, die Bedarf an Hilfe zur sozialen Integration haben, muss diese gewährleistet werden und gegebenenfalls für einen gewissen Zeitraum vorrangig zur Arbeitsvermittlung bleiben. In der Praxis wurde dieser Vorrang bisher nur wenig angewandt.
(3) Ziele wie soziale Stabilisierung und Teilhabe müssen in der Grundsicherung verbindlich festgeschrieben sein und evaluiert werden. Sie müssen gleichrangig zur Arbeitsvermittlung sein.
Bei der Arbeitsvermittlung muss sichergestellt werden, dass tarifliche und arbeitsrechtliche Standards eingehalten werden und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert wird. Die Leistungsberechtigten sollen in die Lage versetzt werden, ihre Bedarfe zukünftig selbst decken zu können. Andernfalls bietet die Vermittlung auf einen Arbeitsplatz keinen Schutz vor Prekarisierung und Desintegration.
Das Personal muss geschult werden, um einen Blick für spezifische Probleme zu bekommen und die entsprechenden Hilfeangebote zu kennen. Entsprechend ausgestaltete bedarfsgerechte Hilfen müssen Kriterien wie „mehr Teilhabe, Eigenständigkeit und Selbstbestimmung“ genügen.
Aus dem alten Sozialhilferecht (BSHG) liegen umfangreiche Erfahrungen mit der Ausformulierung und Evaluation dieser Ziele vor. Es muss zum Armuts- und Reichtumsbericht eine ergänzende nationale Sozialintegrations-Berichterstattung eingeführt werden, die auch evaluiert, ob die sozialpolitischen Integrationsziele, die mehr sind als die Verbesserung von Arbeitsmarktzahlen, bundesweit eingelöst werden. Ein engagiertes Umsteuern der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in diesem Sinne bleibt dringend geboten. Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung soll durch eine unabhängige ExpertInnenkommission beraten und begleitet werden.

3. Das Zusammenspiel von Geldleistungen, Sachleistungen, Eingliederungsleistungen, persönlicher Beratung und weiteren Dienstleistungen

(1) Derzeit stehen sowohl die Höhe der materiellen Leistung als auch mit dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket die Ausgestaltung immaterieller Leistungen in der politischen Diskussion. Darüber hinaus wird eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente angegangen. Die Ausgestaltung aller drei Reformbereiche ist durch Einsparvorgaben determiniert und nicht durch Überlegungen im Sinne von Bedarfsgerechtigkeit.
(2) Nur materielle Leistungen lassen Hilfebedürftigen den Spielraum, eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihr Leben zu führen. Materielle Hilfen zur Deckung des Lebensunterhalts greifen aber oft zu kurz, wenn es um die Sicherung von Zukunftsperspektiven der Hilfebedürftigen und / oder ihrer Familie geht, da mit der materiellen Notlage häufig weitere Probleme verbunden sind. Auch eine reine Fokussierung auf die Arbeitsmarktintegration ist nicht hilfreich. Die Grundsicherung muss zum Leben reichen und es müssen Elemente hinzukommen, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung unterstützen und würdigen. Ebenso dürfen Geld- und Infrastrukturleistungen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ohne nachhaltige Sicherung und den Ausbau der sozialen Infrastruktur kann die soziale Integration der Leistungsberechtigten nicht hinreichend gewährleistet werden. Gleichfalls dürfen Dienstleistungen nicht als Argument für nicht-bedarfsdeckende Regelsätze herhalten.
(3) Das soziokulturelle Existenzminimum muss grundsätzlich durch eine Geldleistung gedeckt werden. Dabei müssen die tatsächlichen Bedarfe Maßstab sein. Die materiellen Hilfen müssen bedarfsgerecht ausgestaltet sein und dürfen nicht rein finanzpolitischen Vorstellungen unterworfen sein. Wenn immaterielle Hilfen angeboten werden, muss auf eine stigmatisierungsfreie Ausgestaltung geachtet werden.

4. Kosten der Unterkunft und Heizung

(1) Wohnraum in angemessener Größe und baulichem Zustand sowie mit hinreichender Verkehrsanbindung und die ausreichende Versorgung mit Haushaltsstrom, Warmwasser und Heizenergie sind Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums und damit ein grundlegendes Recht aller Menschen in unserer Gesellschaft. Die angemessene Wohnraumversorgung ist Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben und Grundlage für soziale Integration. Ebenso brauchen Kinder einen Platz, an dem sie in Ruhe lernen und sich entfalten können.
In Quartieren, in denen konzentriert Menschen wohnen, die von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II leben, können sich Probleme potenzieren. Entsprechende Probleme in benachteiligten Quartieren sollten zu früheren Zeiten über sozialen Wohnungsbau gelöst werden, der nun in den Hintergrund geraten ist.
In Deutschland leben 250.000 Menschen ohne Wohnung. Weitere 120.000 Menschen sind unmittelbar von Wohnungsnot bedroht.
(2) Neben finanzieller Angemessenheit des Wohnraumes müssen auch soziale Integrationsaspekte bei der Förderung von Wohnen eine Rolle spielen. Die Entstehung oder Verfestigung von benachteiligten Quartieren ist zu vermeiden. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, reichen Mietspiegel nicht aus. Sie können die Verdrängung von Menschen mit geringeren Einkommen aus bestimmten Wohnlagen nicht verhindern.
Eine aktive Wohnungspolitik entwickelt moderne Konzepte von sozialer Wohnungspolitik und schafft die Verpflichtung, in den Kommunen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, an den dabei anfallenden tatsächlichen Kosten den Bund angemessen zu beteiligen und gewerbliche Vermieter für die Entwicklung sozial ausgewogener Wohnquartiere in die Pflicht zu nehmen. Bei der Erstattung der Kosten der Unterkunft sind zudem individuelle Aspekte zu berücksichtigen.
(3) Gerade auch die Bereitstellung von Wohnraum für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung finden, muss nach den oben beschriebenen Kriterien gesichert sein. Anstelle der Pauschalierung von Unterkunftskosten richtet sich Einzelfallorientierung auch nach den örtlichen Gegebenheiten. Bei Einhaltung von Angemessenheitsgrenzen bei den Mietgesamtkosten ist es nicht sinnvoll, Höchst-Quadratmeterwerte für Wohnung und Heizung fest zu legen. Einzelfallbezogen müssen Abweichungen von Kostengrenzen oder eine besondere Umzugsförderung möglich sein, wenn so nachweislich Integrationsperspektiven verbessert werden. Hierzu sind auch lebenslagenorientierte Kriterien zu entwickeln wie z.B. Familien- und mögliche Betreuungssituation bei Kindererziehung wie Pflege von Angehörigen. Wenn es im Einzelfall notwendig ist, um die sozialen Integrationsperspektiven deutlich zu verbessern, sollte eine weitere Aufstockung des Mietzuschusses als individueller Zusatzbedarf möglich sein.

5. Existenzsicherung und Gesundheit

(1) Zu einer Grundsicherung gehört das Recht auf freie Gesundheitsversorgung, d.h. auf freien Zugang zu einer adäquaten medizinischen Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Dem stehen Zuzahlungen, Zusatzbeiträge und ständig sich erhöhende finanzielle Eigenleistungen entgegen.
(2) Das für die Gesundheitsversorgung notwendige Geld kann von sozialen Transferleistungen nicht angespart werden. Dies trifft insbesondere für Zahnbehandlungen, Brillenanschaffungen, physiotherapeutische Maßnahmen usw. zu.
(3) Selbstbestimmte Realisierung von Eigenverantwortung im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen für Grundsicherungsempfänger nur stark eingeschränkt, oft nicht, möglich.
(4) Gesundheitskosten, im Sinne einer Partizipationsmöglichkeit von Versorgungsangeboten und selbstbestimmter Gesundheitsförderung sowie Prävention, müssen bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt werden. Dies ist ein wesentlicher Aspekt für die Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe und die Überwindung von Ausgrenzung, sie dient somit auch der Integration.

II. Grundsicherung und Familienleben

1. Bedarfsgemeinschaften und Familien

(1) Im gegebenen Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist persönliche Autonomie nicht gewährleistet. Ebenso werden Unterhaltspflichten, die nicht bestehen – zum Beispiel bei Kindern von PartnerInnen in nicht-ehelichen Gemeinschaften – konstruiert. Das Elterngeld von Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, wird seit 2011 in voller Höhe auf ihr Arbeitslosengeld II angerechnet.Der familiäre Zusammenhang oder auch das Zusammenleben haben Einfluss auf individuelle Bedarfslagen, aber die Bedarfsgemeinschaft darf keine individuelle Bedarfserhebung ersetzen. Durch die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Feststellung der Hilfebedürftigkeit hat der arbeitslose Partner / die arbeitslose Partnerin oft keine Ansprüche auf monetäre Grundsicherungsleistungen. Damit wird in der Praxis aber auch der Anspruch auf eigenständige Integrationsleistungen in der Regel nicht umgesetzt. Dies betrifft in besonderer Weise Frauen Unterhaltsannahmen dürfen nur dann auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet werden, wenn ihnen (auch außerhalb des Leistungsbezugs) rechtliche Unterhaltsansprüche gegenüber stehen, die durch tatsächliche Unterhaltszahlungen eingelöst werden. Steuerliche Kompensationsmodelle wie der Familienlastenausgleich, das Kindergeld oder das Ehegattensplitting sind dabei angemessen zu berücksichtigen und ggf. anzupassen. So bekommen besserverdienende Eltern mehr Geld über die Kinderfreibeträge, als Normalverdiener im Kindergeldbezug. Bei Hartz IV-Empfängern wird das Kindergeld dagegen voll auf die Regelleistungen angerechnet - etwaige Erhöhungen kommen nicht bei den Kindern an.
(3) Bedarfsgemeinschaften als reine Verrechnungsgemeinschaft machen sozialpolitisch wenig Sinn. Nötig ist ein systemischer Ansatz familienbezogener Hilfen, der die verschiedenen Ansätze für soziale Integrationsbemühungen wie etwa Hilfen aus den SGB II, V, VII und XII vernetzt. So entstünden in enger Kooperation mit dem SGB VIII echte Hilfen aus einer Hand für Familien, die den sozialen Bedarfen von Kindern und Familien gerecht werden.

2. Umgang mit Unter-25-jährigen

(1) Eine freie Persönlichkeitsentwicklung und die Überwindung von einem generationsübergreifendem familiären Sozialleistungsbezug wird erschwert, wenn bis zum Alter von 25 Jahren faktisch eine Pflicht zum gemeinsamen Wohnen besteht, von der nur sehr selten Abweichungen im Sinne „schwerwiegender sozialer Gründe“ akzeptiert werden. Dies und schärfere Sanktionen vermindern die Kooperationsbereitschaft der Betroffenen gegenüber Hilfeangeboten. Wohnungslosigkeit wird in dieser Altersgruppe stark erhöht, Möglichkeiten, sich in einer eigenen Partnerschaft erfahren zu können, werden erschwert.
(2) Selbstständigkeit auch im Wohnen ist Voraussetzung für soziale Integration und Persönlichkeitsentwicklung. Der Schritt in eine eigene Wohnung sollte als Integrationsperspektive ausgestaltet werden. Bei einer grundlegenden Überarbeitung des Sanktionsinstrumentariums sind in jedem Fall die verschärften Sanktionen für unter-25-jährige zu streichen, aber besondere Hilfen vorzusehen.
(3) Gerade bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen besteht oft noch Bedarf an Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung. Der Fokus des SGB II liegt jedoch auf der Integration in Erwerbsarbeit. Das Zusammenspiel von Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB II gestaltet sich häufig problematisch. Konzepte für einen besonderen Umgang mit dieser Altersgruppe und ihren besonderen Bedarfe sehen vor, auf ihre spezifische Lebenslage gezielt einzugehen. Diese sind vermehrt umzusetzen.

3. Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche

(1) Ein Bildungs- und Teilhabepaket allein mit Zuschüssen im Rahmen der Grundsicherung und angrenzender Sozialleistungssysteme kann keine umfassende Integrationsperspektive verwirklichen und birgt Gefahren der Stigmatisierung. Auch fehlen entsprechende Beträge für begleitende Eltern oder damit verbundene Mobilitätskosten.
(2) Eine bessere Förderung von Bildung und Teilhabe ist wichtig. Dies setzt aber eine umfassende und flächendeckende Infrastruktur der Hilfe voraus, die über den engeren Kreis von Leistungsberechtigten für Sozialleistungen hinausgeht. Eine eigene Infrastruktur nur für diese kann auch nur in einem engen Rahmen finanziert werden. Die Kommunen brauchen gesicherte Einnahmen, um eine entsprechende soziale und familienbezogene Infrastruktur im Zusammenspiel mit freien Trägern anbieten und sichern zu können.
(3) Der Ansatz, Leistungen direkt bei den Kindern ankommen lassen zu wollen, wirkt diskriminierend, wenn er sich hauptsächlich auf Leistungsberechtigte im SGB II und XII bezieht. Erziehungsprobleme gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten und Einkommenslagen. Wenn die Begründung für die Einführung von Bildungs- und Teilhabeleistungen wirklich pädagogische Probleme wären, müsste eine Lösung für alle Familien gefunden werden. Die soziale Infrastruktur muss ausgebaut werden und für Familien besser zugänglich sein. Beim Bildungs- und Teilhabepaket wirkt die besondere Antragserfordernis gerade auf die Eltern abschreckend, die schon bisher wenig Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

III. Würde und Respekt im Leistungsbezug

1. Armutsverwaltung und Betreuung

(1) Bürokratisches Verwaltungshandeln, nicht Motivation und Vertrauen prägen derzeit die praktische Betreuung von Leistungsberechtigten. Die ist der sozialen Integration und auch der Vermittlung in Arbeit abträglich. Die Arbeitsorganisation der Jobcenter lässt auch den Betreuenden wenig Raum, ihre Kompetenzen zu entwickeln und in eine fallbezogene gezielte Unterstützung einzubringen. Unfreundlicher und respektloser Umgang, Fehlen fester Ansprechpartner und unverständliche Bescheide sind Ausdruck solcher Versäumnisse.
(2) Eine individuelle Einzelfallbetreuung ist für alle Betroffenen zu gewährleisten und muss als Unterstützung, nicht bürokratische Kontrolle ausgestaltet werden. Leistungsgewährung und Integrationsberatung müssen sich positiv ergänzen, persönliche Ansprechpartner eine vertrauensvolle Zusammenarbeit befördern. Die eigenen Entscheidungs- und Handlungskompetenzen der Leistungsberechtigten wie der Betreuenden sind in der Organisation der Jobcenter gleichermaßen zu achten und zu fördern. Die Betreuungsschlüssel müssen so angesetzt sein, dass eine einzelfallbezogene Hilfe und die Beachtung sozial-integrativer Aspekte gewährleistet werden können.
(3) Für die Betreuung der Leistungsberechtigten ist ein klares Qualifikations- und Arbeitsprofil geboten. Weitere Stichworte sind Vernetzung mit Selbsthilfe, klare Zuständigkeiten, feste Ansprechpartner, erleichterter Zugang, kein Abwimmeln von Betroffenen und verständliche Bescheide. Echte Hilfen aus einer Hand sind mehr als nur Hilfen unter einem Dach.

2. Anreize oder Sanktionen

(1) Das heutige System wird stark von Sanktionierungen bestimmt. Leistungsberechtigte können teilweise die Gründe für Kürzungen nicht nachvollziehen, entweder weil das System zu kompliziert ist oder weil sie sich in Lebenslagen befinden, in denen ihnen die Befolgung von Regeln unmöglich ist (psychisch Kranke, Suchtkranke, Wohnungslose, etc.). Sanktionen können in ihrer jetzigen Ausgestaltung dazu führen, dass die Menschen unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums leben müssen und sind zur Zielerreichung der sozialen Integration kontraproduktiv.
Sanktionen wirken bereits im Vorfeld und führen bei vielen Leistungsberechtigten dazu, dass Ansprüche aus Angst vor Gängelung nicht geltend gemacht werden. Dadurch fallen sie als „Verlorene Arme“ aus allen Hilfesystemen heraus und sind so für soziale Integrationsbemühungen auch nicht mehr erreichbar.
(2) Wohnen, Kleidung, Nahrung und ein Mindestmaß an sozialer und kultureller Teilhabe sind Rechte und müssen nicht „verdient“ werden. Leider stehen Kontrolle und Arbeitsaufnahme im Vordergrund der Grundsicherungsleistung, nicht Ermutigung und Verwirklichung der Potentiale von Hilfesuchenden. Motivationsförderung muss Ziel der Ansprechpartner sein und zu ihrem Handwerkszeug gehören. Das heißt: Anreize schaffen, persönlich und finanziell.
(3) Sanktionierungen im Bereich Wohnen wie Deckung von Grundbedarfen darf es nicht geben. Dagegen können Anreize eigenes Engagement zur Verbesserung der eigenen Situation wie gesellschaftliches Engagement befördern.
Bei der Ausgestaltung der Anreize muss der Passiv-Aktiv-Transfer möglich werden, d.h. ein Leistungsanspruch kann in Maßnahmen ergänzt werden, der Leistungsanspruch wird in die Förderung mit eingebracht.
Die integrative Ausrichtung der Grundsicherung muss in den Fokus. Kontrollen und Sanktionen wirken auf viele Leistungsberechtigte abschreckend, die ihre gesetzlichen und durch die Verfassung geschützten Rechte auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

3. Armutsbekämpfung und Armutslinderung

(1) Grundsicherung darf nicht primär Alimentierung heißen, die dann noch durch freiwillige Angebote wie die der Tafeln ergänzt wird, aber keinen Ausweg aus der Armut weist.
(2) Der Verweis auf Tafeln und weitere bürgerschaftliche Angebote ist ein Armutszeugnis für den Sozialstaat, wenn dafür die Regelleistungen vorenthalten, abgebaut oder nicht korrekt angepasst werden.
(3) Privates und kirchliches Engagement sowie die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege sind einerseits „Katastrophenhilfe“, andererseits Integrationshilfe aus sozialer Verantwortung. Sie können und dürfen aber nicht die Errungenschaften des Sozialstaates ersetzen, die in klar definierten individuellen Rechtsansprüchen bestehen.

4. Förderung von Eigenengagement und sozialer Integration

(1) Bisher ist die Grundsicherung für soziale Integrationsfortschritte wie für gesellschaftliches Engagement gleichermaßen blind.
(2) Die Grundsicherung soll die Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen und eigenständiges politisches und gesellschaftliches Engagement ermöglichen und fördern.
(3) Die Grundsicherung darf nicht von der Ableistung gesellschaftlichen Engagements im Sinne von „Bürgerarbeit +“ oder anderen Vorleistungen abhängig gemacht werden und zu noch stärkerer Sozialkontrolle führen. In den Jobcentern sollten Betroffenenvertretungen eingerichtet werden, die entsprechende Integrationsbemühungen und das Verwaltungshandeln begleiten. BSHG § 114 sah „sozial erfahrene Personen“ / Betroffene als Bürgerdeputierte vor.
Eine Vergabe zusätzlicher Fördermittel für Selbsthilfeinitiativen und deren Beratungsarbeit könnte über gewählte Betroffenenvertretungen erfolgen. Ebenso sollten Räume und Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ehrenamtliche Selbstorganisation sollte im Rahmen der Grundsicherung analog zu Bestimmungen im Arbeitsrecht über freigestellte Betriebsräte als sinnvolle Beschäftigung während des Leistungsbezuges anerkannt werden.

IV. Umfeldbedingungen für eine funktionierende soziale Grundsicherung

Eine gute und zielführende Grundsicherung kann nicht aus sich heraus funktionieren, sondern braucht funktionierende Schnittstellen zu einer gesicherten sozialen Infrastruktur mit Bausteinen wie:
- Beratungsdienstleistungen,
- erreichbare auskömmliche Arbeit,
- sozialer Wohnungsmarkt,
- kostenloser Zugang zum Gesundheitssystem
- und integrationsorientierte Bildungs- und Teilhabeangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Dies setzt voraus:
- geklärte finanzielle Rahmenbedingungen für Kommunen;
- eine gesicherte kommunale soziale Infrastruktur
- und eine Orientierung auf gesellschaftliche Partizipation und soziale wie kulturelle Teilhabe, die auf diese Infrastruktur aufbauen kann.
Die soziale Grundsicherung funktioniert nicht als System von Druck und Gängelung,
sondern durch Kommunikation mit und Mitwirkung der Leistungsberechtigten.

 

Gedanken zum Wohnen

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Das 7. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung am 13./14. März 2012 in Düsseldorf stand unter dem Motto "Armut und Wohnen – Wohnen, ein Menschenrecht!?". Besonders vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichte der immer noch nicht überwundenen Finanzkrise werden da einige Gedanken wach. Ausgelöst wurde die Krise durch eine geplatzte Immobilienblase und dem daraus resultierenden Bankrott der US-Bank Leman Brothers.

Wenn wir nun den Wohnungsmarkt in Deutschland betrachten, so ist ein Run auf Wohneigentum zu verzeichnen, der die Mieten insbesondere in den Städten in die Höhe treibt. Die in der Vergangenheit praktizierte Privatisierung von sozialem Wohnungsbestand tut ein Übriges. Allerdings stehen in strukturschwachen Landstrichen Häuser leer und verfallen. Eine Selbstregulierung durch Umzug gestaltet sich schwierig. Betroffen von den hohen Mieten sind vor allem Menschen mit sehr niedrigem Einkommen und Rentner. Die einen sind auf die Arbeitsplatznähe angewiesen und die anderen möchten nach dem Arbeitsleben ihre vertraute Umgebung nicht verlassen.

Insgesamt wird das Wohnen durch die immer weiter steigenden Energiekosten für niedige Einkommen fast unerschwinglich. Der Staat kommt als soziales Gebilde seinen Pflichten in Bezug auf "Wohnen ein Menschenrecht" nicht nach. Das sind unter anderem auch die Folgen der Privatisierungsbemühungen auf dem Verkehrs- und Energiesektor. Der Staat hat seine Regulierungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben.

Die Folge der Wohnungspolitik sind Mietschulden, Mietnomaden und Obdachlosigkeit. Die Bundesarbeitsgemeinschft Wohnungslosigkeit (BAG W) hat ein Ansteigen der Personen ohne eigenen Wohnraum in letzter Zeit verzeichnet. Dabei handelt es sich nur um geschätzte Zahlen, da offensichtlich aus politischen Gründen eine statistische Erhebung der tatsächlichen Obdachlosenzahl gar nicht gewollt ist.

Nicht umsonst haben wir mit dem Entstehen der Webportale Berber-Info und Armutsnetzwerk darauf hingewiesen: "Informationen für Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte und Menschen mit Armutserfahrung".

Besonders prekär wird die Wohnungslage für Hartz-IV-Empfänger, die durch die Mietsteigerung teilweise zu ungewollten Umzügen gezwungen werden. Die Modernisierung des Wohnungsbestandes hinsichtlich Energieeffizienz verursacht verständlicher Weise auch Kosten. In Düsseldorf wurde darum ein Effizienzfaktor in die Grundmiete eingerechnet, da letztlich in der Gesamtheit Kosten durch geringeren Wärmeverbrauch eingespart werden. Solche positiven Beispiele brauchen aber viel zu lange, um einerseits bekannt zu werden und andererseits auch angewandt zu werden. Im Gegenteil, die konfuse Festsetzung von Mietobergrenzen durch Ermessensentscheidungen der Kommunen führen zu heillosem Durcheinander und Unverständnis bei den Betroffenen. Eine umfassende Beratung über die Rechte der Hartz-IV-Empfänger gemäß des Sozialgesetzbuches erfolgt bei weitem nicht überall, obwohl diese gesetzliche Pflicht nicht dem Ermessen der Mitarbeiter der Jobcenter überlassen wurde.

Es kann festgestellt werden, dass im gebeutelten Griechenland gerade wieder eine Immobilienblase wächst. Den Finanzmärkten ist es völlig egal, ob sie dann irgendwann platzt. Die Möglichkeit Geld zu produzieren, ohne eigentlich Werte zu schaffen, ist nicht nur all zu verlockend, da sogar aus Pleiten Gewinne gezogen werden. Das ist keine soziale Marktwirtschaft; aber was ist es dann?

VII. Nationale Armutskonferenz, Düsseldorf 13./14.03 2012

Geschrieben von r.Werner Franke. Veröffentlicht in Allgemeines

"Eine schlechte Wohnung macht brave Leute verächtlich."

1. „Geschichte des Wohnens“ - -eine Zeitreise durch verschiedenste Epochen-

Welche Bedeutung beinhaltet der Begriff „Wohnen“? „ wonen“ kommt aus dem althochdeutschen und wird folgendermaßen definiert: „sein, bleiben wohnen“. Mit diesem wonen bezeichnet man eine Anzahl von Räumen die in einem Gebäude, (einem Haus) regelmäßig oder auch ungleichmäßig angeordnet sind. Diese Räume dienen zum Schutz und Aufenthalt von Menschen. Räume besitzen nicht zwingend Wände oder sind unterkellert. Doch jedes Gebäude, jedes Haus schließt mit einem Dach ab. So heißt es im Volksmund „Ein Dach über dem Kopf“. Das Straßenjournal „Straßenfeger“ hat eine Aktion in das Leben gerufen in dem die Leser des Straßenfegers gebeten werden für Menschen ohne Wohnung zu spenden, um Wohnungslosen ein dauerhaftes Dach über dem Kopf ermöglichen.

Prof. Ingeborg Flagge, die ehemalige Leiterin des Deutschen Architekturmuseums in Frankfurt, stellt – vergleichsweise trocken – zur Thematik fest: „Wohnen ist konservativ.“ Denn bei der Wahl ihrer „Höhle“ befriedigen die Menschen auch im 21. Jahrhundert Bedürfnisse aus der Steinzeit wie Rückzug, Abschottung und Schutz der Familie.

2. Der Frühmensch

Doch unternehmen wir nun eine Zeitreise mit der bereitstehenden Zeitmaschine die uns in unregelmäßigen Abständen in verschiedene Epochen befördert. Beginnen wir mit Ausgrabungen aus der Zeit des Homo erectus. Homo erectus war laut Richard Leakey „die erste hominine Art, die das Feuer benutzte; die erste, die das Jagen als ein wesentliches Element zur Sicherung ihrer Nahrungsversorgung einsetzte; die erste, die wie ein moderner Mensch laufen konnte. Homo erectus bedeutet somit „der aufgerichtete Mensch“ Der Frühmensch Homo erectus lebte von vor ca. 4,8 Millionen bis vor etwa 40 Tausend Jahren vor unserer Zeitrechnung. Um sich vor Wind und Kälte zu schützen, musste sich bereits der Homo erectus etwas einfallen lassen. An der französischen Cote d` Azur bei Nizza (die Terra amata) fand man die Spuren einer Hütte, die aus Ästen vor 400’000 Jahren errichtet wurde. Spätere Arten waren bereits Jäger und Sammler und nutzten das Feuer zum Kochen. Doch nicht immer hatten die Frühmenschen eine feste Behausung. Um sich zu ernähren zog der homo erctus den Tieren nach um durch das Jagen seinen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Also kann man diese Menschen auch als Nomaden bezeichnen.

3. Nomaden

Nomaden: altgriechisch nomás, mit Herden herumziehend) werden Menschen und Gesellschaften bezeichnet, die aus kulturellen, ökonomischen oder weltanschaulichen Gründen eine nicht sesshafte Lebensweise führen. In übertragener Bedeutung, unter Abhebung auf das Umherziehen von Ort zu Ort, wird das Wort in jüngerer Zeit auch für sogenannte „Mietnomaden“ oder „Jobnomaden“ verwendet, letztere verstanden als Personen, die aus und in Verbindung wieder als Nomaden damit auch den Wohnort wechseln.

4. Wohnen in der Eiszeit

Um in den eisigen Graden überleben zu können, wurde der Ideenreichtum der Menschen und der, der Neandertaler gleichermaßen hart auf die Probe gestellt. In den Tundren der Eiszeit gab es wenig Holz und so mussten die Menschen zu anderen Rohstoffen greifen, um sich vor den eisigen Temperaturen zu schützen, nämlich den Rohstoff, der am meisten verfügbar war, Knochen und Elfenbein. Sie bauten Rundhütten aus Mammutknochen und Stoßzähnen. Als Rohstoff zum Heizen, verbrannten sie Tierknochen. Zur Abdeckung verwendeten sie Fell und Leder.

In der Nachfolge des homo erectus hat sich der Neandertaler entwickelt. So hat man bei Ausgrabungen in der Nähe von Düsseldorf Knochen- u. Schädelreste gefunden. Vor circa 200.000 Jahren hat sich der homo sapiens aus dem dort verbliebenen homo erectus der in Afrika lebte, entwickelt. In Afrika sind die ältesten Funde des homo sapiens entdeckt worden. Ihre Brauenwülste waren damals noch etwas wuchtiger, ihre Gesichter etwas größer und ihre Technologie immer noch sehr einfach. Zu der Zeit begann eine der längsten und kältesten Eiszeiten. Eisdecken überzogen die Erde, und in Afrika herrschte in den Wüsten eine große Dürre.

5. Klimawechsel

Die Klimawechsel waren extrem, und die Populationen gingen bis auf wenige zurück, so dass die Menschen heute zu 99,9% identisch sind. Die großen Menschenaffen haben im Vergleich 4-10 x so viel

Biodiversität

(die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören. Dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten und zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme) in ihrer DNA. Die geringe Vielfalt der menschlichen DNA könnte damals der Grund für das beinahe Aussterben der Menschen gewesen sein. Jeder heutige Mensch stammt von den wenigen ab, die es damals geschafft hatten.

6. Die Germanen

Wie lebten, wie wohnten sie? Tiere und Menschen lebten unter einem Dach. Die Kühe standen in Boxen mit dem Kopf zur Außenwand. Fenster gab es keine; der Wohnteil wurde manchmal durch eine Flechtwand vom Stall getrennt. In der Mitte dieses Wohnteils war die Feuerstelle. Der große Raum diente zugleich als Wohnraum, Schlafraum und Küche. Die Menschen ernährten sich von Milch, Butter, Käse und dem Fleisch der geschlachteten Tiere. Angebaut wurde bei den Germanen Gerste, Roggen und Hirse. Auch kannten sie schon den Gartenbau, der ihnen das Gemüse lieferte, und die Bienenzucht. Die freien Germanen lebten in Familienverbänden zusammen - den Sippen -. Es gab auch Unfreie (Sklaven), die von einem Familienverband abhängig waren. Sie bewirtschafteten als Pächter Höfe, mussten aber dem Herrn Abgaben leisten.

7. Das erste Millennium unserer Zeitrechnung

Unsere Zeitmaschine steht wieder bereit um uns in eine andere Zeitepoche zu befördern, nämlich in das Jahr 1000 nach Christi Geburt. Kaiser Otto herrschte in jener Zeit. Viele Christen des Abendlandes fürchteten sich vor dem neuen Millennium denn sie erwarteten das Erscheinen des Antichristen und damit die Apokalypse. Otto der dritte, König von Deutschland und Italien als auch Kaiser des römischen Reiches hat dagegen eine grandiose Vision. Er will den Glanz und die Macht des Imperium Romanum erneuern.

Im Mittelalter also von 500 bis1500 wird das Reich der Deutschen geformt. Adelsgeschlechter beherrschen das Land mit mehr als 20 000 Burgen die ihnen eine wehrhafte Wohnstatt und doch Machtsymbol zugleich sind.

Doch wie dürfte es im ländlichen Bereich ausgesehen haben? In einem weniger besiedelten Landstrich gab es mehrere kleine Höfe, die jeweils von einem Zaun begrenzt wurden, eine kleine Kirche, den Wohnturm der Dorfherren, ein Backhaus und natürlich eine große Scheune. Ein Hof besteht aus zwei bis drei Gebäuden und wird durch einen Weg mit den anderen Höfen verbunden. Ein Hof, der Hof des Dorfherrn, wird besonders durch Palisaden und Erdwälle hervorgehoben.

In seinem Gebiet befinden sich ebenfalls tiefer gelegte Häuser, zum Weben von Stoffen, da dort eine gute Luftfeuchtigkeit herrscht. Die Abgaben der Bewohner werden in der großen Scheune aufbewahrt. Die Wege sind unbefestigt und deshalb sehr witterungsbedürftig.

In den Häusern gibt es meist nur einen Raum. Die Konstruktion der Häuser besteht nur aus den Pfosten, kleinem Geäst (welches diese verbindet), und Lehm(zur Abdichtung) und Stroh.

8. Die industrielle Revolution

Last uns wiederum einen gewaltigen Sprung machen. Wir begeben uns in das 18.Jahrhundert. Ein kränklicher Tüftler aus Schottland, James Watt, veränderte die Welt durch die Erfindung der Dampfmaschine und macht die Menschen zu jenem Zeitpunkt (um 1782) unabhängig von den Kräften der Natur. Menschen strömten in die Zentren der Industrie. Durch immer kürzer werdende Taktzeiten wurden die Produkte und deren Fertigungszeiten auf ein Vielfaches reduziert.

Verarmte Landbewohner strömten in die Metropole der Industrialisierung nach Manchester. Früher, als anderswo entsteht dort eine neue Klasse, das Proletariat. Labyrinthe des Elends vermehrten sich rasant. Jeden Zentimeter nutzten Arbeiterfamilien als Wohnraum der auf das primitivste eingerichtet war. Sie hofften auf ein besseres Leben. Friedrich Engels, Fabrikantensohn aus den oberbergischen Engelskirchen besuchte 1842 die Quartiere der Fabrikarbeiter. Er war überzeugt dass die elenden Zustände zur sozialen Revolution führen.

9. Die Zeit Wilhelm der II und Bismarck

Im Jahr 1900 thronte Wilhelm II. über sein Reich, Deutschland. Die Nation schwankt zwischen Tradition und Moderne, Technikbegeisterung einerseits. Mobilität prägen das Kaiserreich doch auch Obrigkeitsglaube und Soldatentum. Die industrielle Revolution breitete sich rasant aus und erreichte so um 1900 auch Deutschland. So entstanden Brutstätten für Krankheit und Tod. In den wuchernden Arbeitervierteln der Großstädte verfügen Familien oft nur über ein einziges beheizbares Zimmer, in den meisten Wohnungen gibt es weder Klosetts noch Trinkwasserleitungen. Das Hamburger Gängeviertel, entstanden im 17.Jahrhundert, - immer enger bebaut, wurde 1893 abgerissen - nachdem eine Choleraepedemie mehr als 8600 Menschen dahingerafft hat. Der König jedoch plant die Aufrüstung und Bismarck setzt diese durch. Er hält nichts von Demokratie. Deutschlands Klassengesellschaft bleibt offen für Aufsteiger. Unter dem außerordentlichen Druck der Wohnungsnot und den elenden Verhältnissen in den hoffnungslos überbelegten "Mietskasernen" kam es schon ab den 1880er Jahren zu einer wahren Gründungswelle von Baugenossenschaften und gemeinnützigen Baugesellschaften – Berlin wurde zum Zentrum gemeinwirtschaftlicher Wohnungsfürsorge.

Die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in den 1880-er Jahren, die die Arbeits- und Lebensverhältnisse der Arbeiter erstmalig absicherte, begünstigte das Aufkommen des sozialreformerischen Wohnungsbaues. 1920 - 1932: entstand die „Neue Heimat“, ein Kind der Arbeiterbewegung. Sozialistischer Kapitalismus? Durch die ganze Geschichte des Sozialismus zieht sich immer wieder eine Frage: Sollen Veränderungen auf dem Weg der Reform oder durch Revolution erreicht werden. Wenn es um die Wohnverhältnisse der Arbeiter ging, lautete die Antwort der Reformer: Genossenschaften gründen. Für die Revolutionäre war dies ein kleinbürgerlicher Irrweg, denn innerhalb des Kapitalismus könne es keine Lösung der Wohnungsfrage geben. Das Konzept eines "gemeinwirtschaftlichen" Wohnungsbaus wird erörtert und führt schließlich zur Gründung einer Reihe gewerkschaftlicher Wohnungsunternehmen. Nach der Wirtschaftskrise wird 1926 in Hamburg die Gemeinnützige Kleinwohnungsbaugesellschaft Groß-Hamburg gegründet. 1954 geht aus ihr die Neue Heimat hervor.

Anmerkung: Dort wo Menschen in verantwortlicher Funktion und Position stehen wird korrumpiert, wird spekuliert, in die eigene Tasche gewirtschaftet. So Albert Vietor, letzter Steuermann der gewerkschaftseigenen Neuen Heimat. Mit seiner Mannschaft führte Vietor die NH 1982 in den Ruin. Die Gewerkschaften waren nicht bereit für den verursachten Schaden aufzukommen.

10. Der erste Weltkrieg

Die Expansionspolitik des Kaisers führt Deutschland von 1914 -1918 in den Krieg. Den ersten Weltkrieg mit modernen Waffen.

„und ist viel volks gefallen!“ (2. Sam. 1, 4) so ein Vers aus dem Alten Testament.

Rund 8 Millionen Soldaten und etwa 6 Millionen Zivilisten mussten ihr Leben lassen. 20 Millionen Soldaten werden verwundet um mit zum Teil schwersten Schäden weiterleben, mit verlorenen Armen und Beinen, mit entstellten Gesichtern. Nach diesem menschenverachtetem Krieg wurde ein neues Deutschland erschaffen.

Befreit von den Zwängen der Kaiserzeit ergriffen sozialdemokratische und liberale Politiker die Chance ein demokratisches Land aufzubauen. Im Chaos der Revolution übernimmt der SPD-Vorsitzende Friedrich Ebert die Macht. Es entstand die Weimarer Republik. Doch der erste Präsident wird schon bald erbittert von rechts und links bekämpft. So wie die Weimarer Republik die er verkörpert. Dennoch verbesserten sich die Lebensumstände. Es gab mehr bezahlbaren Wohnraum doch nur für die Mittelschicht. Doch das Proletariat hauste nach wie vor in ihren „erbärmlichen“ Hütten. Die Weimarer Republik musste auf Grund der Reaktionäre scheitern.

11. Bauhaus und Kunst

Dennoch stechen Künstler wie Feininger, Kandinsky Schlemmer Muche und Klee hervor und unterrichteten unter der Leitung von Walter Gropius am Bauhaus. Klare konsequente Reduktion: Die Kunstschule Bauhaus setzte auf das Ende von Pomp und Schnörkeleien in Architektur und Design. Vordergründig experimentierten sie im Zusammenspiel von Form und Funktion. Doch einer, lässt sich von diesem Aufschwung nicht blenden, Heinrich Zille. Er geht in die Armenviertel und zeichnet mit geübten Pinselstrichen „dat Miljöh“ In den Städten änderten sich die Wohnverhältnisse für die Arbeiter und die Gewerbetreibenden nicht. Die Armut zieht sich wie ein roter Faden durch die Epochen in der Neuzeit. Tucholsky und Brecht beschreiben in Essays und literarischen Werken den Ist-Zustand satirisch triefend. Texte der Schriftsteller der 30-Jahre haben bis heute noch nicht ihre Aktualität verloren.   

12. Der II. Weltkrieg

Doch in den 1930-er Jahren tauchte ein Mann auf der sich als siebentes Mitglied in die national-sozialistische Arbeiterpartei einschreiben ließ. Dieser Mann. aus dem österreichischen Braunau, führte Deutschland in einen noch verheerenden Krieg, den zweiten Weltkrieg von 1939 bis1945 Er zerstörte das ganze Land. Mehr als 6 Mio. Juden wurden in KZ`s umgebracht. Nahezu 40 Mio. Menschen haben ihr Leben lassen müssen, davon rund die Hälfte Zivilisten. Nach unendlich vielem Leid in Europa kapitulierte Großadmiral Dönitz am 8.Mai 1945. Der Krieg war verloren. Deutschland ist am Ende.

Zerbombt sind Städte, Straßen und Brücken, Millionen auf der Flucht oder vertrieben, das Reich ist aufgeteilt unter den Siegern. Wegzuräumen sind 400 Millionen Tonnen Schutt und die Relikte des Naziregimes in den Köpfen. Aber der Krieg ist aus, die Angst vorbei, die Zukunft ist offen.

13. Die Stunde Null bis in das Heute

Auf den Straßen und Plätzen drängt sich das Treibgut der Nachkriegszeit. Zerlumpte Bürger mit Koffern und Säcken, aus der Gefangenschaft entlassene Soldaten, Obdachlose auf der Suche nach einer Bleibe – und Städter unterwegs auf dem Land, wo sie Kartoffeln, Brot und Speck zu hamstern hoffen. Und manchmal auch nur ein paar Weizenähren.

Nach der Stunde null also packten die Menschen an und zu. Es gelang ihnen wieder in den 50-er Jahren ein für sich normales Leben einzurichten. In den Besatzungszonen der Alliierten entwickelte sich das Wirtschaftswunder. Wohnungen wurden errichtet.

In der russischen Besatzungszone wurde ebenso Wohnraum dringend benötigt: Plattenbauten schossen wie Pilze aus der Erde, insbesondere in Ostberlin und den Großstädten in der DDR. Man richtete sich bescheiden ein, so wie es der Geldbeutel zuließ. Doch die Menschen hatten wieder ein Dach über dem Kopf.

Auf Grund des Wirtschaftswunders wurde der Wunsch nach was eigenem immer stärker. Der Boom des „Häuslebaus“ nahm sprungartig zu. Auch der Wohlstand nahm zu. In jeder Region

Dennoch gibt es in vorangegangen Jahrhunderten immer noch Menschen die ohne Wohnung sind, von Stadt zu Stadt, von Ort zu Ort ziehen. Im 19. Und 20. Jahrhundert können sie für einen begrenzten Zeitraum in einer Notunterkunft übernachten. Am Tage leben sie auf der Straße. Ein sehr schweres Leben. Ausgesetzt den unterschiedlichsten Witterungsverhältnissen.                                  Ausgesetzt auch den Vorurteilen der „sogenannten“ bürgerlichen Gesellschaft. Diskriminierung und Ausgrenzung ist an der Tagesordnung.

In den 80-er Jahren entstand das „Kölner Modell“ das Bauherrenmodell. Der Begriff Bauherrenmodell bedeutet das der Anleger in diesem Modell nicht als Erwerber der Immobilie auf auftritt, sondern als Bauherr. Meistens wird das Bauherrenmodell von Bauherrengemeinschaften genutzt. Als Bauherr kann der Anleger, im Gegensatz zum Erwerb einer Immobilie, einen Teil der Kosten (z. B. Fremdkapitalzinsen, Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren) als Werbungskosten geltend machen, die seine einkommenspflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verringern.

In den 1980/90er Jahren gab es einen Boom der Bauherrenmodelle. Für zahlreiche Bauherren endete die Beteiligung an einem Bauherrenmodell allerdings in einem finanziellen Fiasko da bedingt durch die enorm hohen sogenannten „weichen“ Kosten, für Konzeption Prospektierung, Vertrieb, Steuerberatung Treuhänder, Mietgarantie etc., der Kaufpreis sich im Mittel um mehr als 35 % − in extremen Einzelfällen bis zu 100 % − erhöhte, so dass nach Ausschöpfung der anfänglichen Steuervorteile und Ablauf der Mietgarantie erhebliche Belastungen für die Tilgung der Kredite verblieben. Das „Häusle“ war futsch, die Bauherren verarmt.                                                    

14. Die Gegenwart

In diesem, unserem Lande spreizt sich die Schere zwischen arm und reich rasant. Dieser Spagat resultiert aus der hohen Arbeitslosigkeit von denen mehr als 3 Mio. (ohne Dunkelziffer) betroffen sind. Menschen fallen in das sogenannte Hartz IV. 365 Euro Einkommen sind zu wenig zum Leben und zu viel um zu sterben. Die Wirtschaftskrise (seit 2008) tut ihr Übriges. Bei Hartz IV Empfängern werden die Mieten bis zu einer Höhe von ca. 360-400 Euro vom Amt übernommen. Übersteigt jedoch die Miete den Betrag so wird dem Betroffenen nahegelegt, ja er wird gezwungen, sich eine billigere Wohnung zu suchen. Dies bedeutet einen Einschnitt nicht nur in seine Lebensqualität.

Soziale Kontakte gehen verloren. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben kann nicht mehr wahrgenommen werden.

Ein wesentlicher Faktor ist die Altersarmut. Menschen die ihr ganzes Leben gebuckelt haben können ihre Mieten nicht mehr bezahlen. Die Rente reicht nicht mehr aus um ihren Lebensstandart halten zu können. Gegeben falls müssen sich die Betroffenen eine nach ihren Geldmitteln ausgerichtete Wohnung suchen. Dies ist ein gewaltiger sozialer und gesellschaftlicher Einschnitt. Ein Sprichwort besagt: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht.“

Andere wiederum, insbesondere lebensjüngere Menschen haben einen schweren Schicksalsschlag erlitten und werden damit nicht fertig. Sie geben sich auf.

Mietwucherer, auch Heuschrecken genannt, tun ihr übriges. Gewinnorientiert, im Rahmen von Sanierung der Wohnungen, steigen die Mieten für Menschen mit niedrigerem Einkommen in das Unermessliche.                                                                                                                               

15. Resümee

So plädiere ich, die Politik in die Verantwortung zu nehmen, Gesetze auf den Weg zu bringen um jedem Wohnungssuchenden eine angemessene Wohnung, aber auch z.B. ausreichende Heizkostenzuschüsse, ausreichende für die Nebenkosten und Geldmittel für die Wohnungseinrichtung (wenn Mensch aus der Wohnungslosigkeit kommt) zu gewähren. Kosten für bezahlbaren Wohnraum, Kosten für andere Sozialbereiche müssen bei unnötigen Ausgaben, die unsere Volksvertreter verursachen, untersucht und eigespart werden. Das Einsparungspotential ist in den Bereichen Wohnungsbau, Soziales als auch Mobilität und Infrastruktur umzulegen. Die unter der Armutsgrenze lebenden Menschen sollten mit einbezogen werden (denn sie wissen wovon sie sprechen) um mit der Politik gemeinsame Lösungen zu finden damit diese endlich umgesetzt werden.

Hiermit beende ich meine Ausführungen mit einem weiteren Zitat von Goethe:

„Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat, deswegen muss man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen

Denkanstoß Nr.12

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Entern die Piraten das Schiff?
Kolumne von Gastautor Dieter Carstensen

Gestern Abend gab es im WDR II Radio eine Diskussion zur bevorstehenden Landtagsneuwahl in NRW. Mit dabei waren die Chefredakteure von “Kölner Stadtanzeiger” und der Düsseldorfer “Rheinischen Post”. Als engagierter Demokrat habe mich dann an der Diskussion beteiligt, der WDR hatte seine Zuhörer um ihre Meinung gebeten und um ca. 19.46 h wurde ich dann NRW landesweit “live” in die Sendung geschaltet und konnte meine Meinung frei und unzensiert in der Radiosendung äußern. Mir ging es um die Frage, was ist nun mit den “Piraten”?

Für mich ist es nicht ungewöhnlich, auch mal im Radio oder im WDR III Fernsehen sprechen zu können, ich mache das öfters, wenn die Sender uns ZuhörerInnen, bzw. ZuschauerInnen zur Beteiligung an ihren Sendungen aufrufen. Natürlich hatte ich mir genau überlegt, was ich sagen würde und es mir aufgeschrieben.

Die ganze Sendung kann man unter diesem Link anhören: http://www.wdr.de/radio/home/podcasts/channelausspielung.phtml?channel=wdr2_arena

Dort auf die Sendung: “Aus für Rot/Grün - Neuwahlen in NRW (15.03.12)” klicken. Mein Beitrag ist ab der Minute 19.51 in dem Podcast zu hören. Einfach Podcast anklicken, in der unteren Leiste den Schieberegler auf Minute 19.51 schieben und viel Spaß beim Anhören.

Ich begann damit, dass ich sagte: “Wieso regen sich eigentlich manche Leute darüber auf, dass wir in NRW nun neu wählen dürfen? Ist doch eigentlich prima, da wir nun unseren Politikern mal deutlich machen können, was wir als Wählerschaft wirklich denken.”

Danach sagte ich wörtlich Folgendes:

“Um nicht missverstanden zu werden, ich bin in keiner Partei und finde es gut, dass Die Linke und die FDP nun höchstwahrscheinlich nicht mehr in unserem NRW Landtag vertreten sein werden. Beide Parteien haben uns mehr als genug veräppelt und genervt.
Allerdings finde ich die Alternativen, die zur Wahl stehen auch nicht sonderlich prickelnd!
Kraft contra Röttgen/Merkel!
Alle sind Politiker der Beliebigkeit, sie haben alle gemeinsam, dass sie weder mittel-, noch langfristige Konzepte anbieten, sondern sich nur durch das Tagesgeschäft durchwursteln.
Natürlich werde ich wählen gehen, wie immer, als Demokrat sehe ich das als meine Pflicht an, aber ehrlich gesagt, weiß ich im Moment noch nicht, wen ich wählen soll.
Die Alternative zwischen Pest und Cholera empfinde ich nicht als toll.
Vielleicht wähle ich aus lauter Frust mal die Piraten, obwohl ich nicht weiß, wofür die eigentlich stehen, weiß wahrscheinlich niemand, nur um unseren "etablierten"Parteien mal zu zeigen, dass es mir reicht!”

Daraus ergab sich dann eine spannende Diskussion. Die Sendung hatte zwei Teile, unterbrochen nur von den Nachrichten, ging sie von 19.05 h bis 20.00 h und von 20.05 h bis 21.00 h. Den beiden vom WDR eingeladenen Journalisten und dem Moderator der Sendung ging es ähnlich wie mir, niemand wusste, wofür die “Piraten” nun wirklich stehen. Niemand konnte meine Frage beantworten.

Das ging auch den meisten Zuhörerinnen und Zuhörern, die sich außer mir in der Sendung zu Wort meldeten, so.

Im zweiten Teil der Sendung gingen dann einige Kommentatoren auf meine Aussage zu den etablierten Parteien, damit meinte ich vor allem SPD und CDU, “Die Alternative zwischen Pest und Cholera empfinde ich nicht als toll” ein. Die Anhänger von CDU, SPD und Grünen äußerten sich logischerweise sehr kritisch zu meiner Aussage und auch der Moderator meinte, dass diese, zugebenermaßen von mir als provokante Überspitzung formulierte Äußerung von mir nicht seiner Meinung entspräche.

Ich gehe davon aus, dass die “Piraten” bei allen bevorstehenden Landtagswahlen das Schiff entern werden, sie werden mit Sicherheit im Saarland, Schleswig-Holstein und NRW in die Landtage einziehen. Für NRW halte ich es sogar für möglich, dass sie mit einem zweistelligen Ergebnis in den Landtag einziehen werden, dass Potential der “Wutbürger” ist groß bei uns in NRW und viele wissen einfach nicht mehr, so wie ich auch, wen man denn nun jetzt wählen soll?
Ich hatte große Hoffnung in die Partei Die Linke gesetzt, weil ich gegen soziale Ungerechtigkeit und Kriegsbeteiligungen Deutschlands bin.
Selten wurde ich so enttäuscht, wie von den Linken! Ich habe sie gewählt, gebe ich offen zu, aber ich werde es nie wieder machen. Leute, die anstelle von konstruktiver Politik für die Menschen, welche auf sie gesetzt haben, nur mit sich selber und ihrem Dauerstreit untereinander beschäftigt sind, kann ich einfach nicht mehr ernst nehmen.

Der bekannte Journalist und Politikberater Michael Spreng schrieb auf seinem Blog wörtlich:

“Besonders die FDP, die sich über- und austaktiert hat, dürfte kaum dem nächsten NRW-Landtag angehören, und auch “Die Linke”, gelegentlicher Unterstützer der rot-grünen Koalition (manchmal nur aus Dummheit), könnte wieder zur außerparlamentarischen Opposition werden. Ein Platz, an dem sich viele West-Linke offenbar ohnehin am wohlsten fühlen.”
Quelle: http://www.sprengsatz.de/?p=3829

Michael Spreng ist ein eher wertkonservativer Journalist, aber immer fair und sachlich, was von vielen sogenannten “Linken” nun wirklich nicht behaupten kann, wenn man liest, wie diese Leute sich gegenseitig fertig machen.

Es bleibt also die spannende Frage, entern nun die Piraten das Schiff und was kommt dann dabei raus?

Denkanstoß Nr.11

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Anonym im Web 2.0 - Freiheit oder Feigheit?
Kolumne von Gastautor Dieter Carstensen

Derzeit toben im Internet zwei Debatten, die oberflächlich betrachtet nichts miteinander zu tun haben, nämlich die um den designierten Bundespräsidenten Joachim Gauck und die um die Freiheit des Internets. Beide Debatten haben aber gemeinsam, dass es um das Grundverständnis unser aller im Umgang mit unserer Demokratie geht. Wir leben in einem Staat, wo das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gilt, solange niemand anderes verletzt oder persönlich beleidigt wird. Die Presse- und Medienfreiheit ist eines unserer höchsten Verfassungsgüter und daher bin ich für die Freiheit des Internets, als neue, direkte Möglichkeit des direkten Austauschs auch zu politischen Fragen unter gleichberechtigten Menschen.

Ich werde aber nie verstehen, warum Leute in einer freien Demokratie, bei politischen Meinungsäußerungen meinen, sich hinter der Anonymität des Internets mit Tarnnamen oder sogenannten “Nicknames” verbergen zu müssen.

Das halte ich für eine persönliche Schwäche der Leute, welche meinen, ihren Senf unter Tarnnamen ins Internet stellen zu müssen. Ich halte ein solches Verhalten für pure Feigheit und vor allem Dummheit. In unserem Staat darf jeder seine Meinung frei und offen äußern, niemand braucht Angst zu haben, wegen seiner Meinung verhaftet zu werden, es sei denn, er ruft zu Terror gegen unsere Demokratie öffentlich auf. Eine Demokratie sollte auch wehrhaft gegen ihre Feinde, wie z.B. Neonazis und andere Hassprediger sein, da hört bei mir der Spaß auf.

Anfang der achtziger Jahre war ich Finanzreferent des ASTA (Allgemeiner Studentenausschuss) der Pädagogischen Hochschule Köln, wir waren ein Bündnis ASTA, aus verschiedenen linken Gruppierungen und ich habe dort viel über politische Strukturen lernen dürfen.

Da gab es die ganz Linken, die am liebsten Morgen die Weltrevolution ausgerufen hätten, die Mittellinken, die den Marsch durch die Institutionen gehen wollten und die eher biederen Linken, die alles ganz sanft und friedlich im Konsens mit allen Anderen ändern wollten. Was die Meisten von Ihnen gemeinsam hatten: Intern im ASTA rissen sie riesengroß die Klappe auf, aber wenn es um die Veröffentlichung der Inhalte ging, die wir alle mehrheitlich beschlossen worden hatten, da muss nämlich auch auf Flugblättern, wie in allen anderen Medien, auch Zeitungen und Fernsehsendern immer eine Person im Sinne des sog. “V.i.S,d.P” (Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes), den eigenen Namen und die Anschrift angeben, dann kniffen die Meisten. Meist blieb es dann an mir hängen, mein Name erschien dann mit Adresse als V.i.S.d.P, damit hatte ich noch nie Probleme.

Groß die Klappe aufreißen, nach mehr Demokratie schreien, aber nicht einmal in der Lage sein, die Freiräume, welche uns diese Demokratie bietet aktiv nutzen, aber gleichzeitig nach mehr Demokratie schreien? Welch ein Widerspruch in sich, welch eine Absurdität. Mehr Demokratie fordern, mehr Bürgerbeteiligung, aber im Internet nennt man sich bei solchen Forderungen dann z.B. “Häschen 79” oder “Dumpfbacke 012” bei politischen Beiträgen in Internetforen und Internetzeitungen?

Und das ärgert mich im Moment in der Diskussion um Herrn Gauck, Man kann Herrn Gauck kritisieren, tue ich auch, aber mit Argumenten, welche ich belegen kann und welche ich unter meinem richtigen Namen veröffentliche, damit andere InternetuserInnen nachvollziehen können, wer da schreibt.

Ich schreibe weder bei unseren heimischen Oberbergischen Medien anonym, noch irgendwo anders, z.b. im Internet, wobei die Druckpresse eh keine anonymen Äußerungen veröffentlicht. Und wer so doof ist, dass er meint, man könne ihm nur durch die Tarnung mit einem Nicknamen im Internet nicht auf die Schliche kommen, der sollte die Finger vom Internet lassen.

Zu meiner Meinung stehe ich, jeder kann über meinem Namen rausfinden, wer da schreibt und als Demokrat stelle ich mich jeder sachlichen Diskussion.

Ich habe übrigens in vielen Jahren, nicht einziges Mal böse Privatpost oder ähnliches wg. meiner veröffentlichten Meinung bekommen und selbst wenn das mal passieren sollte, so würde ich trotzdem weiter unter meinem richtigen Namen schreiben, denn wer schon zu feige ist, mit seinem richtigen Namen öffentlich zu seiner Meinung zu stehen, wird bei anderen politischen Verhältnissen erst recht kuschen.

Anonym im Internet rumzumachen hat für mich nichts mit Internetfreiheit zu tun, sondern mit der Feigheit vieler, nicht öffentlich zu ihrer Meinung zu stehen. So deutlich und klar ist meine Meinung zu diesem Thema.

Anonyme Namen machen für mich im Internet nur Sinn, wenn z.B. ein Suchtkranker in einem Forum für Suchtkranke schreibt und bei ähnlich sensiblen Themen, wie wie z.B. Foren von Eltern autistischer Kinder, sehr privaten Diskussionsforen etc.!

Mit Verlaub, ich halte Leute, die sich nicht trauen, öffentlich im Internet mit vollem Namen zu Ihrer Meinung zu stehen und sich hinter sogenannten Nicknames verbergen, wie z.B. “Stoffelchen SO”, für plemplem, denn wer sich im Internet auskennt, kann mit wenigen Mausklicks herausfinden, von welchem PC welche Meinungsäußerung in das Web 2.0 gestellt wurde und dann sind es nur ein paar Klicks und man hat den Namen des Inhabers des PC. Geht alles auf ganz legalem Weg, wenn man weiß wie.

Internet und anonym? Ein Widerspruch in sich! Deswegen sage ich: Zu meinen man könne “Anonym” im Web 2.0 surfen und schreiben, ist entweder Dummheit, oder Feigheit!